Abschluss aus MonKey Office
MonKey Office Jahresabschluss: was das Modul FIBU liefert und was eine GmbH ergänzt
Für den Jahresabschluss bietet MonKey Office im Modul FIBU eine Einheitsbilanz mit GuV, eine Abschreibungsliste und einen zusammenhängenden Ausdruck des Jahresabschlusses. Anhang, Lagebericht, die Bestimmung der Größenklasse und eine Datei für das Unternehmensregister beschreibt die Online-Dokumentation der ProSaldo GmbH dagegen nicht. Diese Seite zeigt, wie Sie das Jahr in MonKey Office sauber zu Ende buchen, die Summen- und Saldenliste exportieren und hier daraus den vollständigen HGB-Abschluss Ihrer GmbH, UG oder anderen Kapitalgesellschaft erstellen.
In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB aus der Saldenliste und erzeugt die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister.
Stand: 2026-11-01
Das Jahresende in MonKey Office laut Dokumentation
Angaben laut Online-Dokumentation und Produktseite der ProSaldo GmbH zu MonKey Office 2026, Stand: 1. November 2026.
Bilanz und GuV
Unter Buchhaltung > Bilanz und GuV zeigt MonKey Office eine Einheitsbilanz, in der Bilanz und GuV kombiniert dargestellt werden. Die Gliederung entspricht laut Hersteller der ordentlichen Bilanzierung nach dem Handelsgesetz; eine Abgrenzung in Handels- und Steuerbilanz ist nach der Dokumentation nicht möglich.
Jahresabschluss als Ausdruck
Buchhaltung > Jahresabschluss erzeugt den Abschluss als zusammenhängendes Dokument zum Drucken oder als PDF. Solange Buchungen nicht festgeschrieben sind, trägt der Ausdruck den Vermerk „Vorläufig“; erst mit dem Festschreibestatus „Festgeschrieben“ entfällt er.
Anlagen und Abschreibungen
Anlagegüter verwaltet das FIBU-Modul samt Abschreibungsliste nach Sachanlagen, Finanzanlagen, geringwertigen Wirtschaftsgütern und Firmenwert. Die Abschreibungsbuchungen entstehen laut Hilfe nicht von selbst: Sie lösen sie unter Buchhaltung > Anlagegüter mit Aktion > Abschreibungsbuchungen erzeugen aus.
Saldenvortrag und Jahresabschluss…
Unter Buchhaltung > Geschäftsjahre stehen zwei Funktionen. Der Saldenvortrag lässt sich beliebig oft wiederholen und bucht nur Differenzen nach. Die Funktion Jahresabschluss… verlangt festgeschriebene Buchungen, ist endgültig und sperrt das abgeschlossene Jahr für weitere Buchungen.
Modul und Preis
Bilanz und GuV, Anlagen und Steuermeldungen gehören zum Modul FIBU, das auch in COMPLETE und PRO enthalten ist. FIBU kostet laut Produktseite ab 12 € im Monat als Servicemiete oder 199 € als Kauflizenz, jeweils netto; die Lizenzen gelten für macOS und Windows.
Was die MonKey-Office-Hilfe für eine Kapitalgesellschaft offen lässt
- Anhang: Der Punkt „Anhangübersicht“ in der Funktionsliste von MonKey Office meint die Dateianhänge an Belegen (Office > Anhangübersicht), nicht den Anhang nach §§ 284 bis 288 HGB. Einen Anhang zum Jahresabschluss beschreibt die Dokumentation nicht.
- Lagebericht nach § 289 HGB und die Größenklasse nach §§ 267 und 267a HGB kommen im Inhaltsverzeichnis der Hilfe nicht vor.
- Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten haben keinen eigenen Bereich. Für Umbuchungen, Abgrenzungs- und Abschlussbuchungen sieht die Hilfe die Sonderperioden 13 und 14 vor.
- Einen Brutto-Anlagenspiegel mit Anschaffungskosten, Zugängen, Abgängen und kumulierten Abschreibungen beschreibt die Dokumentation nicht; die Abschreibungsliste ordnet die Anlagen nach Kontengruppen.
- Eine Einreichungsdatei für das Unternehmensregister und das Senden der E-Bilanz sind in der Hilfe nicht beschrieben. Für die E-Bilanz exportiert MonKey Office die Saldenliste an eine externe Plattform.
