Hinterlegung

Bilanz hinterlegen: die stille Offenlegung für Kleinstkapitalgesellschaften

Nicht jede Gesellschaft möchte ihre Zahlen im Netz sehen – und nicht jede muss das: Kleinstkapitalgesellschaften dürfen ihre Bilanz beim Unternehmensregister hinterlegen statt sie zu veröffentlichen (§ 326 Abs. 2 HGB). Hinterlegte Bilanzen sind nicht frei einsehbar, sondern werden nur auf Antrag herausgegeben. Unsere Software prüft, ob Ihre Gesellschaft die Voraussetzungen erfüllt, und bereitet die Hinterlegung vollständig vor.

Hinterlegen statt veröffentlichen: der Unterschied

Bei der normalen Offenlegung wird der Abschluss im Unternehmensregister veröffentlicht – jeder kann ihn kostenlos abrufen: Wettbewerber, Kunden, Lieferanten, neugierige Nachbarn. Bei der Hinterlegung nach § 326 Abs. 2 HGB wird die Bilanz dagegen nur beim Register hinterlegt; Dritte erhalten sie ausschließlich auf Antrag gegen Gebühr.

Für kleine Gesellschaften mit überschaubarem Geschäft ist das ein handfester Vorteil: Die gesetzliche Pflicht ist erfüllt, aber die Vermögenslage steht nicht für jedermann sichtbar im Netz. Die Hinterlegung muss allerdings aktiv gewählt werden – wer einfach veröffentlicht, verschenkt diesen Schutz.

Wer als Kleinstkapitalgesellschaft gilt

Die Hinterlegung steht nur Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB offen. Kleinst ist, wer zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen nicht überschreitet.

  • Bilanzsumme: nicht mehr als 450.000 Euro
  • Umsatzerlöse: nicht mehr als 900.000 Euro
  • Arbeitnehmer: im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 10
  • Zwei der drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen eingehalten sein
  • Die Software ermittelt die Größenklasse automatisch aus Ihren Zahlen

Die Erleichterungen der Kleinstkapitalgesellschaft

Verkürzte Bilanz

Kleinstkapitalgesellschaften dürfen eine stark verkürzte Bilanz aufstellen und einreichen. Die Software verkürzt den Export automatisch auf diesen Pflichtumfang.

Kein Anhang nötig

Statt eines Anhangs genügen bestimmte Angaben unter der Bilanz. Die Software kennt beide Wege und führt durch die jeweils nötigen Angaben.

Hinterlegung

Die Bilanz wird beim Unternehmensregister hinterlegt statt veröffentlicht – nicht frei einsehbar, nur auf Antrag gegen Gebühr abrufbar.

So bereitet die Software die Hinterlegung vor

Von der Saldenliste bis zur einreichungsfertigen Datei ist es derselbe geführte Ablauf wie beim großen Abschluss – nur kürzer.

  • Saldenliste hochladen, unsere KI ordnet die Konten den HGB-Positionen zu
  • Abschlussbuchungen mit dem Vorlagen-Katalog ergänzen
  • Die verkürzte Bilanz entsteht automatisch im Pflichtumfang der Kleinstkapitalgesellschaft
  • Die Vollständigkeitsprüfung kontrolliert Bilanzgleichheit, Pflichtbestandteile und Registerdaten
  • Sie erhalten die einreichungsfertige Datei und wählen bei der Einreichung die Hinterlegung

Frist und Kosten

Auch für die Hinterlegung gilt die Zwölf-Monats-Frist des § 325 HGB; bei Versäumnis droht das Ordnungsgeldverfahren des Bundesamts für Justiz ab 2.500 Euro (§ 335 HGB). Der Abschluss einer Kleinstkapitalgesellschaft kostet 250 Euro als Festpreis – und der erste Jahresabschluss ist gratis: ein kostenloses Geschäftsjahr pro Arbeitsbereich, ohne Kreditkarte. Die Einreichung beim Unternehmensregister nehmen Sie selbst vor.

Wächst die Gesellschaft später über die Kleinst-Schwellen hinaus, wechselt sie in die reguläre Offenlegung der kleinen Gesellschaft. Die Software erkennt den Wechsel der Größenklasse anhand Ihrer Zahlen und passt Fragebogen und Export automatisch an – Sie müssen den Übergang nicht selbst im Blick behalten.

Häufige Fragen

Wer darf die Bilanz hinterlegen statt veröffentlichen?

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB: Bilanzsumme bis 450.000 Euro, Umsatzerlöse bis 900.000 Euro, bis 10 Arbeitnehmer – zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen. Dann greift § 326 Abs. 2 HGB.

Ist die hinterlegte Bilanz wirklich nicht öffentlich?

Sie ist nicht frei einsehbar: Statt der Veröffentlichung im Unternehmensregister wird die Bilanz dort nur hinterlegt und auf Antrag gegen Gebühr herausgegeben. Die neugierige Laufkundschaft bleibt damit außen vor.

Brauche ich als Kleinstkapitalgesellschaft einen Anhang?

Nein, wenn Sie bestimmte Pflichtangaben unter der Bilanz machen. Die Software kennt diesen Weg und führt Sie durch genau die Angaben, die nötig sind – ohne den vollen Anhang-Fragebogen.

Welche Frist gilt für die Hinterlegung?

Wie bei der Offenlegung: zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 HGB). Wird die Frist versäumt, droht ein Ordnungsgeld ab 2.500 Euro durch das Bundesamt für Justiz (§ 335 HGB).

Was kostet der Abschluss einer Kleinstkapitalgesellschaft?

250 Euro als Festpreis – der erste Jahresabschluss ist gratis, ein kostenloses Geschäftsjahr pro Arbeitsbereich ohne Kreditkarte. Kein Abo, unbegrenzte Nutzer; die Hinterlegungsvorbereitung ist enthalten.