Verbindlichkeitenspiegel

Den Verbindlichkeitenspiegel mit KI erstellen: Restlaufzeiten auf einen Blick

Der Verbindlichkeitenspiegel beantwortet eine Frage, die jeden Bilanzleser interessiert: Wann werden die Schulden fällig – und wie sind sie besichert? Das HGB verlangt diese Angaben im Anhang, gegliedert nach Posten und Restlaufzeiten. Unsere Software erstellt den Spiegel als editierbaren KI-Entwurf aus Ihrem Zahlenwerk, sodass Sie keine Fälligkeiten von Hand in Tabellen sortieren müssen.

Diese Angaben verlangt das HGB

Die Pflichtangaben zu den Verbindlichkeiten verteilen sich auf mehrere Vorschriften – der Spiegel bündelt sie in einer Tabelle.

  • Restlaufzeit bis zu einem Jahr: je Verbindlichkeitsposten anzugeben
  • Restlaufzeit über fünf Jahre: als Gesamtbetrag auszuweisen (§ 285 Nr. 1 HGB)
  • Art und Form der Sicherheiten – etwa Grundpfandrechte – für besicherte Verbindlichkeiten
  • Verbindlichkeiten aus Steuern und im Rahmen der sozialen Sicherheit als davon-Vermerke
  • Der Umfang richtet sich nach der Größenklasse – die Software fragt nur ab, was für Sie gilt

Vom Zahlenwerk zum Spiegel

Die Grundgerüst-Arbeit übernimmt die Software: Aus der zugeordneten Saldenliste kennt sie die Verbindlichkeitsposten Ihrer Bilanz – Kreditinstitute, Lieferanten, verbundene Unternehmen, Steuern, soziale Sicherheit. Der Verbindlichkeitenspiegel entsteht daraus als editierbarer KI-Entwurf mit einer Zeile je Posten.

Was die Salden nicht hergeben, ergänzen Sie: die Aufteilung auf Restlaufzeitbänder und die Angaben zur Besicherung. Der Anhang-Fragebogen fragt diese Punkte gezielt ab – und nur dann, wenn Ihr Zahlenwerk überhaupt Verbindlichkeiten enthält. Ein Unternehmen ohne Bankdarlehen wird nicht mit Besicherungsfragen behelligt.

Drei Blickwinkel auf Ihre Verbindlichkeiten

Fälligkeit

Die Aufteilung in Restlaufzeitbänder zeigt, welcher Teil der Schulden kurzfristig zu bedienen ist – für Banken und Gläubiger die wichtigste Information des Anhangs.

Besicherung

Art und Form der Sicherheiten werden je Posten dokumentiert. So sieht der Bilanzleser, welche Vermögensgegenstände gebunden sind.

Struktur

Die davon-Vermerke zu Steuern und sozialer Sicherheit sowie die Gliederung nach Posten machen sichtbar, wem das Unternehmen was schuldet.

Editierbar und vor dem Export geprüft

Wie jeder Anhang-Bestandteil folgt auch der Verbindlichkeitenspiegel dem Prinzip: Entwurf von der KI, Entscheidung von Ihnen.

  • Jede Zeile und jeder Betrag des Entwurfs ist direkt editierbar
  • Die Summen des Spiegels müssen zu den Verbindlichkeiten der Bilanz passen
  • Fehlende Pflichtangaben markiert die Software als [BITTE ERGÄNZEN]
  • Marker blockieren den Offenlegungs-Export – unvollständig wird nicht eingereicht

Je Größenklasse der passende Umfang

Nicht jede Gesellschaft schuldet dieselbe Detailtiefe: Kleine Gesellschaften machen deutlich weniger Angaben zu ihren Verbindlichkeiten als mittelgroße und große. Die Software kennt die Erleichterungen je Größenklasse und stellt im Fragebogen nur die Fragen, die tatsächlich Pflicht sind. Der Offenlegungs-Export für das Unternehmensregister wird automatisch auf diesen Pflichtumfang verkürzt – Sie legen nie mehr offen als nötig.

Und wo gar keine Verbindlichkeiten bestehen, entsteht auch kein Spiegel: Die Software erzeugt keine leeren Pflichttabellen, nur um ein Schema zu füllen. Der Anhang bleibt so schlank, wie Ihr Zahlenwerk und Ihre Größenklasse es erlauben – das liest sich besser und wirft weniger Rückfragen auf.

Häufige Fragen

Was gehört in den Verbindlichkeitenspiegel?

Je Verbindlichkeitsposten die Restlaufzeiten – insbesondere der Anteil bis zu einem Jahr und der Gesamtbetrag über fünf Jahre (§ 285 Nr. 1 HGB) – sowie Art und Form der Besicherung. Dazu kommen davon-Vermerke, etwa zu Steuern und sozialer Sicherheit.

Erstellt die KI den Spiegel komplett automatisch?

Das Gerüst ja: Die Posten und Beträge kommen aus Ihrer zugeordneten Saldenliste. Die Aufteilung auf Restlaufzeitbänder und die Besicherungsangaben ergänzen Sie über den Fragebogen – die KI baut daraus den editierbaren Entwurf.

Muss jede Gesellschaft einen Verbindlichkeitenspiegel erstellen?

Der Umfang der Verbindlichkeiten-Angaben hängt von der Größenklasse ab; kleine Gesellschaften machen weniger Angaben als mittelgroße und große. Die Software stellt nur die Fragen, die für Ihre Größenklasse Pflicht sind, und verkürzt den Export entsprechend.

Was passiert bei fehlenden Angaben?

Fehlende Pflichtangaben erscheinen als [BITTE ERGÄNZEN]-Marker im Entwurf und blockieren den Offenlegungs-Export. So kann ein unvollständiger Verbindlichkeitenspiegel nicht versehentlich beim Unternehmensregister landen.

Passt der Spiegel garantiert zur Bilanz?

Spiegel und Bilanz entstehen aus derselben Datenbasis, und die Software prüft die Übereinstimmung der Summen. Abweichungen werden angezeigt, bevor Sie freigeben – nicht erst, wenn ein Bilanzleser nachrechnet.