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KI-E-Bilanz & Steuer

E-Bilanz und Steuererklärung – eine Datenbasis, kein doppeltes Erfassen

E-Bilanz und Körperschaftsteuererklärung greifen auf dieselben Zahlen zu – und trotzdem werden sie oft getrennt gepflegt. Auf unserer Plattform entstehen beide aus einer Quelle: Die KI baut die E-Bilanz nach der amtlichen Taxonomie aus dem Abschluss, und die Körperschaftsteuererklärung nutzt dieselben Werte. Die Versandwege bleiben getrennt: Die E-Bilanz wird nach Validierung und Freigabe für 20 Euro direkt übermittelt; KSt gewöhnlicher Fälle der VZ 2023 bis 2025 bei GmbH, UG, AG, SE, KGaA und eG nach vollständiger Server- und ERiC-Prüfung. Bei einer eG müssen zusätzlich die erforderlichen Mitgliederdaten und die Anlage GR vollständig vorliegen; Einzelunternehmen einschließlich e.K. sowie Personengesellschaften schulden selbst keine Körperschaftsteuer.

Stand: 2026-07-05

Warum E-Bilanz und Steuererklärung zusammengehören

Die E-Bilanz nach § 5b EStG überträgt die steuerliche Gewinnermittlung an das Finanzamt; die Körperschaftsteuererklärung baut auf denselben Werten auf. Wer beide getrennt pflegt, riskiert Abweichungen. Die KI hält sie konsistent.

  • E-Bilanz nach amtlicher Taxonomie aus dem HGB-Abschluss
  • Anlage GK der KSt 1 aus den E-Bilanz-Werten befüllt
  • Überleitung auf das zu versteuernde Einkommen aus derselben Quelle
  • Konsistente Zahlen zwischen E-Bilanz und Erklärung

Was die KI zwischen beiden abstimmt

Mussfelder

Die KI ordnet die Konten den Positionen der Kerntaxonomie zu und füllt die Mussfelder – Positionen ohne Wert werden korrekt leer übermittelt.

Anlage GK

Die Werte der Anlage GK stammen aus der E-Bilanz derselben Plattform, sodass Bilanz und Erklärung auf denselben Zahlen fußen.

HB-StB-Divergenzen

Wo Handels- und Steuerbilanz auseinanderlaufen, weist die Software die Divergenz aus, statt sie still zu übernehmen.

Eine Datenbasis, zwei getrennte Versandwege

E-Bilanz und Körperschaftsteuererklärung entstehen auf einer Plattform, werden aber getrennt eingereicht. Die E-Bilanz geht nach Validierung und Freigabe für 20 Euro direkt ans Finanzamt; für KSt entscheidet die serverseitige Fallprüfung über Direktversand oder das ELSTER-Portal.

  • E-Bilanz nach § 5b EStG als amtlicher Datensatz erzeugt
  • Körperschaftsteuererklärung (KSt 1) aus denselben Werten
  • Plausibilitätsprüfung vor jeder Abgabe
  • Transferticket der erfolgreichen E-Bilanz-Übermittlung dokumentiert; KSt nur bei Direktfreigabe

Von der Buchung bis zur Übermittlung

Der Ablauf beginnt bei der Buchhaltung und endet beim Finanzamt, ohne dass eine Zahl den Weg wechselt. Aus den Buchungen entsteht die Saldenliste, daraus der HGB-Abschluss, daraus die E-Bilanz – und aus der E-Bilanz die Anlage GK der Körperschaftsteuererklärung. Jede Ebene baut auf der vorherigen auf.

Für Sie bedeutet das: keine getrennten Programme für E-Bilanz und Steuererklärung, kein Abgleich von Hand, keine Übertragungsfehler. Die KI hält die Werte konsistent und markiert, wo Handels- und Steuerbilanz auseinanderlaufen, damit Sie die Divergenzen bewusst behandeln.

Die E-Bilanz-Werte fließen direkt in die Anlage GK. Nach Validierung und Ihrer Freigabe wird die E-Bilanz für separat 20 Euro direkt übermittelt. KSt-Direktversand deckt gewöhnliche Fälle der VZ 2023 bis 2025 für GmbH, UG, AG, SE, KGaA und eG ab, wenn alle anwendbaren Sachverhaltsfragen vollständig beantwortet und die Server- sowie ERiC-Prüfung bestanden sind; bei einer eG müssen zusätzlich die erforderlichen Mitgliederdaten und die Anlage GR vollständig vorliegen. 50 Euro fallen nur für eine serverseitig freigegebene direkte KSt-Abgabe an; ausdrücklich abgefragte Spezialregime nutzen das ELSTER-Portal oder die Steuerberatung.

So verbinden Sie E-Bilanz und Erklärung

  • Abschluss auf der Plattform erstellen oder Saldenliste bereitstellen
  • E-Bilanz nach amtlicher Taxonomie erzeugen lassen
  • Anlage GK aus den E-Bilanz-Werten prüfen
  • Überleitung und HB-StB-Divergenzen kontrollieren
  • E-Bilanz für 20 Euro direkt senden; KSt 1 nur bei Direktfreigabe senden, sonst über das ELSTER-Portal einreichen

Häufige Fragen

Wie hängen E-Bilanz und Steuererklärung zusammen?

Die E-Bilanz nach § 5b EStG überträgt die Gewinnermittlung an das Finanzamt, und die Anlage GK der Körperschaftsteuererklärung baut auf denselben Werten auf. Die KI zieht die Werte der Anlage GK direkt aus der E-Bilanz derselben Plattform, sodass beide konsistent bleiben.

Muss ich die Zahlen doppelt erfassen?

Nein. E-Bilanz und Steuererklärung entstehen aus einer Datenbasis – der Saldenliste, aus der auch Ihr HGB-Abschluss stammt. Die Anlage GK wird aus den E-Bilanz-Werten befüllt, ein separater Abgleich von Hand entfällt.

Füllt die KI die Mussfelder der E-Bilanz?

Ja. Sie ordnet die Konten den Positionen der amtlichen Kerntaxonomie zu und füllt die Mussfelder. Positionen ohne Wert werden korrekt leer übermittelt, statt mit einem geschätzten Wert belegt zu werden.

Werden HB-StB-Divergenzen berücksichtigt?

Ja. Wo Handels- und Steuerbilanz auseinanderlaufen, weist die Software die Divergenz aus, statt sie still zu übernehmen. So bleibt die Überleitung zum steuerlichen Einkommen sauber dokumentiert.

Gehen beide über ELSTER ans Finanzamt?

Die E-Bilanz wird nach Validierung und Ihrer Freigabe für separat 20 Euro direkt übermittelt. Die Körperschaftsteuererklärung kann für gewöhnliche Fälle der VZ 2023 bis 2025 bei GmbH, UG, AG, SE, KGaA und eG nach vollständiger Server- und ERiC-Prüfung direkt übermittelt werden; bei einer eG müssen zusätzlich die erforderlichen Mitgliederdaten und die Anlage GR vollständig vorliegen. Einzelunternehmen einschließlich e.K. sowie Personengesellschaften schulden selbst keine Körperschaftsteuer. Ausdrücklich abgefragte Spezialregime reichen Sie über das ELSTER-Portal oder die Steuerberatung ein.

Für welche Rechtsformen wird die E-Bilanz erstellt?

Die Software kennt die amtlichen Taxonomie-Profile für Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG, für Personengesellschaften wie OHG, KG oder GmbH & Co. KG sowie das Profil für Einzelkaufleute. Je nach Rechtsform ordnet sie die Konten dem richtigen Berichtsbestandteil zu und füllt die passenden Mussfelder.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.