E-Bilanz UG · § 5b EStG

E-Bilanz für die UG (haftungsbeschränkt) erstellen

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine GmbH-Variante nach § 5a GmbHG und damit voll bilanzierungspflichtig — auch bei kleinem Stammkapital. Bilanz und GuV müssen nach § 5b EStG elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden. Jahresabschluss.io ordnet Ihre Konten mit KI der amtlichen Steuer-Taxonomie zu, berücksichtigt die gesetzliche Rücklage und erzeugt eine ERiC-validierte XBRL-Datei für 20 € pro Wirtschaftsjahr.

Stand:

Erster Jahresabschluss gratis · ohne Zahlungsdaten · jederzeit kündbar

UG und die E-Bilanz-Pflicht — wie die GmbH

Die UG ist keine eigene Rechtsform, sondern eine GmbH mit reduziertem Stammkapital.

GmbH-Variante nach § 5a GmbHG

Die UG (haftungsbeschränkt) ist rechtlich eine GmbH mit einem Stammkapital ab 1 €. Es gelten dieselben Bilanzierungs- und Buchführungspflichten — und damit dieselbe E-Bilanz-Pflicht.

§ 5b EStG ab dem ersten Jahr

Bereits im ersten Wirtschaftsjahr sind Bilanz und GuV elektronisch nach amtlichem Datensatz zu übermitteln. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist für die UG nicht zulässig.

Getrennt von der Offenlegung

Die E-Bilanz ans Finanzamt und die Offenlegung beim Unternehmensregister sind zwei eigenständige Pflichten. Auch die kleine UG muss beide erfüllen.

Keine Befreiung wegen kleiner Zahlen

Geringe Umsätze oder ein niedriges Stammkapital befreien nicht von der E-Bilanz. Der vollständige Steuer-Datensatz ist auch bei einer kleinen UG zu übermitteln.

Besonderheiten der UG bei der E-Bilanz

Worauf Sie bei der elektronischen Bilanz einer UG besonders achten.

Gesetzliche Rücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG

Ein Viertel des um den Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses ist in die gesetzliche Rücklage einzustellen. Dieser Eigenkapital-Posten wird der Steuer-Taxonomie zugeordnet und aus Ihrer Saldenliste übernommen.

Kleine Zahlen, volle Struktur

Auch bei niedrigen Beträgen verlangt die Taxonomie die vollständige Mussfeld-Struktur. Die Software unterstützt die Zuordnung; Sie prüfen die Vorschläge und die erforderlichen Angaben vor der Freigabe.

GCD-Stammdaten der UG

Geschäftsgegenstand, Steuernummer, Bundesfinanzamtsnummer, Anschrift mit getrennter Hausnummer und Gesellschafterangaben gehören zwingend in die Übermittlung — auch bei nur einem Gesellschafter.

Mussfeld- und Bilanzprüfung

Vor der Ausgabe prüft die Software Aktiva = Passiva, die Summen-Mussfelder und die Vollständigkeit der Pflichtfelder gegen das Schema. Fehlende Angaben werden markiert.

E-Bilanz parallel zum HGB-Abschluss der UG

Auch die UG braucht zwei Lieferungen — aus einer Datenbasis.

E-Bilanz ans Finanzamt

Steuerlich geprägte XBRL-Lieferung nach § 5b EStG mit eigener Taxonomie und Mussfeld-Logik. Festpreis 20 € pro Wirtschaftsjahr; direkte ERiC-Übermittlung im Echtbetrieb oder Übergabe an den Steuerberater.

HGB-Abschluss für das Unternehmensregister

Meist als Kleinst-Kapitalgesellschaft mit verkürzter Bilanz und Hinterlegung statt Offenlegung. Ein eigenes Produkt, das aus derselben Saldenliste entsteht.

Eine Saldenliste, keine Doppelerfassung

Konten und Salden der UG werden nur einmal eingepflegt. Steuerliche und handelsrechtliche Sicht entstehen daraus getrennt, bleiben aber auf dieselben Werte zurückführbar.

Überleitungsrechnung statt Steuerbilanz

Führt die UG keine eigenständige Steuerbilanz, werden handels-/steuerrechtliche Abweichungen in einer Überleitungsrechnung dargestellt — getrennt vom HGB-Abschluss.

E-Bilanz und HGB-Abschluss der UG aus einer Saldenliste

Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.

In 4 Schritten zur E-Bilanz der UG

Vom Export der Buchhaltung bis zur versendefähigen Datei — für 20 €.

1. Saldenliste hochladen

Summen- und Saldenliste aus Kanzlei-Software, Lexware, sevDesk, SAP oder Excel hochladen — die KI erkennt das Format. Eine Bilanz-PDF kann ergänzen, ersetzt aber nicht die kontengenaue SuSa.

