Gewerbesteuer · GmbH
Wie viel Gewerbesteuer zahlt eine GmbH?
Eine GmbH zahlt Gewerbesteuer in Höhe von 3,5 % des Gewerbeertrags multipliziert mit dem Hebesatz ihrer Gemeinde (§ 11 Abs. 2, § 16 Abs. 1 GewStG) — ohne Freibetrag und ohne Anrechnung auf eine andere Steuer. Bei 100.000 € Gewerbeertrag und einem Hebesatz von 400 % sind das 14.000 €; zusammen mit 15 % Körperschaftsteuer (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KStG, Veranlagungszeiträume bis 2027) und 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf (§ 4 Satz 1 SolZG) ergibt sich eine Gesamtbelastung von 29,825 %. Die Steuerpflicht folgt allein aus der Rechtsform: Die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft gilt stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG), auch wenn sie nur Vermögen verwaltet oder einen freien Beruf ausübt.
Stand: 2026-09-02
Erstellen, berechnen und mit ERiC prüfen: 0 € · 50 € nur bei serverseitig freigegebener Direktabgabe
Warum ist jede GmbH gewerbesteuerpflichtig?
Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften prüft das Finanzamt, ob die Tätigkeit die Merkmale eines Gewerbebetriebs erfüllt. Bei der GmbH entfällt diese Prüfung: Als Gewerbebetrieb gilt stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften, ausdrücklich genannt sind Europäische Gesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG). Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine GmbH und deshalb ebenso betroffen. Steuerschuldner ist die Gesellschaft selbst (§ 5 Abs. 1 Satz 1 GewStG).
„Stets und in vollem Umfang“ hat zwei Folgen. Erstens gibt es keine Freistellung nach Tätigkeit: Eine Steuerberatungs-GmbH, eine Architekten-GmbH oder ein Medizinisches Versorgungszentrum in der Rechtsform der GmbH zahlen Gewerbesteuer, obwohl dieselbe Tätigkeit als Einzelpraxis freiberuflich wäre. Zweitens ist der gesamte Gewinn Gewerbeertrag, einschließlich Zinserträgen, Beteiligungserträgen und Gewinnen aus dem Verkauf von Anlagevermögen. Eine rein vermögensverwaltende GmbH unterliegt der Gewerbesteuer ebenso, kann aber für Grundbesitz die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG beantragen.
Die Steuerpflicht beginnt mit der Eintragung ins Handelsregister; die Vorgesellschaft zwischen notarieller Gründung und Eintragung wird nach den Gewerbesteuer-Richtlinien (R 2.5 Abs. 2 GewStR) einbezogen, wenn die Eintragung nachfolgt. Sie endet erst mit dem Abschluss der Liquidation, nicht schon mit der Einstellung des Geschäftsbetriebs.
Wie wird die Gewerbesteuer der GmbH berechnet?
Ausgangswert ist der nach dem Körperschaftsteuergesetz ermittelte Gewinn (§ 7 Satz 1 GewStG): der Jahresüberschuss, korrigiert um nicht abziehbare Aufwendungen wie die Gewerbesteuer selbst (§ 4 Abs. 5b EStG), die Körperschaftsteuer (§ 10 Nr. 2 KStG) und verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Dazu kommen Hinzurechnungen nach § 8 GewStG, abzuziehen sind Kürzungen nach § 9 GewStG und ein Gewerbeverlust aus Vorjahren (§ 10a GewStG). Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet (§ 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG); einen Freibetrag gibt es nicht. 3,5 % davon sind der Messbetrag (§ 11 Abs. 2 GewStG), der Messbetrag mal Hebesatz ist die Steuer (§ 16 Abs. 1 GewStG).
Beispiel: Jahresüberschuss vor Steuern 100.000 €, keine Hinzurechnungen über dem Freibetrag von 200.000 €, keine Kürzungen. Gewerbeertrag 100.000 €, Messbetrag 3.500 €. Gewerbesteuer bei 400 %: 14.000 €. Körperschaftsteuer 15.000 € (§ 23 Abs. 1 KStG), Solidaritätszuschlag 825 € (§ 4 Satz 1 SolZG). Ertragsteuern insgesamt 29.825 €, nach Steuern verbleiben 70.175 €. Weder die Gewerbesteuer noch die Körperschaftsteuer mindern die Bemessungsgrundlage der jeweils anderen Steuer.
