Berechnung des Bilanzgewinns
Die Gewinnverwendungsrechnung Schritt für Schritt.
Jahresueberschuss/-fehlbetrag
Gewinn-/Verlustvortrag
Ruecklagenveraenderungen
Bilanzgewinn/-verlust
Bilanzgewinn und Gewinnverwendungsbeschluss
Wie der Bilanzgewinn verteilt wird.
Der Bilanzgewinn bildet die Grundlage für den Gewinnverwendungsbeschluss der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafter können beschließen, den Bilanzgewinn ganz oder teilweise auszuschütten, in Rücklagen einzustellen oder auf das nächste Geschäftsjahr vorzutragen.
Bei einem Bilanzverlust muss geprüft werden, ob die Verlustanzeigepflicht nach Paragraph 49 Abs. 3 GmbHG greift: Verliert die GmbH die Hälfte ihres Stammkapitals, ist unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen.
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