Brauche ich überhaupt eine EÜR-Software?
Nicht zwingend. Die Anlage EÜR lässt sich kostenlos über das ELSTER-Portal abgeben.
Das Gesetz verlangt die elektronische Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung, aber kein bestimmtes Programm. Die Anlage EÜR lässt sich kostenlos über das ELSTER-Portal ausfüllen und abgeben. Auf Papier geht es nur, wenn das Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten darauf verzichtet, so § 60 Abs. 4 Satz 2 EStDV. Auch die Aufzeichnungen selbst dürfen schlicht sein. Nach § 146 Abs. 5 Satz 1 AO können sie in der geordneten Ablage von Belegen bestehen oder auf Datenträgern geführt werden. Wer daneben eine Tabellenkalkulation nutzt, muss selbst dafür sorgen, dass spätere Änderungen erkennbar bleiben.
Das ELSTER-Portal genügt, wenn Ihr Betrieb überschaubar ist:
- Sie haben im Jahr nur wenige Zahlungen und können sie in einer Liste nachhalten.
- Sie sind Kleinunternehmer und geben keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab.
- Sie schreiben keine oder nur wenige Anlagegüter ab.
Wie das Formular aufgebaut ist, beschreibt die Seite Anlage EÜR.
Eine Software lohnt sich, wenn die Menge wächst oder Fristen dazukommen:
- Bankumsätze und Belege fallen laufend an und sollen einander zugeordnet werden.
- Sie geben monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab.
- Sie schreiben Anlagegüter ab oder nutzen einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG.
- Rechnungen bleiben offen, und Sie wollen Zahlungseingänge verfolgen.
- Sie wollen die Einkommensteuererklärung aus denselben Zahlen abgeben.
Die ehrliche Rechnung sieht so aus: Buchhaltung & EÜR kostet 12 × 99 € und damit 1.188 € im Jahr. Ob sich das rechnet, hängt an der Zahl Ihrer Vorgänge und nicht an der Höhe Ihres Gewinns. Wie Sie die EÜR ohne Software aufstellen, zeigt die Seite EÜR erstellen.
Was eine EÜR-Software können muss
Acht Kriterien, jeweils mit dem Grund und der Vorschrift dahinter.
Einfach ist an der Einnahmenüberschussrechnung die Rechnung, nicht das Formular. Die amtliche Anlage EÜR kennt eigene Zeilen für Umsatzsteuer, Abschreibungen, beschränkt abziehbare Ausgaben, Entnahmen und Einlagen.
| Kriterium | Warum es zählt | Rechtsanker |
|---|---|---|
| Laufende Erfassung von Bank, Belegen und Rechnungen | In der EÜR zählt grundsätzlich der Tag der Zahlung, nicht das Rechnungsdatum. Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen um den Jahreswechsel gilt eine Zehn-Tage-Ausnahme. Wer erst im Folgejahr nacherfasst, verliert den Überblick über offene Rechnungen. | § 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 EStG, Ausnahme § 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 EStG, § 146 Abs. 1 Satz 1 AO |
| Amtliche Anlage EÜR mit direkter Übermittlung | Das Finanzamt nimmt keine freie Gewinnaufstellung an. Verlangt ist der amtlich vorgeschriebene Datensatz. Erzeugt und übermittelt das Programm ihn nicht selbst, tippen Sie jede Zeile im ELSTER-Portal noch einmal ein. | § 60 Abs. 4 Satz 1 EStDV |
| Anlagenverzeichnis AVEÜR | Abnutzbare Anlagegüter werden grundsätzlich über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, nur geringwertige Wirtschaftsgüter dürfen sofort abgezogen werden. Das Gesetz verlangt ein laufend geführtes Verzeichnis mit Anschaffungstag und Anschaffungskosten. | § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG, § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG, § 6 Abs. 2 Satz 4 EStG |
| Umsatzsteuer-Voranmeldung | Wer nicht Kleinunternehmer ist, übermittelt die Voranmeldung bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Zeitraums, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später. Bei höchstens 2.000 Euro Vorjahressteuer kann das Finanzamt davon befreien. | § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 UStG, § 46 UStDV, § 22 Abs. 1 Satz 1 UStG |
| Kleinunternehmer nach § 19 UStG | Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und ziehen keine Vorsteuer ab. Das Programm muss diese Betriebe in der Regel ohne Umsatzsteuerzeilen führen und die Umsatzgrenzen sichtbar machen. | § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG, § 34a UStDV, § 65 UStDV |