Reihenfolge am Jahresende: MonKey Office und Abschluss hier
Menüwege laut Online-Dokumentation von MonKey Office 2026, abgerufen am 1. November 2026.
| Schritt | In MonKey Office | Hier |
|---|---|---|
| Abschreibungen | Buchhaltung > Anlagegüter > Aktion > Abschreibungsbuchungen erzeugen… | kommen mit den Salden; den Anlagenspiegel erfassen Sie im Abschluss |
| Abschlussbuchungen | Rückstellungen, Abgrenzungen und Umbuchungen in den Sonderperioden 13 und 14 buchen | fehlende Abschlussbuchungen lassen sich ergänzen, gehören aber auch in die Bücher |
| Kontrolle | Buchhaltung > Bilanz und GuV ohne Hinweis zu Eröffnungsbilanz oder Kontenstruktur | die Saldenliste muss aufgehen, Differenzen werden angezeigt |
| Festschreiben | Office > Tagesabschluss oder Aktion > Festschreiben… | Bilanz und GuV werden nach Ihrer Bestätigung festgeschrieben |
| Datei | Import & Export > Export eBilanz-Online, ganzes Geschäftsjahr, Excel oder CSV | hochladen, erkannten Kontenrahmen und Spalten prüfen |
| Abschluss | Ausdruck unter Buchhaltung > Jahresabschluss als interne Kontrolle | Zuordnung zu HGB-Posten, Größenklasse, Anhang, wo nötig Lagebericht |
| Folgejahr | bis zur Feststellung nur Saldenvortrag…, danach Jahresabschluss… | Eröffnung des Folgejahres wird mit dem festgestellten Schluss abgeglichen |
Beispiel: eine kleine GmbH aus MonKey Office COMPLETE
Beispiel: Eine Handels-GmbH bucht in MonKey Office COMPLETE nach SKR03, ihr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Zum 31. Dezember 2025 weist die Bilanz 1.240.000 € aus, die Umsatzerlöse betragen 3.900.000 €, im Jahresdurchschnitt beschäftigt sie 18 Arbeitnehmer. Zum 31. Dezember 2024 lagen die Werte bei 1.110.000 €, 3.450.000 € und 16 Arbeitnehmern.
Die Kleinst-Grenzen des § 267a HGB (450.000 € Bilanzsumme, 900.000 € Umsatzerlöse, zehn Arbeitnehmer) überschreitet sie an beiden Stichtagen in allen drei Merkmalen, die Grenzen der kleinen Kapitalgesellschaft (7.500.000 €, 15.000.000 €, 50 Arbeitnehmer) in keinem. Nach § 267 Abs. 1 und 4 HGB ist die GmbH damit klein. Sie stellt Bilanz, GuV und Anhang auf, braucht keinen Lagebericht und hat dafür bis zum 30. Juni 2026 Zeit (§ 264 Abs. 1 HGB). Die Gesellschafter beschließen bis zum 30. November 2026 über die Feststellung (§ 42a Abs. 2 GmbHG), offengelegt werden Bilanz und Anhang bis zum 31. Dezember 2026.
Aus MonKey Office kommen Bilanz und GuV. Was in den Anhang einer kleinen GmbH gehört, etwa die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB), der Betrag der Verbindlichkeiten mit mehr als fünf Jahren Restlaufzeit oder die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer, steckt in keinem Saldo. Diese Angaben fragt die Software hier passend zu Größenklasse und Rechtsform ab. Den Anlagenspiegel nach § 284 Abs. 3 HGB muss die kleine GmbH im Anhang nicht zeigen (§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB); für die E-Bilanz bleibt er Pflicht.
Von der Excel-Datei aus MonKey Office zum HGB-Abschluss
Die passende Datei liefert MonKey Office unter Import & Export > Export eBilanz-Online: die Summen- und Saldenliste eines Geschäftsjahres im xlsx- oder csv-Format. Laden Sie die Datei hier unverändert hoch; den Kontenrahmen, SKR03 oder SKR04, erkennt die Software an den Kontonummern und weist auf Abweichungen hin. Prüfen Sie, ob er zu dem passt, den Sie beim Anlegen der Firma in MonKey Office festgelegt haben. Den Spaltenaufbau der Exportdatei beschreibt die Hilfe nicht; prüfen Sie deshalb, welche Spalte als Kontonummer, Bezeichnung, Eröffnungswert und Saldo gelesen wurde, und ordnen Sie im Zweifel mit „Spalten lieber selbst zuordnen“ zu.
Danach schlägt die Software für jedes Konto den HGB-Posten vor, und Sie bestätigen oder ändern die Zuordnung. Bilanz und GuV entstehen nach Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren, die Größenklasse wird nach § 267 und § 267a HGB samt Zwei-Stichtage-Regel bestimmt. Die Eröffnungswerte der Bestandskonten bilden die Vorjahresspalte der Bilanz, die § 265 Abs. 2 HGB verlangt; die Vorjahres-GuV ergänzen Sie aus dem Vorjahresabschluss, zum Beispiel als PDF.
Der Anhang entsteht aus einem Fragebogen nach Größenklasse und Rechtsform. Ist ein Lagebericht Pflicht, führt ein Fragebogen mit bearbeitbarem KI-Entwurf hindurch. Der erste Jahresabschluss ist kostenlos, einmal je Konto; danach kostet ein Abschluss je nach Größenklasse 250 €, 500 €, 2.500 € oder 5.000 €. Die Software bereitet vor, Aufstellung und Unterschrift bleiben bei der Geschäftsführung, die Feststellung bei den Gesellschaftern.
