Welche Software übermittelt die E-Bilanz?
Acht Wege, sieben Kriterien – aus den Preis- und Produktseiten der Anbieter am 1. September 2026.
Die E-Bilanz ist keine Kür: § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG verpflichtet jeden, der seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt, Bilanz und GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln – seit dem Jahressteuergesetz 2024 einschließlich der unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden. Was die Werkzeuge unterscheidet, ist weniger die Übermittlung selbst als der Weg dorthin: Woher kommen die Zahlen, wer ordnet sie der Taxonomie zu, und was passiert, wenn etwas berichtigt werden muss.
| Anbieter | Eingabe (Saldenliste vs. fertige Bilanz) | Taxonomie-Mapping | Übermittlung | Kontennachweis | Preis | Grenzen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| eBilanzOnline (Bundesanzeiger Verlag) | fertige Bilanz/GuV | im Werkzeug aus der vorhandenen Bilanz/GuV | über ELSTER | nicht belegt | ab 10 € zzgl. USt je Übertragung | setzt eine fertige Bilanz und GuV voraus; erstellt keinen Jahresabschluss; Offenlegung zusätzlich |
| eBilanz+ | Zahlen online erfassen | online im Werkzeug | ja; Validieren kostenlos | nicht belegt | 35 € zzgl. USt je verbindlicher Übermittlung; Eröffnungsbilanz kostenlos | erstellt keinen Jahresabschluss; Offenlegung zusätzlich |
| myebilanz | Zahlen im Windows-Programm | im Programm | ja, mit eigenem ELSTER-Zertifikat | nicht belegt | Basis kostenlos; PLUS 34,95 € zzgl. USt je Wirtschaftsjahr | Windows-Programm; eigenes ELSTER-Zertifikat erforderlich |
| Steuernaut | Self-Service im Portal | XBRL im Portal | über ELSTER; dazu KSt, GewSt, UStVA | nicht belegt | 299 €/Jahr (UG/GmbH); 149 €/Jahr Selbstständige | keine Steuerberatung |
| Kanzlei-Software (nur über Steuerberater-Kanzleien) | Buchhaltung in der Kanzlei | über die Kanzlei | über die Kanzlei | über die Kanzlei | auf Anfrage; dazu Honorar nach StBVV | nur über einen Steuerberater nutzbar |
| Lexware Office / sevDesk | Buchhaltung; Saldenliste und Auswertungen | nicht belegt | kein eigener Versand – über den Steuerberater | nicht belegt | Lexware Office S 3,95 bis XL 16,45 €/Monat netto; sevDesk 0 bis 13,95 €/Monat bei 24 Monaten | E-Bilanz nicht im Programm |
| OnlineBilanz.de (OnlineBilanz AG, Stuttgart) | Online-Erfassung; Steuerberater erstellen | über die Berufsträger | ja, durch Steuerberater | nicht belegt | ab 499,95 € netto je Abschluss; Dauermandat ab 41,66 €/Monat | E-Bilanz als Teil des Mandats; kein Einzelpreis genannt |
| Jahresabschluss.io | Saldenliste (CSV, Excel, PDF) oder der im Modul erstellte Jahresabschluss | KI-Zuordnung zur Kerntaxonomie; jede Zuordnung sichtbar und änderbar | direkt über ELSTER/ERiC mit Transferticket | ja, für Wirtschaftsjahre ab 2025 | 20 € je Wirtschaftsjahr und Gesellschaft | AG, SE und KGaA derzeit gesperrt; keine Steuerberatung; unterstützt GmbH, UG, eG, e.K. und Personengesellschaften |
„nicht belegt“ = am 1. September 2026 auf der Preis- oder Produktseite des Anbieters nicht genannt; das bedeutet nicht, dass es fehlt. Preise laut Anbieterangaben an diesem Tag, netto oder brutto wie dort ausgewiesen. Jahresabschluss.io ist Herausgeber dieses Vergleichs und selbst Anbieter.
Was muss eine E-Bilanz-Software können?
Sechs Anforderungen, an denen sich jedes Werkzeug messen lässt – unabhängig vom Preis.
