HGB

Grundsaetze ordnungsmaessiger Buchfuehrung (GoB) – Bilanzierungsgrundsaetze nach HGB

Die GoB bilden das Fundament der deutschen Rechnungslegung. Sie legen fest, wie Geschäftsvorfälle zu erfassen, Vermögensgegenstände zu bewerten und der Jahresabschluss aufzustellen ist. Jeder Buchhalter und Bilanzierer muss die GoB kennen und anwenden.

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Die wichtigsten GoB im Überblick

Grundsätze für Buchführung, Bilanzierung und Bewertung.

Vollstaendigkeit

Alle Vermögensgegenstände, Schulden und Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst werden. Kein Posten darf ausgelassen werden (Paragraph 246 HGB).

Klarheit und Übersichtlichkeit

Der Jahresabschluss muss klar gegliedert, verständlich und nachvollziehbar aufgestellt sein (Paragraph 243 Abs. 2 HGB).

Vorsichtsprinzip

Risiken und Verluste müssen berücksichtigt werden, auch wenn sie noch nicht eingetreten sind. Gewinne erst bei Realisierung (Paragraph 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Bilanzkontinuitaet

Formelle und materielle Stetigkeit: Gliederung und Bewertungsmethoden sollen von Jahr zu Jahr beibehalten werden (Paragraph 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

Stichtagsprinzip

Für die Bewertung sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag massgeblich. Wertaufhellende Ereignisse nach dem Stichtag sind zu berücksichtigen.

Einzelbewertungsgrundsatz

Jeder Vermögensgegenüber und jede Schuld ist einzeln zu bewerten (Paragraph 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Ausnahmen: Gruppenbewertung und Festwertverfahren.

GoBD – Digitale Buchführung

Anforderungen an die elektronische Buchführung und Aufbewahrung.

Die GoBD konkretisieren die GoB für die digitale Welt. Zentrale Anforderungen sind die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit aller Buchungen, die Unveränderbarkeit von Aufzeichnungen (keine nachträgliche Änderung ohne Protokollierung) und die ordnungsgemäße Aufbewahrung digitaler Belege.

Jeder Geschäftsvorfall muss durch einen Beleg dokumentiert sein (Belegprinzip). Digitale Belege müssen im Originalformat aufbewahrt werden. Eine Verfahrensdokumentation beschreibt, wie die Buchführung organisiert ist und welche IT-Systeme eingesetzt werden.

Weiterführende Seiten

Bewertung nach HGB | Bilanz erstellen | Bilanzpolitik | Bestandteile | Anleitung

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Die GoB sind teils gesetzlich kodifizierte, teils aus der Praxis und Rechtsprechung abgeleitete Regeln, die sicherstellen, dass die Buchführung vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet ist. Sie bilden das Fundament des deutschen Bilanzrechts.

Die GoB finden sich v. a. in Paragraph 238-239 HGB (Buchführungspflicht und -grundsätze), Paragraph 243 HGB (Aufstellungsgrundsätze), Paragraph 246 HGB (Vollständigkeit) und Paragraph 252 HGB (allgemeine Bewertungsgrundsätze). Ergänzt durch die GoBD für digitale Buchführung.

Alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge müssen vollständig erfasst werden. Es dürfen keine Posten ausgelassen oder willkürlich zusammengefasst werden (Paragraph 246 Abs. 1 HGB).

Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich aufgestellt werden (Paragraph 243 Abs. 2 HGB). Dazu gehören eine sachgerechte Gliederung, eindeutige Bezeichnungen und eine nachvollziehbare Darstellung.

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) regeln die Anforderungen an die digitale Buchführung, insbesondere Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit und ordnungsgemäße Aufbewahrung.

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