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EÜR mit Kontist

Kontist EÜR: vom Kontist-Geschäftskonto zur übermittelten Anlage EÜR

Kontist erstellt laut eigener Hilfe keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Im Plus-Modell, früher „Buchhaltung“ genannt, ist „aktuell keine EÜR enthalten“, stattdessen liefert Kontist eine Betriebswirtschaftliche Auswertung. Die Bausteine der Anlage EÜR liegen trotzdem im Kontist-Konto: kategorisierte Umsätze, Belege zu jeder Transaktion und im Tarif Plus eine Übersicht des Anlagevermögens. Hier lesen Sie, welche Kontist-Exporte Sie für das Jahr brauchen, wie daraus im Modul „Buchhaltung & EÜR“ die amtliche Anlage EÜR mit Anlagenverzeichnis entsteht und wann eine Steuerkanzlei der passendere Weg ist.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit Anlage EÜR und übermittelt sie direkt an ELSTER – im Abo „Buchhaltung & EÜR“ für 99 € je Arbeitsbereich und Monat.

Stand: 2026-11-01

Was die Kontist-Hilfe zur Gewinnermittlung sagt

Kontist ist ein Geschäftskonto mit Steuerfunktionen, inzwischen unter dem Namen „Kontist by Shine“, Bankpartner ist die Solaris SE. Laut Preisseite gibt es drei Kontomodelle: Free für 0 €, Start für 11 € und Plus für 25 € im Monat, die beiden bezahlten jeweils zuzüglich Umsatzsteuer (Stand: 1. November 2026). Die Buchhaltungsfunktionen im engeren Sinn hängen am Tarif Plus: KI-gestützte Kategorisierung der Umsätze, Erfassung von Anlagevermögen mit Abschreibungsbetrag, Restwert und Anschaffungsdatum, die BWA und die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Alle vier Funktionen versieht Kontist mit dem Hinweis „Nur für Einzelunternehmer verfügbar“.

Zur Gewinnermittlung ist die Hilfe eindeutig. Auf die Frage, ob das Plus-Modell eine EÜR enthält, antwortet Kontist: „Nein, aktuell ist im Plus-Modell (ehemals Buchhaltung) keine EÜR enthalten.“ Stattdessen gibt es die BWA. Für die eigentliche Buchhaltung verweist Kontist an mehreren Stellen auf sevdesk, das je nach Tarif drei, sechs oder zwölf Monate inklusive ist, und auf Exporte für die Steuerkanzlei. Eine Anlage EÜR, ein Anlagenverzeichnis nach amtlichem Muster oder eine Übermittlung der Gewinnermittlung an das Finanzamt beschreibt Kontist selbst nicht.

Für die Qualität der Daten ist eine weitere Vorgabe wichtig: Kontist empfiehlt das Plus-Modell nur, wenn Sie nicht bilanzierungspflichtig sind, das Konto für genau ein Geschäft mit einer Steuernummer nutzen und daneben kein zweites Geschäftskonto führen, ausdrücklich auch kein Kreditkartenkonto und kein PayPal. Selbstständigen im E-Commerce bietet Kontist das Plus-Modell deshalb nicht an, Barzahlungen sollen die Ausnahme bleiben. Wer sich daran hält, hat im Kontist-Konto tatsächlich alle Zahlungen des Betriebs beisammen, und genau das braucht eine Gewinnermittlung nach dem Zuflussprinzip.

Kontist-Funktionen und ihr Platz in der Anlage EÜR

Angaben zu Kontist laut Preisseite und Hilfe-Center von Kontist, Stand: 1. November 2026.

Welche Kontist-Daten in die Gewinnermittlung einfließen
Kontist laut HerstellerTarifRolle für die Anlage EÜR hier
Umsätze mit automatischer KategorisierungPlus, Kategorisierung nur für EinzelunternehmerAusgangspunkt für Einnahmen und Ausgaben; die Kontierung nach SKR03 oder SKR04 prüfen Sie hier erneut
CSV-Export der Transaktionen für einen frei wählbaren Zeitraumalle TarifeBankdatei für das Kalenderjahr, Spalten einmal zuordnen
Belege an Transaktionen, Weiterleitung an belege@kontist.comalle TarifeNachweis je Buchung; derselbe Inhalt wird nur einmal angenommen
Belege gesammelt als ZIP herunterladenlaut Hilfe nicht im Free-ModellBelegstapel hochladen, die KI liest Betrag, Umsatzsteuer und Konto
Anlagevermögen mit Restwert und AnschaffungsdatumPlusVorlage für das Anlagenregister, daraus Abschreibung und Anlage AVEÜR
BWA und BWA-ExportPlusPlausibilitätsvergleich; ersetzt die Anlage EÜR nicht
Kanzlei Software Format Export mit Belegen für das ganze JahrPlusfür eine Steuerkanzlei, die in Kanzlei Software bucht
Anlage EÜRlaut Hilfe im Plus-Modell aktuell nicht enthaltenentsteht hier aus Bank, Belegen und Anlagenregister

