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Klein, mittelgroß oder prüfungspflichtig?

Was Ihr Abschluss enthalten muss, entscheidet die Größenklasse.

Die Software bestimmt aus Bilanzsumme, Umsatz und Beschäftigten die Größenklasse nach § 267 HGB und leitet daraus Anhang, Lagebericht und Offenlegungsumfang ab.

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So geht es nach der Registrierung weiter.

  1. Gesellschaft anlegen: Firmendaten übernehmen Sie aus dem Handelsregister.
  2. Größenmerkmale eintragen: Bilanzsumme, Umsatz und Beschäftigte für dieses Jahr und das Vorjahr.
  3. Pflichtumfang sehen: Bilanz, GuV und genau die Berichtsteile, die Ihre Größenklasse verlangt.

Und danach

Der Ablauf führt dann durch genau diese Bestandteile, von der Saldenliste bis zur Offenlegungsdatei.

Fragen

Wie wird die Größenklasse bestimmt?

Zwei von drei Merkmalen zählen, an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen (§ 267 Abs. 4 HGB). Kleinst heißt: bis 450.000 € Bilanzsumme, 900.000 € Umsatz, 10 Beschäftigte; klein: bis 7,5 Mio. €, 15 Mio. €, 50.

Muss mein Abschluss geprüft werden?

Prüfungspflichtig sind Kapitalgesellschaften, die nicht klein sind (§ 316 Abs. 1 HGB). Die Software ersetzt keine Abschlussprüfung; Ihr Prüfer kann aber am selben Datenstand mitarbeiten.

Wann entfällt der Anhang?

Kleinstgesellschaften dürfen ihn weglassen, wenn sie die nötigen Angaben unter der Bilanz machen (§ 264 Abs. 1 HGB). Einen Lagebericht brauchen nur mittelgroße und große.

Größenklasse und Pflichtumfang in Ihrem Arbeitsbereich.

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