Agenda Offenlegung
Agenda Offenlegung: Assistent, Umfang je Größenklasse und Einreichungsdatei
Agenda bietet im Modul Jahresabschluss einen Assistenten, mit dem Sie den Abschluss laut Funktionsübersicht „direkt aus der Software an Bundesanzeiger/Unternehmensregister“ übermitteln; je Übermittlung berechnet Agenda dafür eine Gebühr. Erstellen Sie den Abschluss hier oder fehlt Ihnen das Agenda-Modul, entsteht hier die nach Größenklasse gekürzte Einreichungsdatei, die Sie selbst beim Unternehmensregister einreichen. Was bis wann offenzulegen ist, regeln §§ 325 bis 327 HGB.
In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB aus der Saldenliste und erzeugt die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister.
Stand: 2026-11-01
Der Offenlegungsweg in Agenda
Angaben laut Rechnungswesen-Seite, Produktbeschreibung 770014 und den Preisübersichten 770116 und 770111 von Agenda (jeweils Stand 03.09.2026). Stand: 1. November 2026.
Auf der Seite zum Rechnungswesen-Komplettpaket heißt es, mit dem „Assistent Bundesanzeiger“ übermittle man den Jahresabschluss an den Bundesanzeiger. Die Funktionsübersicht der Produktbeschreibung wird genauer: „Veröffentlichung und Hinterlegung mittels Assistenten direkt aus der Software an Bundesanzeiger/Unternehmensregister“. Dazu passen die Jahresabschluss-Schemata, die Agenda für Kapitalgesellschaften und für Personengesellschaften wie die GmbH & Co. KG getrennt nach Hinterlegung und Veröffentlichung führt.
Für jede Übermittlung nennt die Preisübersicht für Unternehmen 9,00 €, die für Steuerkanzleien 4,50 €, jeweils zuzüglich der monatlichen Lizenz Jahresabschluss. Arbeitet Ihre Kanzlei mit Agenda, übernimmt sie die Offenlegung oft gleich mit.
Zuständig ist für Geschäftsjahre mit Beginn nach dem 31. Dezember 2021 die das Unternehmensregister führende Stelle (§ 325 Abs. 1 Satz 2 HGB); für ältere Geschäftsjahre bleibt der Bundesanzeiger der Adressat.
Umfang der Offenlegung nach Größenklasse
| Größenklasse | Einzureichen | Fundstelle |
|---|---|---|
| Kleinst | nur die Bilanz; auf Verlangen dauerhafte Hinterlegung statt Bekanntmachung, verbunden mit der Mitteilung, dass die Kleinstgrenzen nicht überschritten werden | § 326 Abs. 2 HGB |
| Klein | Bilanz und Anhang; der Anhang ohne die Angaben, die die GuV betreffen | § 326 Abs. 1 HGB |
| Mittelgroß | Bilanz in der Form für kleine Gesellschaften mit zusätzlich gesondert anzugebenden Posten, GuV, Anhang mit Erleichterungen, Lagebericht und Bestätigungsvermerk | § 325 Abs. 1, § 327 HGB |
| Groß | festgestellter Jahresabschluss mit Lagebericht, Bestätigungsvermerk und gegebenenfalls dem Bericht des Aufsichtsrats | § 325 Abs. 1 HGB |
Fristen: aufstellen, feststellen, offenlegen
Die Offenlegung ist der letzte von drei Schritten. Zuerst stellen die Geschäftsführer den Jahresabschluss auf (§ 264 Abs. 1 HGB), danach stellen die Gesellschafter ihn fest (§ 42a Abs. 2 GmbHG), und erst der festgestellte Abschluss wird übermittelt — spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag (§ 325 Abs. 1a HGB). Für die Frist zählt der Zeitpunkt der Übermittlung.
