Gründung & Start

Eroeffnungsbilanz erstellen – GmbH-Gruendung und Geschaeftsjahrbeginn

Die Eröffnungsbilanz markiert den finanziellen Startpunkt eines Unternehmens oder Geschäftsjahres. Bei einer GmbH-Gründung enthält sie das Stammkapital und die Einlagen. Im laufenden Betrieb entspricht sie der Schlussbilanz des Vorjahres. Hier erfahren Sie, wie Sie die Eröffnungsbilanz korrekt aufstellen.

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Eröffnungsbilanz bei der GmbH-Gründung

Was in die Eröffnungsbilanz einer neu gegründeten GmbH gehört.

Gezeichnetes Kapital

Das Stammkapital der GmbH (mindestens 25.000 EUR, bei UG ab 1 EUR) wird auf der Passivseite als gezeichnetes Kapital ausgewiesen.

Bankguthaben / Einlagen

Die Bareinlage erscheint auf der Aktivseite als Bankguthaben. Sacheinlagen werden mit dem Zeitwert angesetzt und müssen durch ein Sachgründungsgutachten belegt werden.

Ausstehende Einlagen

Sind Einlagen noch nicht vollständig geleistet, erscheinen sie als 'Ausstehende Einlagen' auf der Aktivseite oder werden offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.

Gruendungskosten

Notarkosten, Handelsregistereintragung und Beratungskosten können als Gründungsaufwand aktiviert oder direkt als Aufwand gebucht werden.

Bilanzsumme

Die Bilanzsumme der Eröffnungsbilanz entspricht in der Regel dem Stammkapital plus eventuelle Sacheinlagen abzüglich noch nicht eingezahlter Einlagen.

Null-Positionen

Alle Bilanzpositionen, die bei Gründung noch keinen Wert haben (z. B. Anlagevermögen, Rückstellungen), werden mit null angesetzt oder weggelassen.

Bilanzkontinuität: Eröffnungsbilanz im laufenden Betrieb

Im laufenden Geschäftsbetrieb gilt das Prinzip der Bilanzkontinuität.

Nach Paragraph 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB muss die Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahres mit der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres übereinstimmen. Das betrifft sowohl die Wertansätze als auch die Gliederung. Änderungen in der Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig und müssen im Anhang erläutert werden.

In der Praxis wird die Eröffnungsbilanz nicht separat erstellt, sondern aus der Buchhaltungssoftware als Saldenvortrag übernommen. Jahresabschluss.io importiert die Saldenliste mit Anfangs- und Schlussbeständen und stellt sicher, dass die Kontinuität gewahrt bleibt.

Weiterführende Seiten

Bilanz erstellen | GmbH-Jahresabschluss | Selber machen | HGB-Bilanzgliederung | Anleitung

Häufige Fragen

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Die Eröffnungsbilanz ist die Bilanz zu Beginn eines Geschäftsjahres oder bei Unternehmensgründung. Sie muss der Schlussbilanz des Vorjahres entsprechen (Bilanzkontinuität, Paragraph 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB).

Eine Eröffnungsbilanz ist bei Gründung eines Unternehmens (Paragraph 242 Abs. 1 HGB) sowie zu Beginn jedes neuen Geschäftsjahres erforderlich. Bei laufendem Geschäftsbetrieb ergibt sie sich automatisch aus der Schlussbilanz des Vorjahres.

Bei einer GmbH-Gründung enthält die Eröffnungsbilanz auf der Aktivseite die Stammeinlage (als Bankguthaben oder Sacheinlage) und auf der Passivseite das gezeichnete Kapital (mindestens 25.000 EUR) sowie ggf. Gründungskosten als Verbindlichkeit.

Bilanzkontinuität bedeutet, dass die Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahres mit der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres identisch sein muss – sowohl in den Wertansätzen als auch in der Gliederung.

Die Eröffnungsbilanz bei Gründung ist nicht separat offenlegungspflichtig. Offengelegt wird der erste Jahresabschluss, der die Eröffnungsbilanz als Anfangsbestand enthält.

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Ob Gründung oder laufendes Geschäftsjahr – Jahresabschluss.io begleitet Sie von der Eröffnungsbilanz bis zum fertigen Abschluss.