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Welche Steuern muss eine GmbH zahlen?

Eine GmbH zahlt nicht eine Steuer, sondern fünf, und sie zahlt sie nach fünf verschiedenen Kalendern. Diese Seite nennt für jede Steuerart die Bemessungsgrundlage, den Satz, den Rhythmus und das Formular, rechnet einen Gewinn von 100.000 Euro vollständig durch und zeigt, was die Belastung legal senkt und was als verdeckte Gewinnausschüttung zurückschlägt.

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Die fünf Steuerarten einer GmbH im Überblick

Drei davon zahlt die Gesellschaft aus eigener Tasche, zwei führt sie für andere ab.

Es lohnt, die fünf Steuerarten nach ihrer wirtschaftlichen Last zu sortieren. Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer belasten den Gewinn der GmbH selbst. Umsatzsteuer und Lohnsteuer sind dagegen Beträge, die die Gesellschaft nur einsammelt und weiterleitet: Die Umsatzsteuer trägt am Ende der Endverbraucher, die Lohnsteuer schuldet der Arbeitnehmer (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EStG). Für die Liquidität sind sie trotzdem die gefährlicheren Posten, weil sie monatlich fällig werden und weil eine nicht abgeführte Lohnsteuer den Geschäftsführer persönlich in die Haftung bringt.

Steuerarten einer GmbH: Bemessungsgrundlage, Satz, Rhythmus, Formular
SteuerartBemessungsgrundlageSatzRhythmus und FristFormular
KörperschaftsteuerZu versteuerndes Einkommen der GmbH15 % (§ 23 Abs. 1 KStG)Jahreserklärung; Vorauszahlungen am 10.03., 10.06., 10.09., 10.12.KSt 1 mit Anlage GK
SolidaritätszuschlagFestgesetzte Körperschaftsteuer5,5 % (§ 4 Satz 1 SolzG 1995)Zusammen mit der Körperschaftsteuerin der KSt 1 enthalten
GewerbesteuerGewerbeertrag nach §§ 7 bis 10a GewStG3,5 % Messzahl × Hebesatz der GemeindeJahreserklärung; Vorauszahlungen am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.GewSt 1 A
UmsatzsteuerEntgelt für steuerpflichtige Umsätze19 % oder ermäßigt 7 % (§ 12 UStG)Voranmeldung bis zum 10. Tag nach dem Zeitraum; dazu die JahreserklärungUStVA und USt-Jahreserklärung
LohnsteuerArbeitslohn einschließlich GeschäftsführergehaltTarif nach § 39b EStG, je nach SteuerklasseAnmeldung bis zum 10. Tag nach dem AnmeldungszeitraumLohnsteuer-Anmeldung
KapitalertragsteuerAusgeschütteter Gewinn25 % (§ 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG)Bis zum 10. des Monats nach dem ZuflussKapitalertragsteuer-Anmeldung
Die Kapitalertragsteuer ist keine zusätzliche Steuer der GmbH, sondern eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Gesellschafters; die GmbH behält sie nur ein. Grundsteuer und Kfz-Steuer bleiben hier außen vor, weil sie an Grundbesitz und Fahrzeugen hängen und nicht am Gewinn.

Auffällig ist der Kalender. Vier Steuerarten haben eigene Termine, und keiner davon fällt mit einem anderen zusammen. Die Gewerbesteuer-Vorauszahlung ist am 15. Februar fällig, die Körperschaftsteuer-Vorauszahlung erst am 10. März, die Umsatzsteuer-Voranmeldung wiederum am 10. jedes Monats oder Quartals. Wer das nicht zusammenführt, zahlt irgendwann Säumniszuschläge von einem Prozent je angefangenem Monat auf den rückständigen Betrag (§ 240 Abs. 1 Satz 1 AO). Die Tabelle am Ende dieser Seite führt alle Termine eines Jahres zusammen.

Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag

15 Prozent auf das zu versteuernde Einkommen, plus 5,5 Prozent darauf. Ab 2028 sinkt der Satz jährlich.

Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der juristischen Person. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen; was als Einkommen gilt und wie es zu ermitteln ist, bestimmt sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (§ 8 Abs. 1 Satz 1 KStG). Ausgangspunkt ist also der handelsrechtliche Jahresüberschuss, korrigiert um die steuerlichen Abweichungen: nicht abziehbare Betriebsausgaben, verdeckte Gewinnausschüttungen, steuerfreie Beteiligungserträge und die außerbilanzielle Hinzurechnung der Gewerbesteuer.

