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Statt Excel-Vorlage

Bilanz und GuV in HGB-Gliederung, ohne eigene Vorlage.

Die Konten Ihrer Saldenliste landen in der Gliederung nach § 266 und § 275 HGB, wahlweise im Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren.

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Registrierung kostenlos und ohne Zahlungsdaten. Der erste Jahresabschluss je Arbeitsbereich ist kostenlos.

So geht es nach der Registrierung weiter.

  1. Saldenliste hochladen: Excel, CSV oder Kanzlei Software-Format. Ihre bisherige Buchhaltung bleibt, wo sie ist.
  2. Zuordnung prüfen: Die KI schlägt je Konto den Posten vor; feste Rechenregeln prüfen Summen und Bilanzgleichung.
  3. Bilanz und GuV ansehen: Sie stehen direkt nach der Kontenzuordnung.

Und danach

Anhang, Offenlegungsdatei und E-Bilanz entstehen aus denselben Zahlen.

Fragen

Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren?

Beides wird unterstützt (§ 275 HGB). Kleine und mittelgroße Gesellschaften dürfen bestimmte Posten zum Rohergebnis zusammenfassen (§ 276 HGB).

Gibt es eine verkürzte Fassung?

Ja. Kleinstgesellschaften erhalten die verkürzte Bilanz und GuV, die das Gesetz ihnen erlaubt (§ 266 Abs. 1 Satz 4, § 275 Abs. 5 HGB).

Was kostet das?

Der erste Jahresabschluss je Arbeitsbereich ist kostenlos. Danach richtet sich der Preis nach der Größenklasse; alle Preise stehen auf der Preisseite.

Bilanz und GuV nach HGB in Ihrem Arbeitsbereich.

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