E-Bilanz-Software · Vergleich

E-Bilanz Software Vergleich — KI-Lösung vs. klassische Steuersoftware

E-Bilanz-Software übermittelt Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG als XBRL-Datensatz an die Finanzverwaltung. 2026 gibt es dafür drei Wege: reine E-Bilanz-Werkzeuge (eBilanzOnline ab 10 € zzgl. USt je Übertragung, eBilanz+ 35 € zzgl. USt, myebilanz Basis kostenlos), Abschlussportale mit eingebauter Übermittlung (Steuernaut 299 €/Jahr, Jahresabschluss.io 20 € je Wirtschaftsjahr) und der Weg über den Steuerberater (OnlineBilanz, Kanzlei-Software). Buchhaltungsprogramme wie Lexware Office und sevDesk versenden die E-Bilanz nicht selbst.

Stand:

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Welche Software übermittelt die E-Bilanz?

Acht Wege, sieben Kriterien – aus den Preis- und Produktseiten der Anbieter am 1. September 2026.

Die E-Bilanz ist keine Kür: § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG verpflichtet jeden, der seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt, Bilanz und GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln – seit dem Jahressteuergesetz 2024 einschließlich der unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden. Was die Werkzeuge unterscheidet, ist weniger die Übermittlung selbst als der Weg dorthin: Woher kommen die Zahlen, wer ordnet sie der Taxonomie zu, und was passiert, wenn etwas berichtigt werden muss.

AnbieterEingabe (Saldenliste vs. fertige Bilanz)Taxonomie-MappingÜbermittlungKontennachweisPreisGrenzen
eBilanzOnline (Bundesanzeiger Verlag)fertige Bilanz/GuVim Werkzeug aus der vorhandenen Bilanz/GuVüber ELSTERnicht belegtab 10 € zzgl. USt je Übertragungsetzt eine fertige Bilanz und GuV voraus; erstellt keinen Jahresabschluss; Offenlegung zusätzlich
eBilanz+Zahlen online erfassenonline im Werkzeugja; Validieren kostenlosnicht belegt35 € zzgl. USt je verbindlicher Übermittlung; Eröffnungsbilanz kostenloserstellt keinen Jahresabschluss; Offenlegung zusätzlich
myebilanzZahlen im Windows-Programmim Programmja, mit eigenem ELSTER-Zertifikatnicht belegtBasis kostenlos; PLUS 34,95 € zzgl. USt je WirtschaftsjahrWindows-Programm; eigenes ELSTER-Zertifikat erforderlich
SteuernautSelf-Service im PortalXBRL im Portalüber ELSTER; dazu KSt, GewSt, UStVAnicht belegt299 €/Jahr (UG/GmbH); 149 €/Jahr Selbstständigekeine Steuerberatung
Kanzlei-Software (nur über Steuerberater-Kanzleien)Buchhaltung in der Kanzleiüber die Kanzleiüber die Kanzleiüber die Kanzleiauf Anfrage; dazu Honorar nach StBVVnur über einen Steuerberater nutzbar
Lexware Office / sevDeskBuchhaltung; Saldenliste und Auswertungennicht belegtkein eigener Versand – über den Steuerberaternicht belegtLexware Office S 3,95 bis XL 16,45 €/Monat netto; sevDesk 0 bis 13,95 €/Monat bei 24 MonatenE-Bilanz nicht im Programm
OnlineBilanz.de (OnlineBilanz AG, Stuttgart)Online-Erfassung; Steuerberater erstellenüber die Berufsträgerja, durch Steuerberaternicht belegtab 499,95 € netto je Abschluss; Dauermandat ab 41,66 €/MonatE-Bilanz als Teil des Mandats; kein Einzelpreis genannt
Jahresabschluss.ioSaldenliste (CSV, Excel, PDF) oder der im Modul erstellte JahresabschlussKI-Zuordnung zur Kerntaxonomie; jede Zuordnung sichtbar und änderbardirekt über ELSTER/ERiC mit Transferticketja, für Wirtschaftsjahre ab 202520 € je Wirtschaftsjahr und GesellschaftAG, SE und KGaA derzeit gesperrt; keine Steuerberatung; unterstützt GmbH, UG, eG, e.K. und Personengesellschaften

„nicht belegt“ = am 1. September 2026 auf der Preis- oder Produktseite des Anbieters nicht genannt; das bedeutet nicht, dass es fehlt. Preise laut Anbieterangaben an diesem Tag, netto oder brutto wie dort ausgewiesen. Jahresabschluss.io ist Herausgeber dieses Vergleichs und selbst Anbieter.

