EÜR · Anleitung

EÜR erstellen: Schritt für Schritt zur Einnahmenüberschussrechnung

Die Einnahmenüberschussrechnung, auch Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder kurz EÜR, ist die Gewinnermittlung für Selbstständige ohne Bilanzpflicht. Diese Seite führt in acht Schritten von den Zahlungen eines Jahres zum Gewinn, mit einem vollständig gerechneten Jahr. Jahresabschluss.io ist die Software dafür. Sie ersetzt keine Steuerberatung, und das Abo enthält keine Lohnabrechnung.

Stand:

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Wer eine EÜR erstellen darf

Die EÜR nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG dürfen alle nutzen, die weder gesetzlich Bücher führen müssen noch freiwillig bilanzieren. Freiberufler und Partnerschaften dürfen das ohne Umsatz- oder Gewinngrenze, solange sie nur freiberuflich tätig sind, denn § 141 AO erfasst nur gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte. Einzelkaufleute sind nach § 241a Satz 1 HGB nur befreit, solange sie an zwei Abschlussstichtagen in Folge höchstens 800.000 € Umsatzerlöse und 80.000 € Jahresüberschuss haben.

Gewerbetreibende ohne Kaufmannseigenschaft und die gewerbliche GbR nutzen die EÜR, bis das Finanzamt sie nach mehr als 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn zur Buchführung auffordert, und zwar nach § 141 Abs. 2 Satz 1 AO ab dem folgenden Wirtschaftsjahr. OHG, KG, GmbH und UG bilanzieren immer. Die Abwägung zeigen Bilanz oder EÜR und Wechsel zur Bilanzierung.

EÜR erstellen in acht Schritten

Die acht Schritte zur Einnahmenüberschussrechnung
SchrittWas Sie tunRechtsgrundlage
1. Berechtigung klärenPrüfen, ob eine Buchführungspflicht besteht.§ 4 Abs. 3 Satz 1 EStG, §§ 140, 141 AO
2. Zahlungen erfassenJeden Eingang und Ausgang auf Konto und Kasse mit Zahlungstag und Beleg festhalten.§ 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 EStG, § 147 Abs. 1 Nr. 4 AO
3. Privates trennenPrivate Zahlungen als Entnahme oder Einlage gesondert aufzeichnen.§ 4 Abs. 4a Satz 6, § 12 Nr. 1 EStG
4. Einnahmen ordnenErlöse nach Steuersätzen und steuerfreien Umsätzen trennen, die Umsatzsteuer eigens ausweisen.§ 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG
5. Ausgaben zuordnenNach Arten gliedern. Geschenke, Bewirtung und tatsächliche Arbeitszimmerkosten getrennt aufzeichnen und nur den abziehbaren Teil ansetzen.§ 4 Abs. 5 Satz 1, Abs. 7 EStG
6. Anlagegüter abschreibenAnlagegüter erfassen. Abnutzbare abschreiben statt den Kaufpreis abzuziehen, Grund und Boden erst beim Verkauf ansetzen.§ 4 Abs. 3 Satz 3 und 4, § 7 Abs. 1 EStG
7. Umsatzsteuer zuordnenVorsteuer, Zahlungen an das Finanzamt und Erstattungen dem richtigen Jahr zuordnen.§ 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 EStG
8. Gewinn ermitteln und sendenSummen bilden, die Werte in die Anlage EÜR übertragen und elektronisch übermitteln.§ 4 Abs. 3 Satz 1 EStG, § 60 Abs. 4 Satz 1 EStDV

Fehlt eine Zahlung, fehlt sie im Gewinn. Welche Aufzeichnungen im laufenden Jahr Pflicht sind, beschreibt EÜR-Buchhaltung.

Womit Sie die EÜR erstellen. Mit einer eigenen Tabelle, direkt im kostenlosen ELSTER-Portal, mit einer EÜR-Software oder über eine Steuerberatung. Abgegeben wird auf allen Wegen elektronisch.

