Bilanzierung

Eigenkapital GmbH – Stammkapital, Kapitalruecklage und Gewinnruecklagen nach HGB

Das Eigenkapital ist der zentrale Indikator für die finanzielle Stabilität einer GmbH. Es setzt sich aus dem Stammkapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und dem Ergebnisvortrag zusammen. Hier erfahren Sie, wie die einzelnen Posten gegliedert, dotiert und im Jahresabschluss ausgewiesen werden.

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Bestandteile des Eigenkapitals

Die Gliederung nach Paragraph 266 Abs. 3 HGB im Detail.

Gezeichnetes Kapital

Das Stammkapital der GmbH (mindestens 25.000 EUR). Es entspricht der Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile und wird zum Nennwert bilanziert.

Kapitalruecklage

Entsteht durch Agiobeträge bei Anteilsausgabe, Zuzahlungen der Gesellschafter oder andere Einlagen über das Stammkapital hinaus. Ist gebundenes Eigenkapital.

Gewinnruecklagen

Thesaurierte Gewinne aus Vorjahren. Satzungsmäßige und andere Gewinnrücklagen können durch Gesellschafterbeschluss gebildet oder aufgelöst werden.

Gewinn-/Verlustvortrag

Nicht verwendete Gewinne oder nicht ausgeglichene Verluste aus Vorjahren. Wird in das aktuelle Geschäftsjahr vorgetragen.

Jahresueberschuss/-fehlbetrag

Das Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres vor Gewinnverwendung. Nach Beschlussfassung wird es in Gewinnvortrag und Ausschüttung aufgeteilt.

Eigenkapitalveränderungen und Gewinnverwendung

Von der Ergebnisfeststellung bis zur Ausschüttung.

Die Gesellschafterversammlung beschließt über die Verwendung des Jahresergebnisses. Mögliche Verwendungen sind die Ausschüttung an Gesellschafter, die Einstellung in Gewinnrücklagen oder der Vortrag auf neue Rechnung. Bei der GmbH gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage (anders als bei der AG).

Ein Eigenkapitalspiegel zeigt alle Veränderungen der Eigenkapitalposten während des Geschäftsjahres. Er ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften eine empfohlene Ergänzung zum Anhang und wird von Jahresabschluss.io automatisch generiert.

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Häufige Fragen

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Das Eigenkapital einer GmbH gliedert sich nach Paragraph 266 Abs. 3 HGB in: Gezeichnetes Kapital (Stammkapital), Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen (gesetzliche, satzungsmäßige und andere), Gewinn-/Verlustvortrag sowie Jahresueberschuss/Jahresfehlbetrag.

Das Stammkapital (gezeichnetes Kapital) beträgt mindestens 25.000 EUR und ist im Handelsregister eingetragen. Es repräsentiert die von den Gesellschaftern übernommenen Geschäftsanteile und wird in der Bilanz zum Nennbetrag ausgewiesen.

Die Kapitalrücklage entsteht z. B. durch Aufgelder (Agio) bei der Ausgabe von Geschäftsanteilen oder durch Zuzahlungen der Gesellschafter. Sie dient als zusätzliches Eigenkapital über das Stammkapital hinaus.

Das HGB unterscheidet die gesetzliche Rücklage (bei GmbH nicht vorgeschrieben, aber bei AG), satzungsmäßige Gewinnrücklagen und andere Gewinnrücklagen. Sie werden aus dem Jahresüberschuss dotiert und stärken das Eigenkapital.

Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht, entsteht ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag. Dieser wird auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen und ist ein Hinweis auf eine mögliche Überschuldung (insolvenzrechtlich zu prüfen).

Eigenkapital im Jahresabschluss korrekt darstellen

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