Datenweg in fünf Schritten: vom Kontist-Online-Banking in das EÜR-Modul

  • Schritt 1, Umsätze: Im Kontist-Online-Banking unter „Downloads“ den CSV-Export der Transaktionen für den 1. Januar bis 31. Dezember erzeugen. Kontist beschreibt ihn als Export aller Transaktionen für jeden beliebigen Zeitraum.
  • Schritt 2, Belege: Unter „Downloads“ → „Belege“ den Zeitraum wählen und „Belege herunterladen“ anklicken; Kontist schickt die ZIP-Datei per E-Mail. Im Free-Modell ist der Sammelexport laut Hilfe nicht enthalten, dort sichern Sie Belege einzeln über das Teilen-Symbol.
  • Schritt 3, Anlagegüter: Die Übersicht „Anlagevermögen“ in der Kontist-WebApp dient als Vorlage. Hier legen Sie jedes Wirtschaftsgut mit Anschaffungsdatum, Kosten und Nutzungsdauer im Anlagenregister an; die Abschreibung rechnet das Modul selbst.
  • Schritt 4, Bankdatei: Unter Bank das Kontist-Konto anlegen und die CSV hochladen. Kennt die Software den Spaltenaufbau nicht, ordnen Sie Datum, Betrag, Gegenseite und Verwendungszweck einmal zu, die Zuordnung bleibt für dieses Konto gespeichert. Eine CSV enthält keine Saldenzeile, deshalb tragen Sie Anfangs- und Endsaldo laut Kontoauszug von Hand ein.
  • Schritt 5, Belege: Die ZIP-Datei (bis 500 MB) wird entpackt, jede Datei geprüft, ein Inhalt nur einmal als Beleg angenommen. Je Gesellschaft und Monat sind 100 KI-erkannte Belege im Abo enthalten, weitere 100 kosten 20 €; ein großer Altbestand zählt mit.
  • Laufend statt jährlich: Kontist bietet laut Hilfe eine PSD2-Schnittstelle, über die Buchhaltungsprogramme Konto und Umsätze abrufen. Ob Ihr Kontist-Konto in der Bankauswahl hier angeboten wird, sehen Sie beim Verbinden; ältere Monate kommen ohnehin als Datei, weil Bankanbindungen meist nur rund 90 Tage zurückreichen. Umsätze, die im selben Konto schon vorhanden sind, überspringt der Import.

Zuflussprinzip mit Kontist-Zahlen: ein Rechenbeispiel

  • Einnahmen: 60.000 € netto (Zeile 15) und 11.400 € vereinnahmte Umsatzsteuer (Zeile 17), zusammen 71.400 €.
  • Ausgaben: 8.000 € netto, 1.938 € gezahlte Vorsteuer (Zeile 57) und 9.100 € an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer (Zeile 58).
  • Abschreibung: Bei 13 Jahren Nutzungsdauer, die auch die Kontist-Hilfe für Büromöbel nennt, und neun Monaten in 2025 ergeben sich 2.200 € ÷ 13 × 9/12 = 126,92 €.
  • Nicht dabei: die 4.800 € Einkommensteuer-Vorauszahlungen, die privat sind (§ 12 Nr. 3 EStG) und als Entnahme erscheinen, sowie die Umbuchungen auf das Kontist-Unterkonto.
  • Gewinn: 71.400 € − 8.000 € − 1.938 € − 9.100 € − 126,92 € = 52.235,08 €, eingetragen in Zeile 97.

