Die fünf Steuerarten einer GmbH im Überblick
Drei davon zahlt die Gesellschaft aus eigener Tasche, zwei führt sie für andere ab.
Es lohnt, die fünf Steuerarten nach ihrer wirtschaftlichen Last zu sortieren. Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer belasten den Gewinn der GmbH selbst. Umsatzsteuer und Lohnsteuer sind dagegen Beträge, die die Gesellschaft nur einsammelt und weiterleitet: Die Umsatzsteuer trägt am Ende der Endverbraucher, die Lohnsteuer schuldet der Arbeitnehmer (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EStG). Für die Liquidität sind sie trotzdem die gefährlicheren Posten, weil sie monatlich fällig werden und weil eine nicht abgeführte Lohnsteuer den Geschäftsführer persönlich in die Haftung bringt.
| Steuerart | Bemessungsgrundlage | Satz | Rhythmus und Frist | Formular |
|---|---|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | Zu versteuerndes Einkommen der GmbH | 15 % (§ 23 Abs. 1 KStG) | Jahreserklärung; Vorauszahlungen am 10.03., 10.06., 10.09., 10.12. | KSt 1 mit Anlage GK |
| Solidaritätszuschlag | Festgesetzte Körperschaftsteuer | 5,5 % (§ 4 Satz 1 SolzG 1995) | Zusammen mit der Körperschaftsteuer | in der KSt 1 enthalten |
| Gewerbesteuer | Gewerbeertrag nach §§ 7 bis 10a GewStG | 3,5 % Messzahl × Hebesatz der Gemeinde | Jahreserklärung; Vorauszahlungen am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. | GewSt 1 A |
| Umsatzsteuer | Entgelt für steuerpflichtige Umsätze | 19 % oder ermäßigt 7 % (§ 12 UStG) | Voranmeldung bis zum 10. Tag nach dem Zeitraum; dazu die Jahreserklärung | UStVA und USt-Jahreserklärung |
| Lohnsteuer | Arbeitslohn einschließlich Geschäftsführergehalt | Tarif nach § 39b EStG, je nach Steuerklasse | Anmeldung bis zum 10. Tag nach dem Anmeldungszeitraum | Lohnsteuer-Anmeldung |
| Kapitalertragsteuer | Ausgeschütteter Gewinn | 25 % (§ 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) | Bis zum 10. des Monats nach dem Zufluss | Kapitalertragsteuer-Anmeldung |
Auffällig ist der Kalender. Vier Steuerarten haben eigene Termine, und keiner davon fällt mit einem anderen zusammen. Die Gewerbesteuer-Vorauszahlung ist am 15. Februar fällig, die Körperschaftsteuer-Vorauszahlung erst am 10. März, die Umsatzsteuer-Voranmeldung wiederum am 10. jedes Monats oder Quartals. Wer das nicht zusammenführt, zahlt irgendwann Säumniszuschläge von einem Prozent je angefangenem Monat auf den rückständigen Betrag (§ 240 Abs. 1 Satz 1 AO). Die Tabelle am Ende dieser Seite führt alle Termine eines Jahres zusammen.
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
15 Prozent auf das zu versteuernde Einkommen, plus 5,5 Prozent darauf. Ab 2028 sinkt der Satz jährlich.
Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der juristischen Person. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen; was als Einkommen gilt und wie es zu ermitteln ist, bestimmt sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (§ 8 Abs. 1 Satz 1 KStG). Ausgangspunkt ist also der handelsrechtliche Jahresüberschuss, korrigiert um die steuerlichen Abweichungen: nicht abziehbare Betriebsausgaben, verdeckte Gewinnausschüttungen, steuerfreie Beteiligungserträge und die außerbilanzielle Hinzurechnung der Gewerbesteuer.
