Gewerbesteuer
Gewerbesteuer mit Kanzlei Software-Zahlen: von den Kanzlei-Konten zur Erklärung
Bucht Ihre Kanzlei in Kanzlei Software, entsteht die Gewerbesteuererklärung einer GmbH dort laut Kanzlei Software im Kanzleiprogramm Körperschaftsteuer, das die Werte aus Kanzlei-Rechnungswesen übernimmt. Auf dieser Seite sehen Sie, welche Konten aus Kanzlei Software die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG tragen, was nur Sie selbst wissen können und wie die Erklärung hier aus der Summen- und Saldenliste der Kanzlei vorbereitet wird – allein oder gemeinsam mit Ihrer Kanzlei.
In der Software: Jahresabschluss.io erstellt die Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) mit Hinzurechnungen und Kürzungen.
Stand: 2026-11-01
Wer in Kanzlei Software die Gewerbesteuer rechnet – und was beim Unternehmen ankommt
Kanzlei Software ordnet die Gewerbesteuer seinen Steuerprogrammen für Kanzleien zu. Körperschaftsteuer classic übernimmt laut Produktseite „die Abwicklung der Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung für Kapitalgesellschaften“ und holt die relevanten Daten aus Kanzlei Software Kanzlei-Rechnungswesen; für Einzelunternehmen und Personengesellschaften nennt Kanzlei Software das Programm Gewerbesteuer classic. Im Kontenrahmen markiert Kanzlei Software die Konten, die das Rechnungswesen an diese Programme weitergibt, mit „G“ (Gewerbesteuer) und „K“ (Körperschaftsteuer). Weil die Gewerbesteuer-Berechnung für Körperschaften laut Kontenrahmen in das Produkt Körperschaftsteuer integriert ist, tragen Konten mit gewerbesteuerlichem Merkmal zusätzlich ein „K“.
Beim Unternehmen kommt davon meist nur das Ergebnis an. Kanzlei Software Unternehmen online nennt als Auswertungen, die die Kanzlei bereitstellen kann, unter anderem Kontoblatt, Summen- und Saldenliste, BWA und die Werteblätter zur Umsatzsteuer; eine eigene Gewerbesteuererklärung für das Unternehmen beschreibt die Produktseite nicht. Wer die Erklärung selbst vorbereiten oder die Zahlen der Kanzlei gegenrechnen möchte, arbeitet deshalb mit der Summen- und Saldenliste des Wirtschaftsjahres.
Die Konten aus Kanzlei Software, an denen die Hinzurechnung hängt
Bezeichnungen laut Kanzlei Software-Kontenrahmen 2026 (Art.-Nr. 11174 und 11175), Behandlung laut den Vorbelegungsregeln der Software. Stand: 1. November 2026.
Der Unterschied zwischen Zeile zwei bis fünf und Zeile sechs ist ein typischer Kanzlei Software-Stolperstein: Bucht die Kanzlei die Büromiete auf 4210 statt auf 4211 (SKR 04: 6310 statt 6317), steht derselbe Aufwand in der Saldenliste, aber ohne das Merkmal „gewerbesteuerlich hinzuzurechnen“. Die Software rechnet dann nichts still hinzu, sondern nennt Konto und Saldo und bittet um den Betrag. Fragen Sie vorab in der Kanzlei, auf welchen Konten Miete, Leasing und Lizenzen gebucht sind – das erspart in der Erklärung Rückfragen.
