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Umsatzsteuer mit Kontist

Kontist Umsatzsteuer: was Kontist Plus übermittelt und was danach noch fällig ist

Kontist übermittelt im Tarif Plus die Umsatzsteuer-Voranmeldung selbst: Laut Hilfe erstellen Einzelunternehmer sie im Online-Banking und senden sie direkt an das Finanzamt, Berichtigungen und Nullmeldungen eingeschlossen. Für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung, die Zusammenfassende Meldung und die Dauerfristverlängerung beschreibt Kontist keinen eigenen Weg. Diese Seite zeigt den Ablauf in Kontist, was für Kleinunternehmer gilt und wie die übrigen Meldungen hier aus den Kontist-Umsätzen entstehen.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Umsatzsteuer-Voranmeldung, Zusammenfassende Meldung sowie Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung aus der Buchhaltung, prüft sie amtlich und übermittelt gewöhnliche Fälle direkt an ELSTER.

Stand: 2026-11-01

Die Voranmeldung in Kontist Plus Schritt für Schritt

Ablauf laut Kontist-Hilfe, Artikel vom 22. Juli 2026.

  • Am Computer in der Kontist-WebApp anmelden und links in der Navigation „UStVA“ öffnen.
  • In der Übersicht der anstehenden Voranmeldungen den Zeitraum anklicken; die nächste fällige steht farbig hervorgehoben mit „Überprüfen“ oben.
  • Die Schaltfläche „UStVA übermitteln“ wird erst aktiv, wenn alle Transaktionen des Zeitraums kategorisiert oder auf „privat“ gesetzt sind. Unkategorisierte Buchungen zeigt Kontist oben in der Transaktionsliste.
  • Nach der Bestätigung im Hinweisfenster ist die Voranmeldung übermittelt und grün markiert. Die Übermittlungsprotokolle liegen im Abschnitt „Eingereicht“ oder unter „Downloads“ in der Kachel „UStVA“.
  • Korrigieren: Seit dem Jahr 2023 lassen sich zurückliegende Buchungen ändern; danach „UStVA erneut übermitteln“. Seit Juni 2024 sendet Kontist auch Nullmeldungen.
  • Bezahlen: Ohne SEPA-Lastschriftmandat beim Finanzamt überweisen Sie die Vorauszahlung selbst, fällig am zehnten Tag nach Ablauf des Zeitraums (§ 18 Abs. 1 UStG).

Bedingungen, an die Kontist die Übermittlung knüpft

Die Übermittlung der Umsatzsteuer gehört nur zum Tarif Plus und ist laut Preisseite „Nur für Einzelunternehmer verfügbar“. Ein Kontist-Konto für eine GmbH, UG oder GbR bekommt diese Funktion also nicht, obwohl Kontist für diese Rechtsformen Konten eröffnet. Umsätze, die nicht über das Kontist-Konto liefen, fügen Sie in Plus als externe Transaktionen hinzu; Kontist berücksichtigt sie dann in der Voranmeldung. Für das Plus-Modell setzt Kontist außerdem voraus, dass Sie kein zweites Geschäftskonto, keine Kreditkarte und kein PayPal für das Geschäft nutzen.

Den Rhythmus stellen Sie je Jahr ein, in der App unter „Profil – Einstellungen – Umsatzsteuer“, im Online-Banking unter „Profil – Umsatzsteuer“. Zur Wahl stehen „Monatlich“, „Quartalsweise“ und „Ich mache keine USt-Vorauszahlungen“, für Kleinunternehmer „Quartalsweise“ oder keine Vorauszahlungen. Maßgeblich ist das Gesetz: Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr; lag die Steuer des Vorjahres über 9.000 €, ist es der Monat, und bei höchstens 2.000 € kann das Finanzamt von Voranmeldungen befreien (§ 18 Abs. 2 UStG). Für Gründungen gilt bis einschließlich 2026 eine Sonderregel: Statt der festen Monatsmeldung entscheidet die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres oder die auf ein volles Jahr umgerechnete Steuer des Vorjahres (§ 18 Abs. 2 Satz 6 UStG).

Umsatzsteuerliche Pflichten: Kontist und das Steuer-Modul hier

Angaben zu Kontist laut Preisseite und Hilfe-Center, Stand: 1. November 2026.