Die EÜR aus der laufenden Buchhaltung erstellen

Bank anbinden, Belege hochladen und die Zeilen der Anlage EÜR entstehen sehen.

Betriebseinnahmen: was zählt und wann

Was dazugehört. Betriebseinnahme ist, was durch den Betrieb veranlasst zufließt, auch die vereinnahmte Umsatzsteuer. Durchlaufende Posten, die Sie im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmen, scheiden nach § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG aus. Private Einlagen zählen nicht.

Private Nutzung. Für ein Fahrzeug, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, setzt § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG je Monat 1 Prozent des inländischen Listenpreises bei Erstzulassung an, für Elektro- und bestimmte Hybridfahrzeuge weniger. Nach Satz 3 können Sie stattdessen die Kosten der Privatfahrten laut Fahrtenbuch ansetzen.

Der Zeitpunkt. Einnahmen sind nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG im Jahr des Zuflusses bezogen. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die kurz vor oder nach dem Jahreswechsel zufließen, gehören nach § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG in das Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Der Bundesfinanzhof und die amtliche Anleitung zur Anlage EÜR setzen dafür zehn Tage an, und in dieser Zeit muss die Zahlung fällig sein und fließen.

Betriebsausgaben: voll abziehbar oder begrenzt

Betriebsausgaben sind nach § 4 Abs. 4 EStG die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Waren, Fremdleistungen, Miete, Telefon, Versicherungen, Software und Werbung sind voll abziehbar.

Gar nicht abziehbar sind nach § 12 Nr. 1 und Nr. 3 EStG die Kosten der privaten Lebensführung und die Einkommensteuer. Die Gewerbesteuer ist nach § 4 Abs. 5b EStG keine Betriebsausgabe.

Begrenzt abziehbar sind die Ausgaben des § 4 Abs. 5 Satz 1 EStG. Fünf davon zeigt die Tabelle.

Begrenzt abziehbare Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Satz 1 EStG
AusgabeWas abziehbar istNormMehr dazu
Geschenke an GeschäftspartnerAlles, wenn die Geschenke an einen Empfänger im Wirtschaftsjahr zusammen 50 € nicht übersteigen. Sonst nichts.§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStGGeschenke und die 50-Euro-Grenze
Bewirtung aus geschäftlichem Anlass70 % der angemessenen und nachgewiesenen Aufwendungen§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStGBewirtungskosten zu 70 Prozent
Verpflegung auf GeschäftsreisenNur Pauschalen, im Inland 28 € bei 24 Stunden Abwesenheit, 14 € für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen Reise und bei mehr als 8 Stunden ohne Übernachtung§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5, § 9 Abs. 4a Satz 3 EStGVerpflegungsmehraufwand
Häusliches ArbeitszimmerDie tatsächlichen Kosten oder pauschal 1.260 € im Jahr, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStGArbeitszimmer oder Tagespauschale
Tagespauschale6 € je Kalendertag, höchstens 1.260 € im Jahr, für Tage mit überwiegender Arbeit zu Hause ohne Besuch einer ersten Tätigkeitsstätte. Ohne dauerhaft anderen Arbeitsplatz zählt jeder Tag, an dem Sie auch zu Hause arbeiten.§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStGArbeitszimmer oder Tagespauschale

Geschenke, Bewirtung und die tatsächlichen Kosten eines Arbeitszimmers sind nach § 4 Abs. 7 Satz 1 EStG einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen. Fehlt das, dürfen sie nach § 4 Abs. 7 Satz 2 EStG nicht berücksichtigt werden. Für die Jahres- und die Tagespauschale verlangt die Finanzverwaltung diese Aufzeichnung nicht. Die Tage, für die Sie die Tagespauschale ansetzen, müssen Sie nach dem BMF-Schreiben vom 15. August 2023 aber aufzeichnen und glaubhaft machen.

