Eröffnungsbilanz erstellen

Die Eröffnungsbilanz bei Gründung oder Geschäftsjahresbeginn – Aufbau, Pflichten und Praxis.

Fachlicher Inhalt dieser Seite

Die Eroeffnungsbilanz ist die Bilanz zu Beginn eines Geschaeftsjahres oder bei Unternehmensgruendung. Sie muss der Schlussbilanz des Vorjahres entsprechen (Bilanzkontinuitaet, Paragraph 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB).

Eine Eroeffnungsbilanz ist bei Gruendung eines Unternehmens (Paragraph 242 Abs. 1 HGB) sowie zu Beginn jedes neuen Geschaeftsjahres erforderlich. Bei laufendem Geschaeftsbetrieb ergibt sie sich automatisch aus der Schlussbilanz des Vorjahres.

Was steht in der Eroeffnungsbilanz einer GmbH-Gruendung?

Bei einer GmbH-Gruendung enthaelt die Eroeffnungsbilanz auf der Aktivseite die Stammeinlage (als Bankguthaben oder Sacheinlage) und auf der Passivseite das gezeichnete Kapital (mindestens 25.000 EUR) sowie ggf. Gruendungskosten als Verbindlichkeit.

Bilanzkontinuitaet bedeutet, dass die Eroeffnungsbilanz eines Geschaeftsjahres mit der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschaeftsjahres identisch sein muss – sowohl in den Wertansaetzen als auch in der Gliederung.

Die Eroeffnungsbilanz bei Gruendung ist nicht separat offenlegungspflichtig. Offengelegt wird der erste Jahresabschluss, der die Eroeffnungsbilanz als Anfangsbestand enthaelt.

Eroeffnungsbilanz erstellen: Inhalt bei GmbH-Gruendung, Bilanzkontinuitaet und Stammkapital. Schritt fuer Schritt zum korrekten Anfangsbestand.

Eroeffnungsbilanz erstellen – GmbH-Gruendung und Geschaeftsjahrbeginn – Jahresabschluss.io

Die Eroeffnungsbilanz markiert den finanziellen Startpunkt eines Unternehmens oder Geschaeftsjahres. Bei einer GmbH-Gruendung enthaelt sie das Stammkapital und die Einlagen. Im laufenden Betrieb entspricht sie der Schlussbilanz des Vorjahres. Hier erfahren Sie, wie Sie die Eroeffnungsbilanz korrekt aufstellen.