| E-Rechnungen empfangen und ausstellen | Seit 2025 muss jeder Unternehmer im Inland E-Rechnungen empfangen können, auch der Kleinunternehmer. Rechnungen an andere Unternehmer im Inland dürfen nur noch übergangsweise auf Papier oder mit Zustimmung des Empfängers etwa als PDF gehen, bis Ende 2026 und bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz bis Ende 2027. Die Pflicht zur E-Rechnung gilt nicht für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und nicht für Leistungen, die nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei sind. Kleinunternehmer dürfen weiter sonstige Rechnungen schreiben. | § 14 Abs. 1 Satz 3 und 5 und Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 UStG, § 33 Satz 4 und § 34a UStDV |
| GoBD und Unveränderbarkeit | Eine Aufzeichnung darf nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Korrekturen müssen als Korrekturen erkennbar bleiben. | § 146 Abs. 4 Satz 1 AO, § 146 Abs. 6 AO, § 145 Abs. 2 AO |
| Export, Steuerkanzlei und Wechsel | Aufzeichnungen sind zehn Jahre aufzubewahren, Buchungsbelege acht Jahre, und länger, solange die Festsetzungsfrist einer Steuer offen ist, für die sie Bedeutung haben. In einer Außenprüfung kann das Finanzamt die Daten maschinell auswertbar verlangen. Eine Steuerkanzlei braucht Zugang oder einen Export für ihr Programm, ein Wechsel die Kontoumsätze und das Anlagenverzeichnis des Vorjahres. | § 147 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 und 5 AO, § 147 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AO |
Die laufenden Aufzeichnungen und die Zehn-Tage-Ausnahme erklärt die Seite zur EÜR-Buchhaltung.
Umsatzsteuer gehört in dasselbe Programm. Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr und bei einer Vorjahressteuer von mehr als 9.000 Euro der Kalendermonat, so § 18 Abs. 2 Satz 1 und 2 UStG. Für Kleinunternehmer gelten diese Erklärungspflichten nach § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG nicht. Schulden sie selbst Steuer, etwa nach § 13b Abs. 5 UStG, geben sie nach § 18 Abs. 4a UStG für diesen Zeitraum doch eine Voranmeldung ab. Wer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnen will, braucht dafür die Gestattung des Finanzamts nach § 20 Satz 1 UStG. Eine EÜR-Software sollte alle drei Fälle aus denselben Buchungen abbilden.
Buchhaltung, Anlage EÜR und ELSTER in einer Software
Bank anbinden, Belege hochladen und sehen, wie daraus die Anlage EÜR entsteht.
Drei Arten von Programmen am Markt
Rechnungsprogramm, Buchhaltungssoftware, Steuererklärungsprogramm: Jedes hört an einer anderen Stelle auf.
| Art des Programms | Stärke | Was bei Ihnen bleibt | Passt, wenn |
|---|---|---|---|
| Rechnungsprogramm mit EÜR-Auswertung | Angebote und Rechnungen schreiben, Zahlungseingänge verfolgen. Meist deutlich billiger als eine Buchhaltungssoftware. | Ausgaben, Anlagegüter und Abschreibungen vollständig erfassen. Die Werte der Auswertung in die amtliche Anlage EÜR übertragen, wenn das Programm sie nicht selbst erzeugt. | Sie vor allem Rechnungen schreiben und die Anlage EÜR selbst im ELSTER-Portal ausfüllen. |
| Buchhaltungssoftware mit amtlicher Anlage EÜR | Bank, Belege, Rechnungen und Anlagegüter laufen in eine Buchhaltung. Daraus entstehen Umsatzsteuer-Voranmeldung, Anlage EÜR und Anlagenverzeichnis. | Belege beschaffen, Zuordnungen prüfen, Entnahmen und Einlagen bestätigen, freigeben. | Sie laufend buchen, Umsatzsteuer melden oder Anlagegüter abschreiben. |
| Steuererklärungsprogramm | Führt durch die Einkommensteuererklärung mit ihren Anlagen und übermittelt sie. | Je nach Programm die laufende Buchhaltung. Für die Anlage EÜR geben Sie Jahreswerte ein oder erfassen Belege und Kontoumsätze im Programm. | Sie Ihre Zahlen schon haben und nur noch erklären wollen. |
Reine Rechnungsprogramme sind deutlich billiger als wir. Das ist kein Mangel, sondern ein anderer Zuschnitt. Die Lücke entsteht erst, wenn Ausgaben, Abschreibungen und Umsatzsteuer dazukommen und jemand die Zahlen von Hand in das amtliche Formular überträgt.
