Einkommensteuer mit Kontist
Kontist Einkommensteuererklärung: von der Kontist-Steuerrücklage zur eigenen Erklärung
Kontist berechnet die Einkommensteuer nur als Schätzung, um Rücklagen zu bilden; eine Einkommensteuererklärung, die Kontist erstellt oder an das Finanzamt übermittelt, beschreibt der Hersteller nicht. Für die Erklärung brauchen Sie den Gewinn Ihres Betriebs aus einer Anlage EÜR und Ihre privaten Angaben, von der Krankenversicherung bis zu den Kindern. Diese Seite zeigt, was die Kontist-Steuerschätzung leistet und wo sie endet, wie der Gewinn aus Kontist-Daten in die Anlage S oder G kommt und wie das Einkommensteuer-Modul hier die Erklärung für 2023 bis 2025 übermittelt.
In der Software: Jahresabschluss.io erstellt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit Anlage EÜR und übermittelt sie direkt an ELSTER – im Abo „Buchhaltung & EÜR“ für 99 € je Arbeitsbereich und Monat.
Stand: 2026-11-01
Kontist-Steuerschätzung: was sie rechnet und was nicht
Kontist legt bei jedem Zahlungseingang automatisch Geld für Einkommen- und Umsatzsteuer zurück. Laut Produktseite ist jedes Konto mit einem Einkommensteuersatz von 26 % und einem Umsatzsteuersatz von 19 % voreingestellt; mit dem Rechner „Taxator“ ermitteln Sie einen eigenen Satz und tragen ihn in der App ein. Der Betrag sammelt sich als festgelegter Prozentsatz der Zahlungseingänge auf einem Unterkonto. Sie wählen, ob monatlich oder vierteljährlich zurückgelegt wird, und können die Rücklagen unter Einstellungen → Einkommensteuer zurücksetzen, etwa nach einer Abschlusszahlung.
Die Hilfe ordnet das selbst ein: Die App biete eine Orientierungshilfe und ersetze keine Steuerberatung, das Geld auf dem Unterkonto sei nicht gesperrt. Berücksichtigt werden der hinterlegte Steuersatz, die Zahlungsperioden und die Kategorien der Transaktionen; Umsätze, die Sie aus einer anderen Bank per CSV in Kontist importiert haben, fließen nicht in die Echtzeit-Schätzung ein. Nicht genannt werden in der Hilfe Vorsorgeaufwendungen, ein Arbeitslohn aus Anstellung, Kinder, die Einkünfte eines Ehegatten oder die Steuerermäßigung für Gewerbesteuer. Die Schätzung ersetzt deshalb weder die Erklärung noch den Bescheid.
Eine eigene Erklärung beschreibt Kontist auf Preisseite, Produktseiten und im Hilfe-Center nicht. Für Beratung verweist Kontist unter „Steuerberater finden“ auf Kanzleien, die mit Kontist kooperieren. Eine Jahressteuerbescheinigung stellt Kontist laut Hilfe nicht aus, weil auf dem Konto keine Zinsen oder anderen Kapitalerträge anfallen; für die Anlage KAP liefert das Kontist-Konto also nichts.
Woher die Angaben der Erklärung bei Kontist-Kunden kommen
Angaben zu Kontist laut Produktseiten und Hilfe-Center, Stand: 1. November 2026; Umfang des Moduls laut Produktseite Einkommensteuererklärung.
| Teil der Erklärung | Bei Kontist laut Hersteller | Im Einkommensteuer-Modul hier |
|---|---|---|
| Gewinn aus selbständiger Arbeit (Anlage S) oder Gewerbebetrieb (Anlage G) | Umsätze und Belege; eine EÜR ist im Plus-Modell nicht enthalten | aus der hier freigegebenen Anlage EÜR (Zeile 97) oder aus Ihrer bestätigten Angabe zu einer anderswo erstellten EÜR |
| Steuerermäßigung für Gewerbesteuer (§ 35 EStG) | nicht beschrieben | aus der Gewerbesteuererklärung desselben Jahres hier oder von Hand laut Bescheid |
| Einkommensteuer-Vorauszahlungen | Abbuchung vom Kontist-Konto; gemischte Finanzamt-Einzüge lassen sich aufteilen | keine Betriebsausgabe; in der EÜR als Entnahme |
| Kapitalerträge (Anlage KAP) | keine Kapitalerträge, keine Jahressteuerbescheinigung | Anlage KAP für Erträge anderer Banken, mit Günstigerprüfung |
| Arbeitslohn, Rente, Vermietung | nicht Teil des Kontos | Anlagen N, R und V im selben Datensatz |
| Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung | nicht Teil der Schätzung | Anlage Vorsorgeaufwand |
| Kinder, Unterhalt, sonstige Einkünfte | nicht Teil der Schätzung | Anlagen Kind, Unterhalt und SO |
| Ausländische Einkünfte, außergewöhnliche Belastungen | nicht beschrieben | abgebildet: Anlage AUS und Anlage Außergewöhnliche Belastungen gehen mit der Erklärung direkt an das Finanzamt; gesperrt bleiben nur abgefragte Sonderfälle, etwa ein ganzjähriger Wohnsitz im Ausland |
Rechenbeispiel: Kontist-Rücklage und tatsächlicher Gewinn
- Gewinn für die Anlage S: 21.600 € − 4.188 € − 157,08 € = 17.254,92 €. Als Kleinunternehmer stehen die Erlöse in Zeile 12 der Anlage EÜR, die Vorsteuer-Zeilen entfallen.
