Bilanz Vorlage UG

Bilanz Vorlage für die UG (haftungsbeschränkt) nach HGB: verkürztes Schema nach § 266 Abs. 1 Satz 4, § 5a-Rücklage und kostenlose Erstellung mit KI.

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Fachlicher Inhalt dieser Seite

Die UG (haftungsbeschränkt) bilanziert wie eine GmbH nach § 266 HGB. Weil die meisten UGs Kleinstkapitalgesellschaften sind, genügt die stark verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB – Aktiva und Passiva werden auf jeweils rund fünf Hauptposten reduziert.

Ja. Nach § 5a Abs. 3 GmbHG muss die UG ein Viertel ihres Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis das Stammkapital 25.000 € erreicht. Diese Rücklage wird im Eigenkapital der Bilanz unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen.

In der Regel ja. Solange die UG die Schwellen des § 267a HGB nicht überschreitet (Bilanzsumme, Umsatz, Mitarbeiter), gilt sie als Kleinstkapitalgesellschaft und darf die verkürzte Bilanz aufstellen und durch Hinterlegung offenlegen.

Worin unterscheidet sich die UG-Bilanz von der GmbH-Bilanz?

Die Gliederung ist identisch – beide folgen § 266 HGB. Unterschiede liegen in der Praxis: Die UG startet mit einem geringeren Stammkapital, muss die § 5a-Rücklage bilden und fällt fast immer in die kleinste Größenklasse mit maximalen Erleichterungen.

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Bilanz-Vorlage für die UG (haftungsbeschränkt) nach HGB: verkürztes Bilanzschema, § 5a-Rücklage und automatische Erstellung mit Jahresabschluss.io.

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