Wann die E-Bilanz fällig ist
Die E-Bilanz folgt der Frist der Steuererklärung — nicht einem eigenen Stichtag.
Mit der Steuererklärung
Ohne Berater: 31. Juli des Folgejahres
Mit Berater: verlängerte Frist
Maßgeblich: das abgelaufene Wirtschaftsjahr
Zusammenhang mit der Steuererklärung
Die E-Bilanz ist Teil der Steuererklärung — beide gehören zusammen ans Finanzamt.
Datenlieferung statt Einzeldokument
Gemeinsame Frist
Fristverlängerung möglich
Übermittlung über ELSTER/ERiC
Folgen verspäteter Abgabe
Wer die Frist reißt, riskiert spürbare finanzielle Nachteile.
Verspätungszuschlag
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
Aufwändige Korrektur
Frist im Blick, E-Bilanz in Minuten
Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.
Rechtzeitig mit KI erstellen
Die Datenlieferung selbst kostet Sie kaum Zeit — der Engpass ist meist die Vorbereitung.
KI-Zuordnung in Sekunden
Vom Export zur Datei
Vorab validiert
Auch Vorjahre nachholbar
Weiterführende Seiten
E-Bilanz mit KI | E-Bilanz-Software | E-Bilanz Pflicht | E-Bilanz übermitteln | E-Bilanz erstellen | E-Bilanz Kosten