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Rechtliches

Vereinbarung zur Wahrung des Berufsgeheimnisses

Die Vereinbarung enthält die Festlegungen, die § 62a Abs. 3 StBerG für den Vertrag einer Steuerberaterkanzlei mit einem Dienstleister verlangt: Verpflichtung zur Verschwiegenheit mit Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, Kenntnisnahme nur soweit erforderlich und die Heranziehung weiterer Personen. Kanzleien nehmen sie in der Kanzlei-Umgebung unter Einstellungen an und laden den Nachweis als PDF herunter.

Worum es auf dieser Seite geht

Vereinbarung für Steuerberaterkanzleien nach § 62a StBerG und §§ 203, 204 StGB: Verschwiegenheit, Erforderlichkeit, Unterauftragnehmer und Belehrung.