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Anlagenspiegel

Kanzlei Software Anlagenspiegel: was die Anlagenbuchführung liefert und wo er Pflicht ist

Den Kanzlei Software-Anlagenspiegel gibt die Kanzlei laut Kanzlei Software-Hilfe im Rechnungswesen-Programm unter Auswertungen | Anlagenbuchführung | Anlagenspiegel aus und kann ihn nach Excel exportieren. Ob Sie ihn im Anhang brauchen, hängt von der Größenklasse ab (§ 284 Abs. 3, § 288 Abs. 1 HGB); in der E-Bilanz führt die Finanzverwaltung ihn auch für kleine Gesellschaften als Mussfeld. Hier sehen Sie, welche Werte Sie anfordern und wie der Spiegel mit der Bilanz abgestimmt wird.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB aus der Saldenliste und erzeugt die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister.

Stand: 2026-11-01

Anlagenspiegel in Kanzlei Software: zwei Programme, eine Abstimmung

Kanzlei Software führt das Anlagevermögen in der Kanzlei Software Anlagenbuchführung. Laut Shopseite verwaltet sie Inventare, bietet die Auswahl der Abschreibungsart mit integrierten AfA-Tabellen, Investitionsabzugsbeträge und die Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG, ist in Finanzbuchführung und Jahresabschluss integriert und bestückt den Anlagenspiegel der E-Bilanz automatisch. Ausgegeben wird der Spiegel laut Hilfe über Auswertungen | Anlagenbuchführung | Anlagenspiegel, die Entwicklung je Inventar über Auswertungen | Anlagenbuchführung | Entwicklung des Anlagevermögens mit vorangestelltem Summenblatt.

Weil Anlagenbuchführung und Finanzbuchführung getrennt rechnen, stellt Kanzlei Software beide über die Auswertung Abstimmung Anlagenbuchführung gegenüber: FIBU-Werte (EB-Wert, Zugänge, Abgänge, Umbuchungen, Abschreibungen, Zuschreibungen) gegen die Anschaffungs- und Herstellungskosten. Werden die Werte zu unterschiedlichen Daten übernommen, entstehen laut Hilfe Differenzen; im Bilanzbericht erscheint der Anlagenspiegel dann nur als Platzhalter. Bucht das Unternehmen selbst in einem Kanzlei Software-Programm, gibt es die Daten der Anlagenbuchführung laut Kanzlei Software einmal im Jahr an die Kanzlei weiter, etwa zur Erstellung des Anlagenspiegels.

Wo der Anlagenspiegel Pflicht ist

Rechtslage laut HGB, EStG und BMF-Schreiben vom 10.06.2025 (Taxonomie 6.9). Stand: 1. November 2026.

Für kleine Gesellschaften ist das der entscheidende Punkt: Im Anhang dürfen sie den Spiegel weglassen, für die E-Bilanz brauchen sie ihn trotzdem. Das BMF formuliert im Schreiben zur Taxonomie 6.9, der Anlagenspiegel sei „weiterhin als Mussfeld ausgestaltet und daher verpflichtend zu übermitteln“.

Anhang und E-Bilanz nach Größenklasse
GrößenklasseIm Anhang (HGB)In der E-Bilanz
Kleinstkapitalgesellschaftkein Anhang nötig, wenn die Angaben nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB unter der Bilanz stehenMussfeld, sobald Anlagevermögen vorhanden ist
Kleine Kapitalgesellschaftbefreit (§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB nennt § 284 Abs. 3)Mussfeld
Mittelgroße KapitalgesellschaftPflicht nach § 284 Abs. 3 HGBMussfeld
Große KapitalgesellschaftPflicht nach § 284 Abs. 3 HGBMussfeld
Wirtschaftsjahre ab 2028unverändert§ 5b Abs. 1 EStG nennt Anlagenspiegel und Anlagenverzeichnis ausdrücklich (§ 52 Abs. 11 Satz 3 EStG)

Was § 284 Abs. 3 HGB verlangt – mit Rechenbeispiel

  • Beispiel: Posten „Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“, gebucht im SKR 03 etwa auf 0420 Büroeinrichtung und 0320 Pkw (SKR 04: 0650 und 0520).
  • Anschaffungskosten zu Beginn 180.000,00 €, Zugänge 42.000,00 €, Abgänge 15.000,00 €, Anschaffungskosten am Ende 207.000,00 €.
  • Kumulierte Abschreibungen zu Beginn 96.000,00 €, Abschreibungen des Jahres 31.000,00 €, Abschreibungen auf die Abgänge 12.000,00 €, kumuliert am Ende 115.000,00 €.
  • Buchwert am Ende 92.000,00 €, im Vorjahr 84.000,00 € – genau diese Beträge muss die Bilanz unter A.II.3. zeigen.
  • Die 31.000,00 € müssen zu den Abschreibungskonten der GuV passen, etwa SKR 03 4830 Abschreibungen auf Sachanlagen und 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (SKR 04: 6220 und 6260).

Der Spiegel zeigt die Entwicklung jedes Postens des Anlagevermögens, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten: Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahres sowie die Abschreibungen. Zu den Abschreibungen verlangt das Gesetz gesondert den Gesamtbetrag zu Beginn und Ende des Jahres, die Abschreibungen des Jahres und die Änderungen im Zusammenhang mit Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen. Wurden Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen, ist je Posten der aktivierte Betrag anzugeben.

