Was eine Einkommensteuer-Software für Selbstständige können muss
Sieben Kriterien, an denen sich ein Programm messen lässt, bevor Sie Zeit hineinstecken.
Ein Arbeitnehmer braucht für seine Erklärung eine Lohnsteuerbescheinigung. Ein Selbstständiger braucht eine Gewinnermittlung, und die liefert ihm niemand. Deshalb entscheidet bei der Software nicht die Zahl der Formulare, sondern der Weg der Zahlen vom Beleg bis in die Anlage G oder S. Die Regeln dahinter erklärt die Seite Einkommensteuererklärung für Selbstständige.
| Kriterium | Warum es zählt | Die Prüffrage |
|---|---|---|
| Gewinn aus der EÜR übernehmen | Der Gewinn in der Anlage G oder S muss mit der Anlage EÜR übereinstimmen. Jedes Abtippen ist eine Fehlerquelle. | Entsteht der Gewinn im selben System, oder tragen Sie eine fertige Zahl ein? |
| Anlage G oder S samt § 35 EStG | Für Gewerbetreibende ermäßigt sich die Einkommensteuer nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG um das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags. Begrenzt wird das durch den Ermäßigungshöchstbetrag und nach Satz 5 durch die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer. | Sind Messbetrag und tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer vorgesehen? |
| Die übrigen Anlagen | Vorsorgeaufwand und Sonderausgaben betreffen fast jeden. Je nach Lage kommen N, KAP, V, R, SO, Kind und Unterhalt dazu. | Welche Anlagen fehlen, und was passiert dann? |
| Amtliche Prüfung | Elektronische Erklärungen werden gegen amtliche Prüfregeln geprüft. Wer das vor dem Senden tut, sieht Fehler rechtzeitig. | Läuft vor dem Senden die amtliche Prüfung oder nur eine eigene Kontrolle des Programms? |
| Direkte Übermittlung an ELSTER | Bei Gewinneinkünften schreibt § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG die elektronische Übermittlung grundsätzlich vor. Nach Satz 2 kann das Finanzamt auf Antrag in Härtefällen darauf verzichten. | Sendet die Software selbst, oder liefert sie eine Vorlage zum Abtippen im ELSTER-Portal? |
| Schätzung der Steuer | Wer die erwartete Steuer kennt, kann die Zahlung zurücklegen. An der festgesetzten Steuer bemisst das Finanzamt nach § 37 Abs. 3 Satz 2 EStG später die Vorauszahlungen. | Ist die Berechnung als Schätzung gekennzeichnet? |
| Umgang mit Sonderfällen | Nicht jede Software bildet jeden Fall ab. Entscheidend ist, was dann mit Ihren Eingaben geschieht. | Erfahren Sie rechtzeitig, dass Ihr Fall nicht direkt übermittelt wird? |
Mit der Einkommensteuer ist es oft nicht getan. Wer umsatzsteuerpflichtig ist, übermittelt nach § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr. Für Kleinunternehmer gilt das nach § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG nicht. Gewerbetreibende geben nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 GewStDV jedenfalls dann eine Gewerbesteuererklärung ab, wenn der Gewerbeertrag 24.500 Euro übersteigt. Fragen Sie deshalb bei jeder Software, ob sie auch diese beiden Erklärungen erstellt und übermittelt. Jahresabschluss.io erstellt beide und übermittelt sie in den abgebildeten Fällen direkt an ELSTER, die Gewerbesteuererklärung des Einzelunternehmens für 2023 bis 2025. Auch hier kosten Erstellen und Prüfen nichts, die Übermittlung kostet je Erklärung 50 Euro. Im aktiven Abo „Buchhaltung & EÜR“ zählen beide mit der Einkommensteuererklärung zu den enthaltenen Steuererklärungen eines Veranlagungszeitraums. Einzelheiten stehen auf der Produktseite Steuern und der Produktseite Umsatzsteuer.