Was muss eine E-Bilanz-Software können?

Sechs Anforderungen, an denen sich jedes Werkzeug messen lässt – unabhängig vom Preis.

Taxonomie 6.x je Wirtschaftsjahr

Die Finanzverwaltung veröffentlicht die Taxonomie jährlich neu (Versionen 6.x); maßgeblich ist die für das jeweilige Wirtschaftsjahr freigegebene Version. Eine Software muss deshalb mehrere Jahrgänge nebeneinander vorhalten – wer 2026 noch das Wirtschaftsjahr 2023 nachreicht, braucht dessen Taxonomie, nicht die aktuelle. Grundlagen: E-Bilanz-Taxonomie.

Mussfelder, Mussfelder mit Kontennachweis und Auffangpositionen

Die Taxonomie kennt Pflichtpositionen („Mussfeld“), Positionen, die nur mit Kontennachweis zulässig sind, und Auffangpositionen, in die nicht weiter aufgliederbare Beträge dürfen. Gute Software zeigt, welche Position warum belegt ist, und lässt Auffangpositionen nur zu, wo die Taxonomie sie vorsieht – sonst weist ERiC die Datei zurück oder das Finanzamt fragt nach.

Kontennachweis für Wirtschaftsjahre ab 2025

Seit dem Jahressteuergesetz 2024 verlangt § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG die unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden als Teil des Datensatzes – erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen (§ 52 Abs. 11 Satz 2 EStG); Anlagenspiegel und Anlagenverzeichnis folgen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen (§ 52 Abs. 11 Satz 3 EStG). Ein Werkzeug, das nur die fertigen Bilanzposten kennt, kann den Kontennachweis nicht erzeugen – dafür braucht es die Saldenliste.

Überleitungsrechnung oder Steuerbilanz

Enthält die Handelsbilanz Ansätze, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, sind sie durch Zusätze oder Anmerkungen anzupassen (§ 5b Abs. 1 Satz 2 EStG) – die Überleitungsrechnung; alternativ wird eine Steuerbilanz übermittelt (§ 5b Abs. 1 Satz 3 EStG). Die Software muss beide Wege abbilden, mindestens aber die Überleitung.

Berichtigung nach § 153 AO

Wer nachträglich erkennt, dass eine übermittelte E-Bilanz unrichtig oder unvollständig war, muss das anzeigen und berichtigen (§ 153 Abs. 1 Satz 1 AO). Technisch ist das eine erneute Übermittlung mit dem Kennzeichen „berichtigt“; die Software sollte die frühere Fassung aufbewahren und die Berichtigung als eigene Übermittlung führen, statt die Erstabgabe zu überschreiben.

Validierung und Transferticket

Vor dem Versand prüft die amtliche ERiC-Bibliothek der Finanzverwaltung den Datensatz; nur ein fehlerfreier Lauf (Rückgabecode 0) wird angenommen. Nach der Übermittlung erteilt ELSTER ein Transferticket – der Nachweis, dass und wann die Datei eingegangen ist. Software sollte das Ticket samt Zeitstempel speichern und mit dem übermittelten Datensatz verknüpfen, denn im Streitfall zählt genau diese Kombination.

E-Bilanz aus der eigenen Saldenliste übermitteln

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Saldenliste oder fertige Bilanz: zwei Eingabewege

Wo die Zahlen herkommen, entscheidet über Aufwand und Kontennachweis.