Den Spiegel bei der Kanzlei anfordern

  • Auswertung „Anlagenspiegel“ mit Brutto-Werten, nicht nur die Buchwertentwicklung – ohne Anschaffungs- und Herstellungskosten gibt es keinen Brutto-Spiegel.
  • Stichtag und Bereich wie bei der Saldenliste: dasselbe Wirtschaftsjahresende, Bereich Handelsrecht. Laut Kanzlei Software-Hilfe stimmen Anlagen- und Finanzbuchführung nur, wenn beide Werte zum gleichen Datum übernommen wurden.
  • Als Excel-Datei über Bestand | Fensterinhalt | Öffnen mit | Excel oder Exportieren nach – den Listendruck gibt es in den Auswertungen der Anlagenbuchführung laut Hilfe nicht.
  • Eine Abstimmung Anlagenbuchführung ohne Differenzen; so wissen Sie, dass Spiegel und Saldenliste zusammengehören.
  • Für Wirtschaftsjahre ab 2028 zusätzlich das Anlagenverzeichnis, weil die E-Bilanz es dann gesetzlich enthält.

So kommt der Spiegel hier in den Abschluss

Der Anlagenspiegel gehört im Jahresabschluss zum Anhang; in der E-Bilanz liegt er unter Daten & Nachweise. Excel- und CSV-Dateien werden strukturiert gelesen, bei PDF und Bildern ordnet die KI die Werte den HGB-Posten zu; Positionen ohne eindeutige Zuordnung wählen Sie vor der Übernahme selbst. Danach gleicht die Software jeden Abschnitt mit der Bilanz ab – für das Geschäftsjahr und das Vorjahr – und meldet, wenn die Abschreibungen des Jahres nicht zur GuV passen. Das ist ein Hinweis mit Sprung zur betroffenen Spalte, keine Sperre.

Im Folgejahr beginnt der Spiegel mit dem Schluss des Vorjahres, sobald dieses im System ist, auch wenn sein Abschluss noch offen ist; eine abweichende gespeicherte Eröffnung wird nie überschrieben, sondern mit einem Hinweis angezeigt. Die E-Bilanz nutzt denselben Spiegel. Fehlt er bei vorhandenem Anlagevermögen, erinnert die E-Bilanz daran, ihn unter Daten & Nachweise zu erfassen. Bei kleinen Gesellschaften erscheint er nur dann im Anhang, wenn Sie ihn freiwillig aufnehmen.

Wann die Kanzlei den Spiegel am besten liefert

Führt die Kanzlei Ihr Anlagevermögen in der Kanzlei Software Anlagenbuchführung, ist sie die einzige Stelle mit Inventaren, Abschreibungsmethoden und historischen Anschaffungskosten – den Spiegel daraus zu übernehmen ist sicherer, als ihn neu aufzubauen. Ein eigenes Anlagenverzeichnis führt die Software nur, wenn Sie die Buchhaltung hier führen; dann schlägt sie den Spiegel aus dem Anlagenverzeichnis vor.

Selbst erfassen können Sie den Spiegel, wenn nur wenige Anlagen vorhanden sind und die Kanzlei Anschaffungskosten und Abschreibungen je Posten nennt. Bei Umbuchungen aus Anlagen im Bau, Zuschreibungen oder aktivierten Zinsen ist die Kanzlei der bessere Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Braucht meine kleine GmbH einen Anlagenspiegel?

Im Anhang nicht – § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB befreit kleine Kapitalgesellschaften von § 284 Abs. 3 HGB. Für die E-Bilanz ist der Anlagenspiegel laut BMF-Schreiben vom 10.06.2025 aber ein Mussfeld, sobald Anlagevermögen vorhanden ist.

Wo finde ich den Anlagenspiegel in Kanzlei Software?

Laut Kanzlei Software-Hilfe im Rechnungswesen-Programm unter Auswertungen | Anlagenbuchführung | Anlagenspiegel. Nach Excel geht er über Bestand | Fensterinhalt | Öffnen mit | Excel oder Exportieren nach.

Was bedeutet es, wenn der Anlagenspiegel bei der Kanzlei als Platzhalter erscheint?

Laut Kanzlei Software-Hilfe weichen dann Buch- oder Anschaffungswerte zwischen Kanzlei-Rechnungswesen und Anlagenbuchführung ab. Die Kanzlei bereinigt das über die Abstimmung Anlagenbuchführung.

Kann ich einen PDF-Anlagenspiegel hochladen?

Ja. PDF und Bilder werden ausgelesen und den HGB-Posten zugeordnet; prüfen Sie die Zuordnung vor der Übernahme. Eine Excel-Datei aus Kanzlei Software wird strukturiert gelesen und ist deshalb verlässlicher.

Muss der Anlagenspiegel zur Bilanz passen?

Ja. Der Buchwert am Ende jedes Postens muss dem Bilanzposten entsprechen, und die Abschreibungen des Jahres sollten zur GuV passen. Die Software gleicht beides ab und zeigt Abweichungen als Hinweis.

Gehört das Anlagenverzeichnis in die E-Bilanz?

Ausdrücklich gesetzlich ab Wirtschaftsjahren mit Beginn nach dem 31. Dezember 2027: Dann verlangt § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG Anlagenspiegel und zugrunde liegendes Anlagenverzeichnis (§ 52 Abs. 11 Satz 3 EStG).

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.