Welche typischen GmbH-Kosten werden hinzugerechnet?
§ 8 Nr. 1 GewStG rechnet Finanzierungsanteile bestimmter Aufwendungen hinzu — aber nur ein Viertel der Summe, die über 200.000 € liegt. Für die meisten kleinen und mittleren GmbH bleibt es bei null.
Büro- und Lagermiete
Mieten und Pachten für unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gehen zur Hälfte in die Summe ein (§ 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG). 60.000 € Büromiete zählen also mit 30.000 €.
Leasing von Fahrzeugen und Maschinen
Miet- und Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter gehen mit einem Fünftel ein (§ 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG), für Elektro- und bestimmte Hybridfahrzeuge sowie Fahrräder nur mit einem Zehntel. 24.000 € Leasing zählen mit 4.800 €.
Zinsen
Entgelte für Schulden zählen zu 100 % (§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG), auch Kontokorrentzinsen und Skonti in ungewöhnlicher Höhe. 15.000 € Darlehenszinsen zählen mit 15.000 €.
Lizenzen und Konzessionen
Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten gehen mit einem Viertel ein (§ 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG).
Zusammenrechnen
Im Beispiel ergeben Miete, Leasing und Zinsen 30.000 € + 4.800 € + 15.000 € = 49.800 € — weit unter 200.000 €, Hinzurechnung null. Erst eine GmbH mit 300.000 € Büromiete, 80.000 € Zinsen und 50.000 € Leasing kommt auf 150.000 € + 80.000 € + 10.000 € = 240.000 €; ein Viertel der übersteigenden 40.000 €, also 10.000 €, wird hinzugerechnet und kostet bei 400 % Hebesatz 1.400 € Gewerbesteuer.
Kürzungen
Gekürzt wird für Grundbesitz im Betriebsvermögen — seit dem Erhebungszeitraum 2025 um die als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer (§ 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG in der Fassung des Gesetzes vom 2. Dezember 2024, § 36 Abs. 4b GewStG) — und für Gewinne aus Beteiligungen von mindestens 15 % (§ 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG). Dividenden aus kleineren Beteiligungen werden dagegen hinzugerechnet (§ 8 Nr. 5 GewStG).
Gewerbesteuer und Gesamtbelastung je Hebesatz
Die Tabelle rechnet mit 100.000 € Gewerbeertrag, der zugleich das zu versteuernde Einkommen ist. Die Gesamtbelastung setzt sich aus 15 % Körperschaftsteuer, 0,825 % Solidaritätszuschlag und 3,5 % × Hebesatz Gewerbesteuer zusammen. Der Hebesatz muss für alle Unternehmen der Gemeinde gleich sein (§ 16 Abs. 4 Satz 1 GewStG). Bis zum Erhebungszeitraum 2026 beträgt der Mindesthebesatz 200 %; ab dem Erhebungszeitraum 2027 gilt ein Mindesthebesatz von 280 % (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG in der Fassung des Gesetzes vom 29. Juni 2026, § 36 Abs. 5b GewStG). Gemeinden mit 250 % können den Satz also nur noch für 2026 halten.
Die Spanne ist erheblich: Zwischen einer Gemeinde mit 280 % und einer Großstadt mit 490 % liegen bei 100.000 € Gewerbeertrag 7.350 € Gewerbesteuer im Jahr. Maßgeblich ist die Gemeinde der Betriebsstätte (§ 4 Abs. 1 Satz 1 GewStG), bei mehreren Betriebsstätten wird der Messbetrag nach Arbeitslöhnen zerlegt (§ 28 Abs. 1 Satz 1, § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG).
| Hebesatz | Gewerbesteuer | Gewerbesteuer in % des Ertrags | Körperschaftsteuer + Solidaritätszuschlag | Gesamtbelastung |
|---|---|---|---|---|
| 250 % (nur noch bis Erhebungszeitraum 2026 zulässig) | 8.750 € | 8,75 % | 15.825 € (15,825 %) | 24.575 € (24,575 %) |
| 280 % (Mindesthebesatz ab 2027) | 9.800 € | 9,80 % | 15.825 € (15,825 %) | 25.625 € (25,625 %) |
| 350 % | 12.250 € | 12,25 % | 15.825 € (15,825 %) | 28.075 € (28,075 %) |
| 400 % | 14.000 € | 14,00 % | 15.825 € (15,825 %) | 29.825 € (29,825 %) |
| 450 % | 15.750 € | 15,75 % | 15.825 € (15,825 %) | 31.575 € (31,575 %) |
| 490 % | 17.150 € | 17,15 % | 15.825 € (15,825 %) | 32.975 € (32,975 %) |
Warum gibt es für die GmbH weder Freibetrag noch Anrechnung?
