Jahresabschluss veröffentlichen
Jahresabschluss veröffentlichen und einreichen: Schritt-für-Schritt zum Bundesanzeiger und Unternehmensregister.
Jahresabschluss | Jahresabschluss mit KI | GmbH | Bilanz | Anhang
Fachlicher Inhalt dieser Seite
Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und haftungsbeschränkte Personengesellschaften (z.B. GmbH & Co. KG) müssen den Jahresabschluss veröffentlichen - unabhängig von der Größe.
Der Jahresabschluss wird beim Bundesanzeiger eingereicht. Von dort wird er automatisch im Unternehmensregister veröffentlicht und ist öffentlich einsehbar.
Der Jahresabschluss muss spätestens 12 Monate nach dem Geschäftsjahresende beim Bundesanzeiger eingereicht sein. Kleinstkapitalgesellschaften können alternativ beim Unternehmensregister hinterlegen.
Was passiert, wenn ich den Abschluss nicht veröffentliche?
Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 2.500 EUR und kann bei wiederholten Verstößen deutlich höher ausfallen.
Das hängt von der Größenklasse ab: Kleine Gesellschaften reichen nur die Bilanz ein, mittlere zusätzlich die GuV, und große den vollständigen Abschluss mit Anhang, Lagebericht und Prüfungsvermerk.
So veroeffentlichen Sie den Jahresabschluss: Bundesanzeiger, Fristen, Groessenklassen und Ordnungsgelder.
So veroeffentlichen Sie den Jahresabschluss beim Bundesanzeiger: Fristen, Pflichtbestandteile nach Groessenklasse und Konsequenzen bei Versaeumnis.
Kapitalgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss zu veröffentlichen. Die Einreichung erfolgt beim Bundesanzeiger, der die Daten an das Unternehmensregister weiterleitet. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern ab 2.500 EUR. Hier erfahren Sie alles zum Ablauf.
Jahresabschluss.io erstellt den Abschluss und bereitet die Einreichung beim Bundesanzeiger vor.