Der Satz beträgt 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens (§ 23 Abs. 1 KStG). Er kennt keinen Freibetrag und keine Progression: Der erste Euro Gewinn wird genauso besteuert wie der millionste. Darauf kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der festgesetzten Körperschaftsteuer (§ 4 Satz 1 SolzG 1995). Die Freigrenze des § 3 Abs. 3 SolzG 1995, die den Zuschlag für die meisten Privatpersonen abgeschafft hat, gilt nur für die veranlagte Einkommensteuer. Kapitalgesellschaften zahlen ihn unverändert. Zusammen ergibt das 15,825 Prozent, die von jedem Standort unabhängig sind.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2028 sinkt der Satz jährlich um einen Prozentpunkt bis auf 10 Prozent ab 2032. Diese Staffel steht bereits im Gesetz, sie ist keine Ankündigung. Für eine Investitionsrechnung über mehrere Jahre ist das erheblich, und sie verschiebt das Gewicht: Die Gewerbesteuer bleibt, wie sie ist, und macht künftig den größeren Teil der Belastung aus.

Belastung der Gesellschaft bei 100.000 Euro Gewinn und Hebesatz 400 Prozent
VeranlagungszeitraumKSt-SatzKörperschaftsteuerSolidaritätszuschlagGewerbesteuerSummeEffektiv
2026 und 202715 %15.000,00 €825,00 €14.000,00 €29.825,00 €29,83 %
202814 %14.000,00 €770,00 €14.000,00 €28.770,00 €28,77 %
202913 %13.000,00 €715,00 €14.000,00 €27.715,00 €27,72 %
203012 %12.000,00 €660,00 €14.000,00 €26.660,00 €26,66 %
203111 %11.000,00 €605,00 €14.000,00 €25.605,00 €25,61 %
ab 203210 %10.000,00 €550,00 €14.000,00 €24.550,00 €24,55 %
Gerechnet mit den Engines der Software, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen, ohne Verlustvorträge und ohne Geschäftsführergehalt. Die Staffel steht in § 23 Abs. 1 KStG. Das ist eine Modellrechnung zur Orientierung, keine Steuerberatung.

Vorauszahlungen sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu leisten (§ 37 Abs. 1 Satz 1 EStG, über § 31 Abs. 1 Satz 1 KStG entsprechend anwendbar). Ihre Höhe bemisst sich nach der Steuer der letzten Veranlagung. Das erste Geschäftsjahr einer Neugründung ist deshalb liquiditätsfreundlich und das zweite gefährlich: Dann treffen die Nachzahlung für das erste Jahr und die neu festgesetzten Vorauszahlungen aufeinander. Wer im ersten Jahr gut verdient hat, sollte die Rücklage doppelt kalkulieren. Sinkt der Gewinn, lässt sich die Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen.

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Gewerbesteuer: der Hebesatz entscheidet über den Standort

3,5 Prozent Messzahl mal Hebesatz, kein Freibetrag für Kapitalgesellschaften, und die Steuer mindert sich nicht selbst.

Die Gewerbesteuer ist die einzige der fünf Steuerarten, deren Höhe die Gemeinde bestimmt. Die Rechnung läuft in drei Schritten. Zuerst wird der Gewerbeertrag ermittelt: der nach dem Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz zu ermittelnde Gewinn (§ 7 Satz 1 GewStG), vermehrt um die Hinzurechnungen des § 8 GewStG und vermindert um die Kürzungen des § 9 GewStG. Dann wird auf volle 100 Euro abgerundet und mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert; das Ergebnis ist der Steuermessbetrag (§ 11 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 GewStG). Zuletzt wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an (§ 16 Abs. 1 GewStG).

Den Freibetrag von 24.500 Euro gibt es für die GmbH nicht. § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG gewährt ihn nur natürlichen Personen und Personengesellschaften. Eine GmbH versteuert ihren Gewerbeertrag ab dem ersten Euro. Umgekehrt fehlt ihr auch die Anrechnung: Die pauschale Anrechnung des vierfachen Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer nach § 35 Abs. 1 EStG steht nur natürlichen Personen zu. Bei der GmbH ist die Gewerbesteuer damit eine echte Zusatzbelastung, und zwar eine, die sich nicht selbst mindert: Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5b EStG).

Gesamtbelastung nach Hebesatz, jeweils 100.000 Euro Gewinn im Jahr 2026
HebesatzGewerbesteuerKSt und SolZBelastung GesellschaftMit VollausschüttungNetto beim Gesellschafter
250 %8.750,00 €15.825,00 €24.575,00 € (24,58 %)44.468,34 € (44,47 %)55.531,66 €
400 %14.000,00 €15.825,00 €29.825,00 € (29,83 %)48.333,65 € (48,33 %)51.666,35 €
490 %17.150,00 €15.825,00 €32.975,00 € (32,98 %)50.652,84 € (50,65 %)49.347,16 €
580 %20.300,00 €15.825,00 €36.125,00 € (36,13 %)52.972,03 € (52,97 %)47.027,97 €
Vollausschüttung an eine im Inland unbeschränkt steuerpflichtige Privatperson, 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, ohne Sparer-Pauschbetrag und ohne Kirchensteuer. 250 % ist ein sehr niedriger, 580 % ein sehr hoher Hebesatz; die Spanne zeigt, wie viel der Standort ausmacht. Das ist eine Modellrechnung zur Orientierung, keine Steuerberatung.