Welche Meldung Kontist übernimmt und welche hier entsteht
MeldungKontist laut HerstellerHier
Voranmeldung (§ 18 Abs. 1 und 2 UStG)Tarif Plus, nur Einzelunternehmer: erstellen und direkt übermittelnaus den Buchungen erstellen, verproben, amtlich prüfen und übermitteln; im EÜR-Abo enthalten, sonst 20 € je Zeitraum
Berichtigte Voranmeldung„UStVA erneut übermitteln“, Änderungen ab dem Jahr 2023Berichtigung desselben Zeitraums in der Übermittlung eingeschlossen
Jahreserklärung (§ 18 Abs. 3 UStG)nicht beschriebenaus der Buchhaltung oder mit eingetragenen Summen; 50 € je Jahr oder im EÜR-Abo
Zusammenfassende Meldung (§ 18a UStG)nicht beschriebenerstellen und übermitteln
Dauerfristverlängerung mit Sondervorauszahlungnicht beschriebenAntrag und Sondervorauszahlung übermitteln
Kleinunternehmer mit Leistungen nach § 13b UStGRhythmus „Quartalsweise“ oder keine Vorauszahlungen wählbar; der § 13b-Fall ist nicht beschriebenVoranmeldung nur mit den Kennzahlen dieser Leistungen (§ 18 Abs. 4a UStG)

Kleinunternehmer mit Kontist-Konto

Kleinunternehmer ist, wessen Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG). Für sie gelten die Erklärungspflichten des § 18 Abs. 1 bis 4 UStG nicht: keine Voranmeldungen und im Regelfall keine Jahreserklärung. Unberührt bleiben zwei Ausnahmen, die Aufforderung durch das Finanzamt (§ 149 Abs. 1 Satz 2 AO) und Steuer, die Sie als Leistungsempfänger nach § 13b UStG schulden (§ 18 Abs. 4a UStG). Wer auf die Regelung verzichtet, ist fünf Kalenderjahre gebunden (§ 19 Abs. 3 UStG). In Kontist stellen Sie den Status in den Steuereinstellungen um; danach beginnt die App, Umsatzsteuer auf Zahlungseingänge zurückzulegen.

Beispiel: Eine Kleinunternehmerin bucht bei einem Anbieter mit Sitz in Irland ein Software-Abo für 59 € netto im Monat, die Rechnung trägt den Hinweis auf Reverse Charge. Für diese sonstige Leistung schuldet sie als Unternehmerin die deutsche Umsatzsteuer (§ 13b Abs. 1 und 5 UStG): 19 % von 59 € sind 11,21 € im Monat, 33,63 € im Quartal, 134,52 € im Jahr. Vorsteuer darf sie als Kleinunternehmerin nicht abziehen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG), die Steuer ist für sie also echter Aufwand. Voranmeldungen gibt sie nur für die Zeiträume ab, in denen solche Steuer entsteht, dazu die Jahreserklärung. Gebucht wird auf SKR03 3123 oder SKR04 5923; beim Kleinunternehmer bildet die Voranmeldung hier dann ausschließlich diese Kennzahlen. In der Kontist-Hilfe ist der Fall nicht beschrieben.

Auf der Einnahmenseite stehen die Erlöse eines Kleinunternehmers auf SKR03 8195 oder SKR04 4185 und in Zeile 12 der Anlage EÜR. Weisen Sie auf einer Rechnung trotzdem Umsatzsteuer aus, schulden Sie diesen Betrag; das Modul weist auf Umsatzsteuer trotz Kleinunternehmerstatus hin.

Von den Kontist-Voranmeldungen zur Jahreserklärung

Die Jahreserklärung fasst das Jahr zusammen und rechnet die Vorauszahlungen gegen. Weicht die erklärte Steuer von der Summe der Vorauszahlungen ab, ist der Unterschied einen Monat nach Eingang der Erklärung fällig (§ 18 Abs. 4 UStG). Haben Sie die Voranmeldungen über Kontist gesendet, kennt diese Software sie nicht. Im Steuer-Modul geben Sie die Jahreserklärung dann mit eingetragenen Werten ab: Bemessungsgrundlagen je Steuersatz, abziehbare Vorsteuer und das Vorauszahlungssoll aus Ihren Kontist-Übermittlungsprotokollen. Ein leeres Feld gilt dabei nicht als null; Sie geben ausdrücklich an, ob es Vorauszahlungen gab.

