Abgabe & Fristen

Anlage EÜR abgeben: Fristen, ELSTER und die elektronische Pflicht

Die Anlage EÜR ist nach § 60 Abs. 4 EStDV grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln – nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung. Die Papierform ist nur noch in Härtefällen zulässig. Diese Seite erklärt, welche Abgabewege es gibt, bis wann Sie die Gewinnermittlung einreichen müssen und wie Sie mit unserer Software den geprüften Berechnungsstand in Mein ELSTER übertragen und dort absenden.

Elektronische Pflicht: Papier nur im Härtefall

§ 60 Abs. 4 EStDV bestimmt: Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, ist die Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Eine formlose Aufstellung oder ein handschriftliches Blatt genügt also nicht – gefragt ist der strukturierte Datensatz der Anlage EÜR.

Nur auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Übermittlung verzichten. In diesem Fall ist der Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck – dem Papierformular – beizufügen. Ein solcher Härtefall liegt nur ausnahmsweise vor, etwa wenn die elektronische Abgabe wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist.

Die Fristen nach § 149 AO

Ohne Steuerberater: sieben Monate

Die Steuererklärung ist spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben (§ 149 Abs. 2 AO). Für das Kalenderjahr 2025 bedeutet das den 31. Juli 2026. Wer die Frist nicht halten kann, sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen.

Mit Steuerberater: Ende Februar des übernächsten Jahres

Wird die Erklärung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt, verlängert sich die Frist auf den letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres (§ 149 Abs. 3 AO) – für 2025 also Ende Februar 2027.

Corona-Verlängerungen ausgelaufen

Für die Jahre bis 2024 galten wegen der Pandemie verlängerte Fristen. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 greifen wieder die regulären Fristen des § 149 AO. Prüfen Sie im Zweifel den aktuellen Stand für Ihr Veranlagungsjahr.

Fristverlängerung beantragen

Reicht die Zeit nicht, lässt sich beim Finanzamt eine Fristverlängerung nach § 109 AO beantragen. Ein solcher Antrag sollte vor Fristablauf gestellt und begründet werden; ein Anspruch besteht nicht, in der Praxis wird er aber häufig gewährt.

So gehen Sie mit unserer Software vor

Unser EÜR-Modul erstellt die Anlage EÜR samt Anlage AVEÜR aus Ihren laufenden Buchungen – mit den amtlichen Zeilennummern des Formulars. Sie sehen also für jede Position genau, wo die Zahl im Formular landet, und können den Berechnungsstand vollständig prüfen, bevor irgendetwas nach draußen geht.

Die eigentliche Übermittlung nehmen Sie anschließend in Mein ELSTER vor: Sie übertragen die geprüften Werte anhand der Zeilennummern in Ihre Steuererklärung und senden sie dort ab. Diesen Zwischenschritt gehen wir bewusst, weil einzelne Jahresangaben – etwa zu Grundstücksentnahmen oder einer Betriebsbeendigung – in der Software noch nicht abschließend erfasst werden. So bleibt sichergestellt, dass Ihre Erklärung vollständig ist, bevor Sie sie beim Finanzamt einreichen.

Das Modul kostet 99 Euro im Monat und lässt sich 14 Tage kostenlos testen – ohne Zahlungsdaten, ohne automatische Verlängerung. Ein Hinweis zum Grenzfall: Übersteigen die übrigen Schuldzinsen 2.050 Euro, verlangt das Finanzamt zusätzlich die Anlage SZ; diese erstellt die Software noch nicht und weist beim Berechnen deutlich darauf hin.

Wer die EÜR abgeben muss

Die Pflicht zur elektronischen Anlage EÜR trifft grundsätzlich jeden, der Gewinneinkünfte nach § 4 Abs. 3 EStG erzielt – Einzelunternehmer, Freiberufler und Personengesellschaften. Bei Gesellschaften wird die Gewinnermittlung im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung eingereicht.

Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG und nebenberuflich Selbständige geben die Anlage EÜR ab, sobald sie mit ihrer Tätigkeit steuerpflichtige Einkünfte erzielen. Nur bei sehr geringen Betriebseinnahmen lässt die Finanzverwaltung in bestimmten Fällen eine vereinfachte Angabe zu – im Zweifel gehört die vollständige Anlage EÜR dazu.

Häufige Fragen

Muss ich die Anlage EÜR elektronisch abgeben?

Ja. Nach § 60 Abs. 4 EStDV ist sie nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Papier ist nur zulässig, wenn das Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten darauf verzichtet.

Bis wann muss die EÜR beim Finanzamt sein?

Ohne Steuerberater sieben Monate nach Jahresende (§ 149 Abs. 2 AO), für 2025 also bis 31. Juli 2026. Mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 3 AO), für 2025 bis Ende Februar 2027.

Sendet Ihre Software die Anlage EÜR direkt ans Finanzamt?

Nein. Wir erstellen die Anlage EÜR und AVEÜR mit den amtlichen Zeilennummern und einem prüfbaren Berechnungsstand. Die Übermittlung schließen Sie in Mein ELSTER ab: Werte übertragen, Erklärung vervollständigen und dort absenden.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen; bei fortgesetzter Nichtabgabe drohen Schätzungen und Zwangsgelder. Beantragen Sie deshalb rechtzeitig eine Fristverlängerung nach § 109 AO, wenn Sie den Termin nicht halten können.

Was ist die Anlage SZ – und warum blockt die Abgabe?

Die Anlage SZ betrifft die Hinzurechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen (§ 4 Abs. 4a EStG). Übersteigen die übrigen Schuldzinsen 2.050 Euro, verlangt das Finanzamt diese Anlage. Unsere Software erstellt sie noch nicht und weist mit klarem Hinweis darauf hin.