Der Satz beträgt 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens (§ 23 Abs. 1 KStG). Er kennt keinen Freibetrag und keine Progression: Der erste Euro Gewinn wird genauso besteuert wie der millionste. Darauf kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der festgesetzten Körperschaftsteuer (§ 4 Satz 1 SolzG 1995). Die Freigrenze des § 3 Abs. 3 SolzG 1995, die den Zuschlag für die meisten Privatpersonen abgeschafft hat, gilt nur für die veranlagte Einkommensteuer. Kapitalgesellschaften zahlen ihn unverändert. Zusammen ergibt das 15,825 Prozent, die von jedem Standort unabhängig sind.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2028 sinkt der Satz jährlich um einen Prozentpunkt bis auf 10 Prozent ab 2032. Diese Staffel steht bereits im Gesetz, sie ist keine Ankündigung. Für eine Investitionsrechnung über mehrere Jahre ist das erheblich, und sie verschiebt das Gewicht: Die Gewerbesteuer bleibt, wie sie ist, und macht künftig den größeren Teil der Belastung aus.
| Veranlagungszeitraum | KSt-Satz | Körperschaftsteuer | Solidaritätszuschlag | Gewerbesteuer | Summe | Effektiv |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2026 und 2027 | 15 % | 15.000,00 € | 825,00 € | 14.000,00 € | 29.825,00 € | 29,83 % |
| 2028 | 14 % | 14.000,00 € | 770,00 € | 14.000,00 € | 28.770,00 € | 28,77 % |
| 2029 | 13 % | 13.000,00 € | 715,00 € | 14.000,00 € | 27.715,00 € | 27,72 % |
| 2030 | 12 % | 12.000,00 € | 660,00 € | 14.000,00 € | 26.660,00 € | 26,66 % |
| 2031 | 11 % | 11.000,00 € | 605,00 € | 14.000,00 € | 25.605,00 € | 25,61 % |
| ab 2032 | 10 % | 10.000,00 € | 550,00 € | 14.000,00 € | 24.550,00 € | 24,55 % |
Vorauszahlungen sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu leisten (§ 37 Abs. 1 Satz 1 EStG, über § 31 Abs. 1 Satz 1 KStG entsprechend anwendbar). Ihre Höhe bemisst sich nach der Steuer der letzten Veranlagung. Das erste Geschäftsjahr einer Neugründung ist deshalb liquiditätsfreundlich und das zweite gefährlich: Dann treffen die Nachzahlung für das erste Jahr und die neu festgesetzten Vorauszahlungen aufeinander. Wer im ersten Jahr gut verdient hat, sollte die Rücklage doppelt kalkulieren. Sinkt der Gewinn, lässt sich die Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen.
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Gewerbesteuer: der Hebesatz entscheidet über den Standort
3,5 Prozent Messzahl mal Hebesatz, kein Freibetrag für Kapitalgesellschaften, und die Steuer mindert sich nicht selbst.
Die Gewerbesteuer ist die einzige der fünf Steuerarten, deren Höhe die Gemeinde bestimmt. Die Rechnung läuft in drei Schritten. Zuerst wird der Gewerbeertrag ermittelt: der nach dem Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz zu ermittelnde Gewinn (§ 7 Satz 1 GewStG), vermehrt um die Hinzurechnungen des § 8 GewStG und vermindert um die Kürzungen des § 9 GewStG. Dann wird auf volle 100 Euro abgerundet und mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert; das Ergebnis ist der Steuermessbetrag (§ 11 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 GewStG). Zuletzt wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an (§ 16 Abs. 1 GewStG).
Den Freibetrag von 24.500 Euro gibt es für die GmbH nicht. § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG gewährt ihn nur natürlichen Personen und Personengesellschaften. Eine GmbH versteuert ihren Gewerbeertrag ab dem ersten Euro. Umgekehrt fehlt ihr auch die Anrechnung: Die pauschale Anrechnung des vierfachen Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer nach § 35 Abs. 1 EStG steht nur natürlichen Personen zu. Bei der GmbH ist die Gewerbesteuer damit eine echte Zusatzbelastung, und zwar eine, die sich nicht selbst mindert: Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5b EStG).