Anlagevermögen: Abschreibung, GWG und Investitionsabzugsbetrag

Für abnutzbare Anlagegüter gilt das Abflussprinzip nicht. Nach § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG sind auch in der EÜR die Regeln über Abschreibung, geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten zu befolgen. Nicht abnutzbare Anlagegüter wie Grund und Boden mindern den Gewinn nach § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG erst beim Verkauf oder bei der Entnahme.

Abschreibung. Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG verteilen Sie die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Im Jahr der Anschaffung entfällt nach Satz 4 ein Zwölftel für jeden vollen Monat davor. Die Nutzungsdauern stehen in der AfA-Tabelle; für Computerhardware und Software lässt das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 ein Jahr zu. Für bewegliche Anlagegüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, erlaubt § 7 Abs. 2 EStG fallende Jahresbeträge bis zum Dreifachen des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent.

Geringwertige Wirtschaftsgüter. Bewegliche, selbständig nutzbare Anlagegüter bis 800 € Anschaffungskosten ohne Vorsteuer dürfen nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG sofort voll abgezogen werden. Über 250 € gehören sie nach Satz 4 in ein besonderes Verzeichnis.

Sammelposten. Alternativ erlaubt § 6 Abs. 2a EStG für Wirtschaftsgüter über 250 € bis 1.000 € einen Sammelposten, der über fünf Jahre mit je einem Fünftel aufgelöst wird. Das Wahlrecht gilt nach § 6 Abs. 2a Satz 5 EStG einheitlich für alle Wirtschaftsgüter dieser Größe, die Sie im selben Jahr anschaffen.

Investitionsabzugsbetrag. Für die geplante Anschaffung abnutzbarer beweglicher Anlagegüter, die Sie mindestens bis zum Ende des Jahres nach der Anschaffung in einer inländischen Betriebsstätte ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich nutzen oder vermieten, lässt § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG vorab einen Abzug von bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten zu. Nach Satz 2 darf der Gewinn ohne diese Abzüge und Hinzurechnungen höchstens 200.000 € betragen, nach Satz 4 auch die Summe der offenen Abzüge des Abzugsjahres und der drei Vorjahre je Betrieb. Ohne Investition bis zum Ende des dritten Folgejahres wird der Abzug nach § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG rückgängig gemacht. Nach der Anschaffung erlaubt § 7g Abs. 5 EStG über fünf Jahre Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 40 Prozent, nach Abs. 6 nur bei einem Vorjahresgewinn bis 200.000 € und derselben Nutzung.

Verzeichnis. Nicht abnutzbare Anlagegüter wie Grund und Boden sind nach § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG mit Anschaffungstag und Anschaffungskosten in ein laufend geführtes Verzeichnis aufzunehmen. Die Anlage AVEÜR zeigt Zugänge, Abschreibungen und Abgänge. Sofort abgezogene geringwertige Wirtschaftsgüter stehen dort nicht.

Umsatzsteuer in der EÜR: Einnahme, Ausgabe und das richtige Jahr

Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG der Unternehmer, sie ist deshalb kein durchlaufender Posten. Die vereinnahmte Umsatzsteuer und Umsatzsteuererstattungen des Finanzamts sind Betriebseinnahmen. Die gezahlte Vorsteuer und die an das Finanzamt überwiesene Umsatzsteuer sind Betriebsausgaben.

Der Zeitpunkt. Über die Jahre ist die Umsatzsteuer neutral, im einzelnen Jahr nicht. Für Vorauszahlungen gilt die Ausnahme des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG: Eine Vorauszahlung für das alte Jahr, die innerhalb von zehn Tagen nach Jahresbeginn fällig ist und in dieser Zeit bezahlt wird, gilt als im alten Jahr abgeflossen. Fällig ist sie nach § 18 Abs. 1 Satz 4 UStG am zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, mit Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV einen Monat später und damit im neuen Jahr.

Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und setzen ihre Ausgaben brutto an. Wird die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschritten, ist schon der Umsatz steuerpflichtig, mit dem das geschieht. Wer Vorsteuer abziehen darf, schreibt nach § 9b Abs. 1 EStG vom Nettobetrag ab. Mehr unter EÜR-Buchhaltung und auf der Produktseite Umsatzsteuer.