Drei Wege zur Abgabe und was jeder Ihnen überlässt
Kostenlos, eigenständig oder verbunden. Der Unterschied liegt bei den Zahlen des Betriebs.
| Punkt | ELSTER-Portal | Eigenständiges Steuererklärungsprogramm | Buchhaltung und Erklärung in einem System |
|---|---|---|---|
| Kosten | Kostenlos | Meist ein Preis je Steuerjahr, oft erst bei der Abgabe fällig | Laufendes Abo, bei Jahresabschluss.io 99 € je Arbeitsbereich und Monat; die Einkommensteuererklärung allein 50 € je Übermittlung ohne Abo |
| Zahlen des Betriebs | Ermitteln Sie selbst und tragen die Anlage EÜR ein | Bringen Sie fertig mit oder erfassen sie im Programm | Entstehen aus der laufenden Buchhaltung |
| Gewinn in Anlage G oder S | Tragen Sie selbst ein | Tragen Sie ein oder übernehmen ihn aus der dort erfassten EÜR | Kommt aus der freigegebenen EÜR oder aus Ihrer bestätigten Angabe |
| Vordrucke | Die amtlichen Vordrucke der Finanzverwaltung | Je nach Anbieter | Die abgebildeten Vordrucke, für andere Fälle bleibt das ELSTER-Portal |
| Was bei Ihnen bleibt | Buchhaltung, Gewinnermittlung und die Einträge; Vorjahresdaten und Bescheinigungen lassen sich abrufen | Buchhaltung; die EÜR erfassen Sie im Programm | Laufende Buchhaltung mit Vorschlägen der Software, prüfen und freigeben |
| Passt, wenn | Sie wenige Buchungen haben und sich die Formulare zutrauen | Sie Ihre Zahlen schon anderswo ermitteln | Sie ohnehin laufend buchen und nichts doppelt erfassen wollen |
Das ELSTER-Portal ist der Maßstab. Es ist das Angebot der Finanzverwaltung, es kostet nichts, und es enthält die Einkommensteuererklärung ebenso wie die Anlage EÜR. Daten aus dem Vorjahr lassen sich übernehmen. Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen, lassen sich abrufen, etwa Lohnsteuerbescheinigungen und gemeldete Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Zahlen Ihres Betriebs gehören nicht dazu. Sie ermitteln den Gewinn selbst und tragen ihn ein.
Ein eigenständiges Steuererklärungsprogramm führt durch die Formulare. Die laufende Buchhaltung ersetzt es nicht. Sie bringen den Gewinn mit oder erfassen Einnahmen und Ausgaben dort für die Erklärung. Bezahlt wird meist je Steuerjahr und oft erst bei der Abgabe. Nach den Preisangaben großer Anbieter kosten solche Programme meist rund 36 bis 50 Euro je Steuerjahr. Die direkte Übermittlung der Einkommensteuererklärung in Jahresabschluss.io kostet einzeln 50 Euro und ist damit nicht günstiger.
Ein verbundenes System setzt früher an. Bank, Belege und Rechnungen werden laufend gebucht, daraus entsteht die EÜR, und aus der EÜR kommt der Gewinn in die Einkommensteuererklärung. Das kostet mehr als die beiden anderen Wege. Es lohnt sich, wenn Sie ohnehin laufend buchen und die Umsatzsteuer voranmelden. Reine Rechnungsprogramme sind deutlich billiger als wir. Welche Programme es für EÜR und Einkommensteuererklärung gibt und was sie laut Anbieter kosten, zeigt die Seite EÜR-Software im Vergleich.
Und der Steuerberater? Er ist kein vierter Softwareweg, sondern eine andere Leistung. Eine Beraterin oder ein Berater beurteilt Ihren Einzelfall, und mit dem Auftrag verlängert sich die Abgabefrist nach § 149 Abs. 3 AO bis zum letzten Februartag des zweiten Folgejahres. Für 2025 ist das der 1. März 2027, weil der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist und sich die Frist nach § 108 Abs. 3 AO auf den nächsten Werktag verschiebt. Beides leistet keine Software.
Vom Beleg bis zur Einkommensteuererklärung in einem System
Für Inhaber eines Einzelunternehmens. Erstellen und Prüfen kosten nichts, die direkte Übermittlung kostet 50 € je Erklärung.