Der Freibetrag von 24.500 € steht nur natürlichen Personen und Personengesellschaften zu (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG). Bei kleinen Gewinnen ist das ein spürbarer Unterschied: Eine GmbH mit 30.000 € Gewerbeertrag zahlt bei 400 % Hebesatz 4.200 € Gewerbesteuer, ein Einzelunternehmer mit demselben Ertrag 770 € — und bekommt diese über § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet.
Die Anrechnung nach § 35 EStG ist eine Ermäßigung der Einkommensteuer für gewerbliche Einkünfte natürlicher Personen. Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer, für die es keine entsprechende Vorschrift gibt; ihre Gesellschafter beziehen Kapitalerträge, keine gewerblichen Einkünfte. Die Gewerbesteuer der GmbH ist deshalb immer endgültig. Wer den ausgeschütteten Gewinn bis zum Gesellschafter verfolgt, rechnet bei 400 % Hebesatz weiter: 70.175 € Ausschüttung abzüglich 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf (§ 43 Abs. 1 Nr. 1, § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG, zusammen 26,375 %) ergeben 51.666 € netto — eine Gesamtbelastung von rund 48,3 % auf den ausgeschütteten Gewinn. Bleibt der Gewinn in der GmbH, endet die Rechnung bei 29,825 %.
Erklärung, Fristen und Vorauszahlungen der GmbH
- Erklärungspflicht besteht für Kapitalgesellschaften immer, auch bei Verlust (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 GewStDV); die Erklärung ist elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln (§ 14a Satz 1 GewStG).
- Frist ohne Steuerberatung: sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, also der 31. Juli des Folgejahres (§ 149 Abs. 2 Satz 1 AO) — für 2025 der 31. Juli 2026. Mit Steuerberatung: der letzte Tag des Februars des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 3 Nr. 3 AO); für 2025 ist das der 1. März 2027, weil der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist (§ 108 Abs. 3 AO). Für 2024 gilt in beratenen Fällen noch die verlängerte Frist bis zum 30. April 2026 (Art. 97 § 36 Abs. 3 EGAO).
- Verspätungszuschlag: Für die Erklärung zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags beträgt er 25 € je angefangenen Monat der Verspätung (§ 152 Abs. 6 Satz 2 AO), höchstens 25.000 € (§ 152 Abs. 10 AO); er wird von Amts wegen festgesetzt, wenn die Erklärung nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres abgegeben wurde (§ 152 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 6 Satz 1 AO; für 2024: 16 Monate, Art. 97 § 36 Abs. 3 Nr. 5 EGAO). Der Satz von 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens 25 € je Monat, gilt für die Körperschaftsteuererklärung (§ 152 Abs. 5 Satz 2 AO).
- Vorauszahlungen: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November je ein Viertel der zuletzt veranlagten Steuer (§ 19 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 GewStG), festgesetzt von der Gemeinde, angepasst auf Antrag beim Finanzamt (§ 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG).
- Verluste: Ein negativer Gewerbeertrag wird als Gewerbeverlust festgestellt und mindert spätere Gewerbeerträge bis 1 Mio. € unbegrenzt, darüber zu 60 % (§ 10a Satz 1 und 2 GewStG). Einen Rücktrag gibt es nicht; beim Wechsel der Gesellschafter ist § 8c Abs. 1 KStG zu beachten, der über § 10a Satz 10 GewStG auch für den Gewerbeverlust gilt.
Was die Software für die GmbH übernimmt
Die Software erstellt die Gewerbesteuererklärung der GmbH aus dem Jahresabschluss: Sie übernimmt den Gewinn, rechnet die Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer außerhalb der Bilanz hinzu, ordnet Miet-, Leasing- und Zinskonten den Buchstaben des § 8 Nr. 1 GewStG zu, wendet Rechtsform, Hebesatz und Verlustvortrag an und rechnet den Messbetrag vor. Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung entstehen aus denselben Zahlen.