Wer nicht zur Buchführung verpflichtet ist, darf den Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen (§ 4 Abs. 3 EStG). Maßgeblich ist der Tag, an dem das Geld fließt (§ 11 EStG); regelmäßig wiederkehrende Zahlungen kurz vor oder nach dem Jahreswechsel gehören in das Jahr, zu dem sie wirtschaftlich zählen. Anschaffungen über der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter werden abgeschrieben, im ersten Jahr monatsgenau (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Die fertige Rechnung geht nach amtlichem Datensatz an das Finanzamt (§ 60 Abs. 4 EStDV).

Beispiel: Eine Grafikdesignerin, regelbesteuert, führt alle Zahlungen über Kontist Plus. 2025 gehen 71.400 € von Kunden ein, darin 11.400 € Umsatzsteuer. Für Software, Schriften und Druck zahlt sie 9.520 € mit Beleg, darin 1.520 € Vorsteuer. Am 1. April 2025 kauft sie eine Schreibtischkombination für 2.618 € (2.200 € netto, 418 € Vorsteuer). An das Finanzamt überweist sie 9.100 € Umsatzsteuer und viermal 1.200 € Einkommensteuer-Vorauszahlung; zusätzlich schiebt die Kontist-Steuerschätzung laufend Geld auf ein Unterkonto.

Was das Modul „Buchhaltung & EÜR“ aus den Kontist-Daten macht

Jedes Konto aus SKR03 oder SKR04 trägt hier seine amtliche Zeile der Anlage EÜR. Konten ohne feste Regel landen in einer Auffangzeile, die ausdrücklich mit „bitte prüfen“ markiert ist; Sie leiten sie per Auswahl um, und die Rechnung läuft sofort neu. Die Abschreibung kommt ausschließlich aus dem Anlagenregister und füllt die Anlage AVEÜR, Abschreibungsbuchungen aus einem Journal bleiben außen vor, damit nichts doppelt zählt. Übersteigen die übrigen Schuldzinsen 2.050 €, verlangt das Modul die Anlage SZ.

Entnahmen und Einlagen sind für natürliche Personen Pflichtangaben (Zeilen 106 und 107). Bei Kontist-Kunden sind das vor allem die als „privat“ markierten Transaktionen und Überweisungen auf das Privatkonto; das Modul schlägt die Werte aus den Privatkonten vor, etwa SKR03 1800 oder SKR04 2100, Sie bestätigen. Überschreiten Umsatz oder Gewinn die Grenzen des § 141 AO von 800.000 € beziehungsweise 80.000 €, weist das Modul darauf hin, dass die EÜR bald nicht mehr zulässig sein kann.

Vor der Abgabe läuft ein Probelauf gegen die amtlichen Prüfregeln; ein fehlerfreies Ergebnis bestätigt nicht, dass alles erfasst ist. Nach Ihrer Freigabe friert die Berechnung ein, und die Anlage EÜR geht mit Ihrem eigenen Zertifikat direkt aus der Anwendung an ELSTER. Abgabefertig aufbereitet werden 2023, 2024 und 2025, jeweils mit dem Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr; Land- und Forstwirtschaft ist nicht abgebildet.

Das Modul kostet 99 € im Monat je Arbeitsbereich und lässt sich sieben Tage testen; dafür hinterlegen Sie eine Karte, ohne Kündigung beginnt das Abo am achten Tag. Enthalten sind je Gesellschaft und zwölf Monate die Übermittlung der Anlage EÜR eines Wirtschaftsjahres und die Steuererklärungen eines Veranlagungszeitraums, dazu die laufende Erfassung mit Bank, Belegen, Rechnungen, Kassenbuch und Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Stolpersteine, die typisch für Kontist-Daten sind

