E-Bilanz

E-Bilanz und Jahresabschluss aus einer Datenbasis: einmal erfassen, zweimal erfüllen

Kapitalgesellschaften schulden ihren Abschluss zweimal: dem Unternehmensregister als offengelegten Jahresabschluss und dem Finanzamt als E-Bilanz nach § 5b EStG. Wer beide getrennt erstellt, erfasst dieselben Zahlen doppelt – und riskiert, dass sie nicht zusammenpassen. Auf unserer Plattform entstehen beide aus einer Datenbasis: Der HGB-Abschluss wird mit KI-Unterstützung erstellt, die E-Bilanz wird daraus abgeleitet und ERiC-validiert.

Zwei Pflichten, ein Zahlenwerk

Die Offenlegung nach § 325 HGB und die elektronische Übermittlung der Bilanz ans Finanzamt nach § 5b EStG sind zwei getrennte Pflichten mit unterschiedlichen Empfängern, Formaten und Fristen. Inhaltlich beruhen aber beide auf demselben Zahlenwerk: Ihrer Buchhaltung zum Stichtag.

Das klassische Problem entsteht, wenn Jahresabschluss und E-Bilanz in verschiedenen Programmen oder von verschiedenen Beteiligten erstellt werden: Eine nachträgliche Buchung landet im einen Werk, aber nicht im anderen – und plötzlich weichen Registerabschluss und Finanzamtsbilanz voneinander ab. Eine gemeinsame Datenbasis schließt diese Fehlerquelle konstruktiv aus.

Dazu kommt der Zeitgewinn: Wer beide Werke nacheinander im selben System erstellt, beantwortet jede Zuordnungsfrage nur einmal, klärt Rückfragen nur einmal und bedient beide Pflichten aus einem einzigen, geprüften Zahlenstand – statt zwei Projekte parallel zu pflegen.

So entsteht die E-Bilanz aus dem Abschluss

Die E-Bilanz ist bei uns kein zweites Projekt, sondern ein zusätzlicher Export derselben festgeschriebenen Zahlen.

  • Der Jahresabschluss entsteht zuerst: Saldenliste hochladen, KI-Zuordnung prüfen, Abschlussbuchungen ergänzen
  • Die E-Bilanz nach § 5b EStG wird aus genau dieser Datenbasis abgeleitet – ohne erneutes Erfassen
  • Die XBRL-Datei wird ERiC-validiert erzeugt, also gegen die offizielle Prüfschicht der Finanzverwaltung
  • Der Versand ans Finanzamt erfolgt durch Sie über Mein ELSTER oder durch Ihre Steuerberatung
  • Preis: 20 Euro pro Wirtschaftsjahr für das E-Bilanz-Modul

Warum eine Datenbasis Fehler vermeidet

Abweichungen zwischen Registerabschluss und Finanzamtsbilanz sind fast immer Prozessfehler – und lassen sich konstruktiv ausschließen.

Keine Doppelerfassung

Jede Zahl wird genau einmal erfasst und zugeordnet. Was im Jahresabschluss steht, steht automatisch auch in der E-Bilanz – Übertragungsfehler sind ausgeschlossen.

Konsistente Korrekturen

Eine nachträgliche Abschlussbuchung wirkt in beide Richtungen: Der HGB-Abschluss und die E-Bilanz bleiben immer auf demselben Stand.

Validiert statt gehofft

Die ERiC-Validierung prüft die XBRL-Datei gegen die amtlichen Regeln, bevor sie das Haus verlässt. Formatfehler fallen bei Ihnen auf, nicht beim Finanzamt.

Der Ablauf im Detail

Vom fertigen Abschluss zur übermittelten E-Bilanz sind es vier überschaubare Schritte.

  • Jahresabschluss fertigstellen und die Vollständigkeitsprüfung durchlaufen
  • E-Bilanz-Modul für das Wirtschaftsjahr freischalten (20 Euro)
  • ERiC-validierte XBRL-Datei erzeugen und kontrollieren
  • Über Mein ELSTER ans Finanzamt übermitteln – oder die Datei der Steuerberatung übergeben

Was das Gesamtpaket kostet

Der Jahresabschluss kostet nach dem kostenlosen ersten Geschäftsjahr einen Festpreis je Größenklasse – 250 Euro für Kleinst-, 500 Euro für kleine, 2.500 Euro für mittelgroße und 5.000 Euro für große Gesellschaften. Die E-Bilanz kommt für 20 Euro pro Wirtschaftsjahr dazu. Zum Vergleich: Schon der Ordnungsrahmen macht deutlich, wie günstig das ist – ein einziges Ordnungsgeld wegen verspäteter Offenlegung beginnt bei 2.500 Euro.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Jahresabschluss und E-Bilanz?

Der Jahresabschluss wird nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offengelegt, die E-Bilanz nach § 5b EStG elektronisch ans Finanzamt übermittelt – als strukturierte XBRL-Datei. Beide beruhen auf demselben Zahlenwerk, haben aber verschiedene Empfänger und Formate.

Muss ich die Zahlen für die E-Bilanz erneut erfassen?

Nein. Die E-Bilanz wird aus derselben Datenbasis abgeleitet wie der Jahresabschluss – die Zuordnungen und Abschlussbuchungen des HGB-Abschlusses fließen direkt ein. Genau das ist der Vorteil der gemeinsamen Plattform.

Was bedeutet ERiC-validiert?

ERiC ist die offizielle Prüf- und Übermittlungsschicht der Finanzverwaltung. Die Software erzeugt die XBRL-Datei ERiC-validiert – Formatfehler und Regelverstöße werden also erkannt, bevor die Datei ans Finanzamt geht.

Wie kommt die E-Bilanz zum Finanzamt?

Den Versand nehmen Sie selbst über Mein ELSTER vor oder Sie übergeben die validierte Datei Ihrer Steuerberatung. Die Software bereitet alles vor, die Übermittlung bleibt in Ihrer Hand.

Was kostet die E-Bilanz?

20 Euro pro Wirtschaftsjahr, zusätzlich zum Jahresabschluss-Festpreis. Der erste Jahresabschluss ist gratis – ein kostenloses Geschäftsjahr pro Arbeitsbereich, ohne Kreditkarte.