| Hebesatz | Gewerbesteuer | KSt und SolZ | Belastung Gesellschaft | Mit Vollausschüttung | Netto beim Gesellschafter |
|---|---|---|---|---|---|
| 250 % | 8.750,00 € | 15.825,00 € | 24.575,00 € (24,58 %) | 44.468,34 € (44,47 %) | 55.531,66 € |
| 400 % | 14.000,00 € | 15.825,00 € | 29.825,00 € (29,83 %) | 48.333,65 € (48,33 %) | 51.666,35 € |
| 490 % | 17.150,00 € | 15.825,00 € | 32.975,00 € (32,98 %) | 50.652,84 € (50,65 %) | 49.347,16 € |
| 580 % | 20.300,00 € | 15.825,00 € | 36.125,00 € (36,13 %) | 52.972,03 € (52,97 %) | 47.027,97 € |
Zwischen 250 und 580 Prozent Hebesatz liegen bei 100.000 Euro Gewinn 11.550 Euro Steuern im Jahr. Das erklärt, warum Gemeinden im Umland großer Städte mit niedrigen Hebesätzen werben. Es erklärt aber nicht, warum ein Briefkasten dort genügen würde: Maßgeblich ist die Betriebsstätte im Sinne des § 12 AO, also eine feste Geschäftseinrichtung, die der Tätigkeit des Unternehmens dient. Unterhält die GmbH Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Messbetrag nach § 29 GewStG zerlegt, in der Regel nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne.
Eine Untergrenze gibt es auch. Der Hebesatz beträgt 280 Prozent, wenn die Gemeinde nicht einen höheren bestimmt hat (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG). Diese Fassung gilt erstmals für den Erhebungszeitraum 2027 (§ 36 Abs. 5b GewStG); bis einschließlich 2026 liegt der Mindesthebesatz bei 200 Prozent. Gemeinden, die bisher zwischen diesen Werten lagen, müssen also für 2027 anheben, und Standortrechnungen mit einem Hebesatz unter 280 Prozent tragen ab dann nicht mehr.
Die Hinzurechnungen des § 8 Nr. 1 GewStG überraschen viele. Ein Viertel der Entgelte für Schulden, ein Fünftel der Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und die Hälfte derer für unbewegliche Wirtschaftsgüter sowie ein Viertel der Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten werden zusammengezählt. Von dieser Summe bleiben 200.000 Euro frei, und nur ein Viertel des übersteigenden Betrags wird dem Gewinn wieder hinzugerechnet. Für eine kleine GmbH mit üblichen Mieten und einem Bankdarlehen bleibt das folgenlos. Für eine Gesellschaft mit hohen Mieten, Leasingraten oder Lizenzzahlungen wird die Gewerbesteuer dagegen auch bei geringem Gewinn fällig. Vorauszahlungen sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten (§ 19 Abs. 1 Satz 1 GewStG); sie werden nur festgesetzt, wenn sie mindestens 50 Euro betragen (§ 19 Abs. 5 Satz 2 GewStG). Mehr dazu unter Gewerbesteuer und Jahresabschluss.
Umsatzsteuer: durchlaufender Posten mit eigenem Takt
19 oder 7 Prozent, monatlich oder vierteljährlich, und für eine kleine GmbH unter Umständen gar nicht.
Die Umsatzsteuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§ 12 Abs. 1 UStG); für die in § 12 Abs. 2 UStG aufgezählten Umsätze ermäßigt sie sich auf sieben Prozent. Die GmbH zieht von der eingenommenen Umsatzsteuer die ihr berechnete Vorsteuer ab und führt die Differenz ab. Wirtschaftlich trägt sie die Steuer nicht, aber sie schuldet sie, und sie schuldet sie unabhängig davon, ob der Kunde bezahlt hat. Bei Sollversteuerung entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Wer auf offene Rechnungen wartet, finanziert das Finanzamt vor.
Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr (§ 18 Abs. 2 Satz 1 UStG). Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 9.000 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum (Satz 2). Bei nicht mehr als 2.000 Euro kann das Finanzamt von der Abgabe befreien (Satz 3). Übermittelt und bezahlt wird jeweils bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Zeitraums (§ 18 Abs. 1 Satz 1 und Satz 4 UStG). Wer regelmäßig knapp dran ist, beantragt die Dauerfristverlängerung; sie verschiebt alles um einen Monat und kostet bei monatlicher Abgabe eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahressteuer.
Für Neugründungen gilt derzeit eine Besonderheit, die oft falsch wiedergegeben wird. Nach § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG wäre im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit und im Folgejahr zwingend monatlich zu melden. Für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 gilt abweichend davon, dass die tatsächliche Steuer eines angefangenen Vorjahres in eine Jahressteuer umzurechnen ist und im Jahr der Aufnahme die voraussichtliche Steuer des laufenden Kalenderjahres maßgebend ist (§ 18 Abs. 2 Satz 6 und 7 UStG). Eine 2026 gegründete GmbH, die unter 9.000 Euro Jahressteuer erwartet, meldet also vierteljährlich. Ab dem Besteuerungszeitraum 2027 lebt die zwingend monatliche Abgabe für Neugründungen wieder auf.
