KI · Anhang

Anhang nach HGB mit KI vorbereiten

Ein strukturierter Fragebogen ergänzt Bilanz- und GuV-Daten um die Angaben, die nicht aus Zahlen ableitbar sind. Daraus entsteht ein größenklassengerechter Anhang-Entwurf, der vor der Freigabe fachlich geprüft und bearbeitet wird.

Worum es auf dieser Seite geht

KI-gestützter Anhang-Entwurf aus Bilanz, GuV und strukturierten Angaben mit größenklassenabhängigen Pflichtangaben nach §§ 284–288 HGB.

Fachlicher Inhalt dieser Seite

Die Pflichtangaben im Anhang sind in §§ 284 bis 288 HGB geregelt. § 284 HGB legt die allgemeinen Angaben fest (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden), § 285 HGB die sonstigen Pflichtangaben (z. B. Verbindlichkeiten-Restlaufzeiten, Haftungsverhältnisse, Mitarbeiter, Geschäftsführer-Bezüge), § 286 HGB die Schutzvorschriften, § 287 HGB die Beteiligungsangaben und § 288 HGB die Erleichterungen für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften.

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB auf den Anhang verzichten, wenn bestimmte Pflichtangaben unter der Bilanz vermerkt werden (Haftungsverhältnisse, Vorschüsse an Geschäftsleitung, eigene Anteile). Statt der Offenlegung im Bundesanzeiger genügt die Hinterlegung. Jahresabschluss.io erkennt die Größenklasse automatisch und stellt den passenden Anhang oder die Hinterlegungsversion zusammen.

Die KI nutzt zwei Quellen: erstens Ihre Bilanz- und GuV-Daten, aus denen sich Werte wie Verbindlichkeiten-Restlaufzeiten, Anlagespiegel-Bewegungen oder GuV-Erläuterungen ergeben, zweitens einen strukturierten Anhang-Fragebogen, der Ihnen genau die Punkte stellt, die nicht aus den Zahlen ableitbar sind (z. B. Haftungsverhältnisse, Geschäftsführer-Bezüge, nahestehende Personen). Aus beidem erstellt die KI einen Anhang-Entwurf, den Sie freigeben oder anpassen.

Werden die Erleichterungen für kleine Gesellschaften nach § 288 HGB berücksichtigt?

Ja. Für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB werden die Befreiungen nach § 288 Abs. 1 HGB automatisch angewendet — z. B. der Wegfall einzelner Pflichtangaben aus § 285 HGB. Beim Wechsel der Größenklasse passt die Software die Anhang-Vorlage an und kennzeichnet, welche Angaben neu erforderlich werden.