Gewerbesteuer · Elektronische Abgabe
Wie gebe ich die Gewerbesteuererklärung elektronisch ab?
Die Gewerbesteuererklärung ist nach § 14a Satz 1 GewStG elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln; Papier ist nur auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten zulässig (§ 14a Satz 2 GewStG). Übermittelt wird der Hauptvordruck GewSt 1 A, bei Bedarf mit den Anlagen BEG, EMU und ÖHG sowie in Zerlegungsfällen die Zerlegungserklärung GewSt 1 D. Die Werte stammen aus dem steuerlichen Gewinn des Jahresabschlusses oder der Einnahmenüberschussrechnung; vor dem Versand prüft die amtliche Schnittstelle (ERiC) den Datensatz, nach dem Versand belegt ein Transferticket den Eingang. Diese Seite beschreibt die Reihenfolge, die Vordrucke, die Prüfung und die Berichtigung nach § 153 AO — und was die Software davon übernimmt.
Stand: 2026-09-02
Erstellen, berechnen und mit ERiC prüfen: 0 € · 50 € nur bei serverseitig freigegebener Direktabgabe
Warum die Abgabe elektronisch sein muss
§ 14a Satz 1 GewStG verpflichtet den Steuerschuldner, für jeden steuerpflichtigen Gewerbebetrieb eine Erklärung zur Festsetzung des Steuermessbetrags — und in den Fällen des § 28 GewStG eine Zerlegungserklärung — nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle elektronisch zu übermitteln. Ein Papiervordruck ist nur zulässig, wenn das Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Übermittlung verzichtet; dann ist die Erklärung eigenhändig zu unterschreiben (§ 14a Satz 2 GewStG). Für eine GmbH mit Buchhaltung und Internetzugang gibt es diese Härte praktisch nicht.
Steuerschuldner ist der Unternehmer; bei einer Personengesellschaft die Gesellschaft selbst (§ 5 Abs. 1 Satz 1 und 3 GewStG). Die Übermittlung darf einem Dritten übertragen werden (§ 87d Abs. 1 AO). Der Auftragnehmer muss sich vor der Übermittlung Gewissheit über Person und Anschrift des Auftraggebers verschaffen (§ 87d Abs. 2 Satz 1 AO) und ihm die Daten in leicht nachprüfbarer Form zur Zustimmung zur Verfügung stellen; der Auftraggeber hat sie unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen (§ 87d Abs. 3 AO). Das ist der rechtliche Rahmen, in dem eine Software die Erklärung für den Nutzer versendet — die Verantwortung für den Inhalt bleibt beim Steuerschuldner.
Die Vordrucke und wann sie gebraucht werden
Die Erklärung besteht aus einem Hauptvordruck und Anlagen, die nur in bestimmten Fällen auszufüllen sind. Die Tabelle nennt den amtlichen Vordruck, seinen Zweck und den Auslöser.
| Vordruck | Zweck | Wann erforderlich | Norm |
|---|---|---|---|
| GewSt 1 A | Gewerbesteuererklärung: Angaben zum Betrieb, Gewinn, Hinzurechnungen, Kürzungen, Gewerbeverlust, Zuwendungsvortrag | immer | § 14a Satz 1 GewStG; §§ 7 bis 11 GewStG |
| Anlage BEG | Beteiligungserträge: je Körperschaft Ausschüttung, Beteiligungsquote zum Jahresbeginn, Kürzungsvorschrift | bei Bezügen aus Anteilen an Körperschaften | § 8 Nr. 5, § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG |
| Anlage EMU | Zurechnung des Gewerbeverlusts und des maßgebenden Gewerbeertrags zu den einzelnen Mitunternehmern | bei Mitunternehmerschaften mit Fehlbeträgen und Änderung des Gesellschafterbestands oder der Beteiligungsquoten | § 10a Satz 4 und 5 GewStG |
| Anlage ÖHG | Spartenrechnung einer Kapitalgesellschaft mit mehreren Tätigkeiten, die bei der öffentlichen Hand jeweils ein Betrieb gewerblicher Art wären | bei Kapitalgesellschaften mit Spartentrennung nach § 8 Abs. 9 KStG | § 7 Satz 5 GewStG |
| GewSt 1 D mit Anlage Betriebsstätte | Zerlegungserklärung: Maßstab, beteiligte Gemeinden, Arbeitslöhne je Betriebsstätte | bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, mehrgemeindlicher Betriebsstätte oder Verlegung im Jahr | § 14a Satz 1, §§ 28 bis 31 GewStG |
Die Reihenfolge der Werte: vom Gewinn zum Messbetrag
- Schritt 1 — Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 Satz 1 GewStG): Bei Kapitalgesellschaften ist das der steuerliche Gewinn aus der Körperschaftsteuererklärung nach den außerbilanziellen Korrekturen, aber vor dem Verlustabzug; bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften der Gewinn aus der Steuerbilanz oder der Einnahmenüberschussrechnung. Er wird in die GewSt 1 A übernommen, nicht neu ermittelt.