Die reinen E-Bilanz-Werkzeuge (eBilanzOnline, eBilanz+, myebilanz) setzen eine fertige Bilanz und GuV voraus: Die Posten werden erfasst oder übernommen und der Taxonomie zugeordnet. Das ist der schnellste Weg, wenn der Jahresabschluss bereits vorliegt – etwa vom Steuerberater oder aus einer Abschluss-Software – und nur noch die Übermittlung fehlt. Der Kontennachweis ab Wirtschaftsjahr 2025 verlangt allerdings die Kontensalden, also die Ebene unter den Bilanzposten.

Abschlussportale gehen den umgekehrten Weg: Sie lesen die Summen- und Saldenliste aus der Buchhaltung ein, ordnen jedes Konto einer Taxonomieposition zu und erzeugen daraus E-Bilanz und Kontennachweis in einem Lauf. Bei Jahresabschluss.io übernimmt die KI die Zuordnung, jede Position bleibt sichtbar und änderbar, und derselbe Datenbestand liefert auch den HGB-Abschluss für die Offenlegung. Wie das im Einzelnen abläuft: E-Bilanz erstellen und E-Bilanz aus der Saldenliste.

Buchhaltungsprogramme wie Lexware Office und sevDesk liefern die Saldenliste, versenden die E-Bilanz aber nicht selbst; dort führt der Weg über den Steuerberater oder über den Export der Saldenliste in ein Werkzeug der beiden anderen Gruppen.

Was Jahresabschluss.io im E-Bilanz-Vergleich nicht bietet

Grenzen, die vor der Auswahl bekannt sein sollten.

  • Keine E-Bilanz für AG, SE und KGaA – diese Rechtsformen sind derzeit gesperrt; unterstützt werden GmbH, UG, eG, e.K. und Personengesellschaften.
  • Keinen Preis unter 20 € je Wirtschaftsjahr: eBilanzOnline beginnt bei 10 € zzgl. USt je Übertragung, myebilanz Basis ist kostenlos, eBilanz+ übermittelt die Eröffnungsbilanz kostenlos.
  • Kein Windows-Programm mit eigenem ELSTER-Zertifikat wie myebilanz – die Übermittlung läuft aus der Web-Anwendung.
  • Keine Steuerberatung und keine Freigabe durch Berufsträger; wer die Verantwortung abgeben will, ist bei OnlineBilanz oder einer Kanzlei richtig.
  • Keinen Jahrespreis mit KSt, GewSt und UStVA im Paket wie Steuernaut (299 €/Jahr); bei Jahresabschluss.io sind Vorbereitung und amtliche Prüfung von KSt und GewSt kostenlos, der Direktversand kostet 50 € und wird nur in freigegebenen Fällen angeboten.

Umgekehrt entstehen bei Jahresabschluss.io E-Bilanz, Kontennachweis und der HGB-Abschluss aus derselben Saldenliste, und das Transferticket wird mit dem übermittelten Datensatz gespeichert. Was die E-Bilanz insgesamt kostet – auch beim Steuerberater –, zeigt E-Bilanz-Kosten; wer überhaupt abgeben muss, steht unter E-Bilanz-Pflicht.

Methodik und Offenlegung

Stand: 1. September 2026. Quellen für die Angaben zu Drittanbietern sind ausschließlich deren öffentliche Preis- und Produktseiten an diesem Tag (ebilanzonline.de, ebilanzplus.de, myebilanz.de, steuernaut.de, onlinebilanz.de, lexware.de, sevdesk.de). Funktionen, die dort nicht genannt sind, stehen als „nicht belegt“. Die Produkte wurden nicht getestet; wiedergegeben sind ihre eigenen Angaben. Herausgeber ist Jahresabschluss.io (MLR Ventures GmbH, Berlin) – ein Anbieter, der selbst im Vergleich steht. Genannte Marken gehören ihren Inhabern; es besteht keine geschäftliche Verbindung. Der Vergleich der Abschluss-Software insgesamt steht unter Jahresabschluss-Software-Vergleich 2026.