Erstellen, Berechnen und amtliche Prüfung sind kostenlos. Der direkte Versand an ELSTER kostet 50 € je Erklärung und ist für gewöhnliche Fälle der Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 freigegeben, für die GmbH ebenso wie für UG, AG, SE, KGaA und eG. Eine Organgesellschaft oder ein Organträger (§ 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG) ist nicht abgebildet — dieser Fall wird über das eigene ELSTER-Konto oder die Steuerberatung eingereicht. Im Buchhaltungs-Gesamtpaket ist das Steuer-Modul enthalten. Die Software berät nicht; über Gestaltungsfragen wie Thesaurierung oder Standortwahl entscheidet die Steuerberatung.
Häufige Fragen
Zahlt eine UG (haftungsbeschränkt) Gewerbesteuer?
Ja, in gleicher Weise wie eine GmbH. Die UG ist eine Variante der GmbH und damit Kapitalgesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG — ohne Freibetrag, ab dem ersten Euro Gewerbeertrag.
Muss eine GmbH mit Verlust eine Gewerbesteuererklärung abgeben?
Ja. Kapitalgesellschaften sind unabhängig von der Höhe des Gewerbeertrags erklärungspflichtig (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 GewStDV). Der Verlust wird als Gewerbeverlust festgestellt und kann in späteren Jahren nach § 10a GewStG abgezogen werden — ohne Erklärung geht dieser Vortrag verloren.
Kann die GmbH die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abziehen?
Nein. Die Gewerbesteuer und ihre Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5b EStG). Sie mindert den handelsrechtlichen Jahresüberschuss, wird aber für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer außerhalb der Bilanz hinzugerechnet.
Zahlt eine GmbH, die einen freien Beruf ausübt, Gewerbesteuer?
Ja. Für Kapitalgesellschaften kommt es nicht auf die Art der Tätigkeit an; sie gelten stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG). Eine Steuerberatungs- oder Ingenieur-GmbH zahlt deshalb Gewerbesteuer, die Einzelpraxis nicht.
Wie hoch ist die Gesamtbelastung einer GmbH bei einem Hebesatz von 490 %?
32,975 % des Gewerbeertrags: 17,15 % Gewerbesteuer (3,5 % × 4,9), 15 % Körperschaftsteuer und 0,825 % Solidaritätszuschlag. Bei 100.000 € sind das 32.975 €.
Wird die Gewerbesteuer der GmbH beim Gesellschafter angerechnet?
Nein. § 35 EStG gilt nur für gewerbliche Einkünfte natürlicher Personen, nicht für Kapitalerträge aus einer GmbH-Beteiligung. Die Gewerbesteuer bleibt auf Ebene der Gesellschaft endgültig.
Welcher Hebesatz gilt, wenn die GmbH ihren Sitz und ihr Büro in verschiedenen Gemeinden hat?
Der Hebesatz der Gemeinde, in der eine Betriebsstätte unterhalten wird (§ 4 Abs. 1 Satz 1 GewStG). Ist auch der Sitz eine Betriebsstätte — etwa als Stätte der Geschäftsleitung (§ 12 Satz 2 Nr. 1 AO) —, wird der Messbetrag nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne auf beide Gemeinden zerlegt (§ 28 Abs. 1 Satz 1, § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG).
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- § 2 GewStG Steuergegenstand
- § 16 GewStG Hebesatz
- § 36 GewStG Zeitlicher Anwendungsbereich
- § 8 GewStG Hinzurechnungen
- § 9 GewStG Kürzungen
- Gewerbesteuergesetz (GewStG) – Gesetze im Internet — Aktuelle gesetzliche Grundlage der Gewerbesteuer
- Körperschaftsteuergesetz (KStG) – Gesetze im Internet — Aktuelle gesetzliche Grundlage der Körperschaftsteuer
- Abgabenordnung (AO) – Gesetze im Internet — Verfahrensrecht, Fristen, Mitwirkung und Steuerbescheide
Vom selben Anbieter: Gewerbesteuererklärung online erstellen auf jahresabschluss.io.