Auch eine GmbH kann Kleinunternehmerin sein. § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG stellt auf den Unternehmer ab, und das ist nach § 2 Abs. 1 UStG auch eine Kapitalgesellschaft. Die Umsätze sind steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Der Preis ist der Verlust des Vorsteuerabzugs, weshalb sich das für eine investierende GmbH selten lohnt. Der Verzicht nach § 19 Abs. 3 UStG bindet fünf Kalenderjahre, ist also keine Entscheidung für ein Jahr. Die Jahreserklärung bleibt in jedem Fall abzugeben.
Lohnsteuer auf das Geschäftsführergehalt
Sobald die GmbH einen Anstellungsvertrag mit ihrem Geschäftsführer hat, ist sie Arbeitgeberin.
Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (§ 38 Abs. 1 Satz 1 EStG). Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung einzubehalten (§ 38 Abs. 3 Satz 1 EStG). Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer zugleich Alleingesellschafter und Geschäftsführer ist. Die häufigste Fehlvorstellung bei der Ein-Personen-GmbH ist, das Geschäftsführergehalt sei eine Entnahme. Es ist Arbeitslohn, es mindert den Gewinn der GmbH, und es unterliegt dem Lohnsteuerabzug wie jedes andere Gehalt.
Angemeldet und abgeführt wird spätestens am zehnten Tag nach Ablauf jedes Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums (§ 41a Abs. 1 Satz 1 EStG). Anmeldungszeitraum ist der Kalendermonat. Betrug die abzuführende Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 5.000 Euro, genügt das Kalendervierteljahr; bei nicht mehr als 1.080 Euro genügt das Kalenderjahr (§ 41a Abs. 2 Satz 2 EStG). Eine GmbH mit einem einzigen Geschäftsführergehalt liegt fast immer über der Fünf-Tausend-Euro-Grenze und meldet damit monatlich.
Steuerlich ist das Gehalt der wirksamste Hebel, den eine kleine GmbH hat: Es mindert das Einkommen der Gesellschaft und damit Körperschaft- und Gewerbesteuer, und es wird beim Geschäftsführer nach dem Einkommensteuertarif belastet, der bei niedrigen Beträgen unter der Gesamtbelastung aus Gesellschafts- und Abgeltungsteuer liegt. Die Grenze zieht die Angemessenheit. Was ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem Fremden nicht gezahlt hätte, ist eine verdeckte Gewinnausschüttung und mindert das Einkommen nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer kommt hinzu, dass die Vergütung vorab klar und zivilrechtlich wirksam vereinbart sein muss; eine rückwirkende Tantieme scheitert an dieser Formalie unabhängig von ihrer Höhe. Der Beschluss dazu gehört ins Protokoll, siehe Geschäftsführergehalt und verdeckte Gewinnausschüttung.
Kapitalertragsteuer bei der Ausschüttung
25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, einbehalten von der GmbH, fällig am 10. des Folgemonats.
Beschließen die Gesellschafter eine Ausschüttung, wird der Gewinnanteil beim Gesellschafter zu einem Kapitalertrag im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Diese Erträge unterliegen dem Kapitalertragsteuerabzug (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Der Steuersatz beträgt 25 Prozent des Kapitalertrags (§ 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG), dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf diesen Betrag. Einbehalten und abgeführt wird nicht vom Gesellschafter, sondern von der GmbH: Die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene Steuer ist bis zum zehnten des folgenden Monats an das Finanzamt abzuführen (§ 44 Abs. 1 Satz 5 EStG). In derselben Frist ist die Kapitalertragsteuer-Anmeldung elektronisch zu übermitteln (§ 45a Abs. 1 Satz 1 EStG).
Maßgeblich ist der Zufluss, nicht der Beschluss. Bei einem beherrschenden Gesellschafter gilt der Zufluss allerdings regelmäßig schon im Zeitpunkt der Beschlussfassung als eingetreten, wenn die GmbH zahlungsfähig ist. Ein Ausschüttungsbeschluss im Dezember löst die Anmeldung also unter Umständen im Januar aus, auch wenn das Geld erst später fließt. Wer den Beschluss zeitlich steuert, steuert damit auch den Steuerabzug.