  • Als „privat“ markierte Umsätze: Kontist nimmt sie aus der Steuerschätzung heraus. In der EÜR sind sie Entnahmen oder Einlagen und gehören in die Zeilen 106 und 107.
  • Aufgeteilte Zahlungen: Mit „Transaktion aufteilen“ trennt Kontist etwa eine Hotelrechnung mit 7 % und 19 % oder eine teils private Miete. Ob der CSV-Export diese Aufteilung mitliefert, beschreibt die Hilfe nicht; prüfen Sie solche Zahlungen hier gegen den Beleg.
  • Externe Transaktionen: Was Sie in Kontist Plus von Hand oder per CSV aus einer anderen Bank ergänzt haben, ist nicht Teil des Kontist-Kontos und gehört hier auf ein eigenes Konto. Kontist weist darauf hin, dass sein eigener CSV-Import keine Dublettenprüfung kennt.
  • Kontoführungsgebühren: Die Kontomodelle nennt Kontist „zzgl. USt.“, die Monatsrechnungen liegen unter „Downloads“ im Online-Banking. Ob Vorsteuer abziehbar ist, entscheidet die Rechnung (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG), nicht der Name des Kontos.
  • Steuerrücklage: Das Unterkonto hat laut Hilfe keine eigene IBAN, Umbuchungen dorthin sind weder Einnahme noch Ausgabe. Erst die Zahlung an das Finanzamt zählt.
  • Erstattungen: Eine Umsatzsteuer-Erstattung ist Betriebseinnahme (Zeile 18), eine Erstattung von Einkommensteuer bleibt privat.

Kontist allein, mit Kanzlei oder mit dem EÜR-Modul

Kontist allein

Für die Anlage EÜR beschreibt Kontist keinen eigenen Weg. Allein genügt Kontist Plus nach den Herstellerangaben für die laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen eines Einzelunternehmers, nicht für die jährliche Gewinnermittlung.

Kontist und Steuerkanzlei

Kontist rät, der Kanzlei keinen direkten Kontozugriff zu geben, sondern zu exportieren, im Tarif Plus etwa im Kanzlei Software-Format mit Belegen für das ganze Jahr. Unter „Steuerberater finden“ listet Kontist Partnerkanzleien. Das passt, wenn Sie Beratung zu Verlusten, Gestaltung oder Sonderfällen brauchen.

Kontist und sevdesk

Kontist nennt sevdesk als Buchhaltung, die je nach Tarif drei bis zwölf Monate inklusive ist. Was sevdesk zur EÜR anbietet, steht in den Angaben von sevdesk; Kontist macht dazu keine eigenen Aussagen.

Kontist und das Modul hier

Kontist bleibt Ihr Geschäftskonto, die Gewinnermittlung entsteht hier aus CSV, Belegen und Anlagenregister. Ihre Kanzlei kann im selben Arbeitsbereich mitarbeiten, wenn Sie das möchten.

Häufige Fragen

Erstellt Kontist eine EÜR?

Nein. Laut Kontist-Hilfe ist im Plus-Modell, früher „Buchhaltung“, aktuell keine EÜR enthalten; Kontist bietet stattdessen eine BWA. Für die Tarife Free und Start beschreibt Kontist ebenfalls keine EÜR.

Welche Dateien aus Kontist brauche ich für die Anlage EÜR?

Den CSV-Export aller Transaktionen des Kalenderjahres und die Belege des Jahres als ZIP-Datei aus „Downloads“ → „Belege“. Für Anlagegüter dient die Übersicht „Anlagevermögen“ aus Kontist Plus als Vorlage für das Anlagenregister.

Gibt es eine direkte Verbindung zwischen Kontist und dieser Software?

Eine eigene Kontist-Anbindung gibt es nicht. Kontist stellt eine PSD2-Schnittstelle bereit; ob Ihr Konto in der Bankauswahl hier erscheint, sehen Sie beim Verbinden. Der Weg über die CSV-Datei funktioniert in jedem Fall.

Zählt die Kontist-Steuerrücklage als Betriebsausgabe?

Nein. Die Rücklage ist laut Kontist eine Orientierungshilfe, das Geld bleibt verfügbar. In der EÜR zählt nur die tatsächliche Zahlung an das Finanzamt: Umsatzsteuer als Betriebsausgabe, Einkommensteuer als private Entnahme.

Für welche Jahre übermittelt das Modul die Anlage EÜR?

Abgabefertig aufbereitet werden die Jahre 2023, 2024 und 2025, jeweils mit dem Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr. Im Abo ist je Gesellschaft und zwölf Monate die Übermittlung eines Wirtschaftsjahres enthalten; ein weiteres Jahr wird auf Anfrage einzeln abgerechnet.

Brauche ich zusätzlich eine Steuerkanzlei?

Nicht zwingend. Die Software bereitet die Gewinnermittlung vor und übermittelt sie nach Ihrer Freigabe, eine Steuer- oder Rechtsberatung ersetzt sie nicht. Bei Unsicherheit arbeiten Sie allein oder gemeinsam mit Ihrer Kanzlei, auch im selben Arbeitsbereich.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.