Das Modul in Jahresabschluss.io im Einzelnen
Für den Inhaber eines Einzelunternehmens, für die Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025.
| Punkt | Stand |
|---|---|
| Für wen | Inhaber eines Einzelunternehmens, als e.K. eingetragen oder nicht eingetragen, mit Gewinn aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit |
| Veranlagungszeiträume | 2023, 2024 und 2025 |
| Vordrucke | Hauptvordruck mit Zusammen- oder Einzelveranlagung, Anlage G oder S, Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben, dazu die Anlagen N, KAP, R, SO, V, Kind und Unterhalt |
| Gewerbesteuer | Bei Gewerbe mit der Anrechnung nach § 35 EStG. Messbetrag und Gewerbesteuer kommen aus der Gewerbesteuererklärung desselben Jahres, die die Software für das Einzelunternehmen ebenfalls erstellt, oder Sie tragen beide aus dem Bescheid ein |
| Herkunft des Gewinns | Die freigegebene EÜR in der Software oder der ausdrücklich bestätigte Gewinn einer anderswo erstellten EÜR |
| Prüfung und Abgabe | Amtliche Prüfung, kostenlos und beliebig oft, danach direkte Übermittlung an ELSTER in den abgebildeten Fällen |
| ELSTER-Zugang | Ihr eigenes ELSTER-Zertifikat mit PIN, nötig erst für die Übermittlung |
| Steuerberechnung | Eine Schätzung, ausdrücklich als Schätzung bezeichnet |
| Konfession | Wird für die Erklärung abgefragt, aber nie gespeichert |
| Nicht abgebildet | Anlage AUS, außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG, § 35a EStG, weitere Betriebe und einzelne Sonderfälle |
| Preis | Erstellen, Rechnen und amtliche Prüfung kostenlos. Direkte Übermittlung 50 € je Erklärung, ohne Abo. Im aktiven Abo eine der enthaltenen Steuererklärungen eines Veranlagungszeitraums |
Woher der Gewinn kommt. Der Gewinn kommt aus der freigegebenen EÜR. Die EÜR entsteht im Modul „Buchhaltung & EÜR“ aus der laufenden Buchhaltung. Haben Sie die EÜR anderswo erstellt, bestätigen Sie deren Gewinn ausdrücklich. Die Software prüft vor dem Versand gegen genau diesen Betrag. Wie die EÜR in der Software entsteht, beschreiben die Seiten EÜR-Software, EÜR-Buchhaltung und EÜR erstellen. Den amtlichen Vordruck erklärt die Seite Anlage EÜR.
Welche Vordrucke enthalten sind. Der Hauptvordruck mit der Wahl zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung, die Anlage G für Gewerbetreibende oder die Anlage S für Freiberufler, die Anlagen Vorsorgeaufwand und Sonderausgaben. Bei den Sonderausgaben sind das die gezahlte und erstattete Kirchensteuer sowie Spenden und Mitgliedsbeiträge an Empfänger im Inland und an Parteien. Kinderbetreuungskosten und Schulgeld erfassen Sie in der Anlage Kind. Dazu kommen die Anlage N für Arbeitslohn, die Anlage KAP für Kapitalerträge, die Anlage R für Renten, die Anlage SO für sonstige Einkünfte, die Anlage V für Vermietung, die Anlage Kind und die Anlage Unterhalt. Formulare, Prüfschritte und Grenzen im Einzelnen beschreibt die Produktseite Einkommensteuererklärung.
Konfession und Daten. Die Konfession wird für die Erklärung abgefragt, aber nie gespeichert. Ihre Daten liegen in der EU, in Irland. Die Erklärung geht erst nach Ihrer Freigabe an ELSTER, die Verantwortung bleibt bei Ihnen. Mehr dazu steht unter Sicherheit und Datenschutz.
Was es kostet
Erstellen und Prüfen kostenlos, die Übermittlung je Erklärung bezahlt oder im Abo enthalten.