Beispiel: Ein Webentwickler, regelbesteuert, hat 2025 vier Quartalsvoranmeldungen über Kontist gesendet, zusammen 10.120 € Zahllast. Bei der Durchsicht zum Jahresende findet er eine Dezember-Zahlung über 900 € netto, die in Kontist privat markiert war. Darauf entfallen 171 € Umsatzsteuer, die Jahreserklärung ergibt 10.291 €. Die 171 € sind einen Monat nach Eingang der Erklärung zu zahlen; ob die Voranmeldung für das vierte Quartal zusätzlich zu berichtigen ist, klären Sie im Zweifel mit Ihrer Kanzlei.

Zwei Wege mit Kontist-Daten und eine Regel gegen doppelte Meldungen

Kontist sendet die Voranmeldungen

Sie bleiben für die laufenden Meldungen bei Kontist Plus. Hier erstellen Sie nur die Jahreserklärung und bei Bedarf die Zusammenfassende Meldung, mit den Summen aus Kontist und dem Vorauszahlungssoll laut Übermittlungsprotokollen.

Alles aus einer Buchhaltung

Sie laden die Kontist-Umsätze per CSV in das Modul „Buchhaltung & EÜR“ und erstellen Voranmeldung, Jahreserklärung und Anlage EÜR aus denselben Buchungen. Die Übermittlung der Voranmeldungen ist im EÜR-Abo enthalten.

Ein Zeitraum, eine Quelle

Senden Sie jede Voranmeldung nur einmal. Eine zweite Übermittlung für denselben Zeitraum gilt beim Finanzamt als Berichtigung; wechseln Sie deshalb zum Beginn eines Quartals oder Jahres.

Wann Kontist für die Umsatzsteuer genügt

Für die laufenden Voranmeldungen eines regelbesteuerten Einzelunternehmers im Tarif Plus reicht Kontist nach den Herstellerangaben allein, wenn alle Geschäftsvorfälle über das Kontist-Konto laufen oder als externe Transaktionen ergänzt sind. Für die Jahreserklärung, die Zusammenfassende Meldung, die Dauerfristverlängerung und den § 13b-Fall eines Kleinunternehmers nennt Kontist keinen Weg; dafür brauchen Sie dieses Steuer-Modul oder eine Kanzlei. Bei Sonderfällen wie Berichtigungen nach § 15a UStG oder Umsätzen im Ausland ist die Kanzlei meist der bessere Weg, allein oder gemeinsam mit dieser Software.

Häufige Fragen

Übermittelt Kontist die Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Ja, im Tarif Plus und nur für Einzelunternehmer. Laut Hilfe wird die Voranmeldung in der WebApp unter „UStVA“ erstellt und direkt an das Finanzamt geschickt; Berichtigungen und Nullmeldungen sind möglich.

Erstellt Kontist auch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung?

Das beschreibt Kontist weder auf der Preisseite noch im Hilfe-Center. Die Jahreserklärung erstellen Sie hier im Steuer-Modul; die Übermittlung kostet ohne Abo 50 € je Jahr.

Ich habe die Voranmeldungen über Kontist gesendet – wie gebe ich die Jahreserklärung hier ab?

Sie tragen die Bemessungsgrundlagen je Steuersatz, die Vorsteuer und das Vorauszahlungssoll ein, das sich aus Ihren Kontist-Übermittlungsprotokollen ergibt, und bestätigen ausdrücklich, ob es Vorauszahlungen gab. Danach prüft das amtliche Prüfprogramm den Datensatz.

Muss ich als Kleinunternehmer mit Kontist Umsatzsteuer melden?

Im Regelfall nicht: Für Kleinunternehmer gelten die Erklärungspflichten des § 18 Abs. 1 bis 4 UStG nicht. Ausnahmen sind Steuer nach § 13b UStG, etwa für Leistungen ausländischer Anbieter, und eine Aufforderung durch das Finanzamt.

Wie oft muss ich die Voranmeldung abgeben?

Grundsätzlich vierteljährlich. Monatlich, wenn die Steuer des Vorjahres über 9.000 € lag; bei höchstens 2.000 € kann das Finanzamt befreien (§ 18 Abs. 2 UStG). Bei Gründungen zählt bis 2026 die voraussichtliche beziehungsweise auf ein Jahr umgerechnete Steuer. In Kontist stellen Sie den Rhythmus je Jahr ein.

Kann ich eine über Kontist gesendete Voranmeldung korrigieren?

Laut Hilfe ja: Nach der Änderung der Buchungen wählen Sie in der WebApp unter „UStVA“ den Zeitraum und „UStVA erneut übermitteln“. Das geht für Zeiträume ab dem Jahr 2023.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.