Agenda und Steuern
Agenda Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer: Erklärungen aus Ihren Agenda-Zahlen
Agenda rechnet Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung laut Hersteller in einer eigenen Steuerberechnung, die Werte aus dem Agenda-Jahresabschluss übernimmt; als Lizenz steht diese Steuerberechnung in der Preisübersicht für Steuerkanzleien, nicht in der für Unternehmen. Bucht Ihre GmbH selbst in Agenda, erstellen Sie die drei Jahreserklärungen hier aus derselben Saldenliste wie den Abschluss. Arbeitet Ihre Kanzlei mit Agenda, stimmen Sie die Erklärungen mit ihr ab und entscheiden gemeinsam, wer sie übermittelt.
In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Umsatzsteuer-Voranmeldung, Zusammenfassende Meldung sowie Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung aus der Buchhaltung, prüft sie amtlich und übermittelt gewöhnliche Fälle direkt an ELSTER.
Stand: 2026-11-01
Welche Steuern Agenda selbst abdeckt
Angaben laut Produktbeschreibung 770014, Seite Finanzbuchführung Small Business und den Preisübersichten 770116 (Unternehmen) und 770111 (Steuerkanzleien), jeweils Stand 03.09.2026. Stand: 1. November 2026.
| Steuer | Agenda laut Hersteller | Lizenz laut Preisübersicht |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer-Voranmeldung | in der Finanzbuchführung erstellen und aus der Software an das Finanzamt übermitteln, sofort oder im Sammelversand | Finanzbuchführung, auch Small Business |
| Dauerfristverlängerung, Zusammenfassende Meldung, OSS-Erklärung | als Auswertungen der Finanzbuchführung aufgeführt | Finanzbuchführung |
| Umsatzsteuer-Jahreserklärung | Anlagen UN und FV, Übernahme der Werte aus dem Jahresabschluss und der einzelnen Vorauszahlungen | Betriebliche Steuern (Preisübersicht für Steuerkanzleien) |
| Körperschaftsteuer | Erklärung für Körperschaften mit gewerblichen Einkünften, Anlagen wie GK, ZVE und Verluste, Rückstellungsberechnung mit Übergabe an die Finanzbuchführung | Betriebliche Steuern (Preisübersicht für Steuerkanzleien) |
| Gewerbesteuer | GewSt 1 A und Zerlegung, Übernahme der Werte aus dem Jahresabschluss, Rückstellungen zurück in die Finanzbuchführung | Betriebliche Steuern (Preisübersicht für Steuerkanzleien) |
SKR-Konten, auf denen die Steuern in Agenda stehen
Kontonummern laut Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04; Agenda erlaubt eigene Sachkonten bis zu acht Stellen — maßgeblich ist Ihr Kontenplan.
| Inhalt | SKR 03 | SKR 04 |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 2200 | 7600 |
| Solidaritätszuschlag | 2208 | 7608 |
| Gewerbesteuer | 4320 | 7610 |
| Gewerbesteuerrückstellung nach § 4 Abs. 5b EStG | 0956 | 3035 |
| Steuerrückstellungen (SKR 03) bzw. Körperschaftsteuerrückstellung (SKR 04; in SKR 03 Konto 0963) | 0955 | 3040 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 2100 | 7300 |
| Miete | 4210 | 6310 |
| Mietleasing Kfz | 4570 | 6560 |
| Umsatzsteuer 19 % | 1776 | 3806 |
| Umsatzsteuer-Vorauszahlungen | 1780 | 3820 |
Rechenbeispiel: GmbH mit 150.000 € Gewinn vor Ertragsteuern
Beispiel: Eine GmbH bucht in Agenda mit SKR 04 und hat 2025 einen Gewinn vor Ertragsteuern von 150.000 €. Auf 7300 stehen 90.000 € Zinsen, auf 6310 Miete für die Lagerhalle von 240.000 € und auf 6560 Mietleasing für Fahrzeuge von 50.000 €.
Gewerbesteuer: Nach § 8 Nr. 1 GewStG zählen die Zinsen voll (90.000 €), die Miete für unbewegliche Wirtschaftsgüter zur Hälfte (120.000 €) und das Leasing beweglicher Wirtschaftsgüter zu einem Fünftel (10.000 €). Von der Summe 220.000 € wird der Freibetrag von 200.000 € abgezogen, ein Viertel des Rests ist hinzuzurechnen: 5.000 €. Der Gewerbeertrag beträgt 155.000 €. Einen Freibetrag nach § 11 GewStG gibt es für die GmbH nicht, er gilt nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Mit der Messzahl von 3,5 % ergibt sich ein Steuermessbetrag von 5.425 €; bei einem angenommenen Hebesatz von 400 % fallen 21.700 € Gewerbesteuer an.
Körperschaftsteuer: Gewerbe- und Körperschaftsteuer mindern das Einkommen nicht (§ 4 Abs. 5b EStG, § 10 Nr. 2 KStG), das zu versteuernde Einkommen bleibt ohne weitere Korrekturen bei 150.000 €. Mit 15 % (§ 23 Abs. 1 KStG, gültig bis Veranlagungszeitraum 2027) sind das 22.500 € Körperschaftsteuer, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag mit 1.237,50 €. Die Ertragsteuern betragen zusammen 45.437,50 €.
In Agenda wird vor der endgültigen Saldenliste die Differenz zu den Vorauszahlungen zurückgestellt: Bei 16.000 € gezahlter Gewerbesteuer bucht die GmbH 5.700 € auf 7610 an 3035, bei 18.000 € Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen 4.500 € auf 7600 an 3040.
Was die Agenda-Saldenliste nicht verrät
Eine Saldenliste zeigt Kontensalden, keine Vertragsarten. Ob ein Mietkonto bewegliche oder unbewegliche Wirtschaftsgüter betrifft, ob neben den Zinsen auch unübliche Skonti oder Diskontbeträge als Entgelt für Schulden zählen und ob Leasingraten für Elektrofahrzeuge nur zur Hälfte hinzugerechnet werden, tragen Sie deshalb als Ausgangsbeträge je Buchstabe ein. Die Quoten und der Freibetrag werden danach gerechnet.
Ebenso wenig steht in Agenda-Salden, welcher Verlustvortrag zum Ende des Vorjahres festgestellt wurde, welche Vorauszahlungen festgesetzt sind und welchen Hebesatz Ihre Gemeinde anwendet. Den Verlustvortrag übernimmt die Software aus dem letzten Bescheid, den Sie bereitstellen; hat die Gesellschaft Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, kommt die Zerlegung hinzu.
Ablauf hier: drei Erklärungen aus einer Datei
- Körperschaftsteuer: Die Anlage GK wird aus der E-Bilanz bzw. dem Jahresabschluss hier vorbefüllt und cent-genau mit ihr abgestimmt, Hinzurechnungen und Kürzungen werden hergeleitet, der Verlustvortrag kommt aus dem letzten Bescheid.
- Gewerbesteuer: Die Ausgangsgröße stammt aus dem Abschluss; Sie tragen die Beträge je Hinzurechnungstatbestand ein, Viertelung und Freibetrag von 200.000 € werden gerechnet.
- Umsatzsteuer-Jahreserklärung: Führen Sie die Bücher nicht hier, wird sie aus der hochgeladenen Saldenliste vorbelegt; Sie prüfen die Werte und ändern sie bei Bedarf.
- Alle drei Erklärungen prüfen Sie kostenlos und beliebig oft mit der amtlichen ERiC-Prüfung.
- Der Direktversand kostet 50 € je Erklärung und steht für gewöhnliche Fälle der Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 bereit; Sonderfälle, die nicht direkt versendet werden, nennt die Software mit Grund, und Ihre Angaben bleiben gespeichert.
- Für 2026 lässt sich die Umsatzsteuer-Jahreserklärung schon vorbereiten und nach Ablauf des Jahres senden; Körperschaft- und Gewerbesteuer 2026 folgen, sobald die amtlichen Vordrucke bereitstehen, bis dahin rechnen Sie das Jahr vorab.
Abgabefristen und Verantwortung
Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung sind elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln (§ 31 Abs. 1a KStG, § 14a GewStG), ebenso die Umsatzsteuer-Jahreserklärung als Steueranmeldung (§ 18 Abs. 3 UStG). Ohne Steuerberatung gilt die Frist von sieben Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres (§ 149 Abs. 2 AO); erstellt eine Kanzlei die Erklärungen, verlängert sie sich nach § 149 Abs. 3 AO bis zum letzten Februartag des zweiten Folgejahres, sofern das Finanzamt keine frühere Abgabe anordnet.
Die Software bereitet vor und prüft, sie berät nicht. Welche Angaben Sie machen und dass die Erklärung abgegeben wird, verantwortet die Geschäftsführung — allein oder gemeinsam mit Ihrer Kanzlei.
Wenn Ihre Kanzlei die Steuern in Agenda rechnet
Mit Agenda PLUS arbeitet die Kanzlei in einem Paket aus Rechnungswesen, Lohn und Steuerberechnung; laut Hersteller übernimmt sie die Werte direkt aus dem Jahresabschluss und lässt die Steuerrückstellungen berechnen und in die Finanzbuchführung übergeben. Das ist ein geschlossener, vollständiger Weg, und es gibt keinen Grund, ihn zu verlassen.
Nützlich ist die Software hier für Gesellschaften, die ihre Erklärungen selbst erstellen, und für Kanzleien, die mit ihren Mandanten in einem gemeinsamen Arbeitsbereich arbeiten möchten. Das Steuer-Modul ist kostenlos; bezahlt wird nur der einzelne Direktversand.
Häufige Fragen
Kann ich mit der Agenda-Lizenz für Unternehmen die Körperschaftsteuererklärung senden?
Die Preis- und Lizenzübersicht Rechnungswesen für Unternehmen nennt nur Finanzbuchführung, Kostenrechnung und Controlling, Jahresabschluss und Anlagenbuchführung. Die Steuerberechnung beschreibt Agenda in der Produktbeschreibung, als Lizenz „Betriebliche Steuern“ steht sie in der Preisübersicht für Steuerkanzleien. Ob Ihr Unternehmen sie lizenzieren kann, beantwortet Agenda.
Sendet Agenda die Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Ja. Laut Hersteller erstellt die Agenda-Finanzbuchführung die Voranmeldung und übermittelt sie an das Finanzamt, auch in der Small-Business-Lizenz. Mandanten einer Agenda-Kanzlei können eine bereitgestellte Voranmeldung im Unternehmens-Portal übermitteln.
Woher nimmt die Software hier den Gewinn für die Gewerbesteuer?
Aus dem Abschluss, der auf Ihrer Agenda-Saldenliste beruht. Die Hinzurechnungen nach § 8 GewStG tragen Sie je Buchstabe als Ausgangsbeträge ein, die Gewichtung und den Freibetrag rechnet die Software.
Gilt der Freibetrag von 24.500 € auch für meine GmbH?
Nein. § 11 Abs. 1 GewStG gewährt den Freibetrag von 24.500 € nur natürlichen Personen und Personengesellschaften. Eine GmbH oder UG versteuert den Gewerbeertrag ohne diesen Abzug.
Was kostet die Übermittlung hier?
Je Erklärung 50 € für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer-Jahreserklärung. Erstellen und die amtliche Prüfung sind kostenlos. Im Gesamtpaket der Buchhaltung sind die Steuererklärungen eines Veranlagungszeitraums enthalten.
Kann ich die Erklärungen für 2026 schon abgeben?
Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2026 lässt sich vorbereiten und nach Ablauf des Jahres senden. Für Körperschaft- und Gewerbesteuer 2026 rechnen Sie vorab, bis die amtlichen Vordrucke bereitstehen.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- Agenda: Produktbeschreibung Rechnungswesen (Art.-Nr. 770014), Kapitel 5 und Funktionsübersicht Betriebliche Steuern — abgerufen am 01.11.2026
- Agenda: Preis- und Lizenzübersicht Rechnungswesen für Unternehmen (Art.-Nr. 770116) — Stand 03.09.2026, abgerufen am 01.11.2026
- Agenda: Preis- und Lizenzübersicht für Steuerkanzleien (Art.-Nr. 770111) — Stand 03.09.2026, abgerufen am 01.11.2026
- Agenda: Finanzbuchführung Small Business (UStVA) — abgerufen am 01.11.2026
- Agenda: Steuersoftware für Steuerberater — abgerufen am 01.11.2026
- Agenda-Hilfe für Mandanten: Umsatzsteuer-Voranmeldungen übermitteln — abgerufen am 01.11.2026
- § 8 GewStG – Hinzurechnungen — abgerufen am 01.11.2026
- § 11 GewStG – Steuermesszahl und Freibetrag — abgerufen am 01.11.2026
- § 23 KStG – Steuersatz — abgerufen am 01.11.2026
- § 149 AO – Abgabe der Steuererklärungen — abgerufen am 01.11.2026
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.