| SKR 03 | SKR 04 | Kanzlei Software-Bezeichnung (gekürzt) | Was die Software daraus macht |
|---|---|---|---|
| 2100, 2110, 2120 | 7300, 7310, 7320 | Zinsen und ähnliche Aufwendungen, Zinsaufwendungen für kurz- und langfristige Verbindlichkeiten | Vorbelegung als Entgelte für Schulden (Buchst. a), voll |
| 4963 | 6838 | gemietete oder gepachtete bewegliche Wirtschaftsgüter, die gewerbesteuerlich hinzuzurechnen sind | Vorbelegung Buchst. d, angesetzt zu einem Fünftel |
| 4575 | 6565 | Mietleasing Elektrofahrzeuge und Fahrräder, gewerbesteuerlich hinzuzurechnen | Vorbelegung Buchst. d Satz 2, halbes Fünftel |
| 4211 | 6317 | gemietete oder gepachtete unbewegliche Wirtschaftsgüter, gewerbesteuerlich hinzuzurechnen | Vorbelegung Buchst. e, zur Hälfte |
| 4964 | 6837 | zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Lizenzen, Konzessionen) | Vorbelegung Buchst. f, zu einem Viertel |
| 4210, 4570, 4960 | 6310, 6560, 6835 | Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter), Mietleasing Kfz, Mieten für Einrichtungen | keine Zahl, sondern ein Hinweis mit Saldo; den hinzurechnungspflichtigen Betrag tragen Sie ein |
| 2375 | 7680 | Grundsteuer | ab Erhebungszeitraum 2025 Vorbelegung der Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 |
| 4320 | 7610 | Gewerbesteuer | zum Gewinn zurückgerechnet, weil keine Betriebsausgabe |
Was §§ 8, 9 und 11 GewStG verlangen
Ausgangspunkt ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 7 GewStG, bei einer GmbH der nach Körperschaftsteuerrecht ermittelte Gewinn. Ihm rechnet § 8 Nr. 1 GewStG Finanzierungsanteile hinzu: Entgelte für Schulden, Renten und dauernde Lasten sowie Gewinnanteile stiller Gesellschafter in voller Höhe, Miet- und Pachtzinsen einschließlich Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu einem Fünftel – für Elektrofahrzeuge, begünstigte Hybride und Fahrräder nur zur Hälfte davon, letztmals für 2030 (§ 36 Abs. 4 GewStG) –, für unbewegliche zur Hälfte und Aufwendungen für die befristete Überlassung von Rechten zu einem Viertel. Erfasst wird nur der Teil der Summe, der 200.000 € übersteigt, und davon ein Viertel.
Gekürzt wird nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG für Grundbesitz im Betriebsvermögen. Ab dem Erhebungszeitraum 2025 ist das die im Jahr als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer (§ 36 Abs. 4b GewStG); für frühere Jahre galt eine andere Fassung. Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet. Den Freibetrag von 24.500 € gewährt § 11 Abs. 1 GewStG nur natürlichen Personen und Personengesellschaften, nicht der GmbH. Die Messzahl beträgt 3,5 %, den Hebesatz bestimmt die Gemeinde (§ 16 Abs. 1 GewStG). Weil die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe ist (§ 4 Abs. 5b EStG), verändert ihre Rückstellung den Gewerbeertrag nicht.
Rechenbeispiel: eine GmbH mit Kanzlei Software-Kontenrahmen SKR 04
Beispiel: Erhebungszeitraum 2025, Gewinn nach Körperschaftsteuerrecht 210.000 €, Hebesatz 400 %.
Hat die GmbH 24.000 € vorausgezahlt, fehlen 5.470 €. Diesen Betrag bucht die Kanzlei als Rückstellung – im SKR 04 auf 7610 an 3035, im SKR 03 auf 4320 an 0956, das Kanzlei Software als „Gewerbesteuerrückstellung nach § 4 Abs. 5b EStG“ führt. Fehlt diese Buchung in der Saldenliste, schlägt die Software im Jahresabschluss eine passende Abschlussbuchung vor, sobald die GuV einen Gewinn, aber keine Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zeigt.
