Bilanz aufstellen
Pflicht, Aufbau und Ablauf der Bilanzaufstellung nach HGB.
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Bilanz aufstellen bezeichnet den gesamten Prozess von der Zusammenstellung der Buchhaltungsdaten ueber die Abschlussbuchungen bis zur fertigen Bilanz. Es umfasst mehr als nur die technische Erstellung – auch die inhaltliche Pruefung und Freigabe gehoeren dazu.
Alle Kaufleute nach HGB muessen eine Bilanz aufstellen (Paragraph 242 HGB). Fuer Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) gelten zusaetzliche Vorschriften nach Paragraph 264 HGB. Freiberufler und Kleingewerbetreibende unter den Schwellenwerten sind befreit.
Kapitalgesellschaften muessen den Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate nach dem Geschaeftsjahresende aufstellen (Paragraph 264 Abs. 1 HGB). Kleine Kapitalgesellschaften haben sechs Monate Zeit.
Was ist der Unterschied zwischen Bilanz aufstellen und Bilanz erstellen?
Bilanz aufstellen ist der uebergeordnete, rechtliche Begriff fuer den gesamten Prozess inklusive Verantwortung der Geschaeftsfuehrung. Bilanz erstellen bezieht sich eher auf die technische Umsetzung – also das eigentliche Zusammenstellen der Zahlen.
Ja. Die Geschaeftsfuehrung ist fuer die Aufstellung verantwortlich und kann dies selbst tun oder Software wie Jahresabschluss.io nutzen. Ein Steuerberater ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann aber bei komplexen Sachverhalten sinnvoll sein.
Bilanz aufstellen – Pflicht, Aufbau und Ablauf nach HGB
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Die Bilanzaufstellung ist eine der zentralen Pflichten der Geschaeftsfuehrung. Von der Zusammenstellung der Buchhaltungsdaten ueber die Abschlussbuchungen bis zur fertigen Bilanz – hier erfahren Sie, was dabei zu beachten ist und wie Software den Prozess beschleunigt.