Für den Gesellschafter ist die Kapitalertragsteuer in der Regel abgeltend (§ 43 Abs. 5 Satz 1 EStG). Wer zu mindestens 25 Prozent beteiligt ist, oder zu mindestens einem Prozent und zugleich durch eine berufliche Tätigkeit für die Gesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss nehmen kann, kann nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG zur Besteuerung nach dem Tarif optieren. Dann sind 60 Prozent der Ausschüttung steuerpflichtig (§ 3 Nr. 40 Buchst. d EStG) und 60 Prozent der damit zusammenhängenden Aufwendungen abziehbar (§ 3c Abs. 2 EStG). Das lohnt vor allem bei fremdfinanzierten Anteilen. Hält dagegen eine andere Kapitalgesellschaft die Anteile, bleiben die Bezüge zu 95 Prozent außer Ansatz, weil fünf Prozent als nicht abziehbare Betriebsausgaben gelten (§ 8b Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG). Genau darauf beruht das Holding-Modell, das Holding und Steuern erklärt. Bei einer Beteiligung von weniger als zehn Prozent greift die Befreiung nicht (§ 8b Abs. 4 KStG).
Rechenbeispiel: 100.000 Euro Gewinn, Hebesatz 400 Prozent
Einmal vollständig durchgerechnet, von der Gesellschaft bis zum Konto des Gesellschafters.
Eine GmbH erwirtschaftet im Jahr 2026 einen Gewinn von 100.000 Euro vor Steuern. Sie sitzt in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 400 Prozent, hat keine Hinzurechnungen und keine Kürzungen, keine Verlustvorträge und zahlt kein Geschäftsführergehalt. Alleiniger Gesellschafter ist eine im Inland unbeschränkt steuerpflichtige Privatperson.
| Schritt | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Gewinn vor Steuern | Ausgangswert | 100.000,00 € |
| Gewerbeertrag | Gewinn, abgerundet auf volle 100 €, ohne Freibetrag | 100.000,00 € |
| Steuermessbetrag | 100.000 € × 3,5 % | 3.500,00 € |
| Gewerbesteuer | 3.500 € × 400 % | 14.000,00 € |
| Körperschaftsteuer | 100.000 € × 15 % | 15.000,00 € |
| Solidaritätszuschlag | 15.000 € × 5,5 % | 825,00 € |
| Steuern der Gesellschaft | Summe der drei Positionen | 29.825,00 € |
| Ausschüttbarer Betrag | 100.000 € abzüglich 29.825 € | 70.175,00 € |
| Kapitalertragsteuer | 70.175 € × 25 % | 17.543,75 € |
| Solidaritätszuschlag darauf | 17.543,75 € × 5,5 % | 964,90 € |
| Steuern des Gesellschafters | Summe der beiden Positionen | 18.508,65 € |
| Netto beim Gesellschafter | 70.175 € abzüglich 18.508,65 € | 51.666,35 € |
| Gesamtbelastung | 29.825 € zuzüglich 18.508,65 € | 48.333,65 € (48,33 %) |
Bleibt der Gewinn dagegen in der Gesellschaft, endet die Rechnung nach der siebten Zeile. Dann stehen 70.175 Euro für Investitionen, Rücklagen oder Tilgung zur Verfügung, und die Belastung beträgt 29,83 Prozent statt 48,33 Prozent. Die Differenz von 18.508,65 Euro ist nicht gespart, sondern aufgeschoben: Sie wird fällig, sobald ausgeschüttet wird. Wer den Gewinn dauerhaft im Unternehmen arbeiten lässt, verschafft sich damit trotzdem einen erheblichen Zinsvorteil. Welche Beträge überhaupt ausschüttbar sind, entscheidet der festgestellte Jahresabschluss, siehe Gewinnverwendung in der GmbH.
Steuerliche Pflichten ab der Gründung
Zwischen Notartermin und erster Steuernummer liegen mehrere Anzeigen, und eine davon hat eine Monatsfrist.
