Bilanz vs. EUER

Doppelte Buchführung mit Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung – was gilt für Sie?

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Die EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) ist eine einfache Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach dem Zufluss-/Abflussprinzip. Die Bilanz basiert auf der doppelten Buchführung mit Soll und Haben und bildet das vollständige Vermögen und die Schulden des Unternehmens ab.

Wer muss eine Bilanz erstellen und wer darf die EÜR nutzen?

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind immer bilanzierungspflichtig. Einzelunternehmer und Freiberufler dürfen die EÜR nutzen, solange sie unter 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn bleiben (§ 141 AO).

Ja, ein freiwilliger Wechsel zur Bilanz ist jederzeit möglich. Der Wechsel muss zum Beginn eines Wirtschaftsjahres erfolgen. Ein Rückwechsel zur EÜR ist jedoch nur möglich, wenn keine Bilanzierungspflicht besteht.

Bei der EÜR zählt der Zeitpunkt der Zahlung: Einnahmen werden erfasst, wenn das Geld eingeht, Ausgaben wenn das Geld abfließt. Bei der Bilanz gilt dagegen das Realisationsprinzip – Erträge und Aufwendungen werden der Periode zugeordnet, in der sie wirtschaftlich entstehen.

Die Bilanz bietet einen vollständigen Überblick über Vermögen und Schulden, ermöglicht bessere Steuergestaltung (z. B. Rückstellungen), wird von Banken und Investoren bevorzugt und ist bei Unternehmensverkäufen unverzichtbar.

Bilanz oder EÜR? Erfahren Sie die Unterschiede zwischen doppelter Buchführung und Einnahmenüberschussrechnung, wann Bilanzpflicht greift und wie der Wechsel funktioniert.

Bilanz vs. EÜR – welche Gewinnermittlung passt zu Ihrem Unternehmen?

Einnahmenüberschussrechnung oder doppelte Buchführung? Für viele Unternehmer stellt sich diese Frage. Hier erfahren Sie die Unterschiede, wann Bilanzpflicht greift und wie ein Wechsel abläuft.