Sonderfall: Wechsel von der EÜR-Firma zur Bilanz
MonKey Office legt die Gewinnermittlungsart je Firma fest. Wechselt ein Unternehmen von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich, muss laut Hilfe eine neue Firma angelegt werden. Das betrifft etwa Einzelunternehmer, die nach § 141 Abs. 1 AO buchführungspflichtig werden, weil ihr Umsatz 800.000 € oder ihr Gewinn 80.000 € übersteigt.
Die neue Firma beginnt mit Eröffnungsbuchungen gegen das Saldenvortragskonto 9000, das in SKR03 und SKR04 gleich heißt. Diese Eröffnungsbilanz ist nach § 242 Abs. 1 HGB aufzustellen und nach § 5b Abs. 1 Satz 4 EStG als eigener E-Bilanz-Datensatz zu übermitteln. Hier erfassen und prüfen Sie sie kostenlos; die Übermittlung kostet 20 € und ist enthalten, wenn die E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres freigeschaltet ist.
Wann der Ausdruck aus MonKey Office genügt
Für einen bilanzierenden Einzelkaufmann oder eine OHG ohne haftungsbeschränkte Gesellschafter besteht der Jahresabschluss aus Bilanz und GuV (§ 242 Abs. 3 HGB). Ist die Buchhaltung in MonKey Office vollständig abgeschlossen, kann der festgeschriebene Ausdruck unter Buchhaltung > Jahresabschluss dafür reichen; steuerlich kommt die E-Bilanz hinzu.
Bei GmbH, UG, AG und GmbH & Co. KG reicht er nicht: Hier gehören der Anhang, ab mittelgroß der Lagebericht und die Offenlegung beim Unternehmensregister dazu. Das erledigen Sie hier allein oder gemeinsam mit Ihrer Kanzlei, die in der Software mitarbeiten kann. Ist die Gesellschaft prüfungspflichtig (§ 316 Abs. 1 HGB) oder sind Bewertungsfragen offen, etwa bei Pensionszusagen, ist die Steuerberatung der bessere Weg.
Häufige Fragen
Kann ich den Jahresabschluss meiner GmbH komplett in MonKey Office erstellen?
Bilanz und GuV ja, mit dem Modul FIBU. Einen Anhang nach §§ 284 ff. HGB, einen Lagebericht und eine Einreichungsdatei für das Unternehmensregister beschreibt die MonKey-Office-Dokumentation nicht. Diese Teile erstellen Sie hier aus der exportierten Saldenliste oder lassen sie von Ihrer Kanzlei erstellen.
Welches Modul von MonKey Office brauche ich für Bilanz und GuV?
Laut Produktseite das Modul FIBU, das auch in COMPLETE und PRO steckt. Die kostenlose Basisversion von MonKey Office enthält Einnahmen, Ausgaben, Kassenbuch und Auswertungen; „Bilanz & GuV“ steht erst in der Funktionsliste des Moduls FIBU.
Welche Datei aus MonKey Office lade ich hier hoch?
Am besten die Summen- und Saldenliste aus Import & Export > Export eBilanz-Online als xlsx- oder csv-Datei für das ganze Geschäftsjahr. Ein PDF der Summen-&-Salden-Ansicht funktioniert ebenfalls. Einen Buchungsstapel aus Kanzlei Software nimmt das Einrichtungsteam an und richtet daraus die Saldenliste ein.
Wann führe ich in MonKey Office die Funktion Jahresabschluss… aus?
Erst wenn der Abschluss feststeht. Die Funktion ist laut Hilfe endgültig und sperrt das Jahr. Bis dahin tragen Sie die Salden mit dem wiederholbaren Saldenvortrag ins Folgejahr vor, damit späte Abschlussbuchungen noch möglich bleiben.
Läuft die Software auch, wenn ich MonKey Office auf dem Mac nutze?
Ja. Die Software läuft im Browser und hängt nicht vom Betriebssystem ab. Die Exportdatei aus MonKey Office ist auf macOS und Windows dieselbe Excel- oder CSV-Datei.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- MonKey Office Produktseite: Module, Funktionen, Preise — abgerufen am 01.11.2026, Stand: 1. November 2026
- MonKey Office Dokumentation: Bilanz und GuV — abgerufen am 01.11.2026
- MonKey Office Dokumentation: Jahres-Abschluss (Ausdruck) — abgerufen am 01.11.2026
- MonKey Office Dokumentation: Jahresabschluss in Geschäftsjahre — abgerufen am 01.11.2026
- MonKey Office Dokumentation: Saldenvortrag — abgerufen am 01.11.2026
- MonKey Office Dokumentation: Abschreibungsbuchungen erzeugen — abgerufen am 01.11.2026
- MonKey Office Dokumentation: Buchhaltung (Firma), Gewinnermittlungsart — abgerufen am 01.11.2026
- § 264 HGB — abgerufen am 01.11.2026
- § 267 HGB — abgerufen am 01.11.2026
- § 288 HGB — abgerufen am 01.11.2026
- § 42a GmbHG — abgerufen am 01.11.2026
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.