Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
GoB im Ueberblick: Alle Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und ihre Bedeutung für den Jahresabschluss.
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Was sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)?
Die GoB sind teils gesetzlich kodifizierte, teils aus der Praxis und Rechtsprechung abgeleitete Regeln, die sicherstellen, dass die Buchführung vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet ist. Sie bilden das Fundament des deutschen Bilanzrechts.
Die GoB finden sich v. a. in Paragraph 238-239 HGB (Buchführungspflicht und -grundsätze), Paragraph 243 HGB (Aufstellungsgrundsätze), Paragraph 246 HGB (Vollständigkeit) und Paragraph 252 HGB (allgemeine Bewertungsgrundsätze). Ergänzt durch die GoBD für digitale Buchführung.
Alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge müssen vollständig erfasst werden. Es dürfen keine Posten ausgelassen oder willkürlich zusammengefasst werden (Paragraph 246 Abs. 1 HGB).
Was verlangt der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit?
Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich aufgestellt werden (Paragraph 243 Abs. 2 HGB). Dazu gehören eine sachgerechte Gliederung, eindeutige Bezeichnungen und eine nachvollziehbare Darstellung.
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) regeln die Anforderungen an die digitale Buchführung, insbesondere Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit und ordnungsgemäße Aufbewahrung.
Grundsaetze ordnungsmaessiger Buchfuehrung (GoB) – Bilanzierungsgrundsaetze nach HGB
GoB einfach erklaert: Grundsaetze ordnungsmaessiger Buchfuehrung, Bilanzierungsgrundsaetze und GoBD im Ueberblick fuer den Jahresabschluss.