Kostenloser Arbeitsrecht-Rechner
Kündigungsfrist-Rechner: gesetzliche Fristen nach § 622 BGB
Eintrittsdatum und Zugang der Kündigung eingeben – der Rechner ermittelt die gesetzliche Kündigungsfrist und den frühestmöglichen Beendigungstermin: Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende, verlängerte Arbeitgeber-Fristen nach Betriebszugehörigkeit, Zwei-Wochen-Frist in der Probezeit.
Die gesetzliche Staffel (§ 622 Abs. 2 BGB, Arbeitgeberkündigung)
- unter 2 Jahre: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
- ab 2 Jahren: 1 Monat · ab 5 Jahren: 2 Monate · ab 8 Jahren: 3 Monate zum Monatsende
- ab 10 Jahren: 4 Monate · ab 12 Jahren: 5 Monate · ab 15 Jahren: 6 Monate · ab 20 Jahren: 7 Monate zum Monatsende
- Probezeit (max. 6 Monate): 2 Wochen taggenau (§ 622 Abs. 3 BGB)
Für die Arbeitnehmerkündigung gilt kraft Gesetzes immer die Grundfrist. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung (§ 130 BGB); Tarifverträge und längere vertragliche Fristen gehen vor. Der interaktive Rechner berücksichtigt auch die Klammerung des § 188 Abs. 3 BGB bei Monatsfristen.