Bei Steuererklärungsprogrammen prüfen Sie, ob sie auch Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen über das Jahr abdecken. Zur Erklärung selbst lesen Sie weiter unter Einkommensteuer-Software und Einkommensteuererklärung für Selbstständige.
Buchhaltungssoftware deckt die Mitte ab. Dieselbe Buchung dient der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Anlage EÜR. Auch hier kosten viele Programme nach Angaben ihrer Anbieter nur einen Bruchteil von 99 € im Monat. Preise, Umfang und Quellen stehen unter EÜR-Software im Vergleich.
Für wen die Software passt und für wen nicht
Die Grenze verläuft bei der Rechtsform, bei der Menge der Vorgänge und bei der Buchführungspflicht.
Sie passt für Einzelunternehmer, Freiberufler nach § 18 EStG, Kleinunternehmer nach § 19 UStG, Onlinehändler als Einzelunternehmen sowie für GbR und PartG ohne Buchführungspflicht. Sie passt besonders, wenn Buchhaltung, Umsatzsteuer und Steuererklärungen in einem Programm laufen sollen. Einen Überblick gibt die Seite Für Selbstständige.
Sie passt nicht, wenn Sie nur wenige Zahlungen im Jahr haben, denn dann genügt das kostenlose ELSTER-Portal. Wer nur Rechnungen schreibt, ist mit einem Rechnungsprogramm günstiger bedient. Die übrigen Grenzen stehen im Abschnitt „Was Jahresabschluss.io hier nicht bietet“.
Ob Sie die EÜR nutzen dürfen, entscheidet die Buchführungspflicht. Freiberufler fallen nicht unter § 141 AO. Ein Gewerbebetrieb wird nach § 141 Abs. 1 Satz 1 AO buchführungspflichtig bei mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Kalenderjahr oder mehr als 80.000 Euro Gewinn im Wirtschaftsjahr. Die Pflicht beginnt nach § 141 Abs. 2 Satz 1 AO mit dem Wirtschaftsjahr nach Bekanntgabe der Mitteilung des Finanzamts. Ein Einzelkaufmann muss dagegen schon nach § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB Bücher führen, ohne dass es einer Mitteilung bedarf. Davon befreit ihn § 241a HGB, wenn er an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen jeweils höchstens 800.000 Euro Umsatzerlöse und 80.000 Euro Jahresüberschuss hat. Den Übergang erklärt die Seite Wechsel zur Bilanzierung.
So läuft es in der Software
Von der Zahlung über die Umsatzsteuer bis zur Anlage EÜR und zur Einkommensteuererklärung des Inhabers.
Das Modul Buchhaltung & EÜR bildet den Gewerbebetrieb nach § 15 EStG und die selbständige Arbeit nach § 18 EStG ab. Ein Jahr läuft darin in sechs Schritten.
- Laufend erfassen. Sie binden Ihr Bankkonto an oder importieren Kontoauszüge und buchen die Umsätze. Belege liest die KI aus. Ausgangsrechnungen schreiben Sie als PDF und als E-Rechnung, eingehende E-Rechnungen liest die Software ein. Dazu kommen das Kassenbuch und die Anlagegüter. Gebucht wird nach dem Kontenrahmen SKR03 oder SKR04.
- Umsatzsteuer melden. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Zusammenfassende Meldung werden an ELSTER übermittelt. Kleinunternehmer nach § 19 UStG werden abgebildet. Für Onlinehändler gibt es Marktplatz-Berichte und OSS. Einzelheiten nennt die Produktseite Umsatzsteuer.