Wer einen gewerblichen Betrieb oder eine Betriebsstätte eröffnet, hat dies nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck der Gemeinde mitzuteilen; die Gemeinde unterrichtet das Finanzamt (§ 138 Abs. 1 AO). Steuerpflichtige im Sinne des Absatzes 1 haben dem Finanzamt zusätzlich Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse zu erteilen (§ 138 Abs. 1b AO). Das ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der elektronisch über das ELSTER-Portal übermittelt wird. Aus ihm folgen die Steuernummer, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf Antrag und die erste Einschätzung der Vorauszahlungen. Die Angaben zum erwarteten Umsatz und Gewinn sind keine Formalie: Sie bestimmen den Voranmeldungsrhythmus und die Höhe der Vorauszahlungen für die nächsten zwei Jahre.
Die GmbH entsteht als solche erst mit der Eintragung in das Handelsregister. Zwischen notarieller Beurkundung und Eintragung besteht sie als Vorgesellschaft. Steuerlich wird diese Phase mit der späteren GmbH als Einheit behandelt, sofern die Eintragung tatsächlich erfolgt; Geschäfte der Vorgesellschaft gehören also in die erste Steuererklärung. Auf den Stichtag der Gründung ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen (§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB), die Grundlage der laufenden Buchführung wird. Der Ablauf steht unter Eröffnungsbilanz erstellen.
Für jedes abgelaufene Geschäftsjahr sind dann vier Erklärungen fällig: die Körperschaftsteuererklärung KSt 1 mit der Anlage GK, die Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A, die Umsatzsteuer-Jahreserklärung und die E-Bilanz nach § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG. Die Frist beträgt sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres (§ 149 Abs. 2 Satz 1 AO); mit steuerlicher Beratung verlängert sie sich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten Folgejahres (§ 149 Abs. 3 AO). Wer selbst erklärt, hat also die kürzere Frist. Das ist der ehrliche Preis des Selbermachens, und er ist planbar. Daneben steht die handelsrechtliche Offenlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister, die eigenen Fristen folgt. Eine Übersicht aller Termine gibt Steuerfristen 2026.
Was die Steuerlast legal senkt
Vier Hebel, die das Gesetz ausdrücklich vorsieht, und die Grenze, an der sie zurückschlagen.
Ein angemessenes Geschäftsführergehalt verlagert Gewinn von der Gesellschaft zum Gesellschafter und wird dort nach dem Einkommensteuertarif belastet. Bei kleinen und mittleren Beträgen liegt dieser Tarif unter der kombinierten Belastung aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Abgeltungsteuer. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent (§ 32a Abs. 1 EStG), von dort an kippt die Rechnung. Die Grenze nach oben zieht ohnehin die Angemessenheit.
Thesaurierung ist der zweite Hebel. Solange nicht ausgeschüttet wird, bleibt es bei rund 30 Prozent statt rund 48 Prozent. Für eine Gesellschaft, die aus dem eigenen Gewinn wächst, ist das der größte Unterschied zur Personengesellschaft, bei der der Gewinn unabhängig von einer Entnahme beim Gesellschafter versteuert wird.
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG zieht künftige Anschaffungen in das laufende Jahr vor. Bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können gewinnmindernd abgezogen werden (§ 7g Abs. 1 Satz 1 EStG), höchstens 200.000 Euro je Betrieb und nur, wenn der Gewinn im Jahr des Abzugs 200.000 Euro nicht überschreitet. Kommt die Investition nicht, wird der Abzug rückgängig gemacht, und zwar im ursprünglichen Jahr mit Verzinsung. Daneben erlaubt § 7g Abs. 5 EStG eine Sonderabschreibung von bis zu 40 Prozent im Jahr der Anschaffung und den vier Folgejahren.
Die Holding-Struktur wirkt erst beim Verkauf und bei der Weiterausschüttung. Hält eine Kapitalgesellschaft die Anteile, bleiben Dividenden nach § 8b Abs. 1 KStG außer Ansatz, fünf Prozent gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 8b Abs. 5 Satz 1 KStG); für Veräußerungsgewinne gilt dasselbe nach § 8b Abs. 2 und Abs. 3 KStG. Unter zehn Prozent Beteiligung greift die Befreiung nicht (§ 8b Abs. 4 KStG), gewerbesteuerlich verlangt § 9 Nr. 2a GewStG sogar mindestens 15 Prozent zu Beginn des Erhebungszeitraums. Eine Holding kostet dauerhaft: zwei Jahresabschlüsse, zwei Erklärungssätze, zwei Offenlegungen. Unterhalb einer gewissen Größe frisst dieser Aufwand den Vorteil auf. Die Rechnung dazu steht im Holding-Rechner.