2. KI ordnet die Mussfelder zu

Die KI schlägt Kontenzuordnungen zur Taxonomie vor. Sie prüfen auch die gesetzliche Rücklage und bestätigen die Zuordnungen.

3. Stammdaten ergänzen und prüfen

Steuernummer, Bundesfinanzamtsnummer, Geschäftsgegenstand und Gesellschafterangaben der UG ergänzen. Die Software prüft Pflichtfelder und Bilanzgleichung.

4. XBRL herunterladen und übermitteln

Die Datei wird gegen die Taxonomie validiert. Sie prüfen den Datensatz und übermitteln im Echtbetrieb direkt aus der Anwendung oder übergeben die Datei Ihrem Steuerberater bzw. einer anderen E-Bilanz-Software.

E-Bilanz der UG erstellen – 20 € pro Wirtschaftsjahr

Nur die E-Bilanz Ihrer UG ans Finanzamt? Die KI ordnet Ihre Konten der amtlichen Steuer-Taxonomie zu, berücksichtigt die gesetzliche Rücklage und erzeugt valides XBRL aus Ihrer Summen- und Saldenliste. Festpreis 20 € pro Wirtschaftsjahr, bezahlt wird die Übermittlung.

E-Bilanz erstellen – 20 €

Rechtsgrundlage der Einreichungsstelle

Die aktuelle Einreichung folgt § 325 Abs. 1 Satz 2 HGB. Art. 88 Abs. 2 EGHGB trennt Geschäftsjahre mit Beginn nach dem 31.12.2021 von den älteren Unterlagen. Die Software erzeugt die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister; Sie reichen sie selbst ein. Eine erfolgreiche E-Bilanz-Übermittlung an das Finanzamt ersetzt diesen Schritt nicht.

Weiterführende Seiten

E-Bilanz mit KI | E-Bilanz-Software | E-Bilanz GmbH | E-Bilanz erstellen | E-Bilanz Pflicht | E-Bilanz Kosten | UG Jahresabschluss

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH nach § 5a GmbHG und damit Kapitalgesellschaft. Sie ermittelt ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich und muss Bilanz und GuV nach § 5b EStG elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Ein geringes Stammkapital ändert daran nichts — die E-Bilanz-Pflicht gilt ab dem ersten Wirtschaftsjahr.

20 € pro Wirtschaftsjahr — ein Festpreis, kein Abo. Gerade für die UG mit ihren oft kleinen Zahlen ist das eine kalkulierbare Größe. Sie laden die Saldenliste hoch, die KI ordnet die Konten der Steuer-Taxonomie zu, und Erstellung und ERiC-Vorprüfung sind kostenlos; bezahlt wird die Übermittlung. Eine Kanzlei-Software-Mitgliedschaft ist nicht nötig.

Die UG muss nach § 5a Abs. 3 GmbHG jährlich ein Viertel ihres um den Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen. Dieser Posten erscheint im Eigenkapital der Bilanz und wird wie jeder andere Saldo der Steuer-Taxonomie zugeordnet. Die Software übernimmt den Wert aus Ihrer Saldenliste.

Ja. Im freigeschalteten Echtbetrieb übermittelt die Software die E-Bilanz mit dem ELSTER-Zertifikat Ihrer Gesellschaft direkt ans Finanzamt (Transferticket, PIN je Versand). Alternativ geben Sie den ERiC-validierten XBRL-Download an Ihren Steuerberater oder eine andere ERiC-fähige E-Bilanz-Software. Das ELSTER-Portal unterstützt keinen E-Bilanz-XBRL-Upload. Die Dateien sind ERiC-validiert (Rückgabecode 0 für die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2026).

Ja. Die UG erstellt einen handelsrechtlichen Jahresabschluss. Die Offenlegung oder zulässige Hinterlegung geht nach § 325 Abs. 1 Satz 2 HGB an das Unternehmensregister. Nur für Geschäftsjahre mit Beginn vor dem 1. Januar 2022 bleibt der Bundesanzeiger die Einreichungsstelle, Art. 88 Abs. 2 EGHGB. E-Bilanz und Offenlegung sind getrennte Pflichten; den Umfang der Erleichterungen prüfen Sie anhand der Größenklasse.

Dann gilt die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz. Abweichungen zwischen Handels- und Steuerrecht werden in einer Überleitungsrechnung dargestellt, deren Ansätze Sie fachlich prüfen und dokumentieren. Bei kleinen UGs sind solche Abweichungen häufig gering, müssen aber dennoch sauber dokumentiert sein.

E-Bilanz und HGB-Abschluss der UG aus einer Saldenliste

Saldenliste hochladen, gesetzliche Rücklage einbeziehen, valides XBRL herunterladen. Der HGB-Abschluss für das Unternehmensregister entsteht aus denselben Konten — ohne doppelte Erfassung.