- Gewinn ermitteln. Die Software rechnet nach § 4 Abs. 3 EStG im Zufluss- und Abflussprinzip des § 11 EStG. Daraus entsteht die amtliche Anlage EÜR mit 88 wertetragenden Kennzahlen. Dazu kommen das Anlagenverzeichnis AVEÜR, auch mit § 7g EStG, und bei Einzelunternehmen die Anlage SZ bei übrigen Schuldzinsen über 2.050 €. Jede Kontozuordnung ist sichtbar und korrigierbar. Bei den Grenzen des § 141 AO gibt die Software einen Hinweis.
- Prüfen und abgeben. Vor der Abgabe läuft eine technische Prüfung gegen die amtlichen Prüfregeln. Im bezahlten Abo und nach Ihrer Freigabe wird die Anlage EÜR mit Ihrem eigenen ELSTER-Zertifikat direkt aus der Anwendung an ELSTER übermittelt, für die Formularjahre 2023 bis 2025 und bei Personengesellschaften für 2024 und 2025. Bei GbR und PartG geschieht das als Beilage zur Feststellungserklärung nach § 180 AO.
- Festschreiben und exportieren. Festgeschriebene Buchungen korrigieren Sie nur noch per Storno. Für Ihre Steuerkanzlei gibt es den Buchungsstapel im EXTF-Format, für eine Außenprüfung den GoBD-Datenexport.
- Einkommensteuer erklären. Ein eigenes Modul erstellt die Einkommensteuererklärung für den Inhaber eines Einzelunternehmens, für die Veranlagungszeiträume 2023, 2024 und 2025. Der Gewinn kommt aus der freigegebenen EÜR. In den abgebildeten Fällen wird die Erklärung amtlich geprüft und direkt an ELSTER übermittelt. Mehr dazu unter Einkommensteuer-Software.
Die Daten liegen in der EU, in Irland. Näheres steht unter Sicherheit und Datenschutz.
Was die EÜR-Software kostet
Ein Preis je Arbeitsbereich, was er enthält und was gesondert kostet.
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Preis | 99 € je Arbeitsbereich und Monat, monatlich kündbar, ohne Aufpreis für weitere Nutzer. Die Rechnung weist keine Umsatzsteuer aus, die 99 € sind der Endpreis. |
| Arbeitsbereich und Gesellschaft | Das Abo gilt für Ihren Arbeitsbereich. Darin legen Sie Ihr Unternehmen als Gesellschaft an. |
| Test | 7 Tage kostenlos testen, ohne Zahlungsdaten. Der Test endet von selbst. Im Test erfassen, berechnen und prüfen Sie Ihre Zahlen, die Anlage EÜR übermitteln Sie erst im bezahlten Abo. |
| KI-Belege | 100 je Gesellschaft und Monat inklusive, danach 0,20 € je Beleg. Mit einer Gesellschaft und 150 KI-Belegen im Monat zahlen Sie 99 € + 50 × 0,20 € = 109 €. |
| Im Abo enthalten | Die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Je Gesellschaft und zwölf Monate außerdem die Übermittlung der Anlage EÜR eines Wirtschaftsjahres und die Steuererklärungen eines Veranlagungszeitraums, etwa Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Einkommensteuererklärung, bei GbR und PartG die Feststellungserklärung. Direkt übermittelt wird in den unterstützten Fällen nach bestandener Prüfung, sonst geben Sie über das ELSTER-Portal ab. |
| Weitere Jahre | Ein weiteres Wirtschaftsjahr schalten wir auf Anfrage gegen Einzelabrechnung frei. Erklärungen eines weiteren Veranlagungszeitraums kosten je 50 €. |
| Einkommensteuererklärung des Inhabers | Ausfüllen, Rechnen und amtliche Prüfung kostenlos, die Übermittlung kostet 50 € je Erklärung. Im aktiven Abo zählt sie zu den enthaltenen Steuererklärungen eines Veranlagungszeitraums. |
| Nach dem Ende | Die Daten bleiben gespeichert, Ansehen und Bearbeiten setzen wieder ein laufendes Abo voraus. Wer nach dem Ende von Test oder Abo später bestellt, zahlt die Monate seit diesem Ende mit der ersten Rechnung nach. Den Betrag sehen Sie vor der Bestellung. |
| Persönliche Begleitung | 100 € je Stunde nach tatsächlichem Aufwand, ohne Abonnement. Sie fragen nach der Anmeldung im Bereich Service & Begleitung an, die Einschätzung vorab ist kostenlos. |
| Bankanbindung | Über finAPI 5 € je aktiver Verbindung und Monat. Qonto Direct und der Import von Kontoauszügen als CSV, MT940 oder CAMT sind ohne Aufpreis. |
| Nicht enthalten | Lohnabrechnung, Steuerberatung, Rechtsberatung |
Den vollen Funktionsumfang nennt die Produktseite Buchhaltung & EÜR. Wer erst ausprobieren will, liest EÜR-Software kostenlos testen.
