Eröffnungsbilanz · § 5b EStG

Eröffnungsbilanz als E-Bilanz ans Finanzamt übermitteln

Wer einen Betrieb eröffnet und bilanziert, übermittelt dem Finanzamt nicht nur jedes Jahr die E-Bilanz, sondern auch die Eröffnungsbilanz, als eigenen elektronischen Datensatz zum Eröffnungstag. Jahresabschluss.io führt durch Erfassung, amtliche Prüfung und Übermittlung, auch direkt nach der Gründung und für 20 €.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt die E-Bilanz nach § 5b EStG aus der Saldenliste, prüft sie amtlich und übermittelt sie direkt über ELSTER an das Finanzamt – für 20 € je Wirtschaftsjahr, für GmbH, UG, AG, SE, eG, Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Stand:

Eröffnungsbilanz 20 € · Registrierung ohne Zahlungsdaten

Wer die Eröffnungsbilanz elektronisch übermitteln muss

Die Pflicht hängt an der Bilanzierung, nicht an der Rechtsform allein.

§ 5b Abs. 1 Satz 1 EStG verlangt die elektronische Übermittlung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermittelt wird. Satz 4 ergänzt: „Im Fall der Eröffnung des Betriebs sind die Sätze 1 bis 3 entsprechend anzuwenden; dies gilt auch für solche Bilanzen, die für andere steuerliche Zwecke zu erstellen sind.“ Handelsrechtlich stellt jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz auf (§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB).

  • Gründung einer GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, SE oder eingetragenen Genossenschaft: sie bilanzieren von Anfang an.
  • Bilanzierende Personengesellschaften und Einzelkaufleute bei Eröffnung des Betriebs.
  • Wechsel von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung: das erste bilanzierende Wirtschaftsjahr beginnt mit einer Eröffnungsbilanz.
  • Neuer Rechtsträger nach einer Umwandlung, der seine Bilanzierung mit einer Eröffnungsbilanz beginnt.

Was in die elektronische Eröffnungsbilanz gehört

  • Die Bilanz zum Eröffnungstag, also Vermögen, Schulden und Eigenkapital am Beginn des ersten Wirtschaftsjahres. Eine Gewinn- und Verlustrechnung gibt es dazu nicht.
  • Die Stammdaten der Gesellschaft (Firma, Anschrift, Steuernummer, Rechtsform, Wirtschaftsjahr) im amtlichen Datensatz.
  • Den Kontennachweis: für Wirtschaftsjahre mit Beginn nach dem 31.12.2024 gehören die unverdichteten Kontensalden dazu (§ 5b Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. m. § 52 Abs. 11 Satz 2 EStG). In der Software entsteht er aus den erfassten Konten.

Ein typischer Fall nach einer Bargründung: Bankkonto an gezeichnetes Kapital. Noch nicht eingezahlte Einlagen erscheinen nach § 272 Abs. 1 HGB beim gezeichneten Kapital bzw. unter den Forderungen, je nachdem, ob sie eingefordert sind.

So übermitteln Sie die Eröffnungsbilanz mit Jahresabschluss.io

Vier Schritte, ohne Saldenliste und ohne Jahreszahlen.

  1. 1. Gesellschaft anlegen

    Firmendaten übernehmen Sie aus dem Handelsregister; das erste Wirtschaftsjahr beginnt am Eröffnungstag. Die Registrierung ist kostenlos und ohne Zahlungsdaten.

  2. 2. Konten zum Eröffnungstag erfassen

    Je Konto Nummer, Bezeichnung, Bilanzposten und Betrag — bei einer Gründung meist das Bankkonto und das gezeichnete Kapital. Die Posten der Eröffnungsbilanz sind die Summe der Konten, der Kontennachweis entsteht dabei mit.

  3. 3. Amtlich prüfen

    Die Datei wird mit ERiC, der Prüfsoftware der Finanzverwaltung, geprüft, bevor Sie etwas bezahlen. Fehler stehen mit Feldname da und lassen sich unter „Erfassen“ beheben.

  4. 4. Freischalten und übermitteln

    Einzeln 20 €; ist die E-Bilanz des Wirtschaftsjahres schon freigeschaltet, ist die Eröffnungsbilanz darin enthalten. Übermittelt wird mit dem ELSTER-Zertifikat Ihrer Gesellschaft, mit Transferticket als Nachweis.

Was kostet die Eröffnungsbilanz?

