Bundesanzeiger Kosten
Gebühren für Offenlegung und Hinterlegung beim Bundesanzeiger im Ueberblick.
Fachlicher Inhalt dieser Seite
Die Kosten für die Offenlegung betragen ca. 60–300 € je nach Umfang des Jahresabschlusses. Kleine Kapitalgesellschaften zahlen weniger, da sie weniger Bestandteile offenlegen müssen.
Die Hinterlegung einer Bilanz kostet derzeit ca. 23 € und ist damit die günstigste Variante. Nur Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB dürfen hinterlegen.
Wer zahlt die Kosten – das Unternehmen oder die Geschäftsführung?
Die Kosten trägt das Unternehmen (die Gesellschaft), nicht die Geschäftsführung persönlich. Es handelt sich um Betriebsausgaben, die steuerlich absetzbar sind.
Kommen neben den Bundesanzeiger-Gebühren weitere Kosten hinzu?
Ja, bei der Einreichung über den Publikations-Manager des Bundesanzeigers fallen die reinen Veröffentlichungsgebühren an. Wenn ein Steuerberater oder Dienstleister die Einreichung übernimmt, kommen dessen Honorare hinzu.
Was kostet ein Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung?
Das Mindestordnungsgeld beträgt 2.500 € (500 € bei Kleinstkapitalgesellschaften mit schneller Nachholung). Es kann bis 25.000 € pro Verstoß betragen und wird wiederholt festgesetzt, bis die Offenlegung erfolgt.
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