UG und die E-Bilanz-Pflicht — wie die GmbH
Die UG ist keine eigene Rechtsform, sondern eine GmbH mit reduziertem Stammkapital.
GmbH-Variante nach § 5a GmbHG
§ 5b EStG ab dem ersten Jahr
Getrennt von der Offenlegung
Keine Befreiung wegen kleiner Zahlen
Besonderheiten der UG bei der E-Bilanz
Worauf Sie bei der elektronischen Bilanz einer UG besonders achten.
Gesetzliche Rücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG
Kleine Zahlen, volle Struktur
GCD-Stammdaten der UG
Mussfeld- und Bilanzprüfung
E-Bilanz parallel zum HGB-Abschluss der UG
Auch die UG braucht zwei Lieferungen — aus einer Datenbasis.
E-Bilanz ans Finanzamt
HGB-Abschluss für das Unternehmensregister
Eine Saldenliste, keine Doppelerfassung
Überleitungsrechnung statt Steuerbilanz
E-Bilanz und HGB-Abschluss der UG aus einer Saldenliste
Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.
In 4 Schritten zur E-Bilanz der UG
Vom Export der Buchhaltung bis zur versendefähigen Datei — für 20 €.
1. Saldenliste hochladen
2. KI ordnet die Mussfelder zu
3. Stammdaten ergänzen und prüfen
4. XBRL herunterladen und übermitteln
E-Bilanz der UG erstellen – 20 € pro Wirtschaftsjahr
Nur die E-Bilanz Ihrer UG ans Finanzamt? Die KI ordnet Ihre Konten der amtlichen Steuer-Taxonomie zu, berücksichtigt die gesetzliche Rücklage und erzeugt valides XBRL aus Ihrer Summen- und Saldenliste. Festpreis 20 € pro Wirtschaftsjahr, bezahlt wird die Übermittlung.
E-Bilanz erstellen – 20 €Rechtsgrundlage der Einreichungsstelle
Die aktuelle Einreichung folgt § 325 Abs. 1 Satz 2 HGB. Art. 88 Abs. 2 EGHGB trennt Geschäftsjahre mit Beginn nach dem 31.12.2021 von den älteren Unterlagen. Die Software erzeugt die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister; Sie reichen sie selbst ein. Eine erfolgreiche E-Bilanz-Übermittlung an das Finanzamt ersetzt diesen Schritt nicht.
Weiterführende Seiten
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