Eigenkapital GmbH
Eigenkapital der GmbH: Stammkapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklage und Bilanzgewinn erklärt.
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Das Eigenkapital einer GmbH gliedert sich nach Paragraph 266 Abs. 3 HGB in: Gezeichnetes Kapital (Stammkapital), Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen (gesetzliche, satzungsmäßige und andere), Gewinn-/Verlustvortrag sowie Jahresueberschuss/Jahresfehlbetrag.
Das Stammkapital (gezeichnetes Kapital) beträgt mindestens 25.000 EUR und ist im Handelsregister eingetragen. Es repräsentiert die von den Gesellschaftern übernommenen Geschäftsanteile und wird in der Bilanz zum Nennbetrag ausgewiesen.
Die Kapitalrücklage entsteht z. B. durch Aufgelder (Agio) bei der Ausgabe von Geschäftsanteilen oder durch Zuzahlungen der Gesellschafter. Sie dient als zusätzliches Eigenkapital über das Stammkapital hinaus.
Das HGB unterscheidet die gesetzliche Rücklage (bei GmbH nicht vorgeschrieben, aber bei AG), satzungsmäßige Gewinnrücklagen und andere Gewinnrücklagen. Sie werden aus dem Jahresüberschuss dotiert und stärken das Eigenkapital.
Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht, entsteht ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag. Dieser wird auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen und ist ein Hinweis auf eine mögliche Überschuldung (insolvenzrechtlich zu prüfen).
Eigenkapital GmbH – Stammkapital, Kapitalruecklage und Gewinnruecklagen nach HGB
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