Finanzamt-Cockpit
Finanzamt-Cockpit – Anträge und Nachrichten digital ans Finanzamt
Wer mit dem Finanzamt kommuniziert, schreibt bis heute oft Briefe: Fristverlängerung beantragen, Einspruch einlegen, Belege nachreichen, eine neue Bankverbindung mitteilen. Das Finanzamt-Cockpit erledigt genau diese Anliegen elektronisch – als ELSTER-Nachricht direkt aus der Software, signiert mit dem eigenen ELSTER-Zertifikat der Gesellschaft. Jedes Verfahren hat ein eigenes Formular, vor dem Versand bestätigen Sie Ihre Angaben nach § 150 AO, und nach der Übermittlung erhalten Sie ein Transferticket als Nachweis. So haben Sie für jeden Antrag einen belastbaren Beleg, dass er angekommen ist.
Zehn Verfahren, ein einheitlicher Ablauf
Das Cockpit deckt die Anliegen ab, für die Unternehmen sonst Briefe ans Finanzamt schreiben. Jedes Verfahren hat ein eigenes, passendes Formular.
Fristen und Zahlungen
Fristverlängerung nach § 109 AO je Steuerart, Anpassung der Vorauszahlungen je Steuerart und Zeitraum sowie Stundungsantrag nach § 222 AO für fällige Betriebssteuern.
Einspruch
Einspruch gegen einen Steuerbescheid nach § 347 AO mit Bescheidart, Jahr und optionalem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung – plus Einspruch ergänzen und Einspruch zurücknehmen.
Unterlagen und Mitteilungen
Belege nachreichen als PDF-Anhang mit bis zu 8 MB sowie die sonstige Nachricht als freie Mitteilung ans Finanzamt, ebenfalls mit optionalem PDF-Anhang.
Stammdaten
Adressänderung und Änderung der Bankverbindung (IBAN) – damit Bescheide und Erstattungen die Gesellschaft zuverlässig erreichen.
So läuft ein Antrag ab
- Verfahren auswählen – jedes Anliegen hat ein eigenes Formular mit den passenden Feldern
- Angaben ausfüllen, bei Anträgen mit Ermessensspielraum gehört eine nachvollziehbare Begründung dazu
- Angaben vor dem Versand nach § 150 AO bestätigen
- Signiert übermitteln mit dem eigenen ELSTER-Zertifikat der Gesellschaft (Modell A, PIN erforderlich)
- Transferticket als Eingangsnachweis erhalten und ablegen
- Jeder Antrag ist nur einmal absendbar – Doppelversand ist ausgeschlossen
Signiert mit dem Zertifikat der Gesellschaft
Übermittelt wird nicht anonym, sondern signiert: Das Cockpit nutzt das eigene ELSTER-Zertifikat der Gesellschaft nach Modell A, für jeden Versand ist die PIN erforderlich. Das Finanzamt sieht damit eindeutig, von wem der Antrag stammt, und die Nachricht wird dem richtigen Steuerkonto zugeordnet. Einzige Voraussetzung für das Cockpit ist deshalb ein hinterlegtes ELSTER-Zertifikat.
Nach dem Versand liefert ELSTER ein Transferticket zurück. Es dokumentiert, dass die Nachricht beim Finanzamt eingegangen ist – bei fristgebundenen Anliegen wie einem Einspruch ist dieser Nachweis deutlich belastbarer als ein Einwurf in den Briefkasten. Weil jeder Antrag nur einmal absendbar ist, bleibt außerdem nachvollziehbar, was genau wann übermittelt wurde.
Was das Finanzamt entscheidet – und was nicht
Das Cockpit stellt Anträge, entscheiden tut weiterhin das Finanzamt. Eine Fristverlängerung nach § 109 AO liegt im Ermessen der Behörde, eine Stundung nach § 222 AO setzt eine erhebliche Härte voraus, und für den Einspruch gilt die Monatsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids nach § 355 AO. Die Software sorgt dafür, dass Ihr Anliegen formgerecht, begründet und nachweisbar ankommt – einen bestimmten Ausgang kann sie nicht garantieren, und sie ersetzt keine Steuerberatung.
Gerade deshalb lohnt sich der strukturierte Weg: Wer sein Anliegen im richtigen Verfahren mit vollständigen Angaben stellt, erspart dem Sachbearbeiter Rückfragen und sich selbst Verzögerungen.
Voraussetzungen und Kosten
- Ein hinterlegtes ELSTER-Zertifikat der Gesellschaft – mehr braucht es nicht
- PIN-Eingabe bei jedem Versand, damit nichts versehentlich rausgeht
- 25 Euro pro Monat je Arbeitsbereich, alle zehn Verfahren inklusive
- Läuft auf derselben Plattform wie Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen
Häufige Fragen
Welche Anträge kann ich über das Finanzamt-Cockpit stellen?
Fristverlängerung nach § 109 AO, Anpassung der Vorauszahlungen, Einspruch einlegen, ergänzen und zurücknehmen, Belege nachreichen, sonstige Nachricht, Stundungsantrag nach § 222 AO, Adressänderung und Änderung der Bankverbindung – zehn Verfahren, jedes mit eigenem Formular.
Was brauche ich, um das Cockpit zu nutzen?
Ein hinterlegtes ELSTER-Zertifikat der Gesellschaft. Übermittelt wird signiert nach Modell A, für jeden Versand ist die PIN erforderlich. Ein separates Programm oder ein Gang zum Briefkasten entfällt.
Bekomme ich einen Nachweis, dass mein Antrag angekommen ist?
Ja. Nach der Übermittlung liefert ELSTER ein Transferticket als Eingangsnachweis. Bei fristgebundenen Anliegen wie einem Einspruch ist das ein belastbarer Beleg dafür, wann Ihr Anliegen beim Finanzamt eingegangen ist.
Garantiert die Software, dass mein Antrag bewilligt wird?
Nein. Fristverlängerung und Stundung liegen im Ermessen des Finanzamts, ein Einspruch wird inhaltlich geprüft. Die Software sorgt für einen formgerechten, begründeten und nachweisbaren Antrag – die Entscheidung trifft die Behörde. Steuerberatung ersetzt die Software nicht.
Kann ich einen Antrag versehentlich doppelt absenden?
Nein. Jeder Antrag ist nur einmal absendbar. Vor dem Versand bestätigen Sie Ihre Angaben nach § 150 AO, danach wird der Antrag signiert übermittelt und mit dem Transferticket abgeschlossen.
Was kostet das Finanzamt-Cockpit?
25 Euro pro Monat je Arbeitsbereich. Darin sind alle zehn Verfahren enthalten, von der Fristverlängerung über den Einspruch bis zur Änderung der Bankverbindung.