- Die 1.600 € Vorauszahlungen mindern den Gewinn nicht (§ 12 Nr. 3 EStG); in der EÜR erscheinen sie als Entnahme, im SKR03 auf 1800, im SKR04 auf 2100.
- Rechnet man den voreingestellten Satz von 26 % auf die Zahlungseingänge, wie es die Produktseite beschreibt, lägen nach dem Jahr 5.616 € auf dem Rücklage-Unterkonto. Mit seiner tatsächlichen Steuer muss dieser Betrag nichts zu tun haben.
- Die tatsächliche Einkommensteuer folgt erst aus Gewinn, Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben und Tarif. Das Modul zeigt vor dem Versand eine Steuerschätzung; verbindlich ist allein der Bescheid.
Beispiel: Ein Übersetzer ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG und nutzt Kontist Start. 2025 gehen auf dem Konto 21.600 € ein. Für Fachliteratur, Software und Fortbildung zahlt er 4.188 € mit Beleg, dazu zwölf Monatsgebühren für Kontist Start, die die Preisseite mit 11 € zuzüglich Umsatzsteuer angibt; als Kleinunternehmer trägt er die Umsatzsteuer selbst, im Jahr also 157,08 €. Viermal überweist er 400 € Einkommensteuer-Vorauszahlung.
Den Gewinn aus Kontist-Daten in die Anlage S oder G bringen
Der erste Weg führt über die Anlage EÜR hier: Sie laden die Kontist-Umsätze und Belege in das Modul „Buchhaltung & EÜR“, prüfen die Zuordnung und geben die EÜR frei. Das Einkommensteuer-Modul übernimmt dann den steuerpflichtigen Gewinn aus Zeile 97, bei freiberuflicher Tätigkeit nach § 18 EStG in die Anlage S, bei gewerblicher in die Anlage G. Ändern Sie die EÜR nachträglich, wird die Erklärung vor dem Versand gegen diesen Wert geprüft.
Der zweite Weg passt, wenn Ihre EÜR anderswo entsteht, etwa bei Ihrer Kanzlei oder in einem anderen Programm. Dann tragen Sie den Gewinn selbst ein und bestätigen ausdrücklich, dass er dem steuerpflichtigen Gewinn in Zeile 97 dieser Anlage EÜR entspricht; die Bestätigung gilt für genau diesen Cent-Betrag. Bei einem Gewerbebetrieb kommt die Steuerermäßigung nach § 35 EStG aus der Gewerbesteuererklärung desselben Jahres in dieser Software, oder Sie tragen Messbetrag und tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer laut Bescheid ein.
Ehepaare wählen zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung, das Modul führt Person A und Person B. Angaben zur Religion, zur Kirchensteuerpflicht und zu einer Behinderung speichert die Software nicht; sie gelten nur für die jeweilige Prüfung und den Versand.
Fristen für die Erklärung 2025
- Ohne Kanzlei: sieben Monate nach Ablauf des Jahres (§ 149 Abs. 2 AO), für 2025 also der 31. Juli 2026. Dieser Termin ist verstrichen; wer noch nicht abgegeben hat, holt das am besten zügig nach.
- Mit Kanzlei: bis zum letzten Februartag des zweiten Folgejahres (§ 149 Abs. 3 AO). Der 28. Februar 2027 ist ein Sonntag, die Frist läuft deshalb bis zum 1. März 2027 (§ 108 Abs. 3 AO). Die verlängerten Fristen der Corona-Jahre galten nur bis einschließlich 2024.
- Verspätungszuschlag: Liegt die Erklärung 14 Monate nach Ablauf des Jahres noch nicht vor, setzt das Finanzamt ihn grundsätzlich fest (§ 152 Abs. 2 Nr. 1 AO); Ausnahmen nennt § 152 Abs. 3 AO, etwa eine Steuer von null.
- Form: Mit Gewinneinkünften ist die Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln (§ 25 Abs. 4 EStG). Für 2026 gilt wieder die Frist des § 149 Abs. 2 AO; das Modul hier ist derzeit für 2023 bis 2025 freigegeben.
So läuft die Erklärung im Einkommensteuer-Modul
- Für wen: Inhaber eines Einzelunternehmens und eingetragene Kaufleute mit Gewinn aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit. Gesellschafter einer GbR oder GmbH erklären ihre Einkünfte außerhalb der Software.