Beispiel: Eine kleine GmbH bucht in Agenda, ihr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 2025. Aufzustellen ist bis zum 30. Juni 2026, festzustellen bis zum 30. November 2026, offenzulegen bis zum 31. Dezember 2026. Wäre dieselbe GmbH mittelgroß, müsste sie bis zum 31. März 2026 aufstellen und bis zum 31. August 2026 feststellen; die Offenlegungsfrist bliebe der 31. Dezember 2026.
Wer zu spät offenlegt, dem droht das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld von 2.500 € bis 25.000 € an (§ 335 Abs. 1 HGB). Wird die Pflicht erst nach Ablauf der sechswöchigen Nachfrist erfüllt, setzt das Bundesamt das Ordnungsgeld herab, etwa auf 500 € bei einer hinterlegenden Kleinstkapitalgesellschaft und auf 1.000 € bei einer kleinen Kapitalgesellschaft (§ 335 Abs. 4 HGB).
Was hier aus Ihren Agenda-Zahlen entsteht
- Grundlage ist der Jahresabschluss, den Sie hier aus der Agenda-Saldenliste erstellt und festgeschrieben haben.
- Die Software kürzt ihn auf den Umfang Ihrer Größenklasse: bei Kleinst die verkürzte Bilanz zur Hinterlegung samt Erklärung nach § 326 Abs. 2 HGB, bei klein die verkürzte Bilanz und den verkürzten Anhang.
- Mittelgroße Gesellschaften erhalten Bilanz, GuV — auf Wunsch zum Rohergebnis verdichtet —, verkürzten Anhang und Lagebericht.
- Vor dem Herunterladen prüft die Software unter anderem die Pflichtangaben im Anhang; eine offene Pflichtlücke führt Sie direkt zur betroffenen Stelle.
- Sie erhalten eine geprüfte XML-Datei und reichen sie selbst beim Unternehmensregister ein.
- Nach dem Herunterladen fragt die Software, ob Sie eingereicht haben; mit „Einreichung bestätigen“ ist der Schritt erledigt, und die Fristanzeige endet.
Angaben, die keine Agenda-Saldenliste enthält
Eine Saldenliste liefert Kontensalden, aber nicht alles, was in der offengelegten Bilanz steht. Bei jedem Posten der Verbindlichkeiten sind die Beträge mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und über einem Jahr zu vermerken (§ 268 Abs. 5 HGB). Beispiel: Auf dem Agenda-Konto für Darlehen stehen 120.000 €, davon werden 24.000 € innerhalb der nächsten zwölf Monate getilgt. Diesen Vermerk tragen Sie hier ein; aus dem Saldo allein ist er nicht abzulesen.
Dazu kommen Firma, Sitz, Registergericht und Registernummer (§ 264 Abs. 1a HGB), Haftungsverhältnisse und bei Kleinstkapitalgesellschaften die Angaben, die § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB unter der Bilanz verlangt, wenn kein Anhang aufgestellt wird. Agenda führt für die Bilanz das Ein- und Ausblenden von Davon-Zeilen; hier werden solche Vermerke einmal erfasst und in Bilanz und Einreichungsdatei gleich verwendet.
Kleinstgesellschaft: Hinterlegung statt Bekanntmachung
Eine Kleinstkapitalgesellschaft muss nur ihre Bilanz übermitteln und kann verlangen, dass sie im Unternehmensregister dauerhaft hinterlegt statt bekannt gemacht wird. Das Recht besteht nur mit einer Mitteilung an die das Unternehmensregister führende Stelle, dass zwei der drei Kleinstmerkmale an den maßgeblichen Stichtagen nicht überschritten werden (§ 326 Abs. 2 HGB). Einsicht in die hinterlegte Bilanz erhalten Dritte nur auf Antrag durch Übermittlung einer Kopie (§ 9 Abs. 6 HGB).
Agenda führt dafür das Schema „Kleinstkapitalgesellschaft für die Hinterlegung“. Hier entsteht bei der Größenklasse Kleinst automatisch die Hinterlegungsfassung mit der Erklärung im Wortlaut für Ihre Rechtsform; eine Genossenschaft erhält die Fassung nach § 339 HGB.