Was Jahresabschluss.io hier nicht bietet
Die Grenzen des Angebots, damit Sie vor dem Test wissen, woran Sie sind.
- Keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Diese Seite erklärt die Regeln und ersetzt keine Steuerberatung. Zweifelsfragen entscheidet die Software nicht. Sichere Vorschläge bucht die KI in der Grundeinstellung selbst, jede Buchung bleibt korrigierbar, und die Verantwortung für die Zahlen bleibt bei Ihnen.
- Keine Lohnabrechnung. Wer Mitarbeiter beschäftigt, rechnet Lohn ab. Dafür brauchen Sie ein eigenes Programm, denn Lohnabrechnung ist nicht enthalten.
- Keine App zum Herunterladen. Die Software läuft im Browser, auch auf Tablet und Smartphone. Belege fotografieren Sie dort mit der Kamera oder laden ein Foto hoch.
- Keinen kostenlosen Tarif. Nach den 7 Testtagen kostet das Abo 99 € je Arbeitsbereich und Monat. Der billigste Anbieter sind wir nicht.
- Keine EÜR für jede Rechtsform. Land- und Forstwirtschaft, ein abweichendes Wirtschaftsjahr, Kapitalgesellschaften, OHG, KG und eG sind ausgenommen. Eine GbR, die nur Grundbesitz vermietet, erzielt Überschusseinkünfte und erstellt keine Anlage EÜR. Wann bilanziert wird, erklärt die Seite Bilanz oder EÜR.
- Keine beliebigen Jahre. Direkt übermittelt werden die Anlage EÜR der Formularjahre 2023 bis 2025, bei Personengesellschaften 2024 und 2025, und die Einkommensteuererklärung der Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025. Die EÜR für 2026 rechnet die Software laufend mit, frühere Jahre geben Sie über das ELSTER-Portal ab.
- Keine Einkommensteuererklärung für jeden. Sie gibt es nur für den Inhaber eines Einzelunternehmens. Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft und Privatpersonen ohne Betrieb sind ausgenommen. Nicht abgebildet sind außerdem die Anlage AUS, die Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG und ein weiterer Betrieb. Dann geben Sie die vollständige Erklärung über das ELSTER-Portal ab. Für Personengesellschaften erstellt die Software stattdessen die Feststellungserklärung nach § 180 AO für die Veranlagungszeiträume 2024 und 2025.
Rechenbeispiel: ein kleines Jahr
Eine Kleinunternehmerin, ein Jahr, drei Stellen, an denen eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Liste nicht ausreicht.
Eine Lektorin arbeitet freiberuflich und ist Kleinunternehmerin nach § 19 UStG, denn ihr Gesamtumsatz 2024 lag unter 25.000 Euro. Sie weist keine Umsatzsteuer aus und zieht keine Vorsteuer ab. Ihre Ausgaben zählen deshalb mit dem Bruttobetrag. Das Beispiel zeigt ihr Jahr 2025.
