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E-Bilanz

E-Bilanz und Jahresabschluss aus einer Datenbasis: einmal erfassen, zweimal erfüllen

Kapitalgesellschaften schulden ihren Abschluss zweimal: dem Unternehmensregister als offengelegten Jahresabschluss und dem Finanzamt als E-Bilanz nach § 5b EStG. Wer beide getrennt erstellt, erfasst dieselben Zahlen doppelt – und riskiert, dass sie nicht zusammenpassen. Auf unserer Plattform entstehen beide aus einer Datenbasis: Der HGB-Abschluss wird mit KI-Unterstützung erstellt, die E-Bilanz wird daraus abgeleitet und ERiC-validiert.

Stand: 2026-07-12

Zwei Pflichten, ein Zahlenwerk

Die Offenlegung nach § 325 HGB und die elektronische Übermittlung der Bilanz ans Finanzamt nach § 5b EStG sind zwei getrennte Pflichten mit unterschiedlichen Empfängern, Formaten und Fristen. Inhaltlich beruhen aber beide auf demselben Zahlenwerk: Ihrer Buchhaltung zum Stichtag.

Das klassische Problem entsteht, wenn Jahresabschluss und E-Bilanz in verschiedenen Programmen oder von verschiedenen Beteiligten erstellt werden: Eine nachträgliche Buchung landet im einen Werk, aber nicht im anderen – und plötzlich weichen Registerabschluss und Finanzamtsbilanz voneinander ab. Eine gemeinsame Datenbasis schließt diese Fehlerquelle konstruktiv aus.

Dazu kommt der Zeitgewinn: Wer beide Werke nacheinander im selben System erstellt, beantwortet jede Zuordnungsfrage nur einmal, klärt Rückfragen nur einmal und bedient beide Pflichten aus einem einzigen, geprüften Zahlenstand – statt zwei Projekte parallel zu pflegen.

So entsteht die E-Bilanz aus dem Abschluss

Die E-Bilanz ist bei uns kein zweites Projekt, sondern ein zusätzlicher Export derselben festgeschriebenen Zahlen.

  • Der Jahresabschluss entsteht zuerst: Saldenliste hochladen, KI-Zuordnung prüfen, Abschlussbuchungen ergänzen
  • Die E-Bilanz nach § 5b EStG wird aus genau dieser Datenbasis abgeleitet – ohne erneutes Erfassen
  • Die XBRL-Datei wird ERiC-validiert erzeugt, also gegen die offizielle Prüfschicht der Finanzverwaltung
  • Der Versand ans Finanzamt erfolgt nach Ihrer Freigabe direkt über ELSTER
  • Preis: 20 Euro pro Wirtschaftsjahr für das E-Bilanz-Modul

Warum eine Datenbasis Fehler vermeidet

Abweichungen zwischen Registerabschluss und Finanzamtsbilanz sind fast immer Prozessfehler – und lassen sich konstruktiv ausschließen.

Keine Doppelerfassung

Jede Zahl wird genau einmal erfasst und zugeordnet. Was im Jahresabschluss steht, steht automatisch auch in der E-Bilanz – Übertragungsfehler sind ausgeschlossen.

Konsistente Korrekturen

Eine nachträgliche Abschlussbuchung wirkt in beide Richtungen: Der HGB-Abschluss und die E-Bilanz bleiben immer auf demselben Stand.

Validiert statt gehofft

Die ERiC-Validierung prüft die XBRL-Datei gegen die amtlichen Regeln, bevor sie das Haus verlässt. Formatfehler fallen bei Ihnen auf, nicht beim Finanzamt.

Der Ablauf im Detail

Vom fertigen Abschluss zur übermittelten E-Bilanz sind es vier überschaubare Schritte.

  • Jahresabschluss fertigstellen und die Vollständigkeitsprüfung durchlaufen
  • E-Bilanz-Modul für das Wirtschaftsjahr freischalten (20 Euro)
  • ERiC-validierte XBRL-Datei erzeugen und kontrollieren
  • Direkt über ELSTER ans Finanzamt übermitteln – mit Transferticket als Nachweis

Was das Gesamtpaket kostet

Der Jahresabschluss kostet nach dem kostenlosen ersten Geschäftsjahr einen Festpreis je Größenklasse – 250 Euro für Kleinst-, 500 Euro für kleine, 2.500 Euro für mittelgroße und 5.000 Euro für große Gesellschaften. Die E-Bilanz kommt für 20 Euro pro Wirtschaftsjahr dazu. Zum Vergleich: Schon der Ordnungsrahmen macht deutlich, wie günstig das ist – ein einziges Ordnungsgeld wegen verspäteter Offenlegung beginnt bei 2.500 Euro.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Jahresabschluss und E-Bilanz?

Der Jahresabschluss wird nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offengelegt, die E-Bilanz nach § 5b EStG elektronisch ans Finanzamt übermittelt – als strukturierte XBRL-Datei. Beide beruhen auf demselben Zahlenwerk, haben aber verschiedene Empfänger und Formate.

Muss ich die Zahlen für die E-Bilanz erneut erfassen?

Nein. Die E-Bilanz wird aus derselben Datenbasis abgeleitet wie der Jahresabschluss – die Zuordnungen und Abschlussbuchungen des HGB-Abschlusses fließen direkt ein. Genau das ist der Vorteil der gemeinsamen Plattform.

Was bedeutet ERiC-validiert?

ERiC ist die offizielle Prüf- und Übermittlungsschicht der Finanzverwaltung. Die Software erzeugt die XBRL-Datei ERiC-validiert – Formatfehler und Regelverstöße werden also erkannt, bevor die Datei ans Finanzamt geht.

Wie kommt die E-Bilanz zum Finanzamt?

Nach der ERiC-Validierung geben Sie die E-Bilanz frei und übermitteln sie direkt aus der Software über ELSTER. Das Transferticket wird als Nachweis gespeichert.

Was kostet die E-Bilanz?

20 Euro pro Wirtschaftsjahr, zusätzlich zum Jahresabschluss-Festpreis. Der erste Jahresabschluss ist gratis – ein kostenloses Geschäftsjahr pro Arbeitsbereich, ohne Kreditkarte.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.