Agenda-Assistent, Kanzlei oder Datei von hier
Haben Sie den Abschluss im Agenda-Modul Jahresabschluss erstellt, ist der Agenda-Assistent bequemer als eine Datei: Er übermittelt aus der Software, und die Gebühr je Übermittlung ist überschaubar. Übernimmt Ihre Kanzlei die Offenlegung, ist auch das ein vollständiger Weg.
Die Einreichungsdatei von hier passt, wenn der Abschluss ohnehin hier entsteht, weil Sie in Agenda nur die Finanzbuchführung nutzen oder Anhang und Lagebericht geführt erstellen möchten. Die Datei ist im Jahresabschluss enthalten; Sie laden sie selbst beim Unternehmensregister hoch.
Häufige Fragen
Kann Agenda den Jahresabschluss selbst offenlegen?
Ja, mit dem Modul Jahresabschluss: Agenda nennt einen Assistenten für Veröffentlichung und Hinterlegung „direkt aus der Software an Bundesanzeiger/Unternehmensregister“. Die Preisübersicht für Unternehmen führt dafür 9,00 € je Übermittlung (Stand 03.09.2026).
Reicht die Software hier den Abschluss beim Unternehmensregister ein?
Nein. Hier entsteht die geprüfte Einreichungsdatei im Umfang Ihrer Größenklasse; Sie reichen sie selbst beim Unternehmensregister ein und bestätigen die Einreichung anschließend in der Software.
Bis wann muss der Abschluss 2025 offengelegt sein?
Bei einem Geschäftsjahr, das am 31. Dezember 2025 endet, spätestens am 31. Dezember 2026 (§ 325 Abs. 1a HGB). Vorher muss der Abschluss aufgestellt und festgestellt sein.
Muss eine kleine GmbH ihre GuV offenlegen?
Nein. Kleine Kapitalgesellschaften übermitteln nur Bilanz und Anhang, und der Anhang braucht die Angaben zur GuV nicht zu enthalten (§ 326 Abs. 1 HGB).
Was passiert bei verspäteter Offenlegung?
Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren ein; das Ordnungsgeld beträgt 2.500 € bis 25.000 €. Wird die Pflicht nach Ablauf der sechswöchigen Nachfrist erfüllt, wird es herabgesetzt, bei kleinen Gesellschaften auf 1.000 €.
Was kostet die Offenlegung hier?
Die Einreichungsdatei gehört zum Jahresabschluss: Der erste ist kostenlos, einmal je Konto, danach richtet sich der Preis nach der Größenklasse. Gebühren des Unternehmensregisters sind davon unabhängig.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- Agenda: Rechnungswesen-Komplettpaket (Assistent Bundesanzeiger) — abgerufen am 01.11.2026
- Agenda: Produktbeschreibung Rechnungswesen (Art.-Nr. 770014), Funktionsübersicht Jahresabschluss — abgerufen am 01.11.2026
- Agenda: Preis- und Lizenzübersicht Rechnungswesen für Unternehmen (Art.-Nr. 770116) — Stand 03.09.2026, abgerufen am 01.11.2026
- Agenda: Preis- und Lizenzübersicht für Steuerkanzleien (Art.-Nr. 770111) — Stand 03.09.2026, abgerufen am 01.11.2026
- § 325 HGB – Offenlegung — abgerufen am 01.11.2026
- § 326 HGB – Erleichterungen für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften — abgerufen am 01.11.2026
- § 327 HGB – Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften — abgerufen am 01.11.2026
- § 335 HGB – Ordnungsgeld — abgerufen am 01.11.2026
- § 268 HGB – Vorschriften zu einzelnen Posten (Abs. 5) — abgerufen am 01.11.2026
- § 9 HGB – Einsichtnahme, Hinterlegung (Abs. 6) — abgerufen am 01.11.2026
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.