Rechenbeispiel: ein Jahr vom Zahlungseingang bis zum Gewinn

Freiberufliche Übersetzerin, Wirtschaftsjahr 2025, Umsatzsteuer 19 Prozent.

Die Übersetzerin ist freiberuflich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG tätig, versteuert nach vereinnahmten Entgelten gemäß § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG und gibt ihre Voranmeldungen vierteljährlich mit Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV ab, weil ihre Umsatzsteuer für 2024 nicht mehr als 9.000 € betrug. Sie arbeitet an 200 Tagen überwiegend zu Hause und ist an 10 Tagen mehr als acht Stunden auswärts. An den Reisetagen arbeitet sie nicht zu Hause, deshalb zählen für die Tagespauschale nur die 200 Tage. Mit Arbeit zu Hause kämen sie nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 2 EStG hinzu, da ihr dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

EÜR 2025 einer freiberuflichen Übersetzerin: von den Einnahmen zum Gewinn
PositionRechnungBetrag
Honorare ohne UmsatzsteuerZahlungseingänge des Jahres 202572.000,00 €
Vereinnahmte Umsatzsteuer72.000,00 € × 19 %13.680,00 €
Summe Betriebseinnahmen72.000,00 € zuzüglich 13.680,00 €85.680,00 €
FremdleistungenKorrektorat, netto6.000,00 €
Telefon und Internetnetto600,00 €
Software und laufende EDV-Kostennetto1.200,00 €
Beiträge und Versicherungenohne Umsatzsteuer780,00 €
Bürobedarfnetto500,00 €
Bewirtung400,00 € × 70 %280,00 €
Bürostuhl als geringwertiges Wirtschaftsgut450,00 € netto, sofort abziehbar450,00 €
Abschreibung Schreibtisch1.560,00 € ÷ 13 Jahre × 9/1290,00 €
Verpflegungsmehraufwand10 Tage × 14 €140,00 €
Tagespauschale200 Tage × 6 €1.200,00 €
Gezahlte Vorsteuer19 % aus sieben Ausgabenposten2.034,90 €
An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuervier Überweisungen im Jahr 202511.290,10 €
Summe BetriebsausgabenSumme der zwölf Positionen24.565,00 €
Gewinn85.680,00 € abzüglich 24.565,00 €61.115,00 €
Schreibtisch angeschafft im April 2025, Nutzungsdauer 13 Jahre laut amtlicher AfA-Tabelle. Modellrechnung zur Orientierung, keine Steuerberatung.

Die Vorsteuer von 2.034,90 € stammt aus den Eingangsrechnungen dieser sieben Ausgabenposten: 1.140,00 € Korrektorat, 114,00 € Telefon, 228,00 € Software, 95,00 € Bürobedarf, 76,00 € Bewirtung, 85,50 € Bürostuhl und 296,40 € Schreibtisch. Die Vorsteuer aus der Bewirtung zählt nach § 15 Abs. 1a Satz 2 UStG voll.

An das Finanzamt gingen 2025 vier Überweisungen: 2.690,00 € im Februar für das vierte Quartal 2024, danach 2.850,00 €, 2.740,10 € und 3.010,00 € für die ersten drei Quartale 2025. Die 3.045,00 € für das vierte Quartal 2025 sind wegen der Dauerfristverlängerung erst im Februar 2026 fällig und bezahlt. Sie gehören in die EÜR 2026.

Die Gegenprobe. Ohne Umsatzsteuer ergeben 72.000,00 € Honorare abzüglich 11.240,00 € Ausgaben 60.760,00 €. Die Umsatzsteuer erhöht den Gewinn 2025 um 355,00 €, genau den Unterschied zwischen den Zahlungen für das vierte Quartal 2025 und 2024.