Die Grenze ist die verdeckte Gewinnausschüttung. Verdeckte Gewinnausschüttungen mindern das Einkommen nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Betroffen ist jede Vermögensminderung, die ihren Grund im Gesellschaftsverhältnis hat: das überhöhte Gehalt, das zinslose Darlehen an den Gesellschafter, der privat genutzte Wagen ohne Vertrag, die Miete über Marktniveau, die rückwirkend beschlossene Tantieme. Die Korrektur trifft die Gesellschaft mit Körperschaft- und Gewerbesteuer und den Gesellschafter mit einem Kapitalertrag, und sie kommt meist mit Jahren Verspätung in der Betriebsprüfung, samt Nachzahlungszinsen von 0,15 Prozent je Monat (§ 233a in Verbindung mit § 238 Abs. 1a AO). Schriftliche, vorab getroffene und tatsächlich durchgeführte Vereinbarungen sind deshalb kein Formalismus, sondern der eigentliche Schutz. Weiterführend: verdeckte Gewinnausschüttung vermeiden.
Der Steuerkalender einer GmbH
Alle wiederkehrenden Termine eines Jahres in einer Liste, sortiert nach Fälligkeit.
| Termin | Was fällig ist | Norm |
|---|---|---|
| 10. jedes Monats | Umsatzsteuer-Voranmeldung und Vorauszahlung bei monatlicher Abgabe; mit Dauerfristverlängerung einen Monat später | § 18 Abs. 1 Satz 1 und Satz 4, Abs. 2 Satz 2 UStG |
| 10. jedes Monats | Lohnsteuer-Anmeldung und Abführung bei monatlichem Anmeldungszeitraum | § 41a Abs. 1 Satz 1 EStG |
| 10. jedes Monats | Kapitalertragsteuer-Anmeldung und Abführung, wenn im Vormonat ausgeschüttet wurde | § 44 Abs. 1 Satz 5, § 45a Abs. 1 Satz 1 EStG |
| 10.04., 10.07., 10.10., 10.01. | Umsatzsteuer-Voranmeldung bei vierteljährlicher Abgabe | § 18 Abs. 2 Satz 1 UStG |
| 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. | Gewerbesteuer-Vorauszahlung an die Gemeinde | § 19 Abs. 1 Satz 1 GewStG |
| 10.03., 10.06., 10.09., 10.12. | Körperschaftsteuer-Vorauszahlung mit Solidaritätszuschlag | § 37 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. m. § 31 Abs. 1 Satz 1 KStG |
| 10. Februar | Antrag auf Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung für das laufende Jahr | §§ 46 bis 48 UStDV |
| 31. Juli des Folgejahres | KSt 1, GewSt 1 A, USt-Jahreserklärung und E-Bilanz ohne steuerliche Beratung | § 149 Abs. 2 Satz 1 AO |
| Letzter Tag des Februars des zweiten Folgejahres | Dieselben Erklärungen mit steuerlicher Beratung | § 149 Abs. 3 AO |
Der 10. jedes Monats trägt bis zu drei Anmeldungen gleichzeitig. Wer eine Ausschüttung beschließt, während er ohnehin monatlich Umsatzsteuer und Lohnsteuer meldet, hat an diesem Tag drei Formulare abzugeben, und zwei davon fallen so selten an, dass sie regelmäßig vergessen werden. Säumniszuschläge betragen für jeden angefangenen Monat ein Prozent des auf volle 50 Euro abgerundeten rückständigen Betrags (§ 240 Abs. 1 Satz 1 AO). Ein vergessener Termin kostet damit mehr als jede Zinsdifferenz, die sich durch das Hinauszögern gewinnen ließe.
So läuft es in der Software
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- Umsatzsteuer-Voranmeldung aus dem Journal. Die Kennzahlen entstehen aus den gebuchten Belegen, nicht aus einer getrennten Erfassung. Dauerfristverlängerung, Zusammenfassende Meldung und die Jahreserklärung laufen über dieselbe Strecke, jeweils mit amtlicher Prüfung vor dem Versand über das ELSTER-Portal.