Zwischen 250 und 580 Prozent Hebesatz liegen bei 100.000 Euro Gewinn 11.550 Euro Steuern im Jahr. Das erklärt, warum Gemeinden im Umland großer Städte mit niedrigen Hebesätzen werben. Es erklärt aber nicht, warum ein Briefkasten dort genügen würde: Maßgeblich ist die Betriebsstätte im Sinne des § 12 AO, also eine feste Geschäftseinrichtung, die der Tätigkeit des Unternehmens dient. Unterhält die GmbH Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Messbetrag nach § 29 GewStG zerlegt, in der Regel nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne.

Eine Untergrenze gibt es auch. Der Hebesatz beträgt 280 Prozent, wenn die Gemeinde nicht einen höheren bestimmt hat (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG). Diese Fassung gilt erstmals für den Erhebungszeitraum 2027 (§ 36 Abs. 5b GewStG); bis einschließlich 2026 liegt der Mindesthebesatz bei 200 Prozent. Gemeinden, die bisher zwischen diesen Werten lagen, müssen also für 2027 anheben, und Standortrechnungen mit einem Hebesatz unter 280 Prozent tragen ab dann nicht mehr.

Die Hinzurechnungen des § 8 Nr. 1 GewStG überraschen viele. Ein Viertel der Entgelte für Schulden, ein Fünftel der Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und die Hälfte derer für unbewegliche Wirtschaftsgüter sowie ein Viertel der Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten werden zusammengezählt. Von dieser Summe bleiben 200.000 Euro frei, und nur ein Viertel des übersteigenden Betrags wird dem Gewinn wieder hinzugerechnet. Für eine kleine GmbH mit üblichen Mieten und einem Bankdarlehen bleibt das folgenlos. Für eine Gesellschaft mit hohen Mieten, Leasingraten oder Lizenzzahlungen wird die Gewerbesteuer dagegen auch bei geringem Gewinn fällig. Vorauszahlungen sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten (§ 19 Abs. 1 Satz 1 GewStG); sie werden nur festgesetzt, wenn sie mindestens 50 Euro betragen (§ 19 Abs. 5 Satz 2 GewStG). Mehr dazu unter Gewerbesteuer und Jahresabschluss.

Umsatzsteuer: durchlaufender Posten mit eigenem Takt

19 oder 7 Prozent, monatlich oder vierteljährlich, und für eine kleine GmbH unter Umständen gar nicht.

Die Umsatzsteuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§ 12 Abs. 1 UStG); für die in § 12 Abs. 2 UStG aufgezählten Umsätze ermäßigt sie sich auf sieben Prozent. Die GmbH zieht von der eingenommenen Umsatzsteuer die ihr berechnete Vorsteuer ab und führt die Differenz ab. Wirtschaftlich trägt sie die Steuer nicht, aber sie schuldet sie, und sie schuldet sie unabhängig davon, ob der Kunde bezahlt hat. Bei Sollversteuerung entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Wer auf offene Rechnungen wartet, finanziert das Finanzamt vor.

Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr (§ 18 Abs. 2 Satz 1 UStG). Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 9.000 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum (Satz 2). Bei nicht mehr als 2.000 Euro kann das Finanzamt von der Abgabe befreien (Satz 3). Übermittelt und bezahlt wird jeweils bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Zeitraums (§ 18 Abs. 1 Satz 1 und Satz 4 UStG). Wer regelmäßig knapp dran ist, beantragt die Dauerfristverlängerung; sie verschiebt alles um einen Monat und kostet bei monatlicher Abgabe eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahressteuer.

Für Neugründungen gilt derzeit eine Besonderheit, die oft falsch wiedergegeben wird. Nach § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG wäre im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit und im Folgejahr zwingend monatlich zu melden. Für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 gilt abweichend davon, dass die tatsächliche Steuer eines angefangenen Vorjahres in eine Jahressteuer umzurechnen ist und im Jahr der Aufnahme die voraussichtliche Steuer des laufenden Kalenderjahres maßgebend ist (§ 18 Abs. 2 Satz 6 und 7 UStG). Eine 2026 gegründete GmbH, die unter 9.000 Euro Jahressteuer erwartet, meldet also vierteljährlich. Ab dem Besteuerungszeitraum 2027 lebt die zwingend monatliche Abgabe für Neugründungen wieder auf.

