§ 289f HGB · Erklärung zur Unternehmensführung

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung bündelt die Corporate-Governance-Angaben im Lagebericht. Sie ist vor allem für kapitalmarktorientierte und bestimmte mitbestimmte Gesellschaften einschlägig.

Was in die Erklärung gehört

  • Angewandte Unternehmensführungspraktiken (§ 289f Abs. 2 Nr. 2 HGB)
  • Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG (§ 289f Abs. 2 Nr. 1)
  • Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat (§ 289f Abs. 2 Nr. 3)
  • Zielgrößen für den Frauenanteil und ihre Erreichung (§ 289f Abs. 2 Nr. 4, Abs. 4)