- Schritt 2 — Hinzurechnungen (§ 8 GewStG): Entgelte für Schulden, Renten, Gewinnanteile stiller Gesellschafter, Mieten und Pachten für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter sowie Lizenzaufwand werden je Zeile in voller Höhe eingetragen; die Bruchteile, der Freibetrag von 200.000 € und das Viertel werden vom Finanzamt angewandt. Streubesitzdividenden kommen aus der Anlage BEG, Gewinn- und Verlustanteile aus Mitunternehmerschaften aus der Anlage EMU.
- Schritt 3 — Kürzungen (§ 9 GewStG): ab dem Erhebungszeitraum 2025 die als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer für eigenen Grundbesitz (§ 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG), Gewinnanteile aus Personengesellschaften, Schachteldividenden aus der Anlage BEG, der auf ausländische Betriebsstätten entfallende Gewerbeertrag.
- Schritt 4 — Gewerbeverlust (§ 10a GewStG): der zum Ende des Vorjahres gesondert festgestellte vortragsfähige Fehlbetrag aus dem Feststellungsbescheid, nicht aus der Buchhaltung; das Finanzamt wendet die Grenze von 1 Mio. € und die 60-%-Regel an.
- Schritt 5 — Angaben zum Betrieb: Erhebungszeitraum, bei Gründung oder Aufgabe dessen Beginn und Ende (§ 14 Satz 3 GewStG), Hebenummer und Gemeinde, Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, bei Personengesellschaften die Gesellschafter.
- Schritt 6 — Ergebnis zur Kontrolle: Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet, bei natürlichen Personen und Personengesellschaften um 24.500 € gekürzt und mit 3,5 % multipliziert (§ 11 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 GewStG). Multipliziert mit dem Hebesatz und vermindert um die Vorauszahlungen ergibt sich die zu erwartende Abschlusszahlung oder Erstattung (§ 20 Abs. 2 und 3 GewStG).
Rechenbeispiel: eine GmbH von der Gewinn- und Verlustrechnung bis zur Abschlusszahlung
Eine GmbH weist für 2025 einen handelsrechtlichen Jahresüberschuss vor Steuern aus, aus dem sich nach Hinzurechnung der nicht abziehbaren Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG) und der nicht abziehbaren 30 % der Bewirtungskosten (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG) ein steuerlicher Gewinn von 180.000 € ergibt. Dieser Betrag steht in der Körperschaftsteuererklärung und wird in die GewSt 1 A übernommen. Die GmbH zahlt 30.000 € Zinsen und 90.000 € Büromiete; die Summe der Finanzierungsanteile beträgt 30.000 € + 45.000 € = 75.000 € und liegt unter 200.000 €, sodass keine Hinzurechnung entsteht. Eigenen Grundbesitz hat sie nicht, Kürzungen entfallen.
Aus dem Vorjahr ist ein Gewerbeverlust von 20.000 € festgestellt. Gewerbeertrag: 180.000 € − 20.000 € = 160.000 €, abgerundet auf volle 100 € bleibt es bei 160.000 €. Ein Freibetrag steht der GmbH nicht zu. Messbetrag: 160.000 € × 3,5 % = 5.600 €. Der Hebesatz der Gemeinde beträgt 380 %: Gewerbesteuer 5.600 € × 380 % = 21.280 €. Die GmbH hat 18.000 € Vorauszahlungen geleistet; die Abschlusszahlung beträgt 3.280 € und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheids zu entrichten (§ 20 Abs. 2 GewStG).