Preise der Eröffnungsbilanz bei Jahresabschluss.io
FallPreis
Erfassen und amtliche ERiC-Prüfungkostenlos
Eröffnungsbilanz einzeln, z. B. direkt nach der Gründung20 €
E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres ist freigeschaltetenthalten
Aktives Gesamtpaket der Buchhaltungmit der E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres enthalten (eine je Gesellschaft und zwölf Monate)
E-Bilanz zum Jahresende20 € je Wirtschaftsjahr
Festpreise ohne Abo. Bezahlt wird erst die Freischaltung von Datei und Übermittlung.

Wann die Eröffnungsbilanz ans Finanzamt geht

§ 5b EStG nennt für die Eröffnungsbilanz keine eigene Frist. Mit Jahresabschluss.io haben Sie zwei Wege: direkt nach der Gründung einzeln für 20 €, oder zusammen mit der E-Bilanz des ersten Wirtschaftsjahres, dann ohne Aufpreis. Fordert das Finanzamt die Eröffnungsbilanz früher an, übermitteln Sie sie sofort.

Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Übermittlung verzichten (§ 5b Abs. 2 EStG i. V. m. § 150 Abs. 8 AO).

Was die Software nicht übernimmt

  • Ansatz und Bewertung der Eröffnungswerte entscheiden Sie bzw. Ihre Steuerberatung; die Software prüft Form, Summen und die amtlichen Regeln, nicht die steuerliche Würdigung.
  • Liquidations-, Aufgabe- und Umwandlungsbilanzen als eigenen E-Bilanz-Anlass erzeugt sie noch nicht. Die handelsrechtliche Eröffnungsbilanz zu Beginn der Liquidation mit erläuterndem Bericht entsteht in einem eigenen Ablauf, als E-Bilanz-Datensatz wird sie nicht übermittelt.
  • Keine Steuerberatung: Jahresabschluss.io ist eine Software für Unternehmen, die ihre Pflichten selbst erledigen.

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Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Ja, wenn der Gewinn durch Bilanzierung ermittelt wird. § 5b Abs. 1 Satz 4 EStG: „Im Fall der Eröffnung des Betriebs sind die Sätze 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.“ Die Eröffnungsbilanz geht deshalb wie die jährliche E-Bilanz als amtlicher Datensatz ans Finanzamt, als eigener Datensatz zum Eröffnungstag.

Einzeln 20 €. Ist die E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres (20 €) schon freigeschaltet, ist die Eröffnungsbilanz darin enthalten, ebenso im aktiven Gesamtpaket der Buchhaltung mit der E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres (eine je Gesellschaft und zwölf Monate). Erfassen und die amtliche ERiC-Prüfung sind kostenlos; bezahlt wird erst die Freischaltung von Datei und Übermittlung.

Nein. Sie können sie direkt nach der Gründung erfassen, amtlich prüfen und für 20 € übermitteln, ohne dass es schon Jahreszahlen gibt. Wer bis zum ersten Jahresende wartet, bekommt sie mit der E-Bilanz des Wirtschaftsjahres ohne Aufpreis. § 5b EStG nennt für die Eröffnungsbilanz keine eigene Frist.

Bei Wirtschaftsjahren mit Beginn nach dem 31.12.2024 ja: die unverdichteten Kontensalden gehören zur Übermittlung (§ 52 Abs. 11 Satz 2 EStG). In Jahresabschluss.io erfassen Sie die Eröffnungsbilanz kontenweise; der Kontennachweis entsteht daraus ohne zusätzlichen Schritt.

Über die ELSTER-Schnittstelle der Finanzverwaltung (ERiC), aus einer Software heraus. Die E-Bilanz ist kein Formular, das man ausfüllt, sondern ein XBRL-Datensatz. Jahresabschluss.io erzeugt ihn, prüft ihn mit ERiC und übermittelt ihn mit dem ELSTER-Zertifikat Ihrer Gesellschaft; das Transferticket ist Ihr Nachweis.

Nein. Sie bereitet vor, prüft nach den amtlichen Regeln und übermittelt. Ansatz, Bewertung und die Verantwortung für die Angaben bleiben bei Ihnen.

Eröffnungsbilanz erfassen, amtlich prüfen, übermitteln

Konten zum Eröffnungstag erfassen, die Datei mit ERiC prüfen und mit Transferticket direkt übermitteln. Einzeln 20 €, mit der E-Bilanz des Wirtschaftsjahres ohne Aufpreis. Keine Steuerberatung.