Prognosebericht nach § 289 HGB
Prognosebericht nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB und DRS 20: Prognosehorizont, Prognoseformen, anzugebende Annahmen und Bezug zu den Leistungsindikatoren.
Jahresabschluss | Jahresabschluss mit KI | GmbH | Bilanz | Anhang
Fachlicher Inhalt dieser Seite
Der Prognosebericht beurteilt die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (§ 289 Abs. 1 Satz 4 HGB). Die zugrunde liegenden Annahmen sind anzugeben. DRS 20.118–137 konkretisiert Inhalt, Prognosehorizont und Prognoseformen.
Der Prognosehorizont beträgt nach DRS 20 mindestens ein Jahr, gerechnet ab dem Abschlussstichtag. Für die wichtigsten Leistungsindikatoren ist eine Aussage über die erwartete Entwicklung in diesem Zeitraum zu treffen.
DRS 20 lässt mehrere Formen zu: die Punktprognose (ein konkreter Wert), die Intervallprognose (eine Spanne) und die qualifiziert-komparative Prognose (Richtung und Intensität, etwa: Umsatz voraussichtlich leicht steigend). Die Prognose muss auf die im Wirtschaftsbericht verwendeten Leistungsindikatoren bezogen sein.
Nicht zwingend als exakte Punktwerte. Zulässig sind auch Intervalle oder qualifiziert-komparative Aussagen. Entscheidend ist, dass die Prognose nachvollziehbar aus benannten Annahmen abgeleitet wird und die wesentlichen Steuerungskennzahlen abdeckt. Eine Prognose ist eine begründete Erwartung, keine Garantie.
Ein geführter Fragebogen erfasst Ihre Erwartungen und die zugrunde liegenden Annahmen; die Ausgangswerte der Leistungsindikatoren kommen automatisch aus Ihrem Abschluss. Fehlt eine Angabe, wird sie als Ergänzungshinweis markiert statt frei erfunden. So entsteht ein vollständiger, DRS-20-konformer Prognosebericht.
Prognosebericht im Lagebericht nach § 289 HGB und DRS 20
Prognosebericht nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB und DRS 20: Prognosehorizont, Prognoseformen, anzugebende Annahmen und Bezug zu den Leistungsindikatoren.