Das Finanzamt setzt nur den Messbetrag von 5.600 € fest (§ 14 Satz 1 GewStG) und stellt den verbleibenden Gewerbeverlust von 0 € fest (§ 10a Satz 6 GewStG). Den Gewerbesteuerbescheid über 21.280 € erlässt die Gemeinde. Wer den Messbescheid für falsch hält, legt beim Finanzamt Einspruch ein (§ 355 Abs. 1 Satz 1 AO, ein Monat nach Bekanntgabe); der Gemeindebescheid folgt dem geänderten Messbescheid als Folgebescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO.
Prüfen, senden, nachweisen
Die ERiC-Prüfung vor dem Versand
Die amtliche Schnittstelle prüft den Datensatz gegen die Plausibilitätsregeln der Finanzverwaltung: fehlende Pflichtfelder, unzulässige Kombinationen, Summen, die nicht zu ihren Einzelwerten passen. Die Rückmeldungen sind feldgenau. Diese Prüfung kostet in der Software nichts und kann beliebig oft wiederholt werden — erst wenn sie fehlerfrei durchläuft, ist der Datensatz versandfähig. Sie prüft die Form, nicht die Richtigkeit der Zahlen.
Das Transferticket als Nachweis
Nach erfolgreicher Übermittlung erzeugt die Schnittstelle ein Transferticket mit Datum und Uhrzeit des Eingangs. Es ist der Nachweis, dass die Erklärung fristgerecht beim Finanzamt eingegangen ist, und sollte mit dem Übermittlungsprotokoll zur Erklärung abgelegt werden — es ist das einzige Dokument, mit dem sich später ein rechtzeitiger Eingang belegen lässt.
Freigabe vor dem Versand
Weil der Auftraggeber die zu übermittelnden Daten nach § 87d Abs. 3 Satz 2 AO auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen muss, zeigt die Software vor dem Versand den vollständigen Datensatz in Formularansicht. Die Freigabe ist eine bewusste Handlung, kein Klick im Vorbeigehen; die KI markiert vorher Abweichungen zwischen Jahresabschluss und Erklärung, entscheidet aber nichts selbst.
Zwei Bescheide, zwei Absender
Nach der Erklärung kommen zwei Bescheide: der Gewerbesteuermessbescheid vom Finanzamt und der Gewerbesteuerbescheid von der Gemeinde. Fehler im Messbetrag werden gegenüber dem Finanzamt angegriffen, Fehler beim Hebesatz oder bei der Anrechnung der Vorauszahlungen gegenüber der Gemeinde.
Berichtigung nach § 153 AO
Wer nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist erkennt, dass eine abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder gekommen ist, ist nach § 153 Abs. 1 Satz 1 AO verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die Richtigstellung vorzunehmen. Praktisch heißt das: Die Erklärung wird korrigiert und als berichtigte Erklärung erneut elektronisch übermittelt; die Anzeige kann in derselben Übermittlung oder gesondert erfolgen. Die Pflicht besteht auch, wenn die Voraussetzungen einer Steuervergünstigung nachträglich wegfallen (§ 153 Abs. 2 AO), und nach einer Außenprüfung, deren Feststellungen auch andere Erklärungen betreffen (§ 153 Abs. 4 AO).
Ein Fehler zu Lasten des Steuerpflichtigen ist keine Berichtigungspflicht, sondern ein Änderungsantrag: innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat durch Einspruch (§ 355 Abs. 1 Satz 1 AO) oder Antrag auf schlichte Änderung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO), danach nur noch, wenn der Messbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 164 Abs. 2 Satz 2 AO) oder ein anderer Änderungsgrund vorliegt. In der Software wird eine berichtigte Erklärung aus der bereits übermittelten Fassung abgeleitet, sodass nur die geänderten Werte neu eingetragen werden.
Was die Software übernimmt und was nicht
Werte aus dem Abschluss statt Abschreiben
Gewinn, Zinsen, Mieten, Beteiligungserträge und Gewerbeverlust werden aus Jahresabschluss, Körperschaftsteuererklärung und Vorjahresbescheid vorbelegt; die KI ordnet die Konten der Gewinn- und Verlustrechnung den Zeilen des § 8 und § 9 GewStG zu und zeigt an, wo ein Konto nicht eindeutig ist. Jede Vorbelegung ist ein Vorschlag, der vor der Freigabe sichtbar bleibt.
