KI-E-Bilanz & Steuer

E-Bilanz und Steuererklärung – eine Datenbasis, kein doppeltes Erfassen

E-Bilanz und Körperschaftsteuererklärung greifen auf dieselben Zahlen zu – und trotzdem werden sie oft getrennt gepflegt. Auf unserer Plattform entstehen beide aus einer Quelle: Die KI baut die E-Bilanz nach der amtlichen Taxonomie aus dem Abschluss, und der Arbeitsentwurf der Körperschaftsteuererklärung nutzt dieselben Werte. Die E-Bilanz kann direkt über ELSTER übermittelt werden; die KSt-Erklärung vervollständigen und senden Sie in Mein ELSTER.

Warum E-Bilanz und Steuererklärung zusammengehören

Die E-Bilanz nach § 5b EStG überträgt die steuerliche Gewinnermittlung an das Finanzamt; die Körperschaftsteuererklärung baut auf denselben Werten auf. Wer beide getrennt pflegt, riskiert Abweichungen. Die KI hält sie konsistent.

  • E-Bilanz nach amtlicher Taxonomie aus dem HGB-Abschluss
  • Anlage GK der KSt 1 aus den E-Bilanz-Werten befüllt
  • Überleitung auf das zu versteuernde Einkommen aus derselben Quelle
  • Konsistente Zahlen zwischen E-Bilanz und Erklärung

Was die KI zwischen beiden abstimmt

Mussfelder

Die KI ordnet die Konten den Positionen der Kerntaxonomie zu und füllt die Mussfelder – Positionen ohne Wert werden korrekt leer übermittelt.

Anlage GK

Die Werte der Anlage GK stammen aus der E-Bilanz derselben Plattform, sodass Bilanz und Erklärung auf denselben Zahlen fußen.

HB-StB-Divergenzen

Wo Handels- und Steuerbilanz auseinanderlaufen, weist die Software die Divergenz aus, statt sie still zu übernehmen.

Zwei Übermittlungen, ein durchgängiger Ablauf

E-Bilanz und Steuererklärung gehen beide über ELSTER an das Finanzamt. Weil sie auf einer Plattform entstehen, ist der Weg dorthin durchgängig – ohne Datei-Umzug zwischen Programmen.

  • E-Bilanz nach § 5b EStG als amtlicher Datensatz erzeugt
  • Körperschaftsteuererklärung (KSt 1) aus denselben Werten
  • Plausibilitätsprüfung vor jeder Abgabe
  • Transferticket der E-Bilanz im Steuerkonto; KSt-Abgabenachweis aus Mein ELSTER dokumentierbar

Von der Buchung bis zur Übermittlung

Der Ablauf beginnt bei der Buchhaltung und endet beim Finanzamt, ohne dass eine Zahl den Weg wechselt. Aus den Buchungen entsteht die Saldenliste, daraus der HGB-Abschluss, daraus die E-Bilanz – und aus der E-Bilanz die Anlage GK der Körperschaftsteuererklärung. Jede Ebene baut auf der vorherigen auf.

Für Sie bedeutet das: keine getrennten Programme für E-Bilanz und Steuererklärung, kein Abgleich von Hand, keine Übertragungsfehler. Die KI hält die Werte konsistent und markiert, wo Handels- und Steuerbilanz auseinanderlaufen, damit Sie die Divergenzen bewusst behandeln.

Die E-Bilanz-Werte fließen in den modellierten Arbeitsentwurf der Anlage GK. Die E-Bilanz kann direkt über ELSTER übermittelt werden; die Körperschaftsteuererklärung vervollständigen und senden Sie in Mein ELSTER.

So verbinden Sie E-Bilanz und Erklärung

  • Abschluss auf der Plattform erstellen oder Saldenliste bereitstellen
  • E-Bilanz nach amtlicher Taxonomie erzeugen lassen
  • Anlage GK aus den E-Bilanz-Werten prüfen
  • Überleitung und HB-StB-Divergenzen kontrollieren
  • E-Bilanz direkt übermitteln; KSt 1 in Mein ELSTER vervollständigen und dort abgeben

Häufige Fragen

Wie hängen E-Bilanz und Steuererklärung zusammen?

Die E-Bilanz nach § 5b EStG überträgt die Gewinnermittlung an das Finanzamt, und die Anlage GK der Körperschaftsteuererklärung baut auf denselben Werten auf. Die KI zieht die Werte der Anlage GK direkt aus der E-Bilanz derselben Plattform, sodass beide konsistent bleiben.

Muss ich die Zahlen doppelt erfassen?

Nein. E-Bilanz und Steuererklärung entstehen aus einer Datenbasis – der Saldenliste, aus der auch Ihr HGB-Abschluss stammt. Die Anlage GK wird aus den E-Bilanz-Werten befüllt, ein separater Abgleich von Hand entfällt.

Füllt die KI die Mussfelder der E-Bilanz?

Ja. Sie ordnet die Konten den Positionen der amtlichen Kerntaxonomie zu und füllt die Mussfelder. Positionen ohne Wert werden korrekt leer übermittelt, statt mit einem geschätzten Wert belegt zu werden.

Werden HB-StB-Divergenzen berücksichtigt?

Ja. Wo Handels- und Steuerbilanz auseinanderlaufen, weist die Software die Divergenz aus, statt sie still zu übernehmen. So bleibt die Überleitung zum steuerlichen Einkommen sauber dokumentiert.

Gehen beide über ELSTER ans Finanzamt?

Die E-Bilanz wird als amtlicher Datensatz erzeugt, validiert und direkt über ELSTER übermittelt. Für die Körperschaftsteuer entsteht ein Arbeitsentwurf des modellierten Umfangs; bedingte Angaben, vollständige Prüfung und Abgabe erfolgen in Mein ELSTER.

Für welche Rechtsformen wird die E-Bilanz erstellt?

Die Software kennt die amtlichen Taxonomie-Profile für Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG, für Personengesellschaften wie OHG, KG oder GmbH & Co. KG sowie das Profil für Einzelkaufleute. Je nach Rechtsform ordnet sie die Konten dem richtigen Berichtsbestandteil zu und füllt die passenden Mussfelder.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.