Auch eine GmbH kann Kleinunternehmerin sein. § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG stellt auf den Unternehmer ab, und das ist nach § 2 Abs. 1 UStG auch eine Kapitalgesellschaft. Die Umsätze sind steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Der Preis ist der Verlust des Vorsteuerabzugs, weshalb sich das für eine investierende GmbH selten lohnt. Der Verzicht nach § 19 Abs. 3 UStG bindet fünf Kalenderjahre, ist also keine Entscheidung für ein Jahr. Die Jahreserklärung bleibt in jedem Fall abzugeben.

Lohnsteuer auf das Geschäftsführergehalt

Sobald die GmbH einen Anstellungsvertrag mit ihrem Geschäftsführer hat, ist sie Arbeitgeberin.

Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (§ 38 Abs. 1 Satz 1 EStG). Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung einzubehalten (§ 38 Abs. 3 Satz 1 EStG). Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer zugleich Alleingesellschafter und Geschäftsführer ist. Die häufigste Fehlvorstellung bei der Ein-Personen-GmbH ist, das Geschäftsführergehalt sei eine Entnahme. Es ist Arbeitslohn, es mindert den Gewinn der GmbH, und es unterliegt dem Lohnsteuerabzug wie jedes andere Gehalt.

Angemeldet und abgeführt wird spätestens am zehnten Tag nach Ablauf jedes Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums (§ 41a Abs. 1 Satz 1 EStG). Anmeldungszeitraum ist der Kalendermonat. Betrug die abzuführende Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 5.000 Euro, genügt das Kalendervierteljahr; bei nicht mehr als 1.080 Euro genügt das Kalenderjahr (§ 41a Abs. 2 Satz 2 EStG). Eine GmbH mit einem einzigen Geschäftsführergehalt liegt fast immer über der Fünf-Tausend-Euro-Grenze und meldet damit monatlich.

Steuerlich ist das Gehalt der wirksamste Hebel, den eine kleine GmbH hat: Es mindert das Einkommen der Gesellschaft und damit Körperschaft- und Gewerbesteuer, und es wird beim Geschäftsführer nach dem Einkommensteuertarif belastet, der bei niedrigen Beträgen unter der Gesamtbelastung aus Gesellschafts- und Abgeltungsteuer liegt. Die Grenze zieht die Angemessenheit. Was ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem Fremden nicht gezahlt hätte, ist eine verdeckte Gewinnausschüttung und mindert das Einkommen nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer kommt hinzu, dass die Vergütung vorab klar und zivilrechtlich wirksam vereinbart sein muss; eine rückwirkende Tantieme scheitert an dieser Formalie unabhängig von ihrer Höhe. Der Beschluss dazu gehört ins Protokoll, siehe Geschäftsführergehalt und verdeckte Gewinnausschüttung.

Kapitalertragsteuer bei der Ausschüttung

25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, einbehalten von der GmbH, fällig am 10. des Folgemonats.

Beschließen die Gesellschafter eine Ausschüttung, wird der Gewinnanteil beim Gesellschafter zu einem Kapitalertrag im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Diese Erträge unterliegen dem Kapitalertragsteuerabzug (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Der Steuersatz beträgt 25 Prozent des Kapitalertrags (§ 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG), dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf diesen Betrag. Einbehalten und abgeführt wird nicht vom Gesellschafter, sondern von der GmbH: Die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene Steuer ist bis zum zehnten des folgenden Monats an das Finanzamt abzuführen (§ 44 Abs. 1 Satz 5 EStG). In derselben Frist ist die Kapitalertragsteuer-Anmeldung elektronisch zu übermitteln (§ 45a Abs. 1 Satz 1 EStG).

Maßgeblich ist der Zufluss, nicht der Beschluss. Bei einem beherrschenden Gesellschafter gilt der Zufluss allerdings regelmäßig schon im Zeitpunkt der Beschlussfassung als eingetreten, wenn die GmbH zahlungsfähig ist. Ein Ausschüttungsbeschluss im Dezember löst die Anmeldung also unter Umständen im Januar aus, auch wenn das Geld erst später fließt. Wer den Beschluss zeitlich steuert, steuert damit auch den Steuerabzug.

Für den Gesellschafter ist die Kapitalertragsteuer in der Regel abgeltend (§ 43 Abs. 5 Satz 1 EStG). Wer zu mindestens 25 Prozent beteiligt ist, oder zu mindestens einem Prozent und zugleich durch eine berufliche Tätigkeit für die Gesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss nehmen kann, kann nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG zur Besteuerung nach dem Tarif optieren. Dann sind 60 Prozent der Ausschüttung steuerpflichtig (§ 3 Nr. 40 Buchst. d EStG) und 60 Prozent der damit zusammenhängenden Aufwendungen abziehbar (§ 3c Abs. 2 EStG). Das lohnt vor allem bei fremdfinanzierten Anteilen. Hält dagegen eine andere Kapitalgesellschaft die Anteile, bleiben die Bezüge zu 95 Prozent außer Ansatz, weil fünf Prozent als nicht abziehbare Betriebsausgaben gelten (§ 8b Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG). Genau darauf beruht das Holding-Modell, das Holding und Steuern erklärt. Bei einer Beteiligung von weniger als zehn Prozent greift die Befreiung nicht (§ 8b Abs. 4 KStG).