Kosten und Umfang des Direktversands
Erklärung anlegen, ausfüllen, berechnen und amtlich prüfen ist kostenlos. Der direkte Versand an ELSTER kostet 50 € je Erklärung und wird nur freigegeben, wenn der Server den Fall als gewöhnlichen, nativ geprüften Fall erkennt: Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025, GmbH, UG, AG, SE, KGaA, eG sowie gewerbliche Einzelunternehmen, e.K., OHG, KG, GmbH & Co. KG und gewerbliche GbR; alle Sachverhaltsfragen beantwortet, Fachprüfung und ERiC-Prüfung bestanden. Im Buchhaltungs-Gesamtpaket ist das Steuer-Modul enthalten.
Was nicht direkt versendet wird
Die gewerbesteuerliche Organschaft ist nicht modelliert und wird ausdrücklich gesperrt; ausdrücklich abgefragte Spezialregime bleiben ausgeschlossen. In diesen Fällen werden die berechneten Werte in das eigene ELSTER-Konto übernommen oder an die Steuerberatung übergeben. Die Software ersetzt keine Steuerberatung, und ein Berufsträger gibt die Erklärung nicht frei — die Verantwortung liegt beim Steuerschuldner.
Häufige Fragen
Kann ich die Gewerbesteuererklärung noch auf Papier abgeben?
Nur auf Antrag, wenn das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Übermittlung verzichtet (§ 14a Satz 2 GewStG). Dann ist der amtliche Vordruck eigenhändig zu unterschreiben. Der Regelfall ist die elektronische Abgabe nach § 14a Satz 1 GewStG.
Welche Anlagen gehören zur Gewerbesteuererklärung?
Der Hauptvordruck GewSt 1 A ist immer abzugeben. Die Anlage BEG kommt bei Beteiligungserträgen hinzu, die Anlage EMU bei Mitunternehmerschaften mit Verlustzurechnung, die Anlage ÖHG bei Kapitalgesellschaften mit Spartenrechnung nach § 7 Satz 5 GewStG und die Zerlegungserklärung GewSt 1 D bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden.
Woher nehme ich den Gewinn für die GewSt 1 A?
Aus der Körperschaftsteuererklärung beziehungsweise der Steuerbilanz oder Einnahmenüberschussrechnung: Maßgeblich ist der nach dem Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetz ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 Satz 1 GewStG) nach außerbilanziellen Korrekturen, aber vor dem Verlustabzug.
Was prüft die ERiC-Prüfung und was nicht?
Sie prüft den Datensatz gegen die amtlichen Plausibilitätsregeln — Pflichtfelder, zulässige Kombinationen, Summenbildung. Sie prüft nicht, ob die Zahlen inhaltlich richtig sind; dafür bleibt der Steuerschuldner verantwortlich (§ 87d Abs. 3 Satz 2 AO).
Was ist das Transferticket?
Die Bestätigung der amtlichen Schnittstelle über die erfolgreiche Übermittlung mit Datum und Uhrzeit. Es belegt den fristgerechten Eingang der Erklärung beim Finanzamt und gehört zu den Unterlagen der Erklärung.
Wie berichtige ich eine bereits übermittelte Gewerbesteuererklärung?
Durch eine berichtigte Erklärung, die erneut elektronisch übermittelt wird. Führt der Fehler zu einer zu niedrigen Steuer, ist die Berichtigung nach § 153 Abs. 1 Satz 1 AO unverzüglich Pflicht; führt er zu einer zu hohen Steuer, ist innerhalb eines Monats Einspruch oder ein Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO möglich.
Gegen welchen Bescheid lege ich Einspruch ein, wenn der Messbetrag falsch ist?
Gegen den Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 Satz 1 AO). Der Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde ist Folgebescheid und wird nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO angepasst, sobald der Messbescheid geändert ist.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- § 14a GewStG Steuererklärung
- § 87d AO Datenübermittlungen an Finanzbehörden im Auftrag
- § 153 AO Berichtigung von Erklärungen
- § 20 GewStG Abrechnung über die Vorauszahlungen
- ELSTER: Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages (GewSt 1 D)
- Gewerbesteuergesetz (GewStG) – Gesetze im Internet — Aktuelle gesetzliche Grundlage der Gewerbesteuer
- Abgabenordnung (AO) – Gesetze im Internet — Verfahrensrecht, Fristen, Mitwirkung und Steuerbescheide
- ELSTER – Online-Finanzamt der Steuerverwaltungen — Amtlicher elektronischer Zugang und Verfahrensinformationen
Vom selben Anbieter: Gewerbesteuererklärung online erstellen auf jahresabschluss.io.