Lieferkettengesetz & KMU

Lieferkettengesetz: Warum es auch kleine Unternehmen betrifft

„Das Lieferkettengesetz betrifft uns doch gar nicht – wir sind zu klein.“ Dieser Satz stimmt und stimmt zugleich nicht. Direkt verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nur große Unternehmen. Indirekt landet es trotzdem auf dem Schreibtisch vieler kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) – nämlich dann, wenn ein großer Kunde seine Sorgfaltspflichten an die eigene Lieferkette weiterreicht. Diese Seite erklärt, für wen das Gesetz gilt, warum KMU als Zulieferer dennoch Fragebögen und Vertragsklauseln bekommen, und wie sich solche Anfragen mit einem strukturierten Nachhaltigkeitsbericht beantworten lassen.

Für wen das LkSG direkt gilt

Der Anwendungsbereich steht in § 1 LkSG. Ursprünglich galt das Gesetz für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern im Inland. Seit dem 1. Januar 2024 ist dieser Schwellenwert auf 1.000 Arbeitnehmer im Inland gesenkt – das ist der aktuelle gesetzliche Stand. Wer darunter liegt, ist vom Gesetz nicht unmittelbar verpflichtet.

Wichtig ist der Blick auf die jüngere Entwicklung: Die jährliche Berichtspflicht der großen Unternehmen wurde zwischenzeitlich gestrichen und die Durchsetzung entschärft; die eigentlichen Sorgfaltspflichten im Kern bestehen fort. Weil sich die Rechtslage in diesem Feld bewegt, verstehen Sie die hier genannten Zahlen als Orientierung nach dem aktuellen Gesetzestext, nicht als abschließende Rechtsauskunft.

Warum KMU indirekt betroffen sind

Ein Unternehmen, das dem LkSG unterliegt, muss Risiken in seiner Lieferkette erkennen und ihnen mit angemessenen Maßnahmen begegnen. Dazu gehören etwa Menschenrechts- und Umweltstandards bei den eigenen Zulieferern. Diese Sorgfalt endet nicht am eigenen Werkstor: Große Unternehmen geben Anforderungen an ihre Lieferanten weiter – und deren Lieferanten wiederum.

In der Praxis erreicht KMU das über drei Wege: Lieferanten-Fragebögen zu Arbeitsbedingungen, Umwelt und Herkunft der Vormaterialien; Vertragsklauseln und Verhaltenskodizes (Codes of Conduct), deren Einhaltung zugesichert werden soll; und gelegentliche Nachweise oder Selbstauskünfte. Wer als Zulieferer nicht antworten kann oder will, riskiert im Zweifel den Auftrag – auch ohne selbst gesetzlich verpflichtet zu sein.

Für viele KMU ist das der eigentliche Auslöser, sich mit Nachhaltigkeitsdaten zu befassen: nicht eine eigene gesetzliche Pflicht, sondern die Erwartung der Geschäftskunden entlang der Kette.

Und die EU-Ebene?

Auf europäischer Ebene gibt es eine Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). Sie befindet sich in der Umsetzung, und ihr genauer Anwendungsbereich sowie die Fristen werden politisch weiterhin diskutiert und angepasst. Konkrete Schwellenwerte nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich noch ändern können.

Für die tägliche Praxis eines KMU ändert die europäische Ebene wenig an der Grundmechanik: Ob nationales Lieferkettengesetz oder europäische Richtlinie – die Anforderungen der großen Kunden werden in absehbarer Zeit eher zunehmen als verschwinden. Wer strukturierte Nachhaltigkeitsdaten bereithält, ist für beide Richtungen gerüstet.

Wie Sie Kundenanfragen strukturiert beantworten

Statt jeden Fragebogen einzeln aus verstreuten Daten zusammenzusuchen, lohnt sich eine einmal strukturiert erhobene Datengrundlage. Genau dafür gibt es das Modul Nachhaltigkeitsbericht (VSME): einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht nach dem europäischen VSME-Standard, gedacht für Unternehmen ohne gesetzliche CSRD-Pflicht.

Das Modul führt durch die Datenerhebung, enthält einen CO2-Rechner und erstellt einen fertigen Bericht als PDF. Der Nutzen für die Lieferkette: Die einmal erhobenen Kennzahlen – etwa zu Energieverbrauch, Emissionen und Beschäftigten – lassen sich als strukturierte Antwort verwenden, wenn ein großer Kunde einen Lieferanten-Fragebogen schickt. So wird aus einer lästigen Einzelanfrage eine wiederverwendbare Grundlage. Das Modul kostet 49 Euro pro Monat und lässt sich einmal 14 Tage kostenlos testen.

Kein Ersatz für eine rechtliche Prüfung: Ob eine konkrete Kundenanforderung mit einem VSME-Bericht vollständig erfüllt ist, hängt vom jeweiligen Fragebogen ab. Der Bericht liefert die belastbare Datenbasis, nicht die juristische Bewertung.

Was Sie jetzt tun können

Auch ohne eigene Pflicht lohnt sich ein pragmatischer erster Schritt:

  • prüfen, ob und von welchen Kunden bereits Nachhaltigkeitsanfragen gekommen sind
  • die eigenen Basisdaten sammeln: Energieverbrauch, Emissionen, Beschäftigtenzahlen, Standorte
  • einen freiwilligen VSME-Bericht als wiederverwendbare Grundlage anlegen
  • eine feste Ansprechperson für Lieferanten-Fragebögen benennen
  • bei konkreten Vertragsklauseln oder Zusicherungen die rechtliche Tragweite prüfen lassen

Häufige Fragen

Ab welcher Größe gilt das Lieferkettengesetz direkt?

Nach § 1 LkSG gilt das Gesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern im Inland (seit dem 1. Januar 2024; zuvor 3.000). Kleinere Unternehmen sind nicht unmittelbar verpflichtet – können aber als Zulieferer indirekt betroffen sein.

Warum bekommt mein kleines Unternehmen Nachhaltigkeits-Fragebögen?

Weil große Kunden ihre Sorgfaltspflichten aus dem LkSG an ihre Lieferanten weitergeben. Sie fordern Selbstauskünfte, Verhaltenskodizes oder Nachweise ein, auch wenn Sie selbst nicht unter das Gesetz fallen. Wer nicht antwortet, riskiert im Zweifel den Auftrag.

Muss ich als KMU einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Eine gesetzliche Pflicht besteht für die meisten KMU nicht. Ein freiwilliger Bericht nach dem VSME-Standard ist aber oft der einfachste Weg, wiederkehrende Kundenanfragen mit einer strukturierten Datengrundlage zu beantworten.

Was ist mit der EU-Richtlinie CSDDD?

Die europäische Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten ist in der Umsetzung; ihr Anwendungsbereich und die Fristen werden noch diskutiert. Konkrete Schwellenwerte lassen sich derzeit nicht verlässlich festhalten. An der Grundmechanik – Anforderungen wandern die Lieferkette entlang – ändert das wenig.

Wie hilft das VSME-Modul bei Lieferanten-Fragebögen?

Es führt durch die Datenerhebung, berechnet CO2-Kennzahlen und erstellt einen fertigen Bericht als PDF. Die einmal erhobenen Daten lassen sich als strukturierte Antwort auf Kundenanfragen wiederverwenden, statt sie jedes Mal neu zusammenzusuchen.