Wechsel der Gewinnermittlung

Eröffnungsbilanz beim Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung

Wer bisher mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gearbeitet hat und zur Bilanzierung wechselt, beginnt das erste bilanzierende Wirtschaftsjahr mit einer Eröffnungsbilanz. Sie zeigt erstmals Forderungen, Verbindlichkeiten und Bestände, und sie geht elektronisch ans Finanzamt.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt die E-Bilanz nach § 5b EStG aus der Saldenliste, prüft sie amtlich und übermittelt sie direkt über ELSTER an das Finanzamt – für 20 € je Wirtschaftsjahr, für GmbH, UG, AG, SE, eG, Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Stand:

Eröffnungsbilanz 20 € · Registrierung ohne Zahlungsdaten

Wann der Wechsel zur Bilanzierung Pflicht wird

Gewerbliche Unternehmer, die nicht schon nach Handelsrecht Bücher führen, werden nach § 141 Abs. 1 AO buchführungspflichtig, wenn das Finanzamt Umsätze von mehr als 800.000 € im Kalenderjahr oder einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 80.000 € im Wirtschaftsjahr feststellt. Die Pflicht beginnt mit dem Wirtschaftsjahr, das auf die Mitteilung des Finanzamts folgt (§ 141 Abs. 2 AO), nicht schon mit dem Überschreiten der Grenze.

Einzelkaufleute sind handelsrechtlich befreit, solange sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht mehr als 800.000 € Umsatzerlöse und 80.000 € Jahresüberschuss haben (§ 241a HGB). Freiwillig bilanzieren kann jeder.

Was sich in der Eröffnungsbilanz ändert

  • Erstmals stehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten, Vorräte, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen in der Bilanz.
  • Das Anlagevermögen wird mit seinen Buchwerten aus dem Anlagenverzeichnis der EÜR übernommen.
  • Beim Übergang entsteht ein Übergangsgewinn oder -verlust (R 4.6 EStR). Er gehört in die Gewinnermittlung des ersten bilanzierenden Wirtschaftsjahres, nicht in die Eröffnungsbilanz. Einen Übergangsgewinn kann man auf Antrag auf dieses und die beiden folgenden Jahre verteilen, einen Übergangsverlust nicht (H 4.6 EStH).

Eröffnungswerte aus der Saldenliste übernehmen

Liegt eine Summen- und Saldenliste mit Eröffnungsspalten vor, übernimmt die Karte „Eröffnungsbilanz“ sie auf Klick: Konten, Bilanzposten und Beträge stehen dann als Zeilen da, und Sie prüfen nur noch. Steht ein Konto im Haben, wird es der Passivseite zugeordnet. Ohne Saldenliste erfassen Sie die Konten von Hand. Für die laufende Buchhaltung gibt es in Jahresabschluss.io zusätzlich eine eigene Seite zum Wechsel der Gewinnermittlungsart.

So übermitteln Sie die Eröffnungsbilanz mit Jahresabschluss.io

Vier Schritte, ohne Saldenliste und ohne Jahreszahlen.

  1. 1. Gesellschaft anlegen

    Firmendaten übernehmen Sie aus dem Handelsregister; das erste Wirtschaftsjahr beginnt am Eröffnungstag. Die Registrierung ist kostenlos und ohne Zahlungsdaten.

  2. 2. Konten zum Eröffnungstag erfassen

    Je Konto Nummer, Bezeichnung, Bilanzposten und Betrag — bei einer Gründung meist das Bankkonto und das gezeichnete Kapital. Die Posten der Eröffnungsbilanz sind die Summe der Konten, der Kontennachweis entsteht dabei mit.

  3. 3. Amtlich prüfen

    Die Datei wird mit ERiC, der Prüfsoftware der Finanzverwaltung, geprüft, bevor Sie etwas bezahlen. Fehler stehen mit Feldname da und lassen sich unter „Erfassen“ beheben.

  4. 4. Freischalten und übermitteln

    Einzeln 20 €; ist die E-Bilanz des Wirtschaftsjahres schon freigeschaltet, ist die Eröffnungsbilanz darin enthalten. Übermittelt wird mit dem ELSTER-Zertifikat Ihrer Gesellschaft, mit Transferticket als Nachweis.

Was kostet die Eröffnungsbilanz?

Preise der Eröffnungsbilanz bei Jahresabschluss.io
FallPreis
Erfassen und amtliche ERiC-Prüfungkostenlos
Eröffnungsbilanz einzeln, z. B. direkt nach der Gründung20 €
E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres ist freigeschaltetenthalten
Aktives Gesamtpaket der Buchhaltungmit der E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres enthalten (eine je Gesellschaft und zwölf Monate)
E-Bilanz zum Jahresende20 € je Wirtschaftsjahr
Festpreise ohne Abo. Bezahlt wird erst die Freischaltung von Datei und Übermittlung.

Was die Software nicht übernimmt

  • Ansatz und Bewertung der Eröffnungswerte entscheiden Sie bzw. Ihre Steuerberatung; die Software prüft Form, Summen und die amtlichen Regeln, nicht die steuerliche Würdigung.
  • Liquidations-, Aufgabe- und Umwandlungsbilanzen als eigenen E-Bilanz-Anlass erzeugt sie noch nicht. Die handelsrechtliche Eröffnungsbilanz zu Beginn der Liquidation mit erläuterndem Bericht entsteht in einem eigenen Ablauf, als E-Bilanz-Datensatz wird sie nicht übermittelt.
  • Keine Steuerberatung: Jahresabschluss.io ist eine Software für Unternehmen, die ihre Pflichten selbst erledigen.

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Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Ja. Das erste bilanzierende Wirtschaftsjahr beginnt mit einer Eröffnungsbilanz. Sie wird wie die E-Bilanz elektronisch übermittelt; § 5b Abs. 1 Satz 4 EStG erfasst die Eröffnung des Betriebs und auch Bilanzen, die für andere steuerliche Zwecke zu erstellen sind.

Gewerbliche Unternehmer ohne handelsrechtliche Buchführungspflicht ab dem Wirtschaftsjahr, das auf die Mitteilung des Finanzamts folgt, wenn Umsätze von mehr als 800.000 € oder ein Gewinn von mehr als 80.000 € festgestellt wurden (§ 141 AO). Kapitalgesellschaften bilanzieren immer.

Nein. Der Übergangsgewinn oder -verlust aus dem Wechsel der Gewinnermittlungsart (R 4.6 EStR) gehört in die Gewinnermittlung des ersten bilanzierenden Wirtschaftsjahres. Ein Übergangsgewinn lässt sich auf Antrag auf dieses und die beiden folgenden Jahre verteilen, ein Übergangsverlust nicht. Die Eröffnungsbilanz zeigt die Bestände zum Beginn dieses Wirtschaftsjahres.

Einzeln 20 €. Ist die E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres (20 €) schon freigeschaltet, ist die Eröffnungsbilanz darin enthalten, ebenso im aktiven Gesamtpaket der Buchhaltung mit der E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres (eine je Gesellschaft und zwölf Monate). Erfassen und die amtliche ERiC-Prüfung sind kostenlos; bezahlt wird erst die Freischaltung von Datei und Übermittlung.

Eröffnungsbilanz erfassen, amtlich prüfen, übermitteln

Konten zum Eröffnungstag erfassen, die Datei mit ERiC prüfen und mit Transferticket direkt übermitteln. Einzeln 20 €, mit der E-Bilanz des Wirtschaftsjahres ohne Aufpreis. Keine Steuerberatung.