Rechenbeispiel: 100.000 Euro Gewinn, Hebesatz 400 Prozent

Einmal vollständig durchgerechnet, von der Gesellschaft bis zum Konto des Gesellschafters.

Eine GmbH erwirtschaftet im Jahr 2026 einen Gewinn von 100.000 Euro vor Steuern. Sie sitzt in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 400 Prozent, hat keine Hinzurechnungen und keine Kürzungen, keine Verlustvorträge und zahlt kein Geschäftsführergehalt. Alleiniger Gesellschafter ist eine im Inland unbeschränkt steuerpflichtige Privatperson.

Vom Gewinn zum Netto: 100.000 Euro bei Hebesatz 400 Prozent im Jahr 2026
SchrittRechnungBetrag
Gewinn vor SteuernAusgangswert100.000,00 €
GewerbeertragGewinn, abgerundet auf volle 100 €, ohne Freibetrag100.000,00 €
Steuermessbetrag100.000 € × 3,5 %3.500,00 €
Gewerbesteuer3.500 € × 400 %14.000,00 €
Körperschaftsteuer100.000 € × 15 %15.000,00 €
Solidaritätszuschlag15.000 € × 5,5 %825,00 €
Steuern der GesellschaftSumme der drei Positionen29.825,00 €
Ausschüttbarer Betrag100.000 € abzüglich 29.825 €70.175,00 €
Kapitalertragsteuer70.175 € × 25 %17.543,75 €
Solidaritätszuschlag darauf17.543,75 € × 5,5 %964,90 €
Steuern des GesellschaftersSumme der beiden Positionen18.508,65 €
Netto beim Gesellschafter70.175 € abzüglich 18.508,65 €51.666,35 €
Gesamtbelastung29.825 € zuzüglich 18.508,65 €48.333,65 € (48,33 %)
Gerechnet mit denselben Funktionen, die auch die Steuererklärungen in der Software erzeugen. Ohne Sparer-Pauschbetrag, ohne Kirchensteuer, ohne Sozialversicherung. Der Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer wird nach § 4 Satz 3 SolzG 1995 auf volle Cent abgeschnitten. Das ist eine Modellrechnung zur Orientierung, keine Steuerberatung.

Bleibt der Gewinn dagegen in der Gesellschaft, endet die Rechnung nach der siebten Zeile. Dann stehen 70.175 Euro für Investitionen, Rücklagen oder Tilgung zur Verfügung, und die Belastung beträgt 29,83 Prozent statt 48,33 Prozent. Die Differenz von 18.508,65 Euro ist nicht gespart, sondern aufgeschoben: Sie wird fällig, sobald ausgeschüttet wird. Wer den Gewinn dauerhaft im Unternehmen arbeiten lässt, verschafft sich damit trotzdem einen erheblichen Zinsvorteil. Welche Beträge überhaupt ausschüttbar sind, entscheidet der festgestellte Jahresabschluss, siehe Gewinnverwendung in der GmbH.

Steuerliche Pflichten ab der Gründung

Zwischen Notartermin und erster Steuernummer liegen mehrere Anzeigen, und eine davon hat eine Monatsfrist.

Wer einen gewerblichen Betrieb oder eine Betriebsstätte eröffnet, hat dies nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck der Gemeinde mitzuteilen; die Gemeinde unterrichtet das Finanzamt (§ 138 Abs. 1 AO). Steuerpflichtige im Sinne des Absatzes 1 haben dem Finanzamt zusätzlich Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse zu erteilen (§ 138 Abs. 1b AO). Das ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der elektronisch über das ELSTER-Portal übermittelt wird. Aus ihm folgen die Steuernummer, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf Antrag und die erste Einschätzung der Vorauszahlungen. Die Angaben zum erwarteten Umsatz und Gewinn sind keine Formalie: Sie bestimmen den Voranmeldungsrhythmus und die Höhe der Vorauszahlungen für die nächsten zwei Jahre.

Die GmbH entsteht als solche erst mit der Eintragung in das Handelsregister. Zwischen notarieller Beurkundung und Eintragung besteht sie als Vorgesellschaft. Steuerlich wird diese Phase mit der späteren GmbH als Einheit behandelt, sofern die Eintragung tatsächlich erfolgt; Geschäfte der Vorgesellschaft gehören also in die erste Steuererklärung. Auf den Stichtag der Gründung ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen (§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB), die Grundlage der laufenden Buchführung wird. Der Ablauf steht unter Eröffnungsbilanz erstellen.