Taxonomie 6.x je Wirtschaftsjahr
Die Finanzverwaltung veröffentlicht die Taxonomie jährlich neu (Versionen 6.x); maßgeblich ist die für das jeweilige Wirtschaftsjahr freigegebene Version. Eine Software muss deshalb mehrere Jahrgänge nebeneinander vorhalten – wer 2026 noch das Wirtschaftsjahr 2023 nachreicht, braucht dessen Taxonomie, nicht die aktuelle. Grundlagen: E-Bilanz-Taxonomie.
Mussfelder, Mussfelder mit Kontennachweis und Auffangpositionen
Die Taxonomie kennt Pflichtpositionen („Mussfeld“), Positionen, die nur mit Kontennachweis zulässig sind, und Auffangpositionen, in die nicht weiter aufgliederbare Beträge dürfen. Gute Software zeigt, welche Position warum belegt ist, und lässt Auffangpositionen nur zu, wo die Taxonomie sie vorsieht – sonst weist ERiC die Datei zurück oder das Finanzamt fragt nach.
Kontennachweis für Wirtschaftsjahre ab 2025
Seit dem Jahressteuergesetz 2024 verlangt § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG die unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden als Teil des Datensatzes – erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen (§ 52 Abs. 11 Satz 2 EStG); Anlagenspiegel und Anlagenverzeichnis folgen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen (§ 52 Abs. 11 Satz 3 EStG). Ein Werkzeug, das nur die fertigen Bilanzposten kennt, kann den Kontennachweis nicht erzeugen – dafür braucht es die Saldenliste.
Überleitungsrechnung oder Steuerbilanz
Enthält die Handelsbilanz Ansätze, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, sind sie durch Zusätze oder Anmerkungen anzupassen (§ 5b Abs. 1 Satz 2 EStG) – die Überleitungsrechnung; alternativ wird eine Steuerbilanz übermittelt (§ 5b Abs. 1 Satz 3 EStG). Die Software muss beide Wege abbilden, mindestens aber die Überleitung.
Berichtigung nach § 153 AO
Wer nachträglich erkennt, dass eine übermittelte E-Bilanz unrichtig oder unvollständig war, muss das anzeigen und berichtigen (§ 153 Abs. 1 Satz 1 AO). Technisch ist das eine erneute Übermittlung mit dem Kennzeichen „berichtigt“; die Software sollte die frühere Fassung aufbewahren und die Berichtigung als eigene Übermittlung führen, statt die Erstabgabe zu überschreiben.
Validierung und Transferticket
Vor dem Versand prüft die amtliche ERiC-Bibliothek der Finanzverwaltung den Datensatz; nur ein fehlerfreier Lauf (Rückgabecode 0) wird angenommen. Nach der Übermittlung erteilt ELSTER ein Transferticket – der Nachweis, dass und wann die Datei eingegangen ist. Software sollte das Ticket samt Zeitstempel speichern und mit dem übermittelten Datensatz verknüpfen, denn im Streitfall zählt genau diese Kombination.
E-Bilanz aus der eigenen Saldenliste übermitteln
Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.
Saldenliste oder fertige Bilanz: zwei Eingabewege
Wo die Zahlen herkommen, entscheidet über Aufwand und Kontennachweis.
Die reinen E-Bilanz-Werkzeuge (eBilanzOnline, eBilanz+, myebilanz) setzen eine fertige Bilanz und GuV voraus: Die Posten werden erfasst oder übernommen und der Taxonomie zugeordnet. Das ist der schnellste Weg, wenn der Jahresabschluss bereits vorliegt – etwa vom Steuerberater oder aus einer Abschluss-Software – und nur noch die Übermittlung fehlt. Der Kontennachweis ab Wirtschaftsjahr 2025 verlangt allerdings die Kontensalden, also die Ebene unter den Bilanzposten.
Abschlussportale gehen den umgekehrten Weg: Sie lesen die Summen- und Saldenliste aus der Buchhaltung ein, ordnen jedes Konto einer Taxonomieposition zu und erzeugen daraus E-Bilanz und Kontennachweis in einem Lauf. Bei Jahresabschluss.io übernimmt die KI die Zuordnung, jede Position bleibt sichtbar und änderbar, und derselbe Datenbestand liefert auch den HGB-Abschluss für die Offenlegung. Wie das im Einzelnen abläuft: E-Bilanz erstellen und E-Bilanz aus der Saldenliste.