Was fehlt. Nicht enthalten sind 120,00 € nicht abziehbare Bewirtung, eine Rechnung über 2.380,00 € vom Dezember 2025, die erst im Januar 2026 bezahlt wird, und alles Private. In der Anlage EÜR stehen die Summen in Zeile 23 und Zeile 75 und der steuerpflichtige Gewinn in Zeile 97. Die Nummern gelten für die Vordrucke 2024 und 2025.

Die häufigsten Fehler beim Erstellen der EÜR

  • Anschaffungen sofort abgezogen. Ein Anlagegut über 800 € netto wird in der Regel abgeschrieben.
  • Umsatzsteuer weggelassen. Vereinnahmte Umsatzsteuer ist Einnahme, Zahlungen an das Finanzamt sind Ausgabe.
  • Privates als Betriebsausgabe. Einkommensteuer, Krankenversicherung und private Einkäufe sind Entnahmen.
  • Darlehen als Einnahme erfasst. Auszahlung und Tilgung eines betrieblichen Darlehens sind nach den Hinweisen zu R 4.5 Abs. 2 EStR weder Einnahme noch Ausgabe. Abziehbar sind nur die Zinsen.
  • Entnahmen und Einlagen nicht festgehalten. Geldentnahmen und Geldeinlagen ändern den Gewinn nicht, Sach- und Nutzungsentnahmen wie die private Nutzung eines Fahrzeugs dagegen schon. Alle Entnahmen und Einlagen sind nach § 4 Abs. 4a Satz 6 EStG gesondert aufzuzeichnen, denn von ihnen hängt der Abzug von Schuldzinsen ab.
  • Bargeld nicht täglich festgehalten. Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind nach § 146 Abs. 1 Satz 2 AO täglich festzuhalten, sonst droht nach § 162 Abs. 2 Satz 2 AO eine Schätzung.
  • Belege zu früh entsorgt. Buchungsbelege sind nach § 147 Abs. 3 Satz 1 AO acht Jahre aufzubewahren, Aufzeichnungen zehn Jahre.

Vom Gewinn zur Abgabe: Anlage EÜR und Einkommensteuererklärung

Die Anlage EÜR. Nach § 60 Abs. 4 Satz 1 EStDV ist die Einnahmenüberschussrechnung elektronisch nach amtlichem Datensatz zu übermitteln. Sie teilt die Frist der Steuererklärung: Für das Jahr 2025 endete sie ohne Beratung nach § 149 Abs. 2 Satz 1 AO am 31. Juli 2026. Mit Steuerberatung läuft sie nach § 149 Abs. 3 AO und, weil der 28. Februar ein Sonntag ist, nach § 108 Abs. 3 AO bis Montag, 1. März 2027. Für das Jahr 2026 endet die Frist ohne Beratung am Montag, 2. August 2027, weil der 31. Juli 2027 ein Sonnabend ist. Wer Umsatzsteuer berechnet, übermittelt zusätzlich die Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr nach § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG. Aufbau, Zeilen, Fristverlängerung und Verspätungszuschlag erklärt Anlage EÜR, die Abgabe im ELSTER-Portal Schritt für Schritt Anlage EÜR über ELSTER abgeben.

Die Einkommensteuererklärung. Der Gewinn bildet nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG Ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit und wandert in die Anlage G oder S. Die Erklärung ist nach § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG elektronisch zu übermitteln. Gewerbetreibende geben nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 GewStDV zusätzlich eine Gewerbesteuererklärung ab, wenn der Gewerbeertrag 24.500 € übersteigt. Mehr unter Einkommensteuererklärung für Selbstständige.

Bei GbR und PartG wird der Gewinn nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO gesondert und nach § 179 Abs. 2 Satz 2 AO einheitlich festgestellt und auf die Gesellschafter verteilt.