Die Einkommensteuererklärung kostet 50 Euro je Erklärung, fällig erst mit der direkten Übermittlung. Erstellen, Rechnen und die amtliche Prüfung kosten nichts, ein Abonnement ist dafür nicht nötig. Im aktiven Abo „Buchhaltung & EÜR“ zählt sie zu den enthaltenen Steuererklärungen eines Veranlagungszeitraums. Im kostenlosen Test und für ein weiteres Jahr desselben Unternehmens innerhalb von zwölf Monaten fallen die 50 Euro an. Ein späteres Jahr ist schon neun Monate nach der enthaltenen Übermittlung wieder enthalten.
Das Abo kostet 99 Euro je Arbeitsbereich und Monat, lässt sich 7 Tage kostenlos testen und ist monatlich kündbar. Enthalten sind 100 KI-Belege je Gesellschaft und Monat, danach kostet jeder Beleg 0,20 Euro. Im Abo enthalten sind außerdem je Gesellschaft und zwölf Monate die Übermittlung der Anlage EÜR eines Wirtschaftsjahres und die Steuererklärungen eines Veranlagungszeitraums.
Auf zwölf Monate gerechnet sind das 1.188 Euro. Das ist mehr, als ein reines Rechnungsprogramm kostet, und das ELSTER-Portal ist kostenlos. Dafür deckt der Betrag die laufende Buchhaltung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die EÜR und die Steuererklärungen eines Veranlagungszeitraums ab, also Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung. Soweit die Kosten durch Ihren Betrieb veranlasst sind, etwa für Buchhaltung und Gewinnermittlung, sind sie nach § 4 Abs. 4 EStG Betriebsausgaben. Der Teil für die private Erklärung ist davon abzugrenzen. Alle Preise stehen auf der Preisseite, das Abo beschreibt die Produktseite EÜR.
Für wen das Modul nicht gedacht ist
Gesellschafter, Privatpersonen ohne Betrieb und Fälle außerhalb der EÜR.
- Gesellschafter einer GbR, OHG oder KG. Ihre eigene Einkommensteuererklärung ist nicht Teil der Software. Die Einkünfte einer Personengesellschaft werden nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO gesondert festgestellt. Dafür erstellt die Software die Feststellungserklärung für die Feststellungszeiträume 2024 und 2025.
- Gesellschafter einer GmbH oder UG. Auch ihre Einkommensteuererklärung ist nicht Teil der Software. Die Gesellschaft selbst bilanziert und nutzt keine EÜR.
- Privatpersonen ohne Betrieb. Wer nur Arbeitslohn, Rente oder Mieteinnahmen hat, findet hier kein Angebot.
- Land- und Forstwirte und Betriebe mit abweichendem Wirtschaftsjahr. Beides unterstützt das Modul „Buchhaltung & EÜR“ nicht.
- Frühere Jahre. Abgebildet sind nur die Veranlagungszeiträume 2023, 2024 und 2025.
Wer die Grenzen zur Buchführungspflicht überschreitet, findet den Weg unter Wechsel zur Bilanzierung und Bilanz oder EÜR. Die Einkommensteuererklärung bleibt in der Software auch danach möglich. Sie übernimmt den Gewinn dann aus dem festgeschriebenen Jahresabschluss Ihres Einzelunternehmens.
Was nicht abgebildet ist und was dann passiert
Die Software fragt danach. Ein „Ja“ sperrt nur die direkte Übermittlung.
Die folgenden Themen fragt die Software jeweils mit einer kurzen Frage ab.
- Anlage AUS. Ausländische Einkünfte und die Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34c Abs. 1 EStG.
- Außergewöhnliche Belastungen. Zwangsläufige größere Aufwendungen im Sinne des § 33 Abs. 1 EStG, zum Beispiel Krankheitskosten.
- Haushaltsnahe Aufwendungen. Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Bei Handwerkerleistungen sind es nach § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro. Nach § 35a Abs. 5 Satz 2 EStG zählen dabei nur die Arbeitskosten, nicht das Material.
- Weitere Betriebe. Abgebildet ist genau ein Betrieb, nämlich Ihr Einzelunternehmen. Ein zweiter Betrieb, ein Anteil an einer Personengesellschaft oder eigene Gewinneinkünfte Ihres Ehegatten schließen die direkte Übermittlung aus.
