E-Bilanz GmbH · § 5b EStG

E-Bilanz für die GmbH — § 5b EStG mit KI erstellen

Jede GmbH ermittelt ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich und muss Bilanz und GuV nach § 5b EStG elektronisch ans Finanzamt übermitteln — zusätzlich zur Offenlegung im Bundesanzeiger. Jahresabschluss.io ordnet Ihre Konten mit KI der amtlichen Steuer-Taxonomie zu, prüft alle Mussfelder und erzeugt eine ERiC-validierte XBRL-Datei für 20 € pro Wirtschaftsjahr — ohne Kanzlei-Software-Lizenz.

Stand:

Erster Jahresabschluss gratis · ohne Zahlungsdaten · jederzeit kündbar

GmbH und die E-Bilanz-Pflicht

Für die GmbH gibt es bei der elektronischen Übermittlung keine Größen-Ausnahme.

Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich

Eine GmbH ist als Kapitalgesellschaft buchführungs- und bilanzierungspflichtig und ermittelt ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist nicht zulässig — die E-Bilanz ist damit verpflichtend.

§ 5b EStG — elektronischer Datensatz

Bilanz und GuV sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln. Eine Einreichung in Papier oder als PDF ist nur in Härtefällen auf Antrag möglich.

Unabhängig von der Offenlegung

Die E-Bilanz ans Finanzamt und die Offenlegung im Bundesanzeiger sind zwei getrennte Pflichten mit unterschiedlichen Adressaten, Fristen und Inhalten. Eine ersetzt die andere nicht.

Keine größenabhängige Befreiung

Anders als bei manchen Anhang-Erleichterungen gibt es bei der E-Bilanz keine Befreiung nach Größenklasse. Auch die kleine oder die Kleinst-GmbH übermittelt den vollständigen Steuer-Datensatz.

Was die GmbH übermittelt

Der Steuer-Datensatz umfasst mehr als nur Bilanz und GuV.

Bilanz und GuV als XBRL

Aktiva, Passiva und die Gewinn- und Verlustrechnung werden in das XBRL-Schema der Kerntaxonomie überführt. Die KI ordnet jedes Konto dem passenden Mussfeld, Sollfeld oder der Kann-Position zu.

Betriebsvermögensvergleich und Anlagenspiegel

Zum Datensatz gehören der steuerliche Betriebsvermögensvergleich und der Brutto-Anlagenspiegel. Beide werden aus Ihrer Saldenliste abgeleitet und auf Konsistenz geprüft.

GCD-Stammdaten der Gesellschaft

Geschäftsgegenstand, Steuernummer im ELSTER-Format, Bundesfinanzamtsnummer, Anschrift mit getrennter Hausnummer und die Gesellschafterangaben gehören zwingend in die Übermittlung.

Mussfeld- und Konsistenzprüfung

Vor der Ausgabe prüft die Software Aktiva = Passiva, die Summen-Mussfelder und die Vollständigkeit aller Pflichtfelder gegen das Taxonomie-Schema. Fehlende Angaben werden markiert.

E-Bilanz parallel zum HGB-Jahresabschluss

Für die GmbH sind zwei Lieferungen nötig — aus einer Datenbasis.

E-Bilanz ans Finanzamt

Steuerlich geprägte XBRL-Lieferung nach § 5b EStG mit eigener Taxonomie und Mussfeld-Logik. Festpreis 20 € pro Wirtschaftsjahr; direkte ERiC-Übermittlung im Echtbetrieb oder Übergabe an den Steuerberater.

HGB-Abschluss für den Bundesanzeiger

Bilanz, GuV, Anhang und gegebenenfalls Lagebericht nach HGB — offenlegungsfertig. Ein eigenes Produkt, das aus derselben Saldenliste entsteht und mit der E-Bilanz konsistent bleibt.

Eine Saldenliste, keine Doppelerfassung

Sie pflegen Konten und Salden Ihrer GmbH nur einmal ein. Steuerliche und handelsrechtliche Sicht werden daraus getrennt erzeugt, bleiben aber auf dieselben Werte zurückführbar.

Überleitungsrechnung statt Steuerbilanz

Führt die GmbH keine eigenständige Steuerbilanz, werden die handels-/steuerrechtlichen Abweichungen in einer Überleitungsrechnung dargestellt — getrennt vom HGB-Abschluss.

E-Bilanz und HGB-Abschluss der GmbH aus einer Saldenliste

Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.

In 4 Schritten zur E-Bilanz der GmbH

Vom Export der Buchhaltung bis zur versendefähigen Datei — für 20 €.

