Große Kapitalgesellschaft – Jahresabschluss
Vollständiger Abschluss mit Lagebericht, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel.
Fachlicher Inhalt dieser Seite
Eine Kapitalgesellschaft ist groß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte überschreitet: 25 Mio. € Bilanzsumme, 50 Mio. € Umsatzerlöse, 250 Arbeitnehmer (§ 267 Abs. 3 HGB).
Welche zusätzlichen Pflichtbestandteile hat der Jahresabschluss einer großen Kapitalgesellschaft?
Neben Bilanz, GuV und Anhang muss ein Lagebericht erstellt werden. Zusätzlich sind eine Kapitalflussrechnung und ein Eigenkapitalspiegel als Pflichtbestandteile vorgeschrieben (§ 264 Abs. 1 HGB).
Ja, große Kapitalgesellschaften müssen die Bilanz in voller Gliederungstiefe offenlegen. Es gibt keine Erleichterungen wie bei kleinen oder mittelgroßen Gesellschaften.
Ja, der Lagebericht wird zusammen mit dem Jahresabschluss vom Abschlussprüfer geprüft. Der Prüfer beurteilt, ob der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und ein zutreffendes Bild der Lage vermittelt.
Der Jahresabschluss muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Bilanzstichtag aufgestellt werden (§ 264 Abs. 1 HGB). Bei Geschäftsjahr = Kalenderjahr also bis spätestens 31. März des Folgejahres.
Große Kapitalgesellschaft – Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungspflicht
Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaft: Vollständige Bilanz, Lagebericht, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und Prüfungspflicht nach HGB.
Große Kapitalgesellschaft – vollständiger Jahresabschluss nach HGB
Große Kapitalgesellschaften haben die umfangreichsten Publizitätspflichten: vollständige Bilanz, Lagebericht, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel. Hier erfahren Sie, welche Schwellenwerte gelten und was Sie beachten müssen.