Quellen und nächster Schritt

Stand: September 2026

Nächster Schritt: E-Bilanz mit Jahresabschluss.io – Saldenliste hochladen, Zuordnung prüfen, für 20 € je Wirtschaftsjahr direkt über ELSTER übermitteln. Nicht für AG, SE und KGaA; keine Steuerberatung.

E-Bilanz erstellen | E-Bilanz-Kosten | E-Bilanz-Pflicht | E-Bilanz-Software | Produkt E-Bilanz | Jahresabschluss-Software-Vergleich

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Nach Anbieterangaben ist die Basisversion von myebilanz kostenlos (PLUS 34,95 € zzgl. USt je Wirtschaftsjahr); eBilanz+ übermittelt die Eröffnungsbilanz kostenlos und lässt kostenlos validieren, die verbindliche Übermittlung kostet 35 € zzgl. USt. eBilanzOnline beginnt bei 10 € zzgl. USt je Übertragung, Jahresabschluss.io kostet 20 € je Wirtschaftsjahr. Die Pflicht zur Übermittlung selbst folgt aus § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG und gilt unabhängig vom Werkzeug.

Nein, beide Programme versenden die E-Bilanz nicht selbst. Sie liefern die Saldenliste und Auswertungen; die Übermittlung läuft über den Steuerberater oder über den Export der Saldenliste in ein E-Bilanz-Werkzeug beziehungsweise ein Abschlussportal, das die Konten der Taxonomie zuordnet und über ELSTER versendet.

Nein. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG verpflichtet den Steuerpflichtigen selbst; er darf die E-Bilanz eigenhändig übermitteln. Ein Steuerberater ist sinnvoll, wenn die Handelsbilanz steuerlich abweichende Ansätze enthält und eine Überleitungsrechnung nach § 5b Abs. 1 Satz 2 EStG mit Ermessensfragen entsteht, oder wenn die Verantwortung für die Abgabe abgegeben werden soll. Reine Software – auch Jahresabschluss.io – berät nicht.

Der Kontennachweis ist die Aufgliederung der Bilanz- und GuV-Posten auf die einzelnen Konten mit ihren Salden. Seit dem Jahressteuergesetz 2024 gehört er nach § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG unverdichtet zum Datensatz – erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen (§ 52 Abs. 11 Satz 2 EStG). Anlagenspiegel und Anlagenverzeichnis folgen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen (§ 52 Abs. 11 Satz 3 EStG).

Wer erkennt, dass eine abgegebene E-Bilanz unrichtig oder unvollständig war, muss das unverzüglich anzeigen und berichtigen (§ 153 Abs. 1 Satz 1 AO). Technisch wird der Datensatz erneut übermittelt und als berichtigt gekennzeichnet; die Software sollte die Erstabgabe samt Transferticket aufbewahren und die Berichtigung als eigene Übermittlung führen.

GmbH, UG (haftungsbeschränkt), eG, eingetragene Kaufleute und Personengesellschaften. Für AG, SE und KGaA ist die E-Bilanz derzeit gesperrt; diese Gesellschaften nutzen ein anderes Werkzeug oder den Steuerberater. Der Preis beträgt 20 € je Wirtschaftsjahr und Gesellschaft; die Übermittlung läuft direkt über ELSTER/ERiC, das Transferticket wird gespeichert.

Das Transferticket ist die Eingangsbestätigung der Finanzverwaltung für eine erfolgreich übermittelte E-Bilanz. Es belegt, dass und wann der Datensatz angenommen wurde, und sollte zusammen mit der übermittelten Datei aufbewahrt werden – in der Regel über die Aufbewahrungsfrist der Buchführungsunterlagen hinweg.

E-Bilanz aus der eigenen Saldenliste übermitteln

Saldenliste hochladen, die Zuordnung zur Taxonomie prüfen, mit ERiC validieren und für 20 € je Wirtschaftsjahr direkt über ELSTER übermitteln – mit Transferticket. Nicht für AG, SE und KGaA; keine Steuerberatung.