- Umfang: Hauptvordruck, Anlage G oder S, Vorsorgeaufwand und Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Aufwendungen nach § 35a EStG, dazu die Anlagen N, KAP, R, SO, V, Kind, Unterhalt und AUS.
- Was nicht abgebildet ist, fragt die Software ab. Ein „Ja“ sperrt nur die Direktübermittlung; erfassen, rechnen und als PDF ausgeben können Sie weiter.
- Vor dem Versand prüft das amtliche Prüfprogramm den Datensatz; übermittelt wird erst nach Ihrer Freigabe.
- Kosten: Erstellen, rechnen und amtlich prüfen sind kostenlos. Die Direktübermittlung kostet 50 € je Erklärung und Jahr, ohne Abonnement; im aktiven EÜR-Abo zählt sie zu den enthaltenen Steuererklärungen.
Wann eine Steuerkanzlei die bessere Wahl ist
Kontist rechnet Rücklagen, die Software rechnet die Erklärung, eine Beratung bieten beide nicht. Eine Kanzlei lohnt sich bei schwierigen Auslandsfällen, etwa einem ganzjährigen Wohnsitz im Ausland, wenn Verluste aus Vorjahren eine Rolle spielen oder wenn Gestaltungsfragen anstehen, etwa vor einer Gründung oder einem Immobilienkauf. Kontist nennt dafür Partnerkanzleien, Sie können ebenso Ihre eigene Kanzlei beauftragen. Kanzleien können in dieser Software mitarbeiten: Sie erledigen die Vorarbeit mit Ihren Kontist-Zahlen, die Kanzlei prüft und berät.
Häufige Fragen
Erstellt Kontist meine Einkommensteuererklärung?
Nach den Angaben auf Preisseite, Produktseiten und im Hilfe-Center nicht. Kontist bietet eine Steuerschätzung mit Rücklagen und verweist für Beratung auf Partnerkanzleien.
Ist die Kontist-Rücklage meine Einkommensteuer?
Nein. Kontist bezeichnet die Schätzung als Orientierungshilfe, voreingestellt sind 26 %. Wie viel Einkommensteuer Sie zahlen, ergibt sich aus der Erklärung und dem Bescheid.
Sind Einkommensteuer-Vorauszahlungen vom Kontist-Konto Betriebsausgaben?
Nein, Steuern vom Einkommen sind nicht abziehbar (§ 12 Nr. 3 EStG). In der EÜR erscheinen sie als Entnahme. Fällig sind Vorauszahlungen am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember; festgesetzt werden sie nur ab 400 € im Jahr und 100 € je Termin (§ 37 EStG).
Brauche ich das EÜR-Abo, um die Erklärung hier abzugeben?
Nein. Ohne Abo kostet die Direktübermittlung 50 € je Erklärung. Den Gewinn übernehmen Sie dann aus einer anderswo erstellten EÜR, indem Sie den Betrag aus Zeile 97 eintragen und bestätigen.
Für welche Jahre kann ich die Erklärung hier übermitteln?
Für die Veranlagungszeiträume 2023, 2024 und 2025. Spätere Jahre werden erst nach Prüfung freigegeben; für 2026 ist das derzeit noch nicht der Fall.
Was passiert mit Angaben zu Religion und Behinderung?
Sie werden nicht gespeichert. Die Software nutzt sie nur für die jeweilige amtliche Prüfung und den Versand und fragt sie dafür jedes Mal neu ab.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- Kontist: Steuerschätzung in Echtzeit (Produktseite) — abgerufen am 01.11.2026
- Kontist-Hilfe: So funktioniert die Steuerschätzung — abgerufen am 01.11.2026
- Kontist: Preise und Kontomodelle (Free, Start, Plus) — abgerufen am 01.11.2026; deutsche Fassung, Preise Stand: 1. November 2026
- Kontist-Hilfe: Beinhaltet das Plus-Kontomodell eine EÜR? — abgerufen am 01.11.2026; Artikel vom 22.07.2026
- Kontist: Steuerberater finden (Partnerkanzleien) — abgerufen am 01.11.2026
- Kontist-Hilfe: Gibt es eine Jahressteuerbescheinigung? — abgerufen am 01.11.2026
- Kontist-Hilfe: Transaktion in mehrere aufteilen — abgerufen am 01.11.2026
- § 12 EStG (nicht abzugsfähige Ausgaben) — abgerufen am 01.11.2026
- § 25 EStG (Steuererklärungspflicht) — abgerufen am 01.11.2026
- § 37 EStG (Einkommensteuer-Vorauszahlungen) — abgerufen am 01.11.2026
- § 149 AO (Abgabe der Steuererklärungen) — abgerufen am 01.11.2026
- § 152 AO (Verspätungszuschlag) — abgerufen am 01.11.2026
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.