Für jedes abgelaufene Geschäftsjahr sind dann vier Erklärungen fällig: die Körperschaftsteuererklärung KSt 1 mit der Anlage GK, die Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A, die Umsatzsteuer-Jahreserklärung und die E-Bilanz nach § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG. Die Frist beträgt sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres (§ 149 Abs. 2 Satz 1 AO); mit steuerlicher Beratung verlängert sie sich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten Folgejahres (§ 149 Abs. 3 AO). Wer selbst erklärt, hat also die kürzere Frist. Das ist der ehrliche Preis des Selbermachens, und er ist planbar. Daneben steht die handelsrechtliche Offenlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister, die eigenen Fristen folgt. Eine Übersicht aller Termine gibt Steuerfristen 2026.

Der Steuerkalender einer GmbH

Alle wiederkehrenden Termine eines Jahres in einer Liste, sortiert nach Fälligkeit.

Wiederkehrende steuerliche Termine einer GmbH
TerminWas fällig istNorm
10. jedes MonatsUmsatzsteuer-Voranmeldung und Vorauszahlung bei monatlicher Abgabe; mit Dauerfristverlängerung einen Monat später§ 18 Abs. 1 Satz 1 und Satz 4, Abs. 2 Satz 2 UStG
10. jedes MonatsLohnsteuer-Anmeldung und Abführung bei monatlichem Anmeldungszeitraum§ 41a Abs. 1 Satz 1 EStG
10. jedes MonatsKapitalertragsteuer-Anmeldung und Abführung, wenn im Vormonat ausgeschüttet wurde§ 44 Abs. 1 Satz 5, § 45a Abs. 1 Satz 1 EStG
10.04., 10.07., 10.10., 10.01.Umsatzsteuer-Voranmeldung bei vierteljährlicher Abgabe§ 18 Abs. 2 Satz 1 UStG
15.02., 15.05., 15.08., 15.11.Gewerbesteuer-Vorauszahlung an die Gemeinde§ 19 Abs. 1 Satz 1 GewStG
10.03., 10.06., 10.09., 10.12.Körperschaftsteuer-Vorauszahlung mit Solidaritätszuschlag§ 37 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. m. § 31 Abs. 1 Satz 1 KStG
10. FebruarAntrag auf Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung für das laufende Jahr§§ 46 bis 48 UStDV
31. Juli des FolgejahresKSt 1, GewSt 1 A, USt-Jahreserklärung und E-Bilanz ohne steuerliche Beratung§ 149 Abs. 2 Satz 1 AO
Letzter Tag des Februars des zweiten FolgejahresDieselben Erklärungen mit steuerlicher Beratung§ 149 Abs. 3 AO
Fällt ein Termin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Für den Veranlagungszeitraum 2025 fällt der 28. Februar 2027 auf einen Sonntag, die beratene Frist endet damit am 1. März 2027. Ein Säumniszuschlag wird bei einer Säumnis bis zu drei Tagen nicht erhoben (§ 240 Abs. 3 Satz 1 AO); die Abgabefrist selbst verlängert diese Schonfrist nicht.

Der 10. jedes Monats trägt bis zu drei Anmeldungen gleichzeitig. Wer eine Ausschüttung beschließt, während er ohnehin monatlich Umsatzsteuer und Lohnsteuer meldet, hat an diesem Tag drei Formulare abzugeben, und zwei davon fallen so selten an, dass sie regelmäßig vergessen werden. Säumniszuschläge betragen für jeden angefangenen Monat ein Prozent des auf volle 50 Euro abgerundeten rückständigen Betrags (§ 240 Abs. 1 Satz 1 AO). Ein vergessener Termin kostet damit mehr als jede Zinsdifferenz, die sich durch das Hinauszögern gewinnen ließe.

So läuft es in der Software

Von der Buchhaltung über den Abschluss bis zur geprüften Übermittlung, ohne Medienbruch dazwischen.