So läuft es in der Software

  1. Laufend erfassen. Bankanbindung und Umsatzbuchung, Belege mit KI-Auslesung, Ausgangsrechnungen als PDF und E-Rechnung, Kassenbuch und Anlagegüter, SKR03 oder SKR04. Sichere Fälle bucht die KI in der Grundeinstellung selbst; jede Buchung bleibt sichtbar und korrigierbar.
  2. Gewinn nach Zahlungen. Die Software rechnet nach § 4 Abs. 3 EStG im Zufluss- und Abflussprinzip des § 11 EStG. Bei den Grenzen des § 141 AO erscheint ein Hinweis.
  3. Anlagen und Umsatzsteuer. Das Anlagenverzeichnis AVEÜR entsteht aus den Anlagegütern, auch mit § 7g EStG, die Anlage SZ bei übrigen Schuldzinsen über 2.050 €. Umsatzsteuer-Voranmeldung und Zusammenfassende Meldung gehen an ELSTER; den Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen Sie derzeit über das ELSTER-Portal. Kleinunternehmer nach § 19 UStG werden abgebildet.
  4. Prüfen und abgeben. Die amtliche Anlage EÜR wird technisch gegen die amtlichen Prüfregeln geprüft. Nach Ihrer Freigabe geht sie mit Ihrem eigenen ELSTER-Zertifikat direkt an ELSTER, für die Jahre 2023 bis 2025 und bei Personengesellschaften für 2024 und 2025, dort als Beilage zur Feststellungserklärung.
  5. Einkommensteuererklärung des Inhabers. Ein eigenes Modul übernimmt den Gewinn aus der freigegebenen EÜR, für die Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025. Vorbereiten und amtlich prüfen sind kostenlos, die direkte Übermittlung kostet 50 € je Erklärung und ist im aktiven Abo für einen Veranlagungszeitraum enthalten. Anlage AUS, außergewöhnliche Belastungen, § 35a EStG und weitere Betriebe sind nicht abgebildet. Solche Fälle können Sie trotzdem erfassen und berechnen, die Abgabe läuft dann über das ELSTER-Portal. Mehr unter Einkommensteuer-Software.

Preis. 99 € je Arbeitsbereich und Monat, monatlich kündbar. Im Test erfassen, berechnen und prüfen Sie alles amtlich; die echte Übermittlung gehört zum bezahlten Abo. Ein weiteres Wirtschaftsjahr in denselben zwölf Monaten, etwa ein Nachholjahr, schalten wir auf Anfrage gegen Einzelabrechnung frei. Mehr unter Preise. Die Verantwortung für die Erklärung bleibt bei Ihnen.

Was Jahresabschluss.io hier nicht bietet

Keine Steuerberatung. Diese Seite erklärt die Regeln und ersetzt keine Steuerberatung.

Kein Gratis-Tarif. Eine einfache EÜR geben Sie kostenlos über das ELSTER-Portal ab. Reine Rechnungsprogramme sind deutlich billiger als 99 € im Monat. Unser Preis rechnet sich erst, wenn Sie laufend buchen, Umsatzsteuer anmelden und die Erklärungen aus denselben Zahlen übermitteln. Andere Programme und ihre Preise zeigt EÜR-Software im Vergleich.

Keine Lohnabrechnung. Die Lohnabrechnung ist nicht im Abo enthalten. Lohnsteuer-Anmeldung, Meldungen zur Sozialversicherung und Beitragsnachweise übermittelt Jahresabschluss.io nicht; dafür brauchen Sie ein Lohnprogramm oder ein Lohnbüro.

Nicht für jeden Betrieb. Land- und Forstwirtschaft und ein abweichendes Wirtschaftsjahr sind nicht abgebildet. Die Einkommensteuererklärung gibt es nur für Inhaber eines Einzelunternehmens, nicht für Gesellschafter und nicht für Privatpersonen ohne Betrieb. Persönliche Begleitung buchen Sie nach Stunden im Konto unter Service und Begleitung.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Seiten

Anlage EÜR · EÜR-Buchhaltung · EÜR-Software · EÜR-Software im Vergleich · Einkommensteuererklärung für Selbstständige · Einkommensteuer-Software · Steuerrechner für Selbstständige · Für Selbstständige · Steuerfristen 2026 · EÜR-Software kostenlos testen · Produktseite EÜR

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Die Steuernummer, die Kontoauszüge aller betrieblich genutzten Konten, die Kassenaufzeichnungen und alle Ausgangs- und Eingangsrechnungen des Jahres. Dazu das Anlagenverzeichnis mit Restwerten aus dem Vorjahr, die getrennten Aufzeichnungen zu Geschenken, Bewirtung und tatsächlichen Arbeitszimmerkosten, die Entnahmen und Einlagen sowie die Umsatzsteuer-Voranmeldungen mit den Zahlungen an das Finanzamt.