1. Saldenliste hochladen

Summen- und Saldenliste aus Kanzlei-Software, Lexware, sevDesk, SAP oder Excel hochladen — die KI erkennt das Format. Alternativ Bilanz und GuV der GmbH manuell eintragen.

2. KI ordnet die Mussfelder zu

Innerhalb von Sekunden mappt die KI die Konten der Steuer-Taxonomie. Auffangposten werden nur dort eingesetzt, wo sie zulässig sind.

3. Stammdaten ergänzen und prüfen

Steuernummer, Bundesfinanzamtsnummer, Geschäftsgegenstand und Gesellschafterangaben der GmbH ergänzen. Die Software prüft Pflichtfelder und die Bilanzgleichung.

4. XBRL herunterladen und übermitteln

Die Datei wird gegen die Taxonomie validiert. Sie zahlen 20 € erst beim Download und übermitteln im Echtbetrieb direkt aus der Anwendung oder übergeben die Datei Ihrem Steuerberater bzw. einer anderen E-Bilanz-Software.

E-Bilanz der GmbH erstellen – 20 € pro Wirtschaftsjahr

Nur die E-Bilanz Ihrer GmbH ans Finanzamt? Die KI ordnet Ihre Konten der amtlichen Steuer-Taxonomie zu und erzeugt valides XBRL aus Ihrer Summen- und Saldenliste. Festpreis 20 € pro Wirtschaftsjahr, Zahlung erst beim Download.

E-Bilanz erstellen – 20 €

Weiterführende Seiten

E-Bilanz mit KI | E-Bilanz-Software | E-Bilanz UG | E-Bilanz erstellen | E-Bilanz Pflicht | E-Bilanz Kosten | GmbH Jahresabschluss

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Ja. Jede GmbH ermittelt ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich und ist nach § 5b EStG verpflichtet, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an das Finanzamt zu übermitteln. Eine Papier- oder PDF-Einreichung ist nur in Härtefällen zulässig. Die Pflicht besteht zusätzlich zur Offenlegung im Bundesanzeiger und ist davon unabhängig.

20 € pro Wirtschaftsjahr und Gesellschaft — ein Festpreis, kein Abo. Sie laden die Saldenliste Ihrer GmbH hoch, die KI ordnet die Konten der amtlichen Steuer-Taxonomie zu, und Sie erhalten eine ERiC-validierte XBRL-Datei. Bezahlt wird erst beim Download der fertigen Datei. Eine Kanzlei-Software-Mitgliedschaft ist nicht erforderlich.

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Betriebsvermögensvergleich, Brutto-Anlagenspiegel sowie die GCD-Stammdaten — Geschäftsgegenstand, Steuernummer, Bundesfinanzamtsnummer, Anschrift mit getrennter Hausnummer und die Gesellschafterangaben. Alles in einer XBRL-Instanz nach der Kerntaxonomie des jeweiligen Wirtschaftsjahres.

Ja. Im freigeschalteten Echtbetrieb übermittelt die Software die E-Bilanz mit dem ELSTER-Zertifikat Ihrer Gesellschaft direkt ans Finanzamt (Transferticket, PIN je Versand). Alternativ geben Sie den ERiC-validierten XBRL-Download an Ihren Steuerberater oder eine andere ERiC-fähige E-Bilanz-Software. Das ELSTER-Portal unterstützt keinen E-Bilanz-XBRL-Upload. Die erzeugten Dateien sind ERiC-validiert (Rückgabecode 0 für die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2026).

Ja. Für eine GmbH sind zwei Lieferungen nötig: die E-Bilanz nach § 5b EStG ans Finanzamt und der handelsrechtliche Jahresabschluss zur Offenlegung im Bundesanzeiger. Beide entstehen bei Jahresabschluss.io aus derselben Saldenliste, ohne doppelte Erfassung — der HGB-Abschluss ist dabei ein eigenes Produkt.

Dann gilt die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Abweichungen zwischen Handels- und Steuerrecht — etwa bei Abschreibungen oder Rückstellungen — werden in einer Überleitungsrechnung dargestellt, die die Software aus Ihren Daten ableitet. Eine eigenständige Steuerbilanz ist nicht zwingend erforderlich.

E-Bilanz und HGB-Abschluss der GmbH aus einer Saldenliste

Saldenliste hochladen, Mussfelder prüfen, valides XBRL herunterladen. Der HGB-Jahresabschluss für den Bundesanzeiger entsteht aus denselben Konten — ohne doppelte Erfassung.