| Position | Konto SKR 04 | gebucht | angesetzt |
|---|---|---|---|
| Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 GewStG) | — | — | 210.000,00 € |
| Zinsen für ein langfristiges Darlehen | 7320 | 60.000,00 € | 60.000,00 € |
| Leasing von Produktionsmaschinen | 6838 | 90.000,00 € | 18.000,00 € |
| Miete der Fertigungshalle | 6317 | 240.000,00 € | 120.000,00 € |
| Softwarelizenzen auf Zeit | 6837 | 40.000,00 € | 10.000,00 € |
| Summe der Finanzierungsanteile | 208.000,00 € | ||
| Übersteigender Betrag 8.000 €, davon ein Viertel | 2.000,00 € | ||
| Kürzung: Grundsteuer für den eigenen Lagerplatz | 7680 | 1.500,00 € | − 1.500,00 € |
| Gewerbeertrag (auf volle 100 € abgerundet) | 210.500,00 € | ||
| Steuermessbetrag 3,5 % | 7.367,50 € | ||
| Gewerbesteuer bei 400 % Hebesatz | 29.470,00 € |
Wer was beisteuert: Kanzlei und Unternehmen
Von der Kanzlei
Die endgültige Summen- und Saldenliste des Wirtschaftsjahres nach allen Abschlussbuchungen, als Excel- oder CSV-Datei, und auf Wunsch die Konten, die Kanzlei Software als gewerbesteuerlich hinzuzurechnen führt, einzeln erläutert.
Aus dem Unternehmen
Was keine Saldenliste zeigt: Miet- und Leasingverträge (Gebäude oder bewegliche Sache, Abschlussdatum bei E-Fahrzeugen), eigener Grundbesitz, Betriebsstätten in mehreren Gemeinden und die Vorauszahlungsbescheide der Gemeinde.
Gemeinsam zu klären
Grenzfälle wie die Frage, ob eine Software-Gebühr eine befristete Rechteüberlassung ist. Bei Mieten, Leasing und Lizenzen übernimmt die Software nur die Konten, die der Kanzlei Software-Kontenrahmen dafür gesondert führt (SKR 03 4963, 4575, 4211, 4964, SKR 04 6838, 6565, 6317, 6837); andere Miet- und Leasingkonten erscheinen als Hinweis, und der Betrag bleibt Ihre Entscheidung.
So läuft die Gewerbesteuererklärung hier
- Saldenliste hochladen: Im Jahresabschluss wählen Sie „Kanzlei Software (über Steuerberater)“ und laden die Excel- oder CSV-Datei der Kanzlei hoch, ein PDF geht ebenfalls. Einen Buchungsstapel aus Kanzlei Software nimmt das Einrichtungsteam an und richtet daraus die Saldenliste ein; eine Direktanbindung an Kanzlei Software gibt es nicht.
- Vorbelegung prüfen: Die Erklärung liest die Saldenliste des Veranlagungszeitraums und zeigt je Wert Konto, Betrag und angewandte Regel. Konten ohne festes Merkmal erscheinen als Hinweis, nicht als Zahl.
- Hebesatz übernehmen: Vorgeschlagen wird der amtliche Hebesatz Ihrer Gemeinde aus dem Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Stichtag 31. Dezember 2024 – eingetragen erst mit Ihrem Klick.
- Rechnen und amtlich prüfen: Ausfüllen, Berechnung und die Prüfung durch die Finanzverwaltung kosten nichts. Für 2026 lässt sich die Gewerbesteuer schon vorab berechnen; die Erklärung selbst folgt, sobald der amtliche Vordruck 2026 bereitsteht.
- Übermitteln: Gewöhnliche Fälle der Jahre 2023 bis 2025 sendet die Software nach Ihrer Freigabe direkt an das Finanzamt, für 50 € je Erklärung. Sonderfälle, die sie nicht direkt abbildet, nennt die Seite mit Grund, Ihre Angaben bleiben gespeichert.
Wann die Kanzlei der bessere Weg ist
Erstellt Ihre Kanzlei Jahresabschluss und Körperschaftsteuer ohnehin in Kanzlei Software, laufen Körperschaft- und Gewerbesteuer dort im selben Programm aus denselben Buchungen – ein guter Grund, beides dort zu lassen. Gleiches gilt bei Zerlegung auf mehrere Gemeinden mit Sondermaßstäben, Organschaft, Umwandlungen oder wenn die Erklärung Teil einer laufenden Beratung ist.