| Position | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Im Jahr 2025 gestellte Rechnungen | Summe aller Rechnungen | 22.500,00 € |
| Davon am 31. Dezember 2025 noch nicht bezahlt | zählt erst bei Zahlung im Jahr 2026 | − 1.800,00 € |
| Zahlung im Januar 2025 für eine Rechnung aus Dezember 2024 | zählt im Jahr des Zuflusses | + 900,00 € |
| Betriebseinnahmen 2025 | 22.500,00 € − 1.800,00 € + 900,00 € | 21.600,00 € |
| Arbeitsplatz im Gemeinschaftsbüro | 12 × 178,50 € | 2.142,00 € |
| Software-Lizenzen | 12 × 59,50 € | 714,00 € |
| Telefon und Internet, rein betrieblicher Anschluss | 12 × 39,90 € | 478,80 € |
| Fortbildung und Fachliteratur | bezahlt im Jahr 2025 | 595,00 € |
| Berufshaftpflichtversicherung | Jahresbeitrag | 300,00 € |
| Kontoführung | 12 × 9,90 € | 118,80 € |
| Bürostuhl, gekauft im Mai | geringwertiges Wirtschaftsgut, sofort abgezogen | 416,50 € |
| Schreibtisch, höhenverstellbar, gekauft im April für 1.560,00 € | 1.560,00 € ÷ 13 Jahre × 9 ÷ 12 | 90,00 € |
| Betriebsausgaben 2025 | Summe der acht Positionen | 4.855,10 € |
| Gewinn 2025 | 21.600,00 € − 4.855,10 € | 16.744,90 € |
Auf dem Konto ist der Schreibtisch mit 1.560,00 Euro abgeflossen, im Gewinn stehen davon nur 90,00 Euro. Die übrigen 1.470,00 Euro verteilen sich über das Anlagenverzeichnis auf die folgenden Jahre. An drei Stellen reicht einfaches Addieren nicht aus. Wer Rechnungen addiert, zählt die erst 2026 bezahlte Rechnung zu früh und die im Januar 2025 bezahlte Dezember-Rechnung gar nicht. Wer Kontobewegungen addiert, zieht den Schreibtisch voll ab. Der Bürostuhl über 250 Euro ist zwar sofort abziehbar, sein Anschaffungstag und seine Anschaffungskosten gehören aber nach § 6 Abs. 2 Satz 4 und 5 EStG in ein Verzeichnis, soweit sie nicht aus der Buchführung ersichtlich sind.
In der Software zählt die offene Rechnung erst mit dem Zahlungseingang, und der Schreibtisch steht im Anlagenverzeichnis AVEÜR. Als Kleinunternehmerin trägt die Lektorin ihre Erlöse in der Anlage EÜR 2025 in Zeile 12 ein.
Für diesen Betrieb wären 1.188 € Softwarekosten im Jahr rund sieben Prozent des Gewinns. Mit wenigen Zahlungen und ohne Umsatzsteuer-Voranmeldung ist das ELSTER-Portal hier die naheliegende Wahl. Das ändert sich, sobald Umsatzsteuer, mehr Belege oder mehrere Anlagegüter dazukommen.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Normen in der geltenden Fassung auf gesetze-im-internet.de.
- § 4 EStG Einnahmenüberschussrechnung, Anlagenverzeichnis, Schuldzinsen · § 11 EStG Zufluss und Abfluss · § 60 EStDV Elektronische Übermittlung
- § 6 EStG Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten · § 7 EStG Absetzung für Abnutzung · § 7g EStG Investitionsabzugsbetrag
- § 15 EStG Gewerbebetrieb · § 18 EStG Selbständige Arbeit
- § 14 UStG Rechnungen und E-Rechnung · § 18 UStG Voranmeldung · § 19 UStG Kleinunternehmer · § 20 UStG Berechnung nach vereinnahmten Entgelten · § 22 UStG Aufzeichnungspflichten · § 14b UStG Aufbewahrung von Rechnungen · § 65 UStDV Aufzeichnungen der Kleinunternehmer
- § 141 AO Buchführungspflicht · § 238 HGB Buchführungspflicht des Kaufmanns · § 241a HGB Befreiung von Einzelkaufleuten · § 145 AO Allgemeine Anforderungen · § 146 AO Ordnungsvorschriften · § 147 AO Aufbewahrung und Datenzugriff · § 180 AO Gesonderte Feststellung
Weiterführende Seiten
EÜR-Software im Vergleich · EÜR erstellen · Anlage EÜR · EÜR-Buchhaltung · Einkommensteuererklärung für Selbstständige · Einkommensteuer-Software · Produktseite Buchhaltung & EÜR · Produktseite Umsatzsteuer · Anlage EÜR über ELSTER abgeben · Steuerrechner für Selbstständige · Steuerfristen 2026 · Schnittstellen