  1. Laufende Buchhaltung mit KI-Kontierung. Belege kommen per Upload, über ein eigenes Postfach oder aus der Bankanbindung. Unsere KI schlägt Konto und Steuerschlüssel vor, Sie bestätigen; ab 85 Prozent Sicherheit bucht der Autopilot selbst. Journal, offene Posten, Anlagenbuchhaltung mit Abschreibungen und die GoBD-Festschreibung gehören dazu, ebenso Import und Export im Kanzlei Software-Format.
  2. Umsatzsteuer-Voranmeldung aus dem Journal. Die Kennzahlen entstehen aus den gebuchten Belegen, nicht aus einer getrennten Erfassung. Dauerfristverlängerung, Zusammenfassende Meldung und die Jahreserklärung laufen über dieselbe Strecke, jeweils mit amtlicher Prüfung vor dem Versand über das ELSTER-Portal.
  3. Jahresabschluss aus der Saldenliste. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und, falls nötig, Lagebericht entstehen nach HGB aus den gebuchten Zahlen. Die Größenklasse nach § 267 HGB wird geprüft, das Vorjahr lässt sich aus einem PDF übernehmen, und die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgt aus derselben Datenbasis. Der erste Jahresabschluss je Arbeitsbereich ist gratis.
  4. E-Bilanz nach § 5b EStG. Aus dem festgestellten Abschluss entsteht der amtliche Datensatz mit Kontennachweisen und Anlagenspiegel. Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz werden dabei als solche geführt, siehe Handelsbilanz und Steuerbilanz.
  5. Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung. KSt 1 mit den Anlagen und GewSt 1 A werden aus denselben Zahlen erzeugt, amtlich geprüft und übermittelt. Modul und Berechnung sind kostenlos; bezahlt wird je übermittelter Erklärung. Die Einzelheiten stehen auf den Produktseiten Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung.
  6. Ausschüttung mit Beschluss und Anmeldung. Der Gewinnverwendungsbeschluss entsteht im Beschlussmanagement und lässt sich digital unterschreiben; die Kapitalertragsteuer-Anmeldung folgt daraus. Die Rechnung vorab liefert der Gewinnausschüttungs-Rechner.
  7. Fristen und Bescheide an einer Stelle. Das Finanzamt-Cockpit führt die Termine dieser Seite zusammen und nimmt die Bescheide auf, sodass Abweichungen zur eigenen Berechnung auffallen.
  8. Begleitung, wo sie gebraucht wird. Wer eine Einschätzung möchte, bekommt sie kostenlos; die anschließende Begleitung kostet 100 Euro je Stunde. Was das umfasst, steht unter Service und Begleitung.

Nicht enthalten sind die Einkommensteuererklärung der Gesellschafter, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Vertretung vor dem Finanzamt. Rechts- und Steuerberatung im Einzelfall leisten wir nicht. Was die Software leistet und was sie kostet, steht auf der Preisseite; der Vergleich mit dem klassischen Weg unter Jahresabschluss selbst machen oder Steuerberater.

Rechtsgrundlagen

Alle Normen in der geltenden Fassung auf gesetze-im-internet.de.

Weiterführende Seiten

GmbH-Steuern-Rechner · Gewinnausschüttungs-Rechner · Steuern der UG · Holding und Steuern · Geld aus der GmbH entnehmen · Steuerfristen 2026 · Körperschaftsteuer und Jahresabschluss · Gewerbesteuer und Jahresabschluss · Produktseite Körperschaftsteuererklärung · Produktseite Gewerbesteuererklärung · Steuer-Software · Jahresabschluss der GmbH

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Auf Ebene der Gesellschaft sind es 15 Prozent Körperschaftsteuer (§ 23 Abs. 1 KStG), darauf 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag (§ 4 Satz 1 SolzG 1995) und die Gewerbesteuer aus 3,5 Prozent Steuermesszahl (§ 11 Abs. 2 GewStG) multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde. Bei einem Hebesatz von 400 Prozent ergibt das 14 Prozent Gewerbesteuer und damit 29,825 Prozent Gesamtbelastung der Gesellschaft. Bei 250 Prozent sind es 24,575 Prozent, bei 580 Prozent 36,125 Prozent. Schüttet die GmbH den Rest an eine Privatperson aus, kommen 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag hinzu (§ 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Nein. Der Freibetrag von 24.500 Euro gilt nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG nur bei natürlichen Personen und bei Personengesellschaften. Eine GmbH versteuert ihren Gewerbeertrag ab dem ersten Euro. Das ist einer der wenigen Punkte, an denen ein Einzelunternehmen bei kleinen Gewinnen günstiger fährt: Bis 24.500 Euro Gewerbeertrag fällt dort keine Gewerbesteuer an, bei der GmbH schon. Abgerundet wird der Gewerbeertrag in beiden Fällen auf volle 100 Euro (§ 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG).

Ohne steuerliche Beratung sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres (§ 149 Abs. 2 Satz 1 AO). Für den Veranlagungszeitraum 2025 ist das der 31. Juli 2026. Wer eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater beauftragt, hat bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten Folgejahres Zeit (§ 149 Abs. 3 AO), für 2025 also bis zum 28. Februar 2027; weil das ein Sonntag ist, endet die Frist nach § 108 Abs. 3 AO am 1. März 2027. Wer selbst erklärt, hat damit rund sieben Monate weniger Zeit. Die verlängerten Corona-Fristen des Art. 97 § 36 EGAO gelten nur noch bis zum Veranlagungszeitraum 2024.