- Weitere Sonderfälle. Ebenso ausgeschlossen sind die Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs im Jahr, Lohn- oder Einkommensersatzleistungen wie Elterngeld oder Krankengeld, die nicht in einer Lohnsteuerbescheinigung stehen, und weitere Sonderausgaben wie ein Riester-Vertrag, die eigene Berufsausbildung oder Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten.
Für Sie heißt das: Ihre übrigen Angaben bleiben erhalten, Schätzung und PDF lassen sich weiter erstellen. Das nicht abgebildete Thema selbst rechnet die Schätzung nicht mit. Sie ergänzen es im ELSTER-Portal und geben die Erklärung dort ab.
Die Gegenprobe. Die direkte Übermittlung passt, wenn vier Punkte zutreffen. Sie sind Inhaber eines Einzelunternehmens. Ihr Gewinn stammt aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit und steht in der freigegebenen EÜR oder als bestätigte Angabe aus einer anderswo erstellten EÜR fest. Es geht um 2023, 2024 oder 2025. Und keiner der genannten Fälle trifft auf Sie zu.
So läuft es in der Software
Vier Stationen, dieselben Zahlen. Aus der laufenden Buchhaltung entstehen Umsatzsteuer-Voranmeldung, Anlage EÜR und Einkommensteuererklärung.
- Laufende Buchhaltung. Bankanbindung und Umsatzbuchung, Belege mit KI-Auslesung, Ausgangsrechnungen als PDF und E-Rechnung, Kassenbuch und Anlagegüter, im Kontenrahmen SKR03 oder SKR04.
- Umsatzsteuer. Umsatzsteuer-Voranmeldung und Zusammenfassende Meldung mit Übermittlung an ELSTER. Kleinunternehmer nach § 19 UStG werden abgebildet. Einzelheiten stehen auf der Produktseite Umsatzsteuer.
- Anlage EÜR. Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG mit Anlagenverzeichnis. Jede Kontozuordnung bleibt sichtbar und korrigierbar. Nach Ihrer Freigabe wird die Anlage EÜR für die Formularjahre 2023 bis 2025 direkt aus der Anwendung an ELSTER übermittelt.
- Einkommensteuererklärung. Der Gewinn aus der freigegebenen EÜR steht bereit. Sie ergänzen die persönlichen Anlagen, prüfen, geben frei und senden mit Ihrem ELSTER-Zertifikat.
Der Gewinn wird also nicht abgetippt, sondern kommt aus der freigegebenen EÜR. Wer nur die letzte Station braucht, weil die Zahlen des Betriebs schon feststehen, kann den Gewinn einer anderswo erstellten EÜR ausdrücklich bestätigen und nur die Erklärung übermitteln lassen, für 50 Euro und ohne Abo.
Rechenbeispiel: was ein Programm für Gewerbetreibende rechnen muss
Vom Gewinn laut EÜR zur festzusetzenden Steuer, gezeigt mit dem Tarif für das Jahr 2025.
Ein Gewerbetreibender, ledig, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer, erzielt 2025 laut EÜR 44.500 Euro Gewinn. Seine Gemeinde hat einen Hebesatz von 380 Prozent. Er zahlt 5.400 Euro für die Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld und 3.600 Euro in eine Basisrente. Gerechnet wird mit dem Einkommensteuertarif für den Veranlagungszeitraum 2025.