- Jahresabschluss aus der Saldenliste. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und, falls nötig, Lagebericht entstehen nach HGB aus den gebuchten Zahlen. Die Größenklasse nach § 267 HGB wird geprüft, das Vorjahr lässt sich aus einem PDF übernehmen, und die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgt aus derselben Datenbasis. Der erste Jahresabschluss je Arbeitsbereich ist gratis.
- E-Bilanz nach § 5b EStG. Aus dem festgestellten Abschluss entsteht der amtliche Datensatz mit Kontennachweisen und Anlagenspiegel. Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz werden dabei als solche geführt, siehe Handelsbilanz und Steuerbilanz.
- Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung. KSt 1 mit den Anlagen und GewSt 1 A werden aus denselben Zahlen erzeugt, amtlich geprüft und übermittelt. Modul und Berechnung sind kostenlos; bezahlt wird je übermittelter Erklärung. Die Einzelheiten stehen auf den Produktseiten Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung.
- Ausschüttung mit Beschluss und Anmeldung. Der Gewinnverwendungsbeschluss entsteht im Beschlussmanagement und lässt sich digital unterschreiben; die Kapitalertragsteuer-Anmeldung folgt daraus. Die Rechnung vorab liefert der Gewinnausschüttungs-Rechner.
- Fristen und Bescheide an einer Stelle. Das Finanzamt-Cockpit führt die Termine dieser Seite zusammen und nimmt die Bescheide auf, sodass Abweichungen zur eigenen Berechnung auffallen.
- Begleitung, wo sie gebraucht wird. Wer eine Einschätzung möchte, bekommt sie kostenlos; die anschließende Begleitung kostet 100 Euro je Stunde. Was das umfasst, steht unter Service und Begleitung.
Nicht enthalten sind die Einkommensteuererklärung der Gesellschafter, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Vertretung vor dem Finanzamt. Rechts- und Steuerberatung im Einzelfall leisten wir nicht. Was die Software leistet und was sie kostet, steht auf der Preisseite; der Vergleich mit dem klassischen Weg unter Jahresabschluss selbst machen oder Steuerberater.
Rechtsgrundlagen
Alle Normen in der geltenden Fassung auf gesetze-im-internet.de.
- § 23 KStG Steuersatz und Absenkung ab 2028 · § 8 KStG Einkommensermittlung und verdeckte Gewinnausschüttung · § 8b KStG Beteiligungserträge · § 31 KStG Anwendung des EStG
- § 11 GewStG Steuermesszahl und Freibetrag · § 16 GewStG Hebesatz und Mindesthebesatz · § 8 GewStG Hinzurechnungen · § 9 GewStG Kürzungen · § 19 GewStG Vorauszahlungen · § 36 GewStG Zeitlicher Anwendungsbereich
- § 4 EStG Gewerbesteuer als nicht abziehbare Betriebsausgabe · § 5b EStG E-Bilanz · § 7g EStG Investitionsabzugsbetrag · § 37 EStG Vorauszahlungen · § 32a EStG Einkommensteuertarif
- § 38 EStG Lohnsteuerabzug · § 41a EStG Lohnsteuer-Anmeldung · § 43 EStG Kapitalertragsteuerpflichtige Erträge · § 43a EStG Höhe der Kapitalertragsteuer · § 44 EStG Entrichtung · § 45a EStG Anmeldung · § 32d EStG Abgeltungsteuer und Option
- § 12 UStG Steuersätze · § 18 UStG Voranmeldung und Voranmeldungszeitraum · § 19 UStG Kleinunternehmer
- § 4 SolzG 1995 Zuschlagsatz · § 138 AO Anzeige der Erwerbstätigkeit · § 149 AO Erklärungsfristen · § 240 AO Säumniszuschläge · § 108 AO Fristen und Termine
Weiterführende Seiten
GmbH-Steuern-Rechner · Gewinnausschüttungs-Rechner · Steuern der UG · Holding und Steuern · Geld aus der GmbH entnehmen · Steuerfristen 2026 · Körperschaftsteuer und Jahresabschluss · Gewerbesteuer und Jahresabschluss · Produktseite Körperschaftsteuererklärung · Produktseite Gewerbesteuererklärung · Steuer-Software · Jahresabschluss der GmbH