Ja. § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG stellt auf den Unternehmer ab, nicht auf die Rechtsform, und eine GmbH ist Unternehmerin im Sinne des § 2 UStG. Die Umsätze sind steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Der Preis dafür ist der Verlust des Vorsteuerabzugs. Für eine GmbH mit nennenswerten Anschaffungen rechnet sich das selten, für eine reine Holding oder eine ruhende Gesellschaft dagegen oft. Der Verzicht nach § 19 Abs. 3 UStG bindet fünf Kalenderjahre.

Das Gesetz nennt keinen Betrag. Maßstab ist, was ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem Fremden gezahlt hätte. Was darüber liegt, ist eine verdeckte Gewinnausschüttung und mindert das Einkommen der GmbH nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Beurteilt wird die Gesamtausstattung aus Festgehalt, Tantieme, Dienstwagen, Pensionszusage und Nebenleistungen, gemessen an Größe, Branche und Ertragslage der Gesellschaft. Entscheidend ist außerdem die Form: Bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer muss die Vergütung vorab klar und zivilrechtlich wirksam vereinbart sein, sonst wird sie unabhängig von der Höhe als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt.

Eine Vermögensminderung der GmbH, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und sich auf den Gewinn ausgewirkt hat. Typische Fälle sind ein überhöhtes Geschäftsführergehalt, ein zinsloses Gesellschafterdarlehen, private Nutzung ohne Vertrag und Mietzahlungen über dem Marktniveau. Die Folge ist doppelt: Der Betrag mindert das Einkommen der GmbH nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG), wird also nachträglich mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet, und er gilt beim Gesellschafter als Kapitalertrag. Weil das oft erst in einer Betriebsprüfung auffällt, kommen Nachzahlungszinsen von 0,15 Prozent je Monat nach § 233a in Verbindung mit § 238 Abs. 1a AO hinzu.

Nicht weniger, aber später. Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer fallen unabhängig davon an, ob ausgeschüttet wird; § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG sagt ausdrücklich, dass es für die Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung ist, ob das Einkommen verteilt wird. Die Kapitalertragsteuer entsteht dagegen erst mit dem Zufluss beim Gesellschafter (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG). Wer thesauriert, arbeitet also zunächst mit rund 70 Prozent des Gewinns weiter statt mit rund 52 Prozent. Steuerfrei ist das nicht, nur aufgeschoben.

Der Satz des § 23 Abs. 1 KStG sinkt ab dem Veranlagungszeitraum 2028 jährlich um einen Prozentpunkt: 14 Prozent 2028, 13 Prozent 2029, 12 Prozent 2030, 11 Prozent 2031 und 10 Prozent ab 2032. Bei 100.000 Euro Gewinn und einem Hebesatz von 400 Prozent sinkt die Belastung der Gesellschaft damit von 29.825 Euro auf 24.550 Euro. Die Gewerbesteuer bleibt unverändert, weil weder Messzahl noch Hebesatz angefasst werden. Ihr Anteil an der Gesamtbelastung wächst dadurch, und die Wahl des Standorts wird wichtiger.

Ja. Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermittelt, sind Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich der unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden sowie Anlagenspiegel und Anlagenverzeichnis nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (§ 5b Abs. 1 Satz 1 EStG). Eine GmbH ermittelt ihren Gewinn immer durch Betriebsvermögensvergleich, die Pflicht trifft sie also ohne Ausnahme. Weichen Bilanzansätze von den steuerlichen Vorschriften ab, sind sie durch Zusätze oder Anmerkungen anzupassen (§ 5b Abs. 1 Satz 2 EStG). Die E-Bilanz ist von der Offenlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister zu unterscheiden.

Der Verlust wird zunächst zurückgetragen und im Übrigen vorgetragen. Beim Verlustvortrag sind negative Einkünfte bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von einer Million Euro unbeschränkt abziehbar, darüber für die Veranlagungszeiträume 2024 bis 2027 bis zu 70 Prozent des übersteigenden Betrags, ab 2028 wieder bis zu 60 Prozent (§ 10d Abs. 2 Satz 1 EStG in Verbindung mit § 52 Abs. 18b EStG und § 8 Abs. 1 KStG). Gewerbesteuerlich gilt ein eigener Satz: dort werden über der Million nur 60 Prozent gekürzt (§ 10a Satz 2 GewStG), und einen Verlustrücktrag kennt die Gewerbesteuer nicht. Bei einem Anteilseignerwechsel von mehr als 50 Prozent gehen nicht genutzte Verluste nach § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG grundsätzlich unter, was bei Finanzierungsrunden regelmäßig übersehen wird.

Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung selbst abgeben

Aus der Buchhaltung entstehen Jahresabschluss, E-Bilanz, KSt 1 und GewSt 1 A. Berechnung und Modul kosten nichts, amtlich geprüft wird vor jedem Versand über das ELSTER-Portal.