Der Weg hier passt, wenn die Kanzlei nur die Buchhaltung führt und Sie Abschluss und Steuern selbst verantworten, wenn Sie die Zahlen der Kanzlei nachrechnen oder die Rückstellung vor dem Abschlussgespräch abschätzen wollen. Ihre Kanzlei kann dabei als Prüfer oder Freigeber in Ihrem Arbeitsbereich mitarbeiten.
Häufige Fragen
Kann ich die Gewerbesteuer in Kanzlei Software Unternehmen online selbst erklären?
Eine Gewerbesteuererklärung für Unternehmen beschreibt die Produktseite von Kanzlei Software Unternehmen online nicht. Die Anwendung dient dem Austausch von Belegen und Daten mit der Kanzlei; die Erklärung erstellt Kanzlei Software in den Kanzleiprogrammen Körperschaftsteuer (Kapitalgesellschaften) und Gewerbesteuer classic (Einzelunternehmen, Personengesellschaften).
Warum belegt die Software meine Büromiete nicht vor?
Weil sie auf einem Konto wie 4210 (SKR 03) oder 6310 (SKR 04) gebucht ist, das Kanzlei Software nicht als gewerbesteuerlich hinzuzurechnen bezeichnet. Die Software zeigt das Konto mit Saldo als Hinweis; Sie tragen den Anteil ein, der auf die Anmietung selbst entfällt – reine Nebenkosten wie Heizung oder Reinigung gehören nicht dazu.
Muss ich Fünftel, Hälfte und Viertel selbst ausrechnen?
Nein. Eingetragen bzw. vom Konto übernommen wird der volle Betrag. Die Quote je Buchstabe, den Freibetrag von 200.000 € und das Viertel der übersteigenden Summe rechnet die Erklärung.
Bekommt meine GmbH den Freibetrag von 24.500 €?
Nein. § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG gewährt ihn nur natürlichen Personen und Personengesellschaften. Für eine GmbH oder UG wird der Gewerbeertrag nur auf volle 100 € abgerundet.
Was kostet die Gewerbesteuererklärung hier?
Ausfüllen, Berechnen und die amtliche Prüfung kosten nichts. Die direkte Übermittlung kostet 50 € je Erklärung; im Gesamtpaket der Buchhaltung sind die Steuererklärungen eines Veranlagungszeitraums enthalten.
Bis wann muss die Erklärung 2025 beim Finanzamt sein?
Erstellen Sie sie selbst, gilt § 149 Abs. 2 AO: sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, also der 31. Juli 2026. Die längere Frist bis Ende Februar 2027 nach § 149 Abs. 3 AO gilt nur, wenn eine Kanzlei mit der Erstellung beauftragt ist.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- Kanzlei Software-Shop: Körperschaftsteuer classic (Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung für Kapitalgesellschaften) — abgerufen am 01.11.2026
- Kanzlei Software-Shop: Gewerbesteuer classic (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) — abgerufen am 01.11.2026
- Kanzlei Software-Kontenrahmen SKR 03, gültig für 2026 (Art.-Nr. 11174, PDF) — abgerufen am 01.11.2026
- Kanzlei Software-Kontenrahmen SKR 04, gültig für 2026 (Art.-Nr. 11175, PDF) — abgerufen am 01.11.2026
- Kanzlei Software: Digital stark zusammenarbeiten mit Kanzlei Software Unternehmen online (Auswertungen der Kanzlei) — abgerufen am 01.11.2026
- § 8 GewStG – Hinzurechnungen (gesetze-im-internet.de) — abgerufen am 01.11.2026
- § 9 GewStG – Kürzungen (gesetze-im-internet.de) — abgerufen am 01.11.2026
- § 36 GewStG – Zeitlicher Anwendungsbereich (Abs. 4b zu § 9 Nr. 1) — abgerufen am 01.11.2026
- § 11 GewStG – Steuermesszahl und Steuermessbetrag — abgerufen am 01.11.2026
- § 149 AO – Abgabe der Steuererklärungen — abgerufen am 01.11.2026
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