Der Zahlungstag. Einnahmen gelten nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem sie zugeflossen sind. Ausgaben sind nach § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG im Jahr der Zahlung abzusetzen. Eine Rechnung vom Dezember 2025, die der Kunde am 14. Januar 2026 bezahlt, gehört in die EÜR 2026. Eine Ausnahme gilt für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die innerhalb von zehn Tagen um den Jahreswechsel fällig sind und fließen.

Alles, was durch den Betrieb veranlasst zufließt: Honorare und Erlöse, Anzahlungen, der Erlös aus dem Verkauf eines Anlageguts, die vereinnahmte Umsatzsteuer und Umsatzsteuererstattungen des Finanzamts. Dazu kommt der Wert der privaten Nutzung betrieblicher Gegenstände, etwa eines Fahrzeugs. Keine Betriebseinnahmen sind durchlaufende Posten nach § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG, private Einlagen und Erstattungen der Einkommensteuer.

Waren und laufende Kosten ja, Anlagegüter nur bis 800 € netto je Wirtschaftsgut. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG erlaubt den Sofortabzug für selbständig nutzbare bewegliche Anlagegüter. Teurere Anlagegüter werden nach § 7 Abs. 1 EStG über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Computerhardware und Software dürfen Sie mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr im Kaufjahr voll abschreiben. Für Güter über 250 € bis 1.000 € ist alternativ der Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG möglich, dann aber für alle Güter dieser Größe des Jahres.

Wie jede EÜR, nur ohne Umsatzsteuer. Ihre Umsätze sind nach § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG steuerfrei, solange der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €. Den Vorsteuerabzug schließt § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG aus, deshalb stehen alle Ausgaben mit dem Bruttobetrag in der EÜR. Die Erlöse gehören in den Vordrucken 2024 und 2025 in Zeile 12 der Anlage EÜR.

Ja, das Gesetz schreibt kein Programm vor. Aufzeichnungen dürfen nach § 146 Abs. 5 Satz 1 AO auf Datenträgern geführt werden. Nach § 146 Abs. 4 Satz 1 AO darf eine Aufzeichnung aber nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Die Summen übertragen Sie am Ende in die Anlage EÜR, die nach § 60 Abs. 4 Satz 1 EStDV elektronisch an das Finanzamt geht.

Ja. Die Pflicht zur Abgabe trifft Sie selbst, und für eine EÜR mit wenigen Zahlungen genügt das kostenlose Formular im ELSTER-Portal. Wer laufend bucht, Umsatzsteuer anmeldet und Anlagegüter hat, spart mit einer Software das Übertragen von Hand. Bei offenen Gestaltungsfragen hilft eine Steuerberatung.

99 € je Arbeitsbereich und Monat, monatlich kündbar, nach einem kostenlosen Test von 7 Tagen. Im Test erfassen, berechnen und prüfen Sie alles; die echte Übermittlung gehört zum bezahlten Abo. Enthalten sind 100 KI-Belege je Gesellschaft und Monat, danach 0,20 € je Beleg, und je Gesellschaft und zwölf Monate die Übermittlung der Anlage EÜR eines Wirtschaftsjahres und die Steuererklärungen eines Veranlagungszeitraums. Eine einfache EÜR geben Sie über das ELSTER-Portal kostenlos ab.

Die EÜR aus der laufenden Buchhaltung erstellen

Bank, Belege und Anlagegüter laufend erfassen, die Anlage EÜR mit Anlagenverzeichnis nach Ihrer Freigabe direkt an ELSTER übermitteln.