Eröffnungsbilanz Vorlage & Muster

Eröffnungsbilanz-Vorlage nach § 242 Abs. 1 HGB: Aufbau bei Gründung und zu Geschäftsjahresbeginn, Bewertung und Anschluss an den ersten Jahresabschluss.

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Die Eröffnungsbilanz ist die Bilanz zu Beginn des Handelsgewerbes und zu Beginn jedes Geschäftsjahrs (§ 242 Abs. 1 HGB). Sie stellt Vermögen und Schulden zum Eröffnungsstichtag gegenüber. Bei einer Gründung entspricht sie im Regelfall dem eingebrachten Kapital und den Gründungswerten; die Schlussbilanz des Vorjahrs ist zugleich die Eröffnungsbilanz des Folgejahrs.

Jeder Kaufmann muss zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz aufstellen (§ 242 Abs. 1 HGB). Für Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG ist sie Teil der Gründung. Auf die Eröffnungsbilanz sind die Vorschriften über den Jahresabschluss entsprechend anzuwenden.

Sie folgt der Bilanzgliederung des § 266 HGB: Aktivseite mit Anlage- und Umlaufvermögen, Passivseite mit Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Bei der Gründung stehen dem eingezahlten Stammkapital die Bankguthaben und Sacheinlagen gegenüber.

Eine Vorlage berücksichtigt weder Ihre konkreten Einlagen und Gründungskosten noch die korrekte Bewertung nach § 253 HGB. Wichtiger ist die Anschlussfähigkeit: Die Eröffnungsbilanz muss später bruchlos in den ersten Jahresabschluss übergehen. Jahresabschluss.io erstellt Bilanz und Folgeabschluss aus einer durchgängigen Datenbasis.

Eröffnungsbilanz-Vorlage nach § 242 Abs. 1 HGB: Aufbau bei Gründung und zu Geschäftsjahresbeginn, Bewertung und Anschluss an den ersten Jahresabschluss.

Sie brauchen eine Eröffnungsbilanz für Ihre Gründung oder zum Geschäftsjahresbeginn? Nach § 242 Abs. 1 HGB stellt jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz auf. Hier sehen Sie den Aufbau, die Bewertung und warum es weniger auf eine Vorlage ankommt als auf den bruchlosen Übergang in den ersten Jahresabschluss.