Rückstellung berechnen
Tragen Sie die jährlichen Kosten ein, die auf die Aufbewahrung entfallen, und wie sie sich auf die drei Unterlagenarten verteilen.
| Unterlagen | Frist | Kosten je Jahr | Faktor | Steuerbilanz | Handelsbilanz |
|---|---|---|---|---|---|
| Bücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse | 10 Jahre | 630,00 € | 5,5 | 3.465,00 € | 3.465,00 € |
| Buchungsbelege, Rechnungen | 8 Jahre | 1.260,00 € | 4,5 | 5.670,00 € | 5.670,00 € |
| Empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe | 6 Jahre | 210,00 € | 3,5 | 735,00 € | 735,00 € |
| Rückstellung | 2.100,00 € | 9.870,00 € | 9.870,00 € |
Ohne Abzinsungssatz rechnet der Rechner auch handelsrechtlich ohne Abzinsung. Für Restlaufzeiten über einem Jahr verlangt § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB den Satz der Bundesbank.
Die Fristen seit dem 1. Januar 2025
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV hat die Frist für Buchungsbelege verkürzt. Die übrigen Fristen sind unverändert.
| Unterlagen | Frist | Norm |
|---|---|---|
| Bücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse | 10 Jahre | § 257 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 HGB; § 147 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AO |
| Buchungsbelege, Rechnungen | 8 Jahre | § 257 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 HGB; § 147 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 AO; § 14b Abs. 1 UStG |
| Empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe | 6 Jahre | § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB; § 147 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 3 AO |
Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden ist, der Jahresabschluss aufgestellt oder die letzte Eintragung in das Buch gemacht wurde (§ 257 Abs. 5 HGB, § 147 Abs. 4 AO). Ein Beleg aus dem Jahr 2025 ist damit bis zum Ablauf des Jahres 2033 aufzubewahren.
Die acht Jahre gelten nicht nur für neue Belege. Nach Art. 95 EGHGB und Art. 97 § 19a Abs. 2 EGAO gilt die neue Frist für alle Unterlagen, deren Frist nach altem Recht am 31. Dezember 2024 noch nicht abgelaufen war. Ein Beleg aus 2016 durfte deshalb schon mit Beginn des Jahres 2025 vernichtet werden, soweit ihn keine längere Frist nach § 147 Abs. 3 AO festhält.
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Handelsbilanz und Steuerbilanz
Beide Bilanzen rechnen mit denselben Jahrgängen, aber mit unterschiedlichen Bewertungsregeln.
| Frage | Handelsbilanz | Steuerbilanz |
|---|---|---|
| Wertmaßstab | Notwendiger Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) | Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b EStG) |
| Kostensteigerungen | Einzubeziehen, soweit erwartet | Nicht zu berücksichtigen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG) |
| Abzinsung | Bei Restlaufzeit über einem Jahr mit dem Bundesbank-Satz (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB) | Maßgebend ist der Zeitraum bis zum Beginn der Erfüllung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e Satz 2 EStG); die Aufbewahrung läuft am Stichtag bereits |
Weichen die beiden Werte ab, entsteht eine Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz, die in der Überleitung zur Steuerbilanz oder in der E-Bilanz gesondert zu zeigen ist. Solange Sie weder eine Kostensteigerung noch einen Abzinsungssatz eintragen, sind beide Werte gleich.
Beispiel
Ein kleines Unternehmen mit einem Archivraum und elektronischer Ablage. Die Zahlen stammen aus demselben Rechenweg wie der Rechner oben.
| Unterlagen | Anteil | Kosten je Jahr | Faktor | Rückstellung |
|---|---|---|---|---|
| Bücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse | 30 % | 630,00 € | 5,5 | 3.465,00 € |
| Buchungsbelege, Rechnungen | 60 % | 1.260,00 € | 4,5 | 5.670,00 € |
| Empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe | 10 % | 210,00 € | 3,5 | 735,00 € |
Rechenweg für die Buchungsbelege: Auf sie entfallen 60 % der Kosten, also 1.260 Euro im Jahr. Am Stichtag liegen acht Jahrgänge im Archiv. Jeder Jahrgang kostet 1.260 : 8 = 157,50 Euro im Jahr. Der jüngste ist noch acht Jahre aufzubewahren, der älteste ein Jahr, zusammen 8 + 7 + … + 1 = 36 Jahrgangsjahre. 36 × 157,50 Euro ergibt 5.670 Euro, dasselbe wie 1.260 Euro × 4,5.
Die Kostenanteile sind Beispielwerte. Verteilen Sie die Kosten nach dem Platz, den die Unterlagen tatsächlich belegen, und nehmen Sie nur den Teil der Raum- und Personalkosten, der auf die Aufbewahrung entfällt.
Häufige Fehler
Diese Punkte fallen bei der Durchsicht von Abschlüssen immer wieder auf.
- Noch mit zehn Jahren für Belege rechnen. Seit 2025 gelten acht Jahre. Wer die alte Frist beibehält, überschätzt den Belegteil um den Faktor 5,5 : 4,5.
- Alle Kosten mit 5,5 multiplizieren. Der Faktor gilt nur für Unterlagen mit zehnjähriger Frist. Belege und Briefe haben kürzere Fristen.
- Künftige Unterlagen einrechnen. In die Rückstellung gehören nur die bis zum Stichtag entstandenen Unterlagen.
- Steuerlich Preissteigerungen ansetzen. Das verbietet § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG; in der Handelsbilanz sind sie dagegen Teil des Erfüllungsbetrags.
So läuft es in der Software
Was Jahresabschluss.io bei Rückstellungen übernimmt und was nicht.
Jahresabschluss aus der Saldenliste. Sie laden die Saldenliste hoch oder übernehmen sie aus der Buchhaltung. Daraus entstehen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und bei Bedarf der Anhang nach HGB. Der erste Jahresabschluss je Arbeitsbereich ist gratis.
Laufende Buchhaltung. Die Buchhaltung führt die doppelte Buchführung nach SKR03 oder SKR04; im Gesamtpaket ist ein HGB-Jahresabschluss je Gesellschaft und zwölf Monate enthalten. Die Preise stehen auf der Preisseite.
Was nicht dazugehört. Die Software ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Höhe der Archivkosten und ihre Verteilung auf die Unterlagenarten schätzen Sie selbst.
Rechtsgrundlagen
Alle Normen in der geltenden Fassung auf gesetze-im-internet.de.
- § 249 HGB Rückstellungen, Abs. 1 Satz 1 ungewisse Verbindlichkeiten
- § 253 HGB Erfüllungsbetrag (Abs. 1 Satz 2) und Abzinsung (Abs. 2 Satz 1)
- § 257 HGB Aufbewahrungspflichten, Abs. 4 Fristen, Abs. 5 Fristbeginn
- § 147 AO Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung, Abs. 3 und 4
- § 14b UStG Aufbewahrung von Rechnungen, acht Jahre
- § 6 EStG Bewertung, Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b, e und f
- Art. 95 EGHGB und Art. 97 § 19a EGAO Übergang auf die neuen Fristen
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