KI-Prüfung

Den Jahresabschluss mit KI prüfen: Fehler finden, bevor sie jemand anderes findet

Ein Jahresabschluss wird gelesen – vom Finanzamt, von der Bank, von Gesellschaftern, im Zweifel vom Bundesamt für Justiz. Fehler fallen also auf, die Frage ist nur: wem zuerst? Unsere Software prüft den Abschluss, bevor er das Haus verlässt: auf Bilanzgleichheit, auf vollständige Pflichtbestandteile, auf vermutlich fehlende Buchungen und auf offene Angaben. Was nicht besteht, wird nicht exportiert.

Prüfen heißt: strukturiert misstrauen

Die meisten Fehler in Jahresabschlüssen sind keine Rechenfehler, sondern Auslassungen: eine vergessene Rückstellung, ein fehlender Pflichtbestandteil, eine offene Anhang-Angabe, eine Bilanz, die um ein paar Euro nicht aufgeht. Solche Fehler findet man nicht durch angestrengtes Draufschauen, sondern durch systematische Kontrolle gegen eine Liste.

Genau so arbeitet die Software: Sie kennt die Pflichtbestandteile jeder Größenklasse und Rechtsform, kennt die typischen Abschlussbuchungen und kennt Ihr Zahlenwerk – und prüft alle drei gegeneinander. Das Ergebnis ist keine vage Warnung, sondern eine konkrete Liste dessen, was noch fehlt.

Drei Prüfebenen vor dem Export

Zahlenwerk

Ist die Bilanz ausgeglichen? Passen die Summen zusammen? Die Vorjahresspalte neben jedem Wert macht zusätzlich unplausible Sprünge sichtbar.

Pflichtbestandteile

Sind alle Bestandteile vorhanden, die Ihre Größenklasse verlangt – Bilanz, GuV, Anhang, gegebenenfalls Lagebericht? Stimmen die Registerdaten der Gesellschaft?

Offene Arbeiten

Die Software erkennt, welche Abschlussbuchungs-Vorlagen vermutlich noch offen sind, und markiert fehlende Pflichtangaben im Anhang als [BITTE ERGÄNZEN].

Die Vollständigkeitsprüfung im Einzelnen

Vor jedem Offenlegungs-Export läuft eine Prüfkette. Erst wenn alle Punkte bestanden sind, entsteht die einreichungsfertige Datei.

  • Bilanzgleichheit: Aktiva und Passiva müssen übereinstimmen
  • Pflichtbestandteile: alle Bestandteile der Größenklasse müssen vorliegen
  • Registerdaten: die Angaben zur Gesellschaft müssen vollständig und stimmig sein
  • Anhang: offene [BITTE ERGÄNZEN]-Marker blockieren den Export
  • Der Export wird zugleich auf den Pflichtumfang der Größenklasse verkürzt – zu viel offenzulegen ist auch ein Fehler

Was die Software bewusst nicht prüft

Ehrlichkeit gehört zur Prüfung: Es gibt Kontrollen, die keine Software leisten kann – und keine leisten sollte.

  • Keine Abschlussprüfung: Die gesetzliche Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer wird nicht ersetzt
  • Keine Steuer- oder Rechtsberatung: Bewertungs- und Ermessensfragen bleiben fachliche Entscheidungen
  • Keine Garantie der materiellen Richtigkeit: Ob ein Beleg echt und ein Geschäftsvorfall korrekt erfasst ist, weiß nur Ihre Buchhaltung
  • Die Freigabe bleibt bei den gesetzlichen Vertretern – die Aufstellung ist ihre Aufgabe (§ 264 HGB)

Prüfung als Nebenprodukt des Prozesses

Der eigentliche Trick ist nicht die Prüfung am Ende, sondern der Aufbau davor: Weil Bilanz, GuV, Anhang und Export aus derselben Datenbasis entstehen, kann vieles gar nicht erst auseinanderlaufen, was in Tabellenkalkulationen regelmäßig auseinanderläuft. Die Vollständigkeitsprüfung ist dann die letzte Schranke – nicht der verzweifelte Versuch, nachträglich Ordnung in getrennte Dateien zu bringen.

Häufige Fragen

Was prüft die Software an meinem Jahresabschluss?

Die Vollständigkeitsprüfung kontrolliert Bilanzgleichheit, die Pflichtbestandteile Ihrer Größenklasse und die Registerdaten. Dazu erkennt die Software vermutlich fehlende Abschlussbuchungen und markiert offene Pflichtangaben im Anhang als [BITTE ERGÄNZEN].

Kann ich trotz Fehlern exportieren?

Nein. Offene Marker und eine nicht ausgeglichene Bilanz blockieren den Offenlegungs-Export. Das ist Absicht: Ein unvollständiger Abschluss soll gar nicht erst beim Unternehmensregister landen können.

Ersetzt die KI-Prüfung eine Abschlussprüfung?

Nein. Die gesetzliche Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer – wo sie vorgeschrieben ist – wird nicht ersetzt, ebenso wenig Steuer- oder Rechtsberatung. Die Software prüft formale Vollständigkeit und Plausibilität, nicht die materielle Richtigkeit jedes Geschäftsvorfalls.

Wie hilft der Vorjahresvergleich bei der Prüfung?

Die Vorjahreszahlen stehen neben jedem aktuellen Wert. Unplausible Sprünge, verschwundene Posten und vergessene Buchungen fallen in dieser Gegenüberstellung am schnellsten auf – sie ist das wirksamste Plausibilitätsinstrument des Abschlusses.

Kann ich einen extern erstellten Abschluss hier prüfen lassen?

Der Weg führt über die Datenbasis: Sie laden die Saldenliste hoch und erstellen den Abschluss in der Software – die Prüfungen laufen dann automatisch mit. Eine reine Dokumentenprüfung fremder PDF-Abschlüsse ist nicht der Zweck der Software.