| Schritt | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Gewinn laut EÜR | Übernommen aus der Gewinnermittlung | 44.500 € |
| Zu versteuerndes Einkommen | Gewinn abzüglich 9.000 € Vorsorgeaufwendungen und 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag | 35.464 € |
| Tarifliche Einkommensteuer | Grundtarif 2025 nach § 32a Abs. 1 EStG | 5.908 € |
| Gewerbesteuer | 20.000 € Gewerbeertrag nach dem Freibetrag des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG, 700 € Messbetrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent nach § 11 Abs. 2 GewStG, Hebesatz 380 Prozent | 2.660 € |
| Anrechnung nach § 35 EStG | Das Vierfache des Messbetrags wären 2.800 €, begrenzt auf die Gewerbesteuer | 2.660 € |
| Festzusetzende Einkommensteuer | Tarifliche Steuer abzüglich Anrechnung | 3.248 € |
Zwei Stellen zeigen, ob ein Programm für Gewerbetreibende taugt. Es muss den Messbetrag und die Gewerbesteuer kennen. Und es muss die Anrechnung begrenzen: Hier sind es 2.660 Euro statt 2.800 Euro, weil der Hebesatz unter 400 Prozent liegt. Das verlangt § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG. Der Ermäßigungshöchstbetrag begrenzt hier nicht, weil alle Einkünfte gewerblich sind und die tarifliche Steuer von 5.908 Euro darüber liegt. Geleistete Vorauszahlungen rechnet das Finanzamt nach § 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG im Bescheid an. In Jahresabschluss.io wird eine Schätzung der Steuer angezeigt und ausdrücklich als Schätzung bezeichnet. Den vollständigen Weg vom Gewinn zur Steuer zeigt die Seite Einkommensteuererklärung für Selbstständige. Ihre eigene Zahl liefert der Steuerrechner für Selbstständige.
Was Jahresabschluss.io hier nicht bietet
Software für die eigene Erklärung, keine Beratung und keine kostenlose Übermittlung.
- Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Software rechnet, prüft und übermittelt. Ihren Einzelfall beurteilt sie nicht.
- Keine längere Abgabefrist. Wer selbst erklärt, hat die Frist ohne Beratung.
- Keine direkte Übermittlung für jeden Fall. Bei den oben genannten Fällen geben Sie über das ELSTER-Portal ab.
- Keine Lohnabrechnung im Abo. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist im Abo „Buchhaltung & EÜR“ nicht enthalten. Die Lohnsteuer-Anmeldung und die Meldungen an die Krankenkassen übermittelt die Software derzeit nicht. Wer Beschäftigte abrechnet, braucht dafür ein eigenes Programm.
- Keine kostenlose Übermittlung. Erstellen, Rechnen und die amtliche Prüfung kosten nichts, die direkte Übermittlung kostet 50 Euro oder ist im Abo enthalten. Eine einfache Erklärung lässt sich kostenlos über das ELSTER-Portal abgeben.
- Keine Begleitung im Preis. Persönliche Begleitung gibt es nach Stunden, buchbar nach der Anmeldung unter Service und Begleitung.
Diese Seite erklärt die Regeln und ersetzt keine Steuerberatung.
Rechtsgrundlagen
Alle Normen in der geltenden Fassung auf gesetze-im-internet.de.
- § 4 EStG Einnahmenüberschussrechnung nach Absatz 3, Betriebsausgaben nach Absatz 4
- § 10 EStG Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben
- § 10c EStG Sonderausgaben-Pauschbetrag
- § 25 EStG Erklärungspflicht und elektronische Übermittlung
- § 32a EStG Einkommensteuertarif
- § 33 EStG Außergewöhnliche Belastungen
- § 34c EStG Ausländische Einkünfte
- § 35 EStG Anrechnung der Gewerbesteuer
- § 35a EStG Haushaltsnahe Aufwendungen
- § 36 EStG Anrechnung der Vorauszahlungen
- § 37 EStG Vorauszahlungen
- § 11 GewStG Freibetrag und Steuermesszahl
- § 25 GewStDV Pflicht zur Gewerbesteuererklärung
- § 18 UStG Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr
- § 19 UStG Kleinunternehmer
- § 108 AO Fristende am Wochenende
- § 109 AO Verlängerung von Fristen
- § 149 AO Abgabefristen
- § 152 AO Verspätungszuschlag
- § 180 AO Gesonderte Feststellung
Weiterführende Seiten
- Produktseite Einkommensteuererklärung
- Einkommensteuererklärung für Selbstständige
- EÜR-Software
- EÜR-Software im Vergleich
- EÜR-Buchhaltung
- EÜR erstellen
- Anlage EÜR
- EÜR-Software kostenlos testen
- Steuerrechner für Selbstständige
- Produktseite EÜR
- Produktseite Steuern
- Produktseite Umsatzsteuer
- Für Selbstständige
- Preise