Buchhaltungsprogramme wie Lexware Office und sevDesk liefern die Saldenliste, versenden die E-Bilanz aber nicht selbst; dort führt der Weg über den Steuerberater oder über den Export der Saldenliste in ein Werkzeug der beiden anderen Gruppen.
Was Jahresabschluss.io im E-Bilanz-Vergleich nicht bietet
Grenzen, die vor der Auswahl bekannt sein sollten.
- Keine E-Bilanz für AG, SE und KGaA – diese Rechtsformen sind derzeit gesperrt; unterstützt werden GmbH, UG, eG, e.K. und Personengesellschaften.
- Keinen Preis unter 20 € je Wirtschaftsjahr: eBilanzOnline beginnt bei 10 € zzgl. USt je Übertragung, myebilanz Basis ist kostenlos, eBilanz+ übermittelt die Eröffnungsbilanz kostenlos.
- Kein Windows-Programm mit eigenem ELSTER-Zertifikat wie myebilanz – die Übermittlung läuft aus der Web-Anwendung.
- Keine Steuerberatung und keine Freigabe durch Berufsträger; wer die Verantwortung abgeben will, ist bei OnlineBilanz oder einer Kanzlei richtig.
- Keinen Jahrespreis mit KSt, GewSt und UStVA im Paket wie Steuernaut (299 €/Jahr); bei Jahresabschluss.io sind Vorbereitung und amtliche Prüfung von KSt und GewSt kostenlos, der Direktversand kostet 50 € und wird nur in freigegebenen Fällen angeboten.
Umgekehrt entstehen bei Jahresabschluss.io E-Bilanz, Kontennachweis und der HGB-Abschluss aus derselben Saldenliste, und das Transferticket wird mit dem übermittelten Datensatz gespeichert. Was die E-Bilanz insgesamt kostet – auch beim Steuerberater –, zeigt E-Bilanz-Kosten; wer überhaupt abgeben muss, steht unter E-Bilanz-Pflicht.
Methodik und Offenlegung
Stand: 1. September 2026. Quellen für die Angaben zu Drittanbietern sind ausschließlich deren öffentliche Preis- und Produktseiten an diesem Tag (ebilanzonline.de, ebilanzplus.de, myebilanz.de, steuernaut.de, onlinebilanz.de, lexware.de, sevdesk.de). Funktionen, die dort nicht genannt sind, stehen als „nicht belegt“. Die Produkte wurden nicht getestet; wiedergegeben sind ihre eigenen Angaben. Herausgeber ist Jahresabschluss.io (MLR Ventures GmbH, Berlin) – ein Anbieter, der selbst im Vergleich steht. Genannte Marken gehören ihren Inhabern; es besteht keine geschäftliche Verbindung. Der Vergleich der Abschluss-Software insgesamt steht unter Jahresabschluss-Software-Vergleich 2026.
Quellen und nächster Schritt
Stand: September 2026
- § 5b EStG – Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen
- § 52 EStG – Anwendungsvorschriften (Abs. 11 zu § 5b)
- § 153 AO – Berichtigung von Erklärungen
- § 60 EStDV – Unterlagen zur Steuererklärung
- ELSTER – Portal der Finanzverwaltung
- Preis- und Produktseiten der Anbieter, abgerufen am 1. September 2026: ebilanzonline.de, ebilanzplus.de, myebilanz.de, steuernaut.de, onlinebilanz.de, lexware.de, sevdesk.de
- Produktfakten Jahresabschluss.io: jahresabschluss.io/product-facts.json (Stand 1. September 2026)
Nächster Schritt: E-Bilanz mit Jahresabschluss.io – Saldenliste hochladen, Zuordnung prüfen, für 20 € je Wirtschaftsjahr direkt über ELSTER übermitteln. Nicht für AG, SE und KGaA; keine Steuerberatung.
E-Bilanz erstellen | E-Bilanz-Kosten | E-Bilanz-Pflicht | E-Bilanz-Software | Produkt E-Bilanz | Jahresabschluss-Software-Vergleich