Vorjahresvergleich
Der Vorjahresvergleich in der Bilanz: Vorjahreszahlen mit KI übernehmen
Zu jedem Posten der Bilanz und der GuV gehört der Vorjahresbetrag – das verlangt § 265 Abs. 2 HGB, und das erwartet jeder Bilanzleser. Wer den Vorjahresabschluss nur als PDF hat, steht vor stumpfer Abtipparbeit. Unsere Software nimmt sie Ihnen ab: Sie laden den Vorjahresabschluss hoch, unsere KI liest die Zahlen aus, und Sie prüfen die Übernahme Posten für Posten, bevor die Vorjahresspalte in den Abschluss wandert.
Warum die Vorjahreszahlen Pflicht sind
§ 265 Abs. 2 HGB schreibt vor, dass zu jedem Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung der entsprechende Betrag des Vorjahres anzugeben ist. Sind die Beträge nicht vergleichbar – etwa nach einer Umgliederung –, ist das anzugeben und zu erläutern.
Der Vorjahresvergleich ist aber mehr als eine Formalie: Er ist das wichtigste Prüfinstrument des Abschlusses. Ein Posten, der sich ohne erkennbaren Grund verdoppelt, eine Position, die plötzlich fehlt, ein Sprung im Personalaufwand – all das fällt erst in der Gegenüberstellung auf. Ohne Vorjahresspalte liest niemand eine Bilanz sicher.
Drei Wege zu den Vorjahreszahlen
Je nachdem, wo Ihr Vorjahresabschluss liegt, führt ein anderer Weg zur fertigen Vergleichsspalte – alle drei enden ohne Abtipparbeit.
PDF hochladen
Sie laden den Vorjahresabschluss als PDF hoch, unsere KI liest Bilanz und GuV aus und schlägt die Übernahme je Posten vor. Sie prüfen und bestätigen die Werte in einer Übersicht.
Aus dem Vorjahr auf der Plattform
Haben Sie das Vorjahr bereits hier abgeschlossen, stehen die Vorjahreszahlen automatisch bereit – festgeschrieben, ohne erneutes Erfassen und ohne Übertragungsfehler.
Erstes Geschäftsjahr
Im ersten Geschäftsjahr gibt es kein Vorjahr – die Software behandelt diesen Fall korrekt, statt leere Vergleichsspalten zu erzwingen.
Was der Vergleich sichtbar macht
Die Vorjahresspalte steht in der Software neben jedem aktuellen Wert – und macht Auffälligkeiten sichtbar, bevor der Abschluss das Haus verlässt.
- Ungewöhnliche Sprünge einzelner Posten fallen sofort ins Auge
- Posten, die im Vorjahr existierten und jetzt fehlen, werden erkennbar
- Umgliederungen lassen sich identifizieren und nach § 265 Abs. 2 HGB erläutern
- Vergessene Abschlussbuchungen verraten sich oft durch den Vorjahresvergleich
- Banken und Gesellschafter erhalten die Vergleichbarkeit, die sie erwarten
Vorjahresdaten in der Vollständigkeitsprüfung
Die Software behandelt die Vorjahresspalte nicht als Kür, sondern als Teil der Pflicht.
- Die Vollständigkeitsprüfung vor dem Export berücksichtigt auch die Vorjahresdaten
- Jede KI-Übernahme aus dem PDF bleibt prüfbar und manuell korrigierbar
- Der Offenlegungs-Export enthält die Vorjahresspalte im Pflichtumfang der Größenklasse
- Einmal erfasst, rollen die Zahlen ins Folgejahr weiter – der nächste Abschluss startet mit fertiger Vorjahresspalte
Einmal sauber, immer sauber
Der eigentliche Gewinn zeigt sich im zweiten Jahr: Wer seinen Abschluss einmal auf der Plattform erstellt hat, bekommt den Vorjahresvergleich künftig geschenkt – die festgeschriebenen Zahlen des Vorjahres werden automatisch zur Vergleichsspalte des neuen Abschlusses. Die Abtipparbeit aus PDF-Abschlüssen fällt genau einmal an, nämlich beim Einstieg. Der erste Jahresabschluss ist dabei gratis: ein kostenloses Geschäftsjahr pro Arbeitsbereich, ohne Kreditkarte.
Häufige Fragen
Sind Vorjahreszahlen in der Bilanz Pflicht?
Ja. § 265 Abs. 2 HGB verlangt zu jedem Posten der Bilanz und der GuV den Vorjahresbetrag. Nicht vergleichbare Beträge sind anzugeben und zu erläutern – etwa nach Umgliederungen.
Wie übernehme ich die Vorjahreszahlen aus einem PDF?
Sie laden den Vorjahresabschluss als PDF hoch, unsere KI liest Bilanz und GuV aus und schlägt die Werte je Posten zur Übernahme vor. Sie prüfen die Übernahme in einer Übersicht und korrigieren, wo nötig – nichts wird ungeprüft übernommen.
Was ist im ersten Geschäftsjahr?
Im ersten Geschäftsjahr gibt es keine Vorjahreszahlen – die Software behandelt diesen Fall korrekt und verlangt keine leere Vergleichsspalte. Ab dem zweiten Jahr stehen die Vorjahreswerte dann automatisch bereit.
Hilft der Vorjahresvergleich beim Fehlerfinden?
Sehr. Unplausible Sprünge, verschwundene Posten und vergessene Abschlussbuchungen fallen in der Gegenüberstellung mit dem Vorjahr am schnellsten auf. Deshalb zeigt die Software die Vorjahresspalte direkt neben den aktuellen Werten.
Fließen die Vorjahreszahlen in die Offenlegung ein?
Ja, die Vorjahresspalte gehört zum Offenlegungs-Export für das Unternehmensregister – im Pflichtumfang Ihrer Größenklasse. Die Vollständigkeitsprüfung berücksichtigt die Vorjahresdaten, bevor der Export erzeugt wird.