Wann der Wechsel zur Bilanzierung Pflicht wird
Gewerbliche Unternehmer, die nicht schon nach Handelsrecht Bücher führen, werden nach § 141 Abs. 1 AO buchführungspflichtig, wenn das Finanzamt Umsätze von mehr als 800.000 € im Kalenderjahr oder einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 80.000 € im Wirtschaftsjahr feststellt. Die Pflicht beginnt mit dem Wirtschaftsjahr, das auf die Mitteilung des Finanzamts folgt (§ 141 Abs. 2 AO), nicht schon mit dem Überschreiten der Grenze.
Einzelkaufleute sind handelsrechtlich befreit, solange sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht mehr als 800.000 € Umsatzerlöse und 80.000 € Jahresüberschuss haben (§ 241a HGB). Freiwillig bilanzieren kann jeder.
Was sich in der Eröffnungsbilanz ändert
- Erstmals stehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten, Vorräte, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen in der Bilanz.
- Das Anlagevermögen wird mit seinen Buchwerten aus dem Anlagenverzeichnis der EÜR übernommen.
- Beim Übergang entsteht ein Übergangsgewinn oder -verlust (R 4.6 EStR). Er gehört in die Gewinnermittlung des ersten bilanzierenden Wirtschaftsjahres, nicht in die Eröffnungsbilanz. Einen Übergangsgewinn kann man auf Antrag auf dieses und die beiden folgenden Jahre verteilen, einen Übergangsverlust nicht (H 4.6 EStH).
Eröffnungswerte aus der Saldenliste übernehmen
Liegt eine Summen- und Saldenliste mit Eröffnungsspalten vor, übernimmt die Karte „Eröffnungsbilanz“ sie auf Klick: Konten, Bilanzposten und Beträge stehen dann als Zeilen da, und Sie prüfen nur noch. Steht ein Konto im Haben, wird es der Passivseite zugeordnet. Ohne Saldenliste erfassen Sie die Konten von Hand. Für die laufende Buchhaltung gibt es in Jahresabschluss.io zusätzlich eine eigene Seite zum Wechsel der Gewinnermittlungsart.
So übermitteln Sie die Eröffnungsbilanz mit Jahresabschluss.io
Vier Schritte, ohne Saldenliste und ohne Jahreszahlen.
1. Gesellschaft anlegen
Firmendaten übernehmen Sie aus dem Handelsregister; das erste Wirtschaftsjahr beginnt am Eröffnungstag. Die Registrierung ist kostenlos und ohne Zahlungsdaten.
2. Konten zum Eröffnungstag erfassen
Je Konto Nummer, Bezeichnung, Bilanzposten und Betrag — bei einer Gründung meist das Bankkonto und das gezeichnete Kapital. Die Posten der Eröffnungsbilanz sind die Summe der Konten, der Kontennachweis entsteht dabei mit.
3. Amtlich prüfen
Die Datei wird mit ERiC, der Prüfsoftware der Finanzverwaltung, geprüft, bevor Sie etwas bezahlen. Fehler stehen mit Feldname da und lassen sich unter „Erfassen“ beheben.
4. Freischalten und übermitteln
Einzeln 20 €; ist die E-Bilanz des Wirtschaftsjahres schon freigeschaltet, ist die Eröffnungsbilanz darin enthalten. Übermittelt wird mit dem ELSTER-Zertifikat Ihrer Gesellschaft, mit Transferticket als Nachweis.
Was kostet die Eröffnungsbilanz?
| Fall | Preis |
|---|---|
| Erfassen und amtliche ERiC-Prüfung | kostenlos |
| Eröffnungsbilanz einzeln, z. B. direkt nach der Gründung | 20 € |
| E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres ist freigeschaltet | enthalten |
| Aktives Gesamtpaket der Buchhaltung | mit der E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres enthalten (eine je Gesellschaft und zwölf Monate) |
| E-Bilanz zum Jahresende | 20 € je Wirtschaftsjahr |
Was die Software nicht übernimmt
- Ansatz und Bewertung der Eröffnungswerte entscheiden Sie bzw. Ihre Steuerberatung; die Software prüft Form, Summen und die amtlichen Regeln, nicht die steuerliche Würdigung.
- Liquidations-, Aufgabe- und Umwandlungsbilanzen als eigenen E-Bilanz-Anlass erzeugt sie noch nicht. Die handelsrechtliche Eröffnungsbilanz zu Beginn der Liquidation mit erläuterndem Bericht entsteht in einem eigenen Ablauf, als E-Bilanz-Datensatz wird sie nicht übermittelt.
- Keine Steuerberatung: Jahresabschluss.io ist eine Software für Unternehmen, die ihre Pflichten selbst erledigen.