Eigenkapitalspiegel erstellen
Aufbau und Pflichtangaben des Eigenkapitalspiegels nach HGB.
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Große Kapitalgesellschaften und kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen einen Eigenkapitalspiegel als Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses erstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Alle anderen Gesellschaften können ihn freiwillig erstellen.
Der Eigenkapitalspiegel zeigt die Veränderungen aller Eigenkapitalbestandteile im Geschäftsjahr: gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinn-/Verlustvortrag und Jahresüberschuss/-fehlbetrag.
In der Regel als Matrix: Die Spalten zeigen die einzelnen Eigenkapitalbestandteile, die Zeilen zeigen die Veränderungen (Anfangsbestand, Kapitalerhöhungen, Einstellungen in Rücklagen, Ausschüttungen, Jahresergebnis, Endbestand).
Das HGB schreibt kein konkretes Format vor. In der Praxis orientieren sich Unternehmen am DRS 22 (Deutscher Rechnungslegungs Standard 22), der eine matrixförmige Darstellung empfiehlt.
Was ist der Unterschied zum Eigenkapitalnachweis im Anhang?
Der Eigenkapitalspiegel ist ein eigenständiger Bestandteil des Jahresabschlusses und steht neben Bilanz und GuV. Die Anhangsangaben nach § 284 HGB zu Eigenkapitalveränderungen ersetzen den Eigenkapitalspiegel nicht.
Eigenkapitalspiegel erstellen nach HGB – Aufbau und Pflichtangaben
Eigenkapitalspiegel nach HGB erstellen: Aufbau, Pflichtangaben, DRS 22 und welche Unternehmen einen Eigenkapitalspiegel brauchen. Mit Beispiel und Erklärung.
Der Eigenkapitalspiegel zeigt, wie sich das Eigenkapital im Geschäftsjahr verändert hat. Für große Kapitalgesellschaften ist er Pflicht. Hier erfahren Sie, wie er aufgebaut ist und was er enthalten muss.