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Agenda E-Bilanz

Agenda E-Bilanz: Assistent, Kontennachweise und der Weg über die Saldenliste

Agenda übermittelt die E-Bilanz laut Produktbeschreibung mit einem eigenen Assistenten über ELSTER, sofern das Modul Jahresabschluss lizenziert ist. Wer nur die Agenda-Finanzbuchführung nutzt oder die E-Bilanz getrennt vom Abschlussprogramm erstellen möchte, nimmt die kontengenaue Summen- und Saldenliste aus Agenda und sendet den Datensatz hier nach eigener Freigabe direkt an das Finanzamt. Diese Seite erklärt, was § 5b EStG für Ihr Wirtschaftsjahr verlangt und welche Agenda-Daten Sie dafür brauchen.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt die E-Bilanz nach § 5b EStG aus der Saldenliste, prüft sie amtlich und übermittelt sie direkt über ELSTER an das Finanzamt – für 20 € je Wirtschaftsjahr, für GmbH, UG, AG, SE, eG, Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Stand: 2026-11-01

Der E-Bilanz-Assistent im Agenda-Jahresabschluss

Agenda beschreibt die E-Bilanz nicht als eigenes Produkt, sondern als Teil des Moduls Jahresabschluss. Die Funktionsübersicht der Produktbeschreibung für kleine und mittlere Unternehmen führt für jede Rechtsform ein E-Bilanz-Schema auf: für Einzelunternehmen, OHG, GbR und KG, für Personengesellschaften wie die GmbH & Co. KG und für Kapitalgesellschaften. Übermittelt wird nach Herstellerangabe „via ELSTER an die Finanzverwaltung“, die Schemata lassen sich online aktualisieren.

Die Lizenz Jahresabschluss setzt in Agenda die Finanzbuchführung voraus und kostet laut Preisübersicht für Unternehmen 19,00 € (Small Business) bzw. 25,00 € (Business) im Monat, Stand 03.09.2026; für die E-Bilanz selbst nennt die Übersicht keine Gebühr je Übermittlung. Welche Taxonomie-Version Agenda für welches Wirtschaftsjahr einsetzt und wie die Kontennachweise gefüllt werden, beschreiben die öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht; das klären Sie mit dem Hersteller oder in der Agenda-Hilfe im Kundenbereich.

Arbeitet Ihre Kanzlei mit Agenda PLUS, kommt die E-Bilanz meist aus der Kanzlei: Dort gehören Jahresabschluss und Steuerberechnung zum Komplettpaket.

Was § 5b EStG für Ihr Wirtschaftsjahr verlangt

Taxonomie laut esteuer.de und BMF-Schreiben vom 10.06.2025 und 08.06.2026; Gesetzesstand laut gesetze-im-internet.de. Stand: 1. November 2026.

Wer den Gewinn durch Bilanzierung ermittelt, übermittelt den Inhalt von Bilanz und GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an das Finanzamt (§ 5b Abs. 1 EStG). Seit der Fassung vom 2. Dezember 2024 gehören dazu ausdrücklich die unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden, und zwar für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen (§ 52 Abs. 11 EStG). Anlagenspiegel und Anlagenverzeichnis sowie Anhang und Lagebericht schreibt das Gesetz erst für Wirtschaftsjahre mit Beginn nach dem 31. Dezember 2027 vor; den Anlagenspiegel verlangt die Taxonomie laut BMF-Schreiben schon heute als Mussfeld.

Taxonomie und Kontennachweise nach Beginn des Wirtschaftsjahres
Wirtschaftsjahr beginntTaxonomie laut BMFKontennachweiseÜbermittlung hier
im Jahr 2025grundsätzlich 6.8, Version 6.9 zulässigPflichtbestandteilmit Taxonomie 6.9
im Jahr 2026grundsätzlich 6.9, Version 6.10 zulässigPflichtbestandteilmit Taxonomie 6.9
ab 1. Januar 20276.10; Echtfälle laut esteuer.de voraussichtlich mit dem ERiC-Release im Mai 2027Pflichtbestandteilsobald das ERiC-Release vorliegt

Welche Agenda-Daten die E-Bilanz trägt

Weil die Kontennachweise jedes Sachkonto mit seinem Saldo enthalten müssen, reicht eine verdichtete Bilanz als PDF nicht aus. Die passende Datei ist die Summen- und Saldenliste der Agenda-Finanzbuchführung über die höchste Periode des Wirtschaftsjahres, ausgegeben als CSV mit allen bebuchten Sachkonten. Enthält die Liste zusätzlich fünfstellige Debitoren und Kreditoren, ordnet die Software sie den Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu.

Führt Ihr Agenda-Mandant getrennte Bereiche für Handels- und Steuerrecht, geben Sie die Liste mit der Option „Handelsbilanz“ aus und wiederholen die Ausgabe für den steuerrechtlichen Bereich — so beschreibt es die Exportanleitung der Kanzlei Software eG für Agenda. Hier bildet die Handelsbilanz die Grundlage, und steuerliche Abweichungen werden als Überleitung dokumentiert, statt die Zahlen in einem zweiten System neu zu erfassen.

Stammt die Liste aus Ihrer Kanzlei, lassen Sie sie sich als CSV über die Mitteilungen im Agenda Unternehmens-Portal geben; eine gedruckte Auswertung aus Auswertungen Online ist für die Kontennachweise der unsicherere Weg.

Rechenbeispiel: Drohverlustrückstellung in der Überleitung

Beispiel: Eine GmbH bucht in Agenda mit SKR 03 und schließt 2025 mit einem handelsrechtlichen Jahresüberschuss von 84.000 € ab. Für einen verlustbringenden Liefervertrag hat sie handelsrechtlich eine Rückstellung für drohende Verluste von 6.000 € auf dem Konto 0970 Sonstige Rückstellungen gebildet (SKR 04: 3070).

Steuerlich dürfen Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nicht gebildet werden (§ 5 Abs. 4a EStG). In der Überleitung wird die Rückstellung deshalb aufgelöst: Der Posten Sonstige Rückstellungen sinkt um 6.000 €, der steuerliche Gewinn steigt von 84.000 € auf 90.000 €. Diese Wertanpassung steht in der E-Bilanz neben der Handelsbilanz, und die Kontennachweise bleiben unverändert die Salden aus Agenda.

Beträge, die Sie außerbilanziell korrigieren, etwa nicht abziehbare Betriebsausgaben, gehören nicht in diese Überleitung, sondern in die Körperschaft- oder Einkommensteuererklärung.

So läuft die Übermittlung hier

  • Saldenliste aus Agenda hochladen oder die bereits bestätigte Saldenliste aus dem Jahresabschluss weiterverwenden.
  • Die Zuordnung der Konten zur amtlichen Taxonomie als Vorschlag prüfen und bestätigen.
  • Stammdaten des GCD-Moduls und den Berichtsteil nach GAAP ergänzen; was je Rechtsform verlangt ist, zeigt die Software an.
  • Kontennachweise mit Bilanz und GuV abstimmen, Mussfelder und Summenregeln prüfen lassen.
  • Den Datensatz mit ERiC amtlich prüfen — kostenlos und beliebig oft, mit konkreten Hinweisen zu jeder Meldung.
  • Ausdrücklich freigeben und direkt über ELSTER senden; das Transferticket bleibt als Nachweis gespeichert.
  • Die E-Bilanz kostet 20 € je Wirtschaftsjahr; im Gesamtpaket der Buchhaltung ist eine je Gesellschaft und zwölf Monate enthalten.

Eröffnungsbilanz und Gründungsjahr

Bei Eröffnung eines Betriebs gilt die Übermittlungspflicht auch für die Eröffnungsbilanz (§ 5b Abs. 1 Satz 4 EStG). Hier ist sie ein eigener E-Bilanz-Datensatz zum Eröffnungstag ohne GuV, auch direkt nach der Gründung, bevor es Jahreszahlen gibt. Sie kostet einzeln 20 € und ist enthalten, wenn die E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres freigeschaltet ist.

In Agenda nennt die Funktionsübersicht die „Bilanz/Eröffnungsbilanz inkl. Kontennachweis“ als Auswertung; eine gesonderte Übermittlung der Eröffnungsbilanz als E-Bilanz beschreiben die Unterlagen nicht ausdrücklich.

Agenda-Assistent oder Versand von hier: eine Abwägung

Erstellen Sie den Abschluss ohnehin im Agenda-Modul Jahresabschluss, ist der Agenda-Assistent der kürzere Weg: Die Zahlen liegen schon dort, und das Schema der Rechtsform ist hinterlegt. Ebenso vollständig ist der Weg über eine Kanzlei, die mit Agenda PLUS arbeitet und die E-Bilanz mit dem Abschluss übermittelt.

Der Versand von hier lohnt sich, wenn Sie in Agenda nur die Finanzbuchführung lizenziert haben, wenn Abschluss, E-Bilanz und Steuererklärungen auf einem bestätigten Zahlenstand liegen sollen oder wenn Sie jede Meldung der amtlichen Prüfung vor dem Senden selbst sehen möchten. Die Anlage GK der Körperschaftsteuererklärung wird hier aus genau dieser E-Bilanz vorbefüllt.

Häufige Fragen

Kann ich die E-Bilanz direkt aus Agenda senden?

Ja, mit dem Modul Jahresabschluss: Agenda nennt die Übermittlung der E-Bilanz via ELSTER und einen E-Bilanz-Assistenten. Mit der Finanzbuchführung Small Business allein ist dieses Modul nicht lizenziert; dann nutzen Sie die Saldenliste aus Agenda für die E-Bilanz hier.

Welche Taxonomie gilt für ein Wirtschaftsjahr 2026?

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, ist laut BMF-Schreiben vom 10.06.2025 grundsätzlich die Taxonomie 6.9 zu verwenden; 6.10 ist für 2026 zulässig, Echtfälle damit nennt esteuer.de erst mit dem ERiC-Release im Mai 2027. Hier wird das Wirtschaftsjahr 2026 mit 6.9 übermittelt.

Reicht die Saldenliste aus dem Agenda Unternehmens-Portal?

Ein PDF aus Auswertungen Online zeigt die Salden, ist aber ein Ausdruck. Für die Kontennachweise ist eine CSV-Datei mit allen Sachkonten besser geeignet; bitten Sie Ihre Kanzlei, sie Ihnen über die Mitteilungen bereitzustellen.

Was kostet die E-Bilanz hier?

20 € je Wirtschaftsjahr, bezahlt vor dem Senden. Zuordnung, Erfassen und die amtliche ERiC-Prüfung sind kostenlos. Im Gesamtpaket der Buchhaltung ist eine E-Bilanz je Gesellschaft und zwölf Monate enthalten.

Wie gehe ich mit getrennten Bereichen für Handels- und Steuerrecht um?

Laden Sie die Liste des handelsrechtlichen Bereichs hoch und erfassen Sie die Abweichungen zur Steuerbilanz als Überleitung. Die steuerrechtliche Liste aus Agenda hilft, jede Differenz zu belegen.

Darf meine Kanzlei die E-Bilanz weiter übermitteln?

Selbstverständlich. Übermittelt Ihre Kanzlei die E-Bilanz aus Agenda, ist das ein vollständiger Weg. Die Software hier ist eine Möglichkeit für Gesellschaften, die das